39. Green Ladies Lunch: den Gender Pay Gap hinterfragen

Kartenstapel
Teaser Bild Untertitel
Am „Equal Pay Day“, der jährlich den sogenannte „Gender Pay Gap“ thematisiert, hat das Gunda-Werner Institut (GWI) unter dem Titel: „P(l)ay off! - Was bedeuten die Spielregeln auf dem Arbeitsmarkt für Frauen?“

Rückblick

39. Green Ladies Lunch: P(l)ay off! - Was bedeuten die Spielregeln auf dem Arbeitsmarkt für Frauen?

Mit:

Moderation:

Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit

100 Jahre Frauenbewegung und noch immer ist Deutschland in einigen Bereichen weit entfernt von einer gleichberechtigten Gesellschaft. Ein Blick auf den Arbeitsmarkt zeigt: Frauen müssen hierzulande im Durchschnitt drei Monate länger arbeiten, um das Jahreseinkommen von Männern einzuholen. In Zahlen ausgedrückt beträgt der Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern 23 Prozent, (Statistisches Bundesamt im März 2012).

Am „Equal Pay Day“, der jährlich den sogenannte „Gender Pay Gap“ thematisiert, hat das Gunda-Werner Institut (GWI) unter dem Titel: „P(l)ay off! - Was bedeuten die Spielregeln auf dem Arbeitsmarkt für Frauen?“ zum 39. Green Ladies Lunch geladen. Thematische Schwerpunkte waren an diesem Nachmittag die Ursachen der Lohnkluft und mögliche Perspektiven, das Problem anzugehen.

Technik und Naturwissenschaft: wichtiger als die Arbeit mit Menschen

Eine repräsentative Studie im Auftrag des Bundesministerium für Familie Senioren, Frauen und Jugend ergab: in der Bevölkerung herrscht Einigkeit darüber, dass es ungerecht sei, dass Frauen für gleichwertige Arbeit nicht gleich entlohnt werden. „Doch niemand fühlt sich für die Umsetzung des rechtlich verankerten Prinzips der Gleichwertigkeit verantwortlich“, sagt Prof. Dr. Edeltraud Ranft, Entgeltexpertin der Universität Linz.

Die Gründe für niedrige und ungleiche Entlohnung von Frauen sind vielfältig. Ranftl nennt z.B. den Zugang zu bestimmten Berufsgruppen oder die historische Unterbewertung von Frauenarbeit. Sie unterscheidet zwischen Chancen- und Entgeltgleichheit. Dass Frauen sich in den letzten Jahrzehnten Bildungsabschlüsse erkämpft haben, ändere nichts an der prekären Situation von Frauen in sozialen Berufen, wie z.B. der Kindergärtnerin oder Krankenschwester. „Tätigkeiten, die in der Regel Frauen ausüben, werden als Eigenschaft und nicht als Qualifikation betrachtet“, so Ranftl. Dem Problem der Entgeltdiskriminierung liegt demnach zugrunde, dass Arbeit mit und am Menschen geringer entlohnt wird, als Arbeit in technischen oder naturwissenschaftlichen Berufen.
Umso wichtiger sei es, die Gleichwertigkeit von äußerlich ungleicher Arbeit festzustellen. Hierzu empfiehlt Ranftl Entgeltsysteme und Tarifverträge anhand von Checklisten auf ihr Diskriminierungspotenzial zu prüfen. Dazu müssten auch die Kriterien, nach denen die Tätigkeiten eingestuft sind, genauer definiert werden.
„Wenn wir tatsächlich Veränderungen bewirken wollen, müssen wir an den Strukturen der Entlohnungssysteme ansetzen und verbindliche Normen in der Entgeltpolitik schaffen“, lautet das Resümee der Wissenschaftlerin.

Die Entgeltgleichheit ist gesetzlich vorgeschrieben

Prof. Dr. Eva Kocher, Expertin für deutsches und europäisches Arbeitsrecht von der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) erklärt, dass vom Bundesarbeitsgericht vor langer Zeit anerkannt wurde, dass das verfassungsrechtliche Gebot der Entgeltgleichheit auch für Tarifverträge gilt, und dass ähnliches zudem seit 1957 verpflichtend auf EU-Ebene existiert. Es fehle aber insbesondere die Transparenz darüber, wie Entgeltsysteme in Betrieben angewandt werden. Wie Ranftl empfiehlt auch Kocher die Überprüfung der Entgeltverhältnisse von unterschiedlichen Tätigkeiten, anhand von Checklisten.
Allerdings fehlten hierzu die rechtlichen Instrumente. Da die meisten Betriebe den Check nicht eigeninitiativ durchführen, spricht sich Kocher für ein Recht externer Akteure aus, eine Entgeltgleichheitsüberprüfung einzufordern. Dafür bedürfe es zunächst einer generellen gesetzlichen Verpflichtung der Betriebe zur Selbstüberprüfung. Darüber hinaus fordert die Juristin das Recht zur Verbandsklage: „Solche Verfahren könnten medial begleitet werden und Sensibilität für das Thema in der Bevölkerung schaffen.“ Ranftl ergänzt: da viele Menschen immer noch nicht verstanden hätten, dass gleichwertige Arbeit nicht gleiche Arbeit meint, könnten Kampagnen zur Diskussion in der Gesellschaft anregen.

Die Verantwortung zur Durchsetzung von Entgeltgleichheit liege beim Staat, der sich als Mitglied der europäischen Union auf den Grundsatz „Gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit“ verpflichtet hat. Daneben seien aber auch Akteure wie Arbeitgeber oder Gewerkschaften in die Pflicht zu nehmen.

Wo bleibt der Protest?

Claudia Roth, Bundesvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen und Schirmherrin der Veranstaltungsreihe vermisst angesichts der Normalität von Geschlechterungerechtigkeit einen Aufschrei in der Gesellschaft. „Das ist ein Demokratiethema“, betont Roth. Sie weist darauf hin, dass das derzeitige System nicht nur Teilzeit- und Minijobs, sondern auch das Selbstbild der Frauen als Zuverdienerinnen forciert. „Viele Frauen scheiden bei der Familienplanung aus dem Job, weil sie geringer verdienen. Und durch die schlechte Infrastruktur für Kinderbetreuung wird wiederum der Einstieg ins Berufsleben erschwert.“ Dieser Teufelskreislauf verstärke sich durch das Ehegattensplitting und die Mitversicherung der Frauen in Krankenversicherungen der Lebenspartner und erwecke zudem den Anschein, Frauen hätten eine Absicherung.

Für Roth ist seit langem klar: Mit freiwilligen Selbstverpflichtungen wird der Arbeitsmarkt kaum gerechter. Es braucht dagegen klare gesetzliche Regelungen. Gleichzeitig müssen sich auch die Arbeitsstrukturen für die Gleichstellung von Frauen und Männer wandeln und auch Arbeitsformen, wie Jobsharing, Homeoffice, Sabbatjahre, Pflegeauszeiten und Weiterbildungen erleichtert werden. Einer Untersuchung zufolge wollten Frauen mehr und Männer weniger arbeiten. „Da ist es doch auch unsere Aufgabe, dafür Rahmenbedingungen zu schaffen“, so Roth. Kompromisse könnten bei der Gestaltung von neuen Arbeitsstrukturen gefunden werden, aber in keinem Fall in Bezug auf die Entgelthöhe.

Gesetz zur Entgeltgleichheit wird gefordert

Mit dem Titel „Frauen verdienen mehr – Entgeltdiskriminierung von Frauen verhindern“ haben Bündnis 90/ Die Grünen einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der ein Gesetz zur Durchsetzung von Entgeltgleichheit fordert, und nach dem die Tarifpartner und Betriebe ihre Entgeltregelungen und Umsetzungen auf Diskriminierungspotenzial überprüfen müssen. Beate Müller-Gemmeke, Grüne Abgeordnete und Sprecherin für Arbeitnehmerrechte der Grünen, war maßgeblich an dem Antrag beteiligt und stellt zentrale Eckpunkte vor. Dazu gehört u.a., dass die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Konfliktfällen für die Sozialpartner beratend und schlichtend zur Seite stehen, eine Kontrollbefugnis für tarifliche und nichttarifliche Entgeltregelungen erhalten und auf betrieblicher Ebene als Beschwerdestelle fungieren sollte. Zur Stärkung der Frauen sollen die Gewerkschaften, Betriebsräte und Antidiskriminierungsverbände ein Verbandsklagerecht erhalten.

Skandalisierung erwünscht

Zu den weiteren Themen des Nachmittags gehörten auch die Rolle der Medien und das Bewusstsein der Frauen, die sich oft noch als Zuverdienerinnen verstehen.
Bereits bei der Einführung warf GWI-Leiterin Gitti Hentschel die Frage auf, was Jahrestage wie der Equal Pay Day oder der Frauentag bringen, außer dass in den Medien kurzzeitig darüber berichtet wird. Einige Teilnehmerinnen greifen diesen Gedanken auf und schlagen vor, die Medien gezielter zu nutzen. Wichtig sei dabei, das Thema Entgeltgleichheit nicht auf die Geschlechterfrage zu reduzieren. „Es geht um mehr als nur die 23 Prozent, es geht um Gerechtigkeit“. Darin sind sich die Frauen einig.

Abschließend plädiert Moderatorin Katrin Rönicke für mehr Skandalisierung und schlägt einen bundesweiten Frauenstreik vor. Allerdings: die größte Hürde wäre dabei, zuerst die Frauen von der Aktion zu überzeugen.

 

Canset Içpınar - ©Alle Rechte vorbehalten