CEDAW – von Papiertigern und Tigern

Wandbild "30 Jahre Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau" zur Jubiläumsfeier bei den Vereinten Nationen in New York
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Wandbild "30 Jahre Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau" zur Jubiläumsfeier bei den Vereinten Nationen in New York

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“ – die Leitidee der Universalität der Menschenrechte war geboren und die Vereinten Nationen haben sie 1948 in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert.

Auf dieses Menschenrechtsparadigma beziehen sich seit vielen Jahrzehnten vor allem Frauenorganisationen und -netzwerke: Sie ringen bis heute darum, dass frauenspezifische Menschenrechte (z.B. Schutz vor männlicher Gewalt, reproduktive und sexuelle Rechte) als solche anerkannt werden und eigene Schutzbestimmungen verlangen. Frauen sind als vollwertige Bürgerinnen Rechtsubjekte mit gleichen Rechtsansprüchen wie Männer.

Dies zusätzlich zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Völkerrecht zu verankern gelang 1979 mit der von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossenen Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW). 130 Staaten hatten für die Konvention gestimmt, kein Land war dagegen. Getragen von der frauenpolitischen Aufbruchsstimmung der damaligen Zeit und beflügelt durch die zweite Weltfrauenkonferenz in Kopenhagen (1980) war sie bald von so vielen Staaten unterzeichnet und 1981 auch von der erforderlichen Anzahl ratifiziert worden, so dass sie im gleichen Jahr in Kraft treten konnte. Noch nie war eine Menschenrechtskonvention schneller akzeptiert worden. Seitdem haben dank CEDAW viele Länder ihre Gesetze und auch ihre Rechtspraxis geändert. Neue Gesetze schützen Frauen z. B. gegen häusliche Gewalt. Andere Länder haben sich zumindest auf eine Diskussion eingelassen, auch wenn die Reformen noch immer ausstehen. Mittlerweile zählen 187 Länder zu den Vertragsstaaten des Übereinkommens. Es lohnt daher auch der Blick auf die Länder, die das CEDAW-Übereinkommen nicht ratifiziert haben: Das sind die USA – neben dem Iran, dem Sudan und wenigen anderen Staaten.

Von Berichten und Schattenberichten

Die Vertragsstaaten verpflichten sich, mit allen Mitteln unverzüglich eine Politik gegen Frauendiskriminierung zu verfolgen. Wohl wissend, dass selbst einer solchen Verpflichtung keineswegs unverzüglich Folge geleistet wird, wurde schon in der Konvention ein Überprüfungsmechanismus vereinbart. Die Vertragsstaaten müssen alle vier Jahre einem Sachverständigenausschuss von 23 Expertinnen und Experten Bericht erstatten. Das Komitee tagt zweimal im Jahr, überprüft die Selbsteinschätzungen der Regierungen und gibt anschließend eine Stellungnahme ab, zu der auch Empfehlungen gehören, was zur Umsetzung der Konvention getan werden muss.

Regierungen neigen jedoch dazu, in den Berichten nur das Positive herauszustreichen und die Wirklichkeit zu beschönigen. So wundert es nicht, dass auch und vor allem für viele Frauen(gruppen) in aller Welt die (unerfüllten) Forderungen der CEDAW-Konvention ein wichtiger Bezugspunkt sind. Sogenannte Schattenberichte von Menschenrechts- und Frauenorganisationen sind als Gegengewicht zu den offiziellen Regierungsberichten nicht mehr wegzudenken. Das CEDAW-Komitee berücksichtigt bei einer Urteilsfindung beide Berichte und hört Regierungen und NGOs an. Am Rande und vor dem Ausschuss kommt es so häufiger zu einem Schlagabtausch. Die UN selbst hat keinerlei Handhabe oder gar Sanktionsmechanismen, wenn gegen die Konvention verstoßen wird. So bleibt vor allem die internationale Öffentlichkeit, um Regierungen für ihre Verstöße gegen CEDAW anzuprangern. Überregionaler Austausch und Solidarität in Netzwerken sind deshalb essentiell und brauchen Unterstützung. Die Heinrich-Böll-Stiftung ist hier seit vielen Jahren international aktiv und unterstützt Netzwerke und Organisationen bei der Umsetzung der Konvention vor Ort.

Beispiel: CEDAW in Nigeria

Nigeria wurde früh Vertragsstaat der CEDAW-Konvention. Im April 1984 unterzeichnete das Land, im Juni 1985 wurde die Konvention ratifiziert. Vorbehalte gegen einzelne Bestimmungen, wie sie viele andere Staaten zu Protokoll gegeben haben, hat Nigeria nicht angemeldet. Auch der Berichtspflicht ist Nigeria nachgekommen und 2006 wurde der 6. Bericht eingereicht. Weil es in der Weltorganisation immer ein wenig dauert, bis sich um die Belange eines Landes gekümmert wird, stand er erst Anfang Juli 2008 auf der Tagesordnung.

Auch in Nigeria legen NGOs Schattenberichte vor. Zum ersten Mal war dies 1998 der Fall. 2008 hat das Women’s Aid Collective den nigerianischen Schattenbericht koordiniert, an dem 148 NGOs aus allen Bundesstaaten beteiligt waren. Trotz der Ratifizierung der Konvention gibt es viele Vorbehalte seitens der Regierungen, die die Bestimmungen der Konvention in nationales Recht umwandeln müssen. Auch Nigeria hat dies versäumt. Bei einer Debatte im Parlament 2007 machten Abgeordnete geltend, dass die Bestimmungen über reproduktive Rechte nicht mit der nigerianischen Kultur vereinbar seien. Oby Nwankwo, eine der führenden Frauenrechtlerinnen des Landes, hat in Zeitungsbeiträgen öffentlich immer wieder die „domestication“ von CEDAW angemahnt und dadurch den Zorn des damaligen Senatspräsidenten David Mark auf sich gezogen. Mark rief seine Landsleute auf, nicht zuzulassen, dass die afrikanische Erde von den Neoimperialisten dazu benützt werde, alle Arten von Übeln dort abzuladen. Zur Diskussion ihres Berichtes in der UNO hatte Nigeria eine 73-köpfige Regierungsdelegation nach New York geschickt. Hajia Saudatu Usman Bungudu, die damalige Frauenministerin, musste sich sehr kritische Fragen gefallen lassen.

CEDAW – Tür und Tor für Netzwerke

Die Rechtswirklichkeit für Frauen ändern öffentliche Debatten leider selten – auch in Nigeria nicht. CEDAW ist jedoch ein verbindlicher Rechtsrahmen, der die Staatsorgane aller Länder, die die Konvention ratifiziert haben, in die Pflicht nimmt. Öffentlicher Druck in den jeweiligen Ländern bleibt ein Muss, und die regelmäßig einzureichenden Berichte zur Überprüfung der Umsetzung sind dafür ein wertvoller Hebel für NGOs, Netzwerke und für Parlamente. Auch in Deutschland. Hier legen gerade die Schattenberichte der NGOs die Finger in die Wunde und verweisen darauf, dass auch hier zu Lande Geschlechtergerechtigkeit nicht umgesetzt ist und vielfältige Diskriminierungen existieren – ob im Steuerrecht, auf dem Arbeitsmarkt, im Bildungssystem oder für Menschen mit Behinderungen.

CEDAW hat unbestreitbar in vielen Ländern wichtige Gesetze zum Schutz der Frauen bewirkt, öffentlichen Debatten den Weg geebnet und damit einen wesentlichen Beitrag zur mehr Geschlechtergerechtigkeit geleistet. Ob in Nigeria oder Deutschland – aus der Öffentlichkeit sind Frauenrechte und Gleichstellungspolitik nicht mehr wegzudenken. Die Anknüpfungspunkte sind vielfältig, das zeigt auch das Beispiel der intersexuellen Menschen, für die die Konvention ebenfalls ein wichtiger Referenzrahmen gegen ihre Diskriminierung geworden ist. Die CEDAW-Konvention ist nicht nur als rechtlicher Rahmen von zentraler Bedeutung, sondern stärkt und unterstützt auch zivilgesellschaftliche Organisationen und Gruppen in vielen Ländern der Welt bei ihrer Arbeit gegen die Diskriminierung der Frauen. Die CEDAW-Konvention entfaltet vielerorts Wirkung und dort, wo sie zum Papiertiger degradiert wird, bietet sie nicht zuletzt rechtlichen Halt, um die Verstöße anzuprangern. Das Engagement unermüdlicher zivilgesellschaftlicher Organisationen leistet einen wichtigen Beitrag, die CEDAW-Konvention dort, wo sie mehr einem Papiertiger gleicht, in einen Tiger zu wandeln.

Herzlichen Glückwunsch zu 30 Jahren CEDAW, 30 Jahre UN-Übereinkommen über die Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau!

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Barbara Unmüßig

ist Vorstand der Heinrich-Böll-Stiftung. Sie hat zahlreiche Zeitschriften- und Buchbeiträge zu Fragen der internationalen Finanz- und Handelsbeziehungen, der internationalen Umweltpolitik und der Geschlechterpolitik veröffentlicht.