Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 09. Mai 2012 einen Gesetzesentwurf „zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ (17/6343) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.
Neben der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmten auch die Oppositionsfraktionen von SPD und Linke für den Gesetzesentwurf, der aber von den Koalitionsfraktionen abgelehnt wurde.