Gutachten bestätigt: Genderstern verwirklicht Verfassungsauftrag

Ein Rechtsgutachten ergab, dass die verwendete geschlechterumfassende Sprache im Verwaltungsbereich der Landeshauptstadt Hannover rechtskonform ist. Als eine der ersten Städte Deutschlands hat die Stadt Hannover vor drei Jahren in ihrem Verwaltungsapparat geschlechterumfassende Sprache eingeführt. Dies sei durch die verfassungsrechtliche Anforderung der Gleichstellung von Mann und Frau, sowie der Anerkennung weiterer Geschlechter notwendig.

Die Verfasserin des Gutachtens, Prof. Dr. Ulrike Lembke, bezieht sich auf zahlreiche wissenschaftliche Studien zu Sprache und die Auswirkungen auf Frauen, trans, nichtbinäre und inter Personen. Das Gutachten schlussfolgert, dass die Anwendung geschlechterumfassender Sprache, inklusive der Verwendung des Gendersterns, im Hinblick auf die Verfassung eine Verpflichtung sei. Artikel 2 Grundgesetz, der persönliche Achtungsanspruch jedes Menschen in der jeweiligen Geschlechtsidentität, sowie Artikel 3 Grundgesetz, das Verbot der Geschlechtsdiskriminierung, verlangen die Verwendung geschlechtergerechter Sprache im staatlichen Sprachhandeln. Davon seien weder die Meinungsfreiheit noch das Persönlichkeitsrecht der amtsausübenden Personen betroffen. 

Das vollständige Gutachten finden Sie hier.

Eine Zusammenfassung mit den wichtigsten Erkenntnissen ist hier zu lesen.