Sind Marokko, Algerien und Tunesien "sichere Herkunftsstaaten"?

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Mit der Meinungs-, Versammlungs-, Religions- und Pressefreiheit sieht es in Marrakesch düster aus

Auf Druck der Grünen hat der Bundesrat die Entscheidung über die Einstufung der drei Maghreb-Staaten als "sichere Herkunftsstaaten" vertagt. Dorothea Rischewski und Joachim Paul, unsere Büroleiter/innen in Marokko und Tunesien, sprechen sich gegen die Aslyrechtsverschärfung aus.

Allen drei Ländern gemeinsam ist die Kriminalisierung von Homosexuellen. In Marokko, so Dorothea Rischewski, werden außerdem Journalist/innen und Menschenrechtsaktivist/innen in ihrem Handeln eingeschränkt. Eine verbindliche Achtung der Meinungs-, Versammlungs-, Religions- und Pressefreiheit gibt es nicht.

 

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Die Einstufung der Länder als "sichere Herkunftsstaaten" würde die Regierungen in der Nichtbeachtung der Menschen-und Bürgerrechte auch in Zukunft bestärken, jede zukünftige Aufforderung der Bundesregierung zur Einhaltung der Menschenrechte in den drei Maghreb-Staaten würde unglaubwürdig werden.

Für Joachim Paul liegt das zentrale Problem der Debatte in der Gleichstellung der drei Maghreb-Staaten. Marokko ist kein demokratischer Rechtsstaat, sondern eine autoritäre Monarchie. In Tunesien wurde nach der Revolution 2011 eine neue Verfassung erlassen, die Menschen- und Freiheitsrechte fest verankert. Der seit Juli 2015 verhängte Ausnahmezustand verleiht den staatlichen Behörden jedoch weitgehende Befugnisse bei Verhaftungen, Befragungen und Verhören.

 

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Joachim Paul und Dorothea Rischewski sind sich deshalb darin einig, dass Tunesien, Marokko und Algerien nicht als "sichere Herkunftsstaaten" eingestuft werden sollen, um den betroffenen Menschen die Stellung eines Asylantrages nicht zu erschweren.

Die Gespräche führte Veronika Felder.