Europawahl 2009 - Glossar

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Best Practice

Best Practice bezeichnet das Lernen von Bestlösungen. Der Vergleich, die Beobachtung, Analyse und Imitation von anderen soll bewusst in den Entwurf eigener Modelle einbezogen werden. Die Strategie des Best Practice kommt ursprünglich aus der Betriebswirtschaft und hat inzwischen in die Gestaltung von Politik Einzug gehalten.

Europäisches Parlament (EP)

Das Europaparlament gehört zu den wichtigsten europäischen Einrichtungen. Es wird alle fünf Jahre in allgemeinen, unmittelbaren, freien und geheimen Wahlen von den Bürgern der EU gewählt und ist die einzige direkt gewählte Institution der EU. Es hat – neben dem Rat der Europäischen Union – Gesetzgebungsfunktion, Budgetierungsfunktion und Kontrollfunktion über den Rat der Europäischen Kommission und die Europäische Kommission. Das EP kann aber keine eigenen Gesetzgebungsinitiativen einbringen. EuropäerInnen können beim EP Petitionen und Beschwerden einreichen.
Internet: [Europäisches Parlament]

Europäische Anti-Diskriminierungspolitik

Es gibt vier europäische Richtlinien, die den Mitgliedstaaten gebieten, Diskriminierung zu unterbinden. Diese sind die Richtlinien 2000/43/EG zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft, 2000/78/EG zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, 2002/73/EG zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern beim Zugang zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg und die 2004/113/EG zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern außerhalb des Beschäftigungsbereichs. Diese Richtlinien bilden die Grundlage zur jeweiligen nationalen Anti-Diskriminierungspolitik. Die europäischen Normen sollen noch weiter ausgeweitet werden. In Deutschland wurden die Regelungen in Form des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) realisiert. Am AGG gibt es viel Kritik von allen politischen Seiten, auch und gerade von feministischen KritikerInnen. Diese halten das AGG für unzulänglich vor allem wegen fehlender Möglichkeiten zur Sammelklage und der besonders umstrittenen Frage nach der Beweislast.
Internet: [Anti-Diskriminierungspolitik]

Europäische politische Parteien

Die nationalen politischen Parteien haben europaweit zumeist in den so genannten Europäischen Parteien zusammengefunden. Dabei schließen sich meist Parteien mit vergleichbarer politischer Orientierung zu Vereinigungen zusammen. Ein gemeinsamer europaweiter Wahlkampf ist bis auf wenige Ausnahmen nicht üblich, allerdings gibt es von den Europäischen Politischen Parteien Wahlprogramme, die teilweise mit den jeweiligen nationalen Wahlprogrammen abgestimmt sind.
Internet: [Europäische politische Parteien]

Europawahl

Bei der Europawahl wird das Europäische Parlament durch die Wahlberechtigten, die BürgerInnen der Europäischen Union, gewählt. Bisher fanden sieben Europawahlen statt, die nächste läuft vom 4. bis zum 7. Juni 2009, in Deutschland ist die Europawahl am 7. Juni. Wie die Wahl genau abläuft, obliegt der Rechtssprechung in den Mitgliedsstaaten. Die KanditatInnen treten dabei auf nationalen Listen an.
Link: [Europawahl]

Gender Mainstreaming

Gender Mainstreaming ist ein Instrument der Gleichstellungspolitik, bei dem alle Vorhaben darauf geprüft werden, wie sie sich jeweils auf beide Geschlechter auswirken. Ziel ist es, dabei eine Benachteiligung bereits im Vorhinein zu verhindern. Aber auch der Implementierungsprozess des Vorhabens sowie sein Wirken, wenn es tatsächlich realisiert ist, werden systematisch nach den Kriterien des Gender Mainstreaming geprüft. Die Variabel Geschlecht wird so zum Orientierungspunkt und Überprüfungskriterium von Gesetzen, Projekten, Planungsverfahren u.s.w. In der Praxis wird sie inzwischen oft mit anderen Variablen wie Alter, Migrationshintergrund, Behinderung, Bildungshintergrund und Einkommen kombiniert. Mit dem Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrages ist Gender Mainstreaming das in der EU angewandte Gleichstellungskonzept. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich zu seiner Anwendung verpflichtet. Von feministischer Seite wird Gender Mainstreaming teilweise in Bezug auf seinen Ausgangspunkt oder auch im Hinblick auf seine Umsetzung kritisiert.
Internet: [Gender Mainstreaming]

Gender Wage Gap/ Gender Pay Gap/ geschlechtsspezifische Lohndiskriminierung

Diese Ausdrücke bezeichnen den Einkommensunterschied zwischen Frauen und Männern. Dabei muss unterschieden werden zwischen Lohndiskriminierung – wenn Frauen aufgrund ihres Geschlechts für die gleiche Arbeit weniger bezahlt wird als Männern – und strukturell verursachten Lohnunterschieden. Diese sind darauf zurückzuführen, dass Frauen vorrangig Berufe erlernen und in solchen beschäftigt sind, in denen die Einkommen geringer sind als in eher männlich dominierten Berufen. Zudem spielt eine Rolle, dass im Verhältnis insgesamt mehr Männer als Frauen berufstätig sind und Frauen häufiger in Teilzeitbeschäftigung oder anderen geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen stehen. Auch verläuft bei Männern der berufliche Aufstieg - und damit der Anstieg von Einkommen - schneller und wird seltener durch Erziehungs- und Familienpausen unterbrochen. Zudem machen Männer häufiger Überstunden oder arbeiten nachts, an Feiertagen oder an den Wochenenden als Frauen – auch hier spielt die Aufteilung der Betreuungs- und Sorgearbeit eine Rolle – und erhalten folglich häufiger entsprechende Zuschläge.
Internet: [Gender Wage Gap]

Gesetzesfolgeabschätzung (GFA)

Die Gesetzesfolgeabschätzung bedeutet, dass die wirtschaftlichen, sozialen,  und hierbei auch gleichstellungspolitischen Auswirkungen, und die umweltbezogenen Folgen neuer EU-Vorhaben im Vorfeld abgeschätzt und  bewertet werden. Ursprünglich war dies auf die Rechtssetzung beschränkt, inzwischen wendet die Europäische Kommission ein entsprechendes Verfahren auch in anderen Politikbereichen an.
Internet: [GFA]

Grundrechtecharta der EU (GRC)

Die GRC ist eine umfassende Formulierung von Grundrechten, die in der EU gelten sollen. Sie ist noch unverbindlich, denn ihre rechtliche Bindung ist europaweit noch nicht durchgesetzt. Sie beinhaltet u.a. das Verbot von Diskriminierung, die Forderung nach Sicherstellung der Gleichheit von Frauen und Männern und erlaubt prinzipiell Quotenregelungen u.ä. zu deren Herstellung. Die Rechte von Kindern sind dort ebenso aufgeführt wie das Verbot von Sklaverei und Menschenhandel. Die Ausgestaltung des Eherechts wird den Mitgliedstaaten zugewiesen, Aussagen zu gleichgeschlechtlichen Partnerschaften kommen nicht vor.  Die GRC war Teil des Europäischen Verfassungsvertrages, der allerdings durch fehlende Ratifizierungen einiger Mitgliedstaaten nicht in Kraft getreten ist. Im EU-Grundlagenvertrag, der an die Stelle der Verfassung treten soll, ist die GRC nicht enthalten.
Internet: [GRC]

Offene Methode der Koordinierung (OMK)

Die offene Methode der Koordinierung (OMK) ist eine wichtige gestalterische Vorgehendweise innerhalb der EU. Prinzip der OMK ist die Zusammenarbeit und Transfer von bewährten Verfahren sowie die europaweite Vereinbarung gemeinsamer Ziele, Benchmarks und Leitlinien. Dazu kann die Kommission z.B. unverbindliche Empfehlungen an die Mitgliedsstaaten ausgeben. Die OMK wird hauptsächlich in der Sozialpolitik angewendet.
Internet: [OMK]


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