Frauenrechte im UN-Menschenrechtsrat

Frauenrechte im UN-Menschenrechtsrat

In der Resolution 6/30 von 2007 hatte der UN-Menschenrechtsrat (UNHRC) den Grundsatz der Gleichstellung der Geschlechter und die Notwendigkeit einer vollständigen Umsetzung der Menschenrechte von Frauen bekräftigt, sowie beschlossen, in seiner Arbeit aktiv die Menschenrechte von Frauen und eine Gender-Perspektive zu integrieren.

Die Mandate der Sonderberichterstatterin gegen Gewalt gegen Frauen (seit 1994) und der Arbeitsgruppe gegen Diskriminierung von Frauen (seit 2010) spielen eine entscheidende Rolle bei der Förderung und dem Schutz der Frauenrechte. Ihre Schaffung war ein wichtiger Schritt bei der Entwicklung der Menschenrechtsagenda für Frauen innerhalb der UNO, aber auch weltweit. Diese beiden Mandate erstellen thematische Berichte, führen Länderbesuche durch und kommunizieren über ein breites Spektrum von für Frauen relevanten Themen, wobei stets der Zusammenhang von geschlechtsspezifischen Aspekten mit anderen untersucht wird.

Der 41. UNHRC findet vom 24. Juni bis 12. Juli 2019 in Genf statt und wird über hundert Berichte behandeln und viele Menschenrechtssituationen prüfen. Pro Jahr finden drei reguläre Sitzungen statt, die insgesamt mindestens zehn Wochen dauern. Sie finden im März (vier Wochen), Juni und September (je drei Wochen) statt. Mehr Infos hier.