Aktionsplan zur zivilen Krisenprävention

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Am 12. Mai 2004 verabschiedete das damals rot-grüne Bundeskabinett den Aktionsplan „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“. Er ist eines der wenigen ressortübergreifenden Grundlagendokumente der deutschen Bundesregierung zur Außen- und Sicherheitspolitik. Als Kabinettbeschluss steht er in der Hierarchie der Dokumente immerhin höher als die Verteidigungspolitischen Richtlinien, die vom Kabinett zur Kenntnis genommen wurden und nur für den Geschäftsbereich des Verteidigungsministeriums gelten. Dies erklärt auch, warum der Aktionsplan nicht ein komplettes Projekt darstellt, sondern aus insgesamt 163 Aktionen zusammengesetzt ist, die in den nächsten fünf bis zehn Jahren umgesetzt werden sollen.

Die Geschlechterperspektive wird unter der Frage der Teilhabe von Frauen an Machtstrukturen abgehandelt. Dabei setzt der Aktionsplan strategisch bei der Förderung von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Krisenländern an und benennt hierbei ausdrücklich die Notwendigkeit der Partizipation von Frauen „an den Machtstrukturen und ihre volle Mitwirkung an allen Bemühungen um Krisenprävention und Konfliktbeilegung“ als Voraussetzung für den friedlichen Wiederaufbau eines demokratischen Rechtsstaates. Auch im Kapitel zur Rolle der Zivilgesellschaft wird die Förderung geschlechtersensibler Nichtregierungsorganisationen hervorgehoben. Im Gegensatz zur Ausbildung von Streitkräften führt der Aktionsplan das Kriterium „gendersensibles Verhalten“ bei der Ausbildung für die Polizei ein. Die Genderperspektive findet also in einzelnen Forderungen des Aktionsplans ihren Niederschlag. Andererseits fehlt sie in dem auch hier zugrundeliegenden erweiterten Sicherheitsbegriff und im Kapitel zu Kultur und Bildung. Außerdem mangelt es an Überlegungen zur Umsetzung der UN-Resolution 1325 auf bundesdeutscher Ebene.

Weitere Schwierigkeiten ergeben sich bei der Verwirklichung des Aktionsplans. Um diese zu begleiten, hat das Auswärtige Amt unter seiner Federführung einen Ressortkreis „Zivile Krisenprävention“ gebildet. Er besteht aus den Beauftragten für Krisenprävention aller beteiligten Ministerien. Als Schnittstelle zwischen Bundesregierung und Zivilgesellschaft hat sich der Ressortkreis zusätzlich einen Beirat geschaffen, Ihm gehören VertreterInnen aus Nichtregierungsorganisationen, Think-Tanks, aber auch der Wirtschaft an (Siemens, BASF, Deutsche Bank). Frauenpolitische Gruppierungen oder ExpertInnen mit Gender-Kenntnissen sind nicht vertreten. Das Gremium ist kein politisches Steuerungsorgan, deshalb ist es auf die Kooperationsbereitschaft von der Regierungs- und Parlamentsebene seiner Arbeit angewiesen.

Im Ressortkreis selbst sind das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit, das Bundesinnenministerium und das Bundesverteidigungsministerium vertreten. Hieraus ergeben sich Koordinierungsprobleme, die aus den unterschiedlichen Interessenlagen der Ministerien resultieren. In der Realität trifft der im Aktionsplan festgeschriebene Kohärenzanspruch auf erhebliche, aus den unterschiedlichen Interessen und Organisationskulturen resultierende Widerstände.

Weiterhin wird im Aktionsplan eine zweijährige Berichtspflicht der Bundesregierung vorgesehen. Er soll Aufschluss darüber geben, wie die Ministerien und der Ressortkreis die Ziele und Aktionsempfehlungen umgesetzt haben.

Das Originaldokument finden Sie hier.


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