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Gemeinsames Sorgerecht

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Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat mit dem Antrag "Gemeinsames elterliches Sorgerecht für nicht miteinander verheiratete Eltern" von Oktober 2010 die Bundesregierung zu einer Neuregelung des Sorgerechts aufgefordert. Damit hat die Grüne Bundestagsfraktion im Gegensatz zu der Koalition auf die Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte reagiert.

Da die Koalition nach wie vor untätig bleibt, hat die grüne Bundestagsfraktion das Thema mit einem Sachstandsbericht über den Stand der Beratungen wieder auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzt."

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