Rechtslage:
- Antidiskriminierungsgesetz
- Gesetze zu Quoten v.a. im politischen und wirtschaftlichen Bereich
- Weitere Gesetze/rechtliche Regelungen + Regierungsprogramme
- Aktueller politischer Diskurs
Akteur_innen:
Wissenschaft
Kurzbeschreibung und -bewertung
Die Rechtsgrundlagen hinsichtlich der Gleichstellung von Frauen und Männern haben in Belgien eine lange Tradition. Dennoch scheinen auch hier rechts-konservative-liberale Kräfte das Gleichstellungsthema in den Hintergrund zu drängen zugunsten von Wirtschafts- und Beschäftigungsfragen. Damit steht Belgien nicht mehr als eines der Vorbildländer in Sachen Gleichstellungsgesetzgebung da.
Eine Besonderheit weist Belgien mit der Teilung in die drei Regionen Flandern, Wallonie und Brüssel-Hauptstadt auf. Gesetzliche Grundlagen werden dort jeweils autonom beschlossen. So treten nicht alle Gesetze zeitgleich in ganz Belgien in Kraft. Zudem konnte seit den vorgezogenen föderalen Neuwahlen im Juni 2010 keine neue Regierung installiert werden. Grund sind die Differenzen zwischen dem Wahlsieger in Flandern, den flämischen Nationalisten, und denen in der Wallonie, den frankophonen Sozialisten. Dabei steht nach wie vor die Frage der belgischen Staatsreform im Fokus.
Demnach lähmen die ungeklärten Regierungsverhältnisse als auch die föderale Struktur Belgiens (Flandern, Wallonie und Brüssel-Hauptstadt) die Umsetzung des EU-Rechts, da viele, unterschiedliche Behörden in diesen Prozess eingebunden sind.
Insgesamt ist die Informationslage für den/die BürgerIn durch staatliche Quellen sehr gut. Die NGO-Szene ist bezüglich der Aktivitäten im Bereich Geschlechtergerechtigkeit sehr übersichtlich. Dort beschäftigt man sich eher mit den sozialen Auswirkungen und dem Prinzip des Diversity.
- Quellen:
Auswärtiges Amst - Belgien - Innenpolitk
Jean Jacqmain: Belgien, in:Europäische Zeitschrift für Geschlechtergleichstellungsrecht 2010-1, S. 54-56 (PDF, 169 Seiten, 875 KB)
Drei neue Antidiskriminierungsgesetze wurden im Mai 2007 erlassen:
- das Rassismus-Gesetz, welches das Gesetz vom 30. Juli 1981 über die Bestrafung bestimmter Aktionen, die durch Rassismus oder Fremdenfeindlichkeit motiviert sind, änderte;
- Gleichstellungsgesetz mit dem Ziel, Diskriminierung(en) zwischen Frauen und Männern zu beseitigen (vgl. oben);
- das Antidiskriminierungsgesetz 2007 mit dem Ziel, bestimmte Formen der Diskriminierung zu beseitigen.
Einige Antidiskriminierungsgesetze waren zuvor in Belgien bereits in Kraft, wie das Antidiskriminierungsgesetz von 2003 und das geänderte Gesetz vom 15. Februar 1993 (Kampf gegen Rassismus und Gründung einer Einrichtung für Chancengleichheit). Allerdings bestanden erhebliche Mängel in der Umsetzung der EU-Vorgaben, sodass diese im Jahr 2007 mit dem EU-Recht „harmonisiert“ wurden. Folgende Diskriminierungsgründe sind u.a. aufgrund des Geschlechts, der Nationalität, der Hautfarbe, der sexuellen Orientierung, des finanziellen Status und/oder einer Behinderung verboten.
- Eine Historie der Antidiskriminierungs-Gesetzgebung findet sich in: Developing Anti-Discrimination Law in Europe (2009); S. 95
Gesetze zu Quoten v.a. im politischen und wirtschaftlichen Bereich
Seit den 1970er-Jahren thematisieren politische Frauengruppen gesetzliche Frauenquoten. 1994 wurde dann ein erstes Gesetz über Geschlechterquoten verabschiedet. Demnach durften einer Kandidatenliste nicht mehr als zwei Drittel der Kandidaten demselben Geschlecht angehören. Das Gesetz fand bei den Wahlen der Gemeinderäte und der Provinzräte in den Jahren 1994 und 2000 Anwendung. Auch bei den Wahlen zum Europäischen Parlament 1999 und zu den föderalen und regionalen Parlamenten kam das Gesetz zur Anwendung. Dennoch gab es starke Kritik, da das Gesetz u.a. nicht zwingend vorschrieb, dass die Listen die gleiche Anzahl Frauen und Männer enthalten müssen. 2002 wurden deshalb Gesetze über Geschlechterquoten angenommen, nach denen die Parteien die gleiche Anzahl weiblicher und männlicher Kandidaten vorschlagen müssen. Ferner dürfen die zwei obersten Listenplätze nicht mit Kandidaten des gleichen Geschlechts besetzt sein. Die gesetzliche Quotenregelung ist auf allen Wahlebenen – von den Kommunalwahlen bis zu den Wahlen zum Europäischen Parlament sehr homogen. Es gibt einschlägige Sanktions- und Durchsetzungsmechanismen bzgl. der Quotenregelung, dennoch mangelt es an einer stringenten Überwachung.
- Quelle: Petra Meier (2008): Belgien: eine bewährte Vorgehensweise ins rechte Licht gerückt, S. 45-54; Geschlechterquoten bei Wahlsystemen und ihre Umsetzung in Europa (2008) (PDF, 136 Seiten, 1,08 MB), herausgegeben von der Generaldirektion Interne Politikbereiche des Europäischen Parlaments, Direktion C, Bürgerrechte und Verfassungsfragen
Weitere Gesetze/rechtliche Regelungen + Regierungsprogramme
Da es derzeit keine verbindliche, belgische Regierung gibt, ist auch nicht nachvollziehbar, ob es einen nach EU-Vorschriften nationalen Aktionsplan gibt.
Die verschiedenen Behörden konzentrierten sich überwiegend auf wirtschaftliche und beschäftigungspolitische Themen (ob der stets in Europa anhaltenden Wirtschafts- und Finanzkrise). Die Gleichstellung der Geschlechter findet kaum explizit Berücksichtigung. Das Gleichstellungsthema verkürzt sich eher auf die ideologische Debatte um die islamische Kopfbedeckung von Frauen in Belgien. Dazu verabschiedete das Parlament im April 2010 ein Gesetz, welches das Tragen der Burka in der Öffentlichkeit verbietet, da es ein inakzeptables Zeichen weiblicher Unterwerfung sei.
- Quelle: Jean Jacqmain: Belgien, in:Europäische Zeitschrift für Geschlechtergleichstellungsrecht 2010-1, S. 54-56 (PDF, 169 Seiten, 875 KB)
Amazone - Comité de Liaison des Femmes (französisch, niederländisch, englisch)
Amazone wurde 1995 als nationales Kontaktzentrum für Frauen und Frauenorganisationen gegründet. Es entwickelt sich zunehmend als ein Ressourcenpool bzgl. der Gleichstellung zwischen Frauen und Männern. Amazone fungiert als Treffpunkt verschiedener Akteur/-innen, als Konferenz- und Informationszentrum.
Kontakt
Amazone asbl
10 rue du Méridien
1210 Bruxelles
tél. +32 (0)2 229 38 00
fax. +32 (0)2 229 38 01
info@amazone.be
Conseil des Femmes Francophones de Belgique (CFFB) (französisch)
Es ist eine Frauenvereinigung, die in den Regionen Wallonie und insbesondere in Brüssel-Hauptstadt aktiv ist. Sie tritt u.a. für Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Leben, für die Verbesserung der ökonomischen und sozialen Situation der Frau ein sowie gegen Gewalt an Frauen. Die CFFB organisiert dazu Seminare, Tagungen und Diskussionsrunden, informiert und bildet.
Kontakt
10 rue du Méridien – 1210 Bruxelles
tél. +32 (0)2 229.38.21
Collectif contre les Violences familiales et l'Exclusion (CVFE) (französisch)
Das 1978 gegründete Kollektiv gegen häusliche Gewalt stammt aus der feministischen Bewegung. Heute ist das CVFE darauf spezialisiert, Frauen, die Opfer von häuslicher Gewalt wurden, mit geeigneten Ressourcen zu helfen. Es gibt z.B. eine Notunterkunft für Frauen und deren Kinder und eine Hotline, die 24 Stunden am Tag geschaltet ist als auch regelmäßige Beratungstermine.
Kontakt
Rue Maghin, 11
4000 Liège
+32(0)4.221.60.69
Email: cvfe@cvfe.be
Femmes Prévoyantes Socialistes (FPS) (französisch)
FPS ist eine feministische Bewegung, die in den Bereichen Gesundheit und Bürgerschaft aktiv ist. Bestehend aus 11 regionalen und 200 lokalen Gruppen organisieren sie zahlreiche Fortbildungsmaßnahmen in der französischsprachigen Gemeinschaft. Sie informieren und klären auf (Konferenzen, Studien und Analysen, Interessenvertretung), mobilisieren (Seminare & Events, politische Forderungen), etc.
Place Saint-Jean, 1-2 - 1000 Bruxelles
+32(0) 2 / 515.04.01
fps@mutsoc.be
RoSa (niederländisch, französisch, englisch)
RoSa ist das Frauendokumentationszentrum in Brüssel und kooperiert bei Veranstaltungen mit staatlichen Stellen sowie der Universität. Diese Seite wird sehr oft in den Internetmedien zitiert.
Kontakt
Koningsstraat 136
1000 Brussel
+32 (0)2 209 34 10
Vrouwenraad (niederländisch, französisch, englisch)
Der Vrouwenraad ist eine Dachorganisation für Vereinigungen, welche die Chancengleichheit von Frauen und Männer in einer multikulturellen Gesellschaft fördern.Viele Frauenverbände - mit unterschiedlichem Hintergrund - haben sich dieser Organisation angeschlossen. Sie fordern gleiche Rechte und Chancen für Frauen und Männer, unabhängig von Alter, Rasse, sexuelle Präferenz, Religion, etc.
Kontakt
Middaglijnstraat 10
1210 Brussel
t: +32 (0)2/229 38 18-19
f: +32 (0)2/229 38 66
info@vrouwenraad.be
Vie Féminine (französisch)
Als eine feministische Bewegung, verteidigt Vie Féminine eine solidarische und gleichberechtigte Gesellschaft mit zahlreichen regionalen, nationalen und internationalen Aktionen und Projekten.
Kontakt
Vie Féminine - Secrétariat national
111, rue de la Poste - 1030 Bruxelles
Tél : +32 (0)2/ 227 13 00
Fax : +32 (0)2/223 04 42
secretariat-national@viefeminine.be
Comité d'avis pour l'égalité entre les femmes et les hommes (Komitee zur Vertretung der Gleichheit zwischen Frauen und Männern, französisch)
Das Komitee, seit 1995 existent, beschäftigt sich mit den Fragen des Geschlechterverhältnisses und der Chancengleichheit zwischen Mann und Frau. Es kann Maßnahmen initiieren, berät den Senat und die Präsidentschaft in Fragen der Chancengleichheit.
Kontakt
Palais de la Nation
Place de la Nation, 1
1009 Bruxelles
Präsidentin: Frau Lijnen Nele (lijnen@senators.senate.be)
Conseil de l'égalité des chances entre les hommes et les femmes (Rat für Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen, französisch)
Der Rat wurde im Jahr 1993 gegründet und ist die Fortführung der beiden älteren Einrichtungen „La Commission du Travail des Femmes“ und „Le Conseil de l’Emancipation“ als beratendes Organ auf der Ebene des Bundes. Er hat zum Ziel, jegliche direkte und indirekte Diskriminierung zu bekämpfen und die Gleichstellung von Männern und Frauen effektiv zu befördern. Dazu kann er Recherchen in Auftrag geben, Berichte anfordern und Maßnahmen sowie Instrumentarien diesbezüglich verlangen.
Kontakt
Rue Ernest Blerot 1
1070 Bruxelles
Tel.: +32 (0)2 233 41 76
Fax: +32 (0)2 233 40 32
info@conseildelegalite.be
Institut pour l’égalité des femmes et des hommes (Institut für die Gleichstellung von Mann und Frau, (französisch, niederländisch, englisch)
Das Institut wurde 2002 eingerichtet mit dem Ziel, Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern zu gewährleisten, voranzutreiben und jede Form von Diskriminierung und Ungleichheit aufgrund des Geschlechts und der Lebensform (Transgender) zu bekämpfen. Das soll durch einen angemessenen Rechtsrahmen, Strukturen, Strategien, Instrumenten und Aktionen erreicht werden. Zudem ist das Institut für die Implementierung von Gender Mainstreaming auf Regierungsebene verantwortlich.
Es stehen ca. 500.000 EUR für Projekte und Aktivitäten als Gleichstellungskörper zur Verfügung; nicht eingeschlossen sind hierbei Personal- und Betriebskosten sowie finanzielle Unterstützung von Frauenorganisationen.
Kontakt
Rue Ernest Blerot 1 / Ernest Blerotstraat 1
1070 Brussels
egalite.hommesfemmes@iefh.belgique.be
gelijkheid.manvrouw@igvm.belgie.be
- Quellen:
Equinet - European network of equality bodies - Belgian Institute for the Equality of Women and Men
Institute For The Equality Of Women And Men
Außerdem gibt es für alle anderen Diskriminierungsfragen (u.a. sexuelle Orientierung und Alter) das Zentrum für Chancengleichheit und Rassismusbekämpfung: Centre pour l'égalité des chances et la lutte contre le racisme (Zentrum für Chancengleichheit und Rassismusbekämpfung, auf Deutsch verfügbar).
La Direction de l'Egalité des Chances (Direktion für Chancengleichheit, französisch)
Die Direktion ist direkt dem Generelsekretariat des Ministers/der Ministerin für Chancengleichheit (z.Zt. Frau Fadila Laanan) der frz. Gemeinde unterstellt. Das Institut tritt in der frz. Gemeinde Wallonie-Brüssel für Gleichstellung und Gleichberechtigung der Geschlechter ein (Vorgehen gegen Geschlechterstereotype, Bekämpfung der Gewalt gegenüber Frauen, Förderung von Studien und Forschung zu Gender etc.).
Kontakt
Espace 27 septembre
Boulevard Léopold II, 44
1080 Bruxelles-Belgique
Université des Femmes (französisch)
Sie dokumentieren gewissermaßen das feministische Gedächtnis, organisieren aber vor allem Veranstaltungen zu frauenrelevanten Themen. Außerdem verleihen sie jährlich Wissenschaftspreise.
10 rue du Méridien – 1210 Bruxelles
tél. +32 (0)2 229.38.25
info@universitedesfemmes.be
RHAE – Centrum Gender & Diversiteit (flämisch)
An der Brüsseler Universität heißt der vormalige Studiengang Frauenstudien nun Zentrum für Frauen/Gender- und Diversitätsforschung (Onderzoekscentrum voor Gender en Diversiteit). Die Seite ist leider nur auf Flämisch.
Kontakt
Vrije Universiteit Brussel
Faculteit Rechten en Criminologie
Lokaal 4B323
Pleinlaan 2
1050 Brussel
+32 (2) 629.14.95
Email: rhea@vub.ac.be
Sophia (niederländisch, französisch, englisch)
Sophia ist die belgische Koordinationsstelle für Frauenstudien.
Kontakt
Middaglijnstraat 10
1210 Brussel
Tel: +32 (0)2 229 38 69
Fax: +32 (0)2 229 38 59
Email: info@sophia.be
BeWiSe (englisch)
BeWiSe will die Position von Frauen in der Wissenschaft – sowohl im öffentlichen als auch privaten Bereich- stärken sowie die Kommunikation zwischen Frauen in Belgien und europaweit fördern.
Beschreibung der Quellenlage
Mit den richtigen Schlüsselwörtern in französischer Sprache kommt man nach einigem Suchen voran. Außerdem sind die Internetquellen meist nur auf Französisch und/oder Flämisch.
Konkrete Diskussionsprozesse zu recherchieren gestaltete sich als schwierig.
Benennung der relevanten Quellen
Die Quellen wurden im jeweiligen Kontext aufgeführt.