Wir müssen draußen bleiben

Feministischer Zwischenruf

Die Bundesrepublik hat vor den Zuzug von Ehegatten aus der Türkei einen Sprachtest installiert. „Importbräute“ und -bräutigame sollen in der Heimat Deutsch lernen, damit sie in Deutschland nicht so isoliert sind. Der EuGH hat diese Regelung nun gekippt.

Türkische Frau vor Brautkleid im Schaufenster
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Türkische Frau vor Brautkleid im Schaufenster

„Ihr müsst leider in der Türkei bleiben. Damit ihr nicht nach Deutschland zwangsverheiratet werdet.“ Ihr, das sind die jungen türkischen Frauen und Männer, deren Familien meinten, sie täten etwas sehr praktisches, wenn sie das Kind nach Deutschland verheirateten. Es hätte zum Beispiel die Chance auf ein besseres Leben als im anatolischen Dorf.

Die Bundesrepublik hat vor diesen Zuzug von Ehegatten einen Sprachtest installiert. „Importbräute“ und -bräutigame sollen in der Türkei erst etwas Deutsch lernen, damit sie in Deutschland nicht so isoliert sind. Klingt gut, ist de facto aber eine Einreisesperre für Menschen, die keine Gelegenheit oder keine Fähigkeit haben, in der Heimat Deutsch zu lernen. Der EuGH hat diese Regelung nun gekippt. Aber leider aus sehr profanen juristischen Gründen. Sie widerspricht einem alten Abkommen mit der Türkei, nach dem es keine neuen Einreisebeschränkungen geben darf.

Viele andere außereuropäische Verliebte, Verlobte und Verheiratete müssen weiter bangen, ob sie wohl die geforderten 60 von 100 Punkten im Sprachtest der deutschen Botschaften erreichen werden. Der Gerichtshof hat es sich damit leicht gemacht. Er hätte auch grundsätzlicher werden können. Ein Sprachkurs für Nicht-EU-Ausländer*innen, den EU-Ausländer*innen und interessanterweise auch  Japaner*innen, US-Amerikaner*innen und Ehegatten aus anderen Industrieländern nicht zu machen brauchen, ist die pure Diskriminierung. Für die Testländer hat sich im Amtssprech der Name „Negativländer“ eingebürgert. Die anderen sind „Positivländer“. Alles klar.

Es geht um eine Politik, die im Inland Proteststürme hervorrufen würde, würde man sie hier auf die finanziell schwächere Community anwenden. Es ist eine Politik, die besorgt tut, aber zugleich diskriminiert. Wer schafft es nicht, im Heimatland einen Sprachkurs zu machen? Die Armen. Wer ist eventuell sogar Analphabet*in, wie die Klägerin im EuGH-Verfahren? Die Armen. Wer ist also nicht willkommen bei „uns“? Zum Beispiel die „Importbraut“. Die Arme soll nicht nach Deutschland zwangsverheiratet werden. Im Umkehrschluss heißt es, in der Türkei kann sie ruhig zwangsverheiratet werden. Das ist uns wurscht. Wollte man ihr wirklich etwas Gutes tun, müsste man sie willkommen heißen und ihr hier einen Sprachkurs finanzieren. Damit wäre ihr geholfen. Nicht damit, dass sie nun in der Türkei oder einem anderen Land verheiratet werden.

Die Union will diese Bräute nicht. Das passt zum Kopftuchverbot in Deutschland und zum Burkaverbot in Frankreich. Man will angeblich helfen, und diskriminiert dabei skrupellos. Jeder deutsche Pädagoge in der Schule würde für so einen Bockmist zur Rechenschaft gezogen. Außer natürlich, wenn es um Problemgruppen aus Negativländern geht. Da ist jede „schwarze“ Pädagogik erlaubt.

Heide Oestreich ist Redakteurin der taz, die tageszeitung und betreut dort vor allem die Geschlechter- und Gesellschaftspolitik. 2004 erschien von ihr das Buch "Der Kopftuchstreit. Das Abendland und ein Quadratmeter Islam". 2009 wurde sie vom Journalistenverband Berlin Brandenburg für ihre langjährige Berichterstattung über unbewußte Geschlechterklischees mit dem Preis "Der lange Atem" ausgezeichnet.

Sie trifft immer die Armen. Wer gebildet ist, weiß sich zu helfen, wer arm ist und vielleicht nicht gebildet, weil man auch für Bildung oft Geld braucht, braucht Unterstützung und Hilfe. Stattdessen pflegt die Union die Rede vom „Ausnützen“, vom „Einwandern in die Sozialsysteme“. Mit anderen Worten: Die Armen haben hier kein Recht auf Unterstützung.

Die deutsche Botschaft eines „Negativlandes“ macht das so: Wer zu arm und zu weit draußen ist, um einen Sprachkurs machen zu können, könne doch aus seinem Dorf in die Hauptstadt ziehen (Also die Arbeit kündigen – und die Wohnung? Und in der teuren Hauptstadt ein Zimmer bezahlen? Wovon?), dort einen Halbtagskurs machen (gibt es oft nicht) und in der anderen Hälfte des Tages sein Geld verdienen (wo, in einer Stadt mit zum Beispiel 30 Prozent Arbeitslosigkeit?). So einfach sei das.

Die herrschende Klasse schließt die Unterschicht aus. So weit ist alles wie immer. Aber mit Antidiskriminierungspolitik passt das nicht zusammen. Hoffentlich erklärt uns das bald auch der EuGH. Weitere Verfahren von Ehegatten aus „Negativländern“ warten schon.