Steuerlich befreite Minijobs für Zweitverdiener_innen in der Ehe seien ein Fehlanreiz und sollten, genauso wie Minijobs im Nebenerwerb, besteuert werden. Die steuerliche Besserstellung von verheirateten Paaren durch das Ehegattensplitting, insbesondere Solcher mit weit auseinanderliegenden Einkommen, bewirke, dass die geringer verdienende Person eher davon absehe, ein steuerpflichtiges Arbeitsverhältnis einzugehen.
Zu diesem Schluss kommt der wissenschaftliche Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums in seinem Gutachten "Potenziale nutzen - mehr Fachkräfte durch weniger Arbeitsmarkthemmnisse".