Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften sind zu gleichen Rente berechtigt, urteilt der EU Gerichtshof
Deutschland behandelt immer noch gleichgeschlechtliche Ehen und heterosexuelle Ehen unterschiedlich. Aber der EU Gerichtshof urteilte kürzlich, dass Ehepartner oder eingetragene Lebenspartnerschaften zu gleichen Rentenzahlungen berechtigt sind.