Stärkung des Völkerrechts und der völkerrechtlichen Friedensnormen

Das völkerrechtliche Gewaltverbot muss auf allen Ebenen gestärkt werden. Dazu gehört auch die Reform der UN, zu der es bei allen Unvollkommenheiten keine Alternative gibt. Der UN-Sicherheitsrat muss als Gremium zur Wahrung des Weltfriedens gestärkt und demokratisiert werden. Wird ein Konflikt manifest, müssen alle präventiven, politischen, wirtschaftlichen und diplomatischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um eine gewaltsame Eskalation zu vermeiden.

Gelingt dies nicht, muss es klar definierte Kriterien und Ziele für eine Militärintervention geben, die nur mit einem Mandat des Sicherheitsrats erfolgen darf. Wie schon beschrieben: Menschenrechtlich betrachtet ist die internationale Gemeinschaft aufgefordert, Menschenrechtsverletzungen im Rahmen von Gewaltkonflikten oder failing states bereits in einem sehr frühen Stadium anzugehen. Sie hat dafür ein breites Maßnahmenrepertoire, das allerdings meist nicht zum Einsatz kommt. Eine militärische Intervention, selbst wenn sie vom Sicherheitsrat mandatiert ist, ist immer eine schlechte Lösung, weil sie nicht vorbeugend ist, sondern erst dann eingesetzt wird, wenn bereits Menschenrechte massiv verletzt wurden. Außerdem tendiert Gewalt stets dazu, neue Gewalt zu erzeugen. Dennoch gibt es auch für militärische Interventionen klare Kriterien. Eines davon ist, dass die beteiligten Staaten gemischtgeschlechtliche, eigens für diese Aufgabe geschulte Truppenkontingente entsenden. Gender- und interkulturelle Kompetenz sowie Erfahrungen im Bereich ziviler Konfliktbearbeitung sind unverzichtbar.

Maßnahmen ohne UN-Mandat, sei es im Rahmen der NATO oder der geplanten europäischen Eingreiftruppe, lehnen wir gänzlich ab. Zudem muss ein Schwerpunkt auf zivile Maßnahmen in der Friedenssicherung gelegt werden. Solche Maßnahmen müssen von geschultem Personal durchgeführt werden, wobei Gender-Trainings ein zentraler Schulungsbereich sein sollten. Bei jeder UN-Mission ist auf die vollständige Umsetzung der Resolution 1325 zu achten. Dies macht Aktionspläne zu ihrer Verwirklichung in den Einzelstaaten und der UNO erforderlich. Mit ihrer Entwicklung müssten geschlechtersensible zivilgesellschaftliche Organisationen beauftragt werden. Ein Aktionsplan für die internationale Ebene könnte auch als Vorlage für Aktionspläne der einzelnen Mitgliedsstaaten dienen.