Abtreibungsgesetz Polen

Abtreibungen sind in Polen aktuell unter drei Voraussetzungen möglich: Bei sexuellem Missbrauch der schwangeren Person, wenn das Leben beziehungsweise die Gesundheit der schwangeren Person in Gefahr ist und im Fall von schwerwiegender und lebensbedrohlicher Schädigung des Fötus. Die meisten Abtreibungen in Polen werden unter Berufung auf embryopathologische Gründe durchgeführt. Das Urteil des Verfassungsgerichts vom 22. Oktober 2020 bedeutet, dass fast 98 Prozent der Abtreibungen in Zukunft illegal durchgeführt werden müssten. Hinzukommt, dass Ärzt*innen durch eine sogenannte Gewissensklausel das Recht haben, Abtreibungen abzulehnen, selbst wenn sie legal wären. Auf dieses Verweigerungsrecht beziehen sich Ärzt*innen und Apotheker*innen auch, um Rezepte oder den Verkauf von Verhütungsmitteln oder der Pille danach zu verweigern.