Frauenquote für Vorstände: Europaparlament fordert: Banken und Sparkassen müssen weiblicher werden

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Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung im Europäischen Parlament hat gestern Abend über die CRD IV Regulierung (Capital Requirements Directive) abgestimmt, die in Zukunft den gesetzlichen Rahmen für europäische Banken bilden wird (1). Die angenommene Richtlinie enthält auch eine Geschlechterquote von mindestens 33% im Topmanagement.

Zum Abstimmungsergebnis erklärt Sven Giegold, finanz- und wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament:

“40 Jahre neue Frauenbewegung hat in den Spitzenetagen der Banken und Versicherungen nichts geändert. Es dominieren noch immer männliche Führungsstrukturen. Daher brauchen wir jetzt endlich eine verbindliche Quote. Der Wirtschafts- und Währungsausschuss hat dafür ein klares Zeichen gesetzt.”

Franziska Brantner, Mitglied der Grünen im Gleichstellungsausschuss des Europaparlaments, ergänzt:

“Die Abgeordneten des Europaparlaments haben sich erneut für eine verbindliche Frauenquote ausgesprochen. Mit der Abstimmung im Wirtschafts- und Währungsausschuss zeigen wir einmal mehr, dass sich eine stabile Unternehmensführung nur durch Geschlechtergerechtigkeit erreichen lässt. Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass ein Frauenanteil von mickrigen 12% in Aufsichtsräten nicht ausreicht, um in den Vorständen und höheren Managementebenen ein Umdenken auszulösen. Mal ganz abgesehen von zahlreichen Studien, die klar zeigen, dass gendergerechte Führungsspitzen neben ausgeglicheneren wirtschaftlichen Ergebnissen auch ein besseres Ansehen bei Verbraucherinnen und Verbrauchern und den eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit sich bringen.”

1) Die CRD IV besteht aus zwei legislativen Texten. Einer Verordnung (CRR), die sich aus drei Teilen zusammensetzt sowie einer Richtlinie (CRD). Die Verordnung ist nach Inkraftreten unmittelbar durch die Banken anzuwenden und umfasst vor allem die Bereiche Eigenkapital, Liquidität und Verschuldungsgrenze (Leverage Ratio). Die Richtlinie erstreckt sich im Wesentlichen auf die Felder Unternehmensführung, Aufsicht und Geschäftspraxis. Sie muss nach Inkraftreten von den Mitgliedsländern in nationales Recht umgesetzt werden. Insgesamt ist die CRD IV die europäische Umsetzung der Basel III-Empfehlungen. 

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