Bundesregierung sieht "Resettlement" als Chance für LSBTI-Geflüchtete

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Viele Menschen flüchten aus ihren Heimatstaaten aufgrund von (struktureller) Diskriminierung gegen ihre Geschlechtsidentiät oder Sexualität. Doch was ist, wenn im Zufluchtsland genau die selben diskriminierenden Umstände herrschen?

Die Deutsche Bundesregierung äußerte sich am 5. März 2015 zu diesem Problem und teilt die Ansicht des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR):  Lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Geflüchtete können unter Umständen nur durch die Umsiedlung in einen Drittstaat konsequent geschützt werden. Wenn Geflüchtete weder in ihrem Heimstaat, noch im Zufluchtsland vor Verfolgung geschützt sind, müssen sie - per "Resettlement"- in einen Drittstaat gebracht werden. LSBTI-Geflüchtete sind von dieser Gefahr besonders betroffen.

Eine einheitliche Verteilung dieser Geflüchteten existiert bis dato noch nicht. In Deutschland werden im Dialog zwischen Bundesinnenministerium und dem UNHCR Kriterien für besonders schutzbedürftige Fälle aufgestellt und daraufhin einzelne Personen zur Aufnahme vorgeschlagen. Seit 2012 wurden in diesem Rahmen 921 Geflüchtete aufgenommen, von denen mindestens drei Opfer von Diskriminierung aufgrund von Geschlechtsidentität oder sexueller Orientierung waren.