Grüne fordern klarere Defintion von Vergewaltigung im Strafrecht

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Die Grüne Fraktion will einen Antrag einbringen in dem sie fordert Artikel 36 der Istanbul-Konvention des Europarats umzusetzen und vorhandene Strafbarkeitslücken bei sexueller Gewalt zu schließen. Im momentanen Strafrecht werden nur Vorfälle als Vergewaltigung verfolgt, die mit Zwang oder Drohungen durchgesetzt werden und in denen sich die Opfer aktiv wehren. Fälle in denen das Opfer sich aus Angst oder Erstarrung nicht wehrt, würden nicht geahndet, so die Grünen.

Die Europaratskonvention fordert aber den voraussetzungslosen Schutz der sexuellen Selbstbestimmung. Das Justizministerium hat in seinem aktuellen Entwurf für eine Erneuerung des Sexualstrafrechts den Vergewaltigungs-Paragrafen 177 unverändert gelassen. Die Grünen fordern daher nun die Regierung auf, den Artikel 36 in einem neuen Entwurf umzusetzen.

 

Mehr dazu im Artikel von Heide Oestreich in der taz