Gleichberechtigung queerer Menschen in Afrika

Die Behauptung, Homosexualität sei „unafrikanisch“, ignoriert die zahlreichen Belege für die Existenz gleichgeschlechtlicher Praktiken, Beziehungen und Lebensformen im vorkolonialen Afrika
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Die Behauptung, Homosexualität sei „unafrikanisch“, ignoriert die zahlreichen Belege für die Existenz gleichgeschlechtlicher Praktiken, Beziehungen und Lebensformen im vorkolonialen Afrika

Dieser Artikel ist im Dossier: Queer Afrika - Auf dem steinigen Weg zur Gleichberechtigung auf www.boell.de erschienen.

Der Text liefert eine kurze, aber bündige Analyse der rechtlichen, politischen und soziopolitischen Veränderungen, die sich positiv und/oder negativ auf den Menschenrechtsschutz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen (LGBTI) in ausgewählten afrikanischen Ländern ausgewirkt haben. Unterlegt ist die Analyse mit einer Untersuchung der vergleichenden Rechtsprechung und Entwicklungen in den einzelnen Ländern unter angemessener Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen geopolitischen und historischen Rahmenbedingungen.

Die wichtigsten Ereignisse des Jahres

Laut der aktuellen Gesetzeslage steht in 38 von 54 afrikanischen Ländern einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Sex zwischen Erwachsenen im privaten Bereich unter Strafe. Im Jahr 2014 hat zwar kein einziges afrikanisches Land gleichgeschlechtlichen Sex entkriminalisiert, doch hat es, wie weiter unten gezeigt, in manchen Ländern schrittweise Verbesserungen des rechtlichen Schutzes von Homosexuellen gegeben.

Die Annahme des Anti-Homosexuellen-Gesetzes durch das ugandische Parlament im Herbst 2013, das einvernehmlichen homosexuellen Geschlechtsverkehr mit bis zu lebenslänglicher Haft unter Strafe stellte, war eine Kampfansage, gefolgt von der Verabschiedung eines fast identischen Gesetzes durch den nigerianischen Senat Ende 2013. Auch in Gambia und Liberia wurden Ende 2013 ähnliche Gesetzesvorlagen debattiert, aber in den Parlamenten noch nicht angenommen.

Anfang 2014 gab die Pressestelle des nigerianischen Präsidenten bekannt, dass der Präsident Goodluck Jonathan das Gesetz über das Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen unterzeichnet und damit in Kraft gesetzt hatte. Uganda zog nach und Präsident Yoweri Museveni berief zur Unterzeichnung des nationalen Anti-Homosexuellen-Gesetzes eigens eine internationale Pressekonferenz ein.

In Kenia und Südafrika protestierten LGBTI-Aktivisten und Unterstützer gegen die in Uganda und Nigeria verabschiedeten Gesetze. In Kenia, einem Land, in dem nach wie vor die britischen Sodomie-Gesetz [1] gelten, die gleichgeschlechtlichen Sex mit bis zu 14 Jahren Haft bestrafen, verweigerte die Polizei Demonstrant/innen die Erlaubnis, vor der ugandischen Botschaft in Nairobi eine Mahnwache abzuhalten. Doch die Aktivist/innen demonstrierten trotz der drohenden Verhaftung. Grade diese Zivilcourage im Angesicht massiver Einschüchterung, löste wohl im kenianischen Parlament, eine Diskussion über Homosexualität aus und eine Überprüfung der Umsetzung der bestehenden Sodomie-Gesetze.

In der Folgezeit formierte sich im kenianischen Parlament eine Gruppierung homophober Abgeordneter, die strengere Gesetze forderte. Die kenianische Regierung reagierte darauf mit einem Bericht an das Parlament, in dem sie aufführte, dass die Strafverfolgungsbehörden in der Zeit von 2010 bis März 2014 insgesamt 595 einschlägige Fälle behandelt hatten. Davon unbeeindruckt brachte eine kleine Splitterpartei, die nicht einmal im Parlament vertreten ist, eine Vorlage für ein Anti-Homosexuellen-Gesetz ein, das nach außen hin vorgibt Kinder, sowie die religiösen und kulturellen Werte des Landes zu schützen. Bis November 2014 hatte das Parlament in Nairobi über die Vorlage noch nicht entschieden. Wie in den meisten der 38 von 54 afrikanischen Ländern mit Sodomie-Gesetzen wird auch in Kenia Schwulen- und Lesben-Gruppen das Recht verweigert, sich offiziell als Nichtregierungsorganisationen registrieren zu lassen. Während in Kenia die Verfassungsbeschwerde, die die National Gay and Lesbian Human Rights Commission in diesem Zusammenhang gegen die nationale NGO-Kommission eingereicht hat, noch anhängig ist, konnte in Botswana die schwul-lesbische Organisation LEGABIBO unlängst vor dem Obersten Gericht des Landes ihre Anerkennung als offizielle NGO durchsetzen.

Nachdem der Präsident Gambias Mitte 2014 seine diplomatische Immunität nutzte und vor der UN-Generalversammlung in New York Homosexuelle als “Ungeziefer“ bezeichnet hatte, das „ausgetilgt“ gehört, verabschiedete die gambische Nationalversammlung im November 2014 ein Anti-Homosexuellen-Gesetz, das lebenslange Haft für Homosexuelle vorsieht. Seit Annahme des Gesetzes sind viele hundert gambische LGBTI-Migrant/innen auf der Suche nach Sicherheit vor dem homophoben Regime über die Grenze in den Senegal geflohen.

Im Tschad wurde das Strafrecht verändert und härtere Strafen für homosexuelle Akte eingeführt. In Tansania wurde einer LGBTI-Organisation ihre Registrierung entzogen, nachdem der Staat deren tatsächliche Ziele herausgefunden hatte. Das ganze fand vor dem Hintergrund der lautstarken Debatte um eine neue Nationalverfassung statt. Konservative Gruppen pochten darauf, den Status quo zu bewahren und sexuelle Minderheiten vom Schutz durch die Verfassung auszuschließen. In Burkina Faso warten mehrere queere Gruppen seit über einem Jahr darauf, dass staatliche Stellen über ihre Anerkennung als NGO entscheiden. In Simbabwe hat es 2014 mehrere von der Staatspolizei konzertierte Überfälle auf die Büros von LGBTI-Gruppen gegeben, und ein Mitarbeiter der Gay and Lesbian Coalition of Zimbabwe ist wegen des Vorwurfs, eine illegale Organisation zu betreiben, von der Polizei verhaftet und schikaniert worden. In Kongo, Ghana, Sambia, Burundi, Malawi und in vielen anderen afrikanischen Ländern werden öffentliche Debatten geführt, in denen strengere Anti-Homosexuellen-Gesetze gefordert werden.

Positive Entwicklungen

Doch es gibt auch positive Entwicklungen. In den Arbeitsgesetzen von Botswana und Mosambik und in der südafrikanischen Verfassung finden sich Paragraphen zum Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung. Darüber hinaus hat in Botswana der Oberste Gerichtshof im Zusammenhang mit der Registrierung von LEGABIBO, einer nationalen LGBTI-Organisation, erst vor kurzem die Diskriminierung von Homosexuellen für verfassungswidrig erklärt.

In Kenia hat der Oberste Gerichtshof die Weigerung, eine Transgender-Organisation (Transgender Education and Advocacy) als NGO anzuerkennen, als Diskriminierung auf Grundlage von Gender und sexueller Orientierung und damit für verfassungswidrig verurteilt. In einem weiteren Fall einer Transfrau, der die Änderung ihres Geschlechtseintrags in ihrem Schulabschlusszeugnis verwehrt wurde, urteilte derselbe Gerichtshof, dass dies ein Verstoß gegen ihr Recht auf Würde, freie Persönlichkeitsentfaltung und Gleichberechtigung auf Grundlage ihrer Geschlechtszugehörigkeit darstelle und damit gegen die Verfassung verstoße.

In Uganda erklärte das Verfassungsgericht Mitte 2014 das Anti-Homosexuellen-Gesetz mit dem Verweis darauf, dass es im Parlament mit einer unzureichenden Stimmenzahl beschlossen worden war, für „null und nichtig“, ohne sich dabei aber inhaltlich mit dem Gesetz auseinanderzusetzen.

Diese positiven höchstrichterlichen Entscheidungen mögen sich bescheiden ausnehmen, sind tatsächlich aber wegweisende und wichtige Präzedenzentscheidungen, die den Aktivist/innen, die in einem Klima der Kriminalisierung und allgemeinen Unterdrückung für ihre Rechte kämpfen, Mut machen und öffentliche Anerkennung verschaffen. Es sind Siege, die genossen, besungen und immer wieder erzählt werden müssen, nicht nur, um die Herzen der LGBTI-Personen zu stärken, sondern auch die Gemeinschaften, in denen sie leben und diejenigen, die vor der Kriminalisierung zu Hause ins Ausland geflohen sind.

Mit dem Boom des Rohstoff-, des Bau- und des Produktionssektors in Afrika ist der Kontinent zum Schauplatz eines unterschwellig militarisierten Ringens zwischen West und Ost geworden. Das von vielen afrikanischen Politikern angeführte Argument, den sozioökonomischen Interessen müsste Priorität vor zivilpolitischen Rechten eingeräumt werden, hat sich als bloße Vernebelungstaktik entpuppt. Ziel dieser Taktik war es, die Menschen mit dem Versprechen auf Wohlstand zu manipulieren, um die Macht und Ressourcen in den Händen einer kleinen, eng mit der politischen Klasse verbundenen privilegierten Gruppe zu konzentrieren.

Homosexualität im vorkolonialen Afrika

Im Hinblick auf die gesellschaftlichen Diskurse um das Thema Homosexualität hat das Jahr 2014 in Afrika wenig Neues gebracht. Die vorherrschenden Einstellungen gegenüber LGBTI-Personen sind in den meisten afrikanischen Gesellschaften häufig noch von auf überkommenen viktorianischen Geschlechterrollenbildern basierenden Mythen und Stereotypen geprägt. Diese werden von der politischen Elite allzu oft weiter verstärkt, indem sie Homosexuelle entmenschlichen und als Schweine (so der simbabwische Präsident Mugabe), Ungeziefer (der gambische Präsident Yayah) oder als unafrikanisch (der ugandische Präsident Museveni) diffamieren.

Die Behauptung, Homosexualität sei „unafrikanisch“ und verstoße gegen die afrikanische Kultur, ignoriert die zahlreichen historischen und anthropologischen Belege für die Existenz gleichgeschlechtlicher Praktiken, Beziehungen und Lebensformen im vorkolonialen Afrika, wie homosexuelle Päderastie, männliche Ehefrauen, den „boy wives“, und weibliche Ehemänner, den „female husbands“ oder zweigeschlechtliche Heiler. Afrikaner, die Homosexualität als gottlos oder widernatürlich verdammen, verleugnen die Tatsache, dass den Heilern, Wahrsagern und Medizinmännern, durch die die Götter wirkten und die ihren Ahnen dienten und sie heilten, zweigeschlechtliche Identitäten und Ausdrucksformen in ihrer Kleidung und oft auch in ihrer Sexualität keineswegs fremd waren.

Dass die politischen Eliten - die Homosexualität und Homosexuelle als Sündenbock missbrauchen - Erfolg haben, liegt nicht nur daran, dass sie die Menschen in ihren Ländern in Armut gehalten und damit für Manipulationen anfällig gemacht haben, sondern auch daran, dass sie ihnen den Zugang zu Bildung und damit zu anderen Weltsichten verweigern. Dazu kommt, dass die Bildungspläne kritisches Lernen nicht fördern; im Hinblick auf afrikanische ethnische Kulturen, Identitäten und Ursprünge ist der Geschichtsunterricht in den Grund- und weiterführenden Schulen größtenteils eurozentrisch. Darüber hinaus üben religiöse Organisationen aufgrund ihrer symbiotischen Beziehung mit staatlichen Einrichtungen bei der Bereitstellung von Leistungen wie Bildung und medizinischer Versorgung einen großen Einfluss auf die Lehrplaninhalte aus.

Man kann argumentieren, dass religiöse Institutionen solche Leistungen als Instrument zur Einflussnahme auf den Staat nutzen. Außerdem ist zu konstatieren, dass - nach über einem halben Jahrhundert der Unabhängigkeit - mit dem zunehmenden Einfluss evangelikaler Gruppen eine Verschärfung homophober Gesetzgebung in afrikanischen Ländern einhergeht. Länder, die die homophoben Gesetze aus der Kolonialzeit übernommen haben, eignen sich diese nun an und verschärfen sie mit der Unterstützung von evangelikalen Gruppen. Statt ihre Agenda wie früher mit Kreuzzügen und Kirchen zu verbreiten, gründen die Evangelikalen in Afrika nun NGOs, die verarmten Bevölkerungsgruppen Wohlfahrtsdienste anbieten und gleichzeitig bei den Hilfsempfängern für ihre konservativen Wertvorstellungen werben. In Kenia bietet eine christliche NGO die Beschneidung pubertierender Jungen aus armen Familien an, die sich die Kosten für die Beschneidung nicht leisten können – unter der Bedingung, dass die Jungen an einem einwöchigen Kurs teilnehmen, wie man ein Mann wird. Parallel dazu nutzen diese NGOs – die wie die meisten NGOs in Afrika finanzielle Unterstützung aus dem Westen erhalten – ihren Status, um auf politischer Ebene Lobbyarbeit für die von ihnen vertretenen „Familienwerte“ zu betreiben.

Zivilgesellschaftliche Bewegungen

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Militarisierung, Überwachung und Einengung des öffentlichen Raums durch restriktive Vorschriften arbeiten Bewegungen für soziale Gerechtigkeit stärker vernetzt und solidarisch mit anderen Gruppen. In Uganda zum Beispiel schuf die zivilgesellschaftliche Koalition für Verfassungsreformen eine Plattform des Austauschs und der Unterstützung für Feministinnen, Migrant/innen und andere Reformbewegungen in ihrem Kampf gegen das Anti-Homosexualitäts-Gesetz. Zusammen organisierten sie außerdem Aktionen gegen das Anti-Pornographie-Gesetz und das Anfang 2014 in Kraft getretene neue Gesetz zur Regelung der Öffentlichen Ordnung (Public Order Management Act).

Noch sind wir weit von dem Ziel entfernt, die Gleichberechtigung von LGBTI-Personen in ganz Afrika zu verwirklichen. Queere Bewegungen müssen den Aufbau von bedeutenden Allianzen mit anderen Gruppierungen, die sich für soziale Gerechtigkeit einsetzen, vorantreiben – Mainstreaming hilft, Dinge und Positionen zu normalisieren, die bislang noch als Tabus betrachtet werden. Die Resolution der Afrikanischen Kommission für die Rechte der Menschen und Völker gegen Gewalt aus Gründen der realen oder wahrgenommenen sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität muss von den nationalen Menschenrechtskommissionen und Justizministerien umgesetzt werden – und es ist die Aufgabe der LGBTI-Gruppen vor Ort, die Verwirklichung dieser bahnbrechenden pan-afrikanischen Erklärung in ihren Ländern durchzusetzen.

In Uganda, Kenia, Botswana und Südafrika hat sich die strategische Prozessführung als ein erfolgreiches Instrument zur Stärkung der LGBTI-Rechte erwiesen. Diese Taktik könnte Vorbild für Gruppen in anderen Ländern sein, insbesondere dort, wo – wie offenkundig vielerorts der Fall – die Parlamente und die Exekutive populistische Positionen zur Gleichstellung von Menschen vertreten. Darüber hinaus sollten sich die afrikanischen LGBTI-Bewegungen stärker für die allgemeine Öffentlichkeit und die Medien öffnen und so einer Klischeebildung entgegenwirken, die größtenteils auf Unsichtbarkeit und Heimlichtuerei basiert. Von strategischem Vorteil ist auch die Einbeziehung der akademischen Welt, um den Berufstätigen von morgen einen universellen Blick auf Gleichberechtigung und Gleichstellung zu vermitteln. Die erfolgreiche Lobbyarbeit länderübergreifender Partnerschaften von LGBTI-Organisationen bei der Afrikanischen Kommission (für die Rechte der Menschen und Völker) sollte fortgesetzt werden. Ebenso sollte das Prinzip auf kleinere, regionale Ebenen der Kooperation und des Austausches zwischen den Bewegungen angewendet werden.

Rolle der internationalen Gemeinschaft

Die internationale Gemeinschaft muss sich an den Ratschlägen und Prioritäten der Gruppen vor Ort orientieren. Damit beugt sie der Gefahr vor, als politische Waffe in den Souveränitätskämpfen zwischen Afrika und dem Westen missbraucht zu werden. Dies ist insbesondere wichtig bevor sie mit afrikanischen Regierungen über diesen Themenkomplex redet oder verhandelt bzw. wenn Diplomaten und Politiker westlicher Nationen in internationalen Foren afrikanische Führer mit Verlautbarungen zu LGBTI-Themen konfrontieren. Bei all diesen Interventionen müssen auch der Kampf um Geschlechtergerechtigkeit, angemessene sanitäre Versorgung, sichere und bezahlbare Wohnungen, Müttergesundheit, Armut, Unsicherheit und andere umfassendere Fragen integriert werden, damit LGBTI-Themen nicht isoliert im Raum stehen und ignoriert werden.

Hilfsprogramme für LGBTI-Asylbewerber und -Flüchtlinge sollten den in andere afrikanische Länder Geflohenen mehr über die Grundsicherung hinausgehende psychosoziale Unterstützung bereitstellen. Dies gilt insbesondere für jene, die aus einem Homosexualität kriminalisierenden Land in eines fliehen, das sie ebenfalls kriminalisiert. Die Flüchtlingsverwaltung (refugee regime) in Afrika wird von dauerhaften Sensibilisierungstrainings zu Sexualität und Gender profitieren und die schädlichen Vorurteile einiger Dienstleister, die nie zuvor mit LGBTI-Flüchtlingen zu tun hatten, aus dem Weg räumen.

Die LGBTI-Diaspora im Ausland muss den lokalen Akteuren respektvoll begegnen und sich für den Aufbau nachhaltiger Plattformen für den Informationsaustausch einsetzen. Diese können dazu beitragen, die Situation in ihren Herkunftsländern zu verbessern und so den mit Auswanderung und Flucht einhergehenden „Braindrain“ (i.e. das Abwandern von qualifizierten Arbeitskräften ins Ausland) reduzieren. Queere Gruppen in westlichen Ländern können afrikanische queere Gruppen unter anderem mit Wissenstransfers, bei der Dokumentation von Übergriffen, durch Mentoren, Stipendien und Austauschprogramme unterstützen. Einzelne können beispielsweise helfen, indem sie Aktivist/innen direkt unterstützen oder beraten, durch Spenden für Programme, die sie für förderungswürdig halten oder durch Petitionen bei ihren Regierungen, damit sich diese für die Gleichberechtigung aller Menschen (einschließlich der LGBTI-Personen) in Afrika engagieren.

Das Jahr 2014 war für alle, die sich für die Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung von LGBTI-Personen und -Gruppen in Afrika einsetzen, eine Achterbahnfahrt. Jeder von uns hat seinen Teil beizutragen, das Bewusstsein für Menschlichkeit zu fördern, für unseren gemeinsamen Kampf um die Befreiung von jeglicher Form der Unterdrückung, sei es durch gierige Kapitalisten, durch machtbesessene Tyrannen, durch Homophobe oder durch Sexisten und viele weitere Unterdrückungsformen, die alle zusammenhängen. Es gibt in Afrika eine Redensart, die besagt, dass man mit jedem kleinen Schritt, den man tut, auch ankommt. Lasst uns unermüdlich weitergehen auf unserem Weg, lasst uns Leuchtfeuer und Führer/innen für diejenigen sein, die mit uns gehen und die Wahrheit suchen. Lasst uns durch unser Handeln stets Hoffnung und Liebe vermitteln, wohin auch immer das Geschick der Welt uns führt. Tyrannei und Lüge mögen eine Weile die Oberhand behalten, aber schlussendlich werden Wahrheit und Gerechtigkeit triumphieren. Mögen uns unsere Aktionen – über Ideen und Gedanken hinaus – im Jahr 2015 dieser Wahrheit näher bringen.

Übersetzt von Thomas Pfeiffer


1 Erklärung britische Sodomiegesetze: Bereits 1533 hat Henry VIII. mit dem sogenannten Buggery Act Analverkehr unter Strafe gestellt. Bis 1861 galt für die Verurteilten der Sodomie-Gesetze, die ebenso in den englischen Kolonien verbreitet waren, die Todesstrafe. Bis ins späte 20. Jahrhundert war homosexueller Geschlechtsverkehr in Großbritannien strafbar und wurde in den verschiedenen Landesteilen zwischen 1967 und 1982 entkriminalisiert. Heute gilt das Land bezüglich der Rechte von LGBTI Personen als eines der fortschrittlichsten in Europa (siehe Rainbow Europe Map von ILGA-Europe)