GESCHLECHTERPOLITIKEN DER EUROPÄISCHEN UNION (EU)
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Gleichstellungspolitik

Anti-Diskriminierungspolitik

Finanzierung: Maßnahmen und Programme

Gleichstellungspolitik

Das Tätigkeitsfeld „Gleichstellung der Geschlechter“ der Generaldirektion Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit der Europäischen Kommission ist wesentlicher Bestandteil der Gleichstellungspolitik der EU.

Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern (sogenannte Roadmap to Gender Equality, 2006-2010)

Hinweis: Der Fahrplan wurde überarbeitet und aktualisiert. Er ist unter dem Titel "Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männer 2015 - 2015" abrufbar. Zu finden ist der Fahrplan unter: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2010:0491:FIN:DE:PDF

Sechs Schwerpunkte für EU-Maßnahmen zur Gleichstellung für den Zeitraum 2006-2010 waren im „Fahrplan“ vorgesehen und wurden jeweils mit vorrangigen Zielen und Aktionen (insg. 21) unterlegt:

  • gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer.
  • Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.
  • ausgewogene Repräsentanz in Entscheidungsprozessen.
  • Beseitigung aller Formen geschlechterbezogener Gewalt.
  • Beseitigung von Geschlechterstereotypen.
  • Förderung der Gleichstellung in Außen- und Entwicklungspolitik.

Der Fahrplan baute auf den Erfahrungen der Rahmenstrategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern für den Zeitraum 2001-2005 auf. Er stellt eine Kombination aus neuen Initiativen und der Stärkung bestehender erfolgreicher Tätigkeiten dar. Er bekräftigt den dualen Ansatz von Gender Mainstreaming und spezifischen Maßnahmen.

Die vorgeschlagenen Aktionen des „Fahrplans“ bleiben allerdings sehr allgemein (z.B. bestehende EU-Gleichstellungsbestimmungen zu überprüfen, Verbesserung der statistischen Datenlage, Aufklärung über geschlechtsspezifische Benachteiligung). Konkrete Initiativen, Gesetzesvorhaben oder gar die Aufforderung an die Nationalstaaten zur ergebnissichernden Umsetzung fehlen zumeist. Eine im Fahrplan vorgeschlagene Aktion war die Einrichtung eines Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen, das nach langem Vorlauf im Juni 2010 offiziell eröffnet wurde.

Die Umsetzung wurde in jährlichen Arbeitsprogrammen konkretisiert und wird durch den Austausch bewährter Praktiken in zweimal im Jahr stattfindenden Themenseminaren begleitet. 2008 wurde ein Bericht über den Stand der Umsetzung des Fahrplans, die sogenannte Halbzeitbilanz vorgelegt. Diese kommt zum Schluss das Handlungsbedarf insbesondere noch in Bereichen Lohnungleichheit, Arbeitsplatzqualität, Selbständigkeit von Frauen, Sozialschutz, Migrationspolitik, Elternzeit und Kinderbetreuung, Gewalt gegen Frauen und Menschenhandel, Außenpolitik besteht und Geschlechtergleichstellung insb. bei der Erarbeitung einer neuen Sozialagenda zu integrieren ist. Gegenwärtig ist eine Evaluierung des Fahrplans und der Vorschlag für eine Folgestrategie (für die Jahre 2011 bis 2015) von Seiten der Kommission in Arbeit, die im September 2010 veröffentlicht werden sollen.

Eine abschließende Beurteilung des Parlaments (auf Basis eines Berichts des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter vom Mai 2010) kommt zu dem Schluss, dass der Fahrplan zwar Lücken hinsichtlich der Realisierung einer echten Gleichstellung der Geschlechter hervorgehoben hat und dass in manchen Bereichen die Gleichstellung der Geschlechter verbessert wurde, aber dennoch aufgrund fehlender politischer Durchsetzungskraft insgesamt nur unzulängliche Fortschritte erzielt wurden und diese durch die Wirtschafts- und Finanzkrise gefährdet sind.

Im Hinblick auf eine neue EU-Gleichstellungsstrategie ab 2011 fordert das Parlament, dass es sich um eine Aktionsagenda handeln soll, die die Aktionsschwerpunkte des alten Fahrplans beibehält und mit weiteren Umsetzungsmaßnahmen konkretisiert. Außerdem wir gefordert: die Bereitstellung von Gemeinschaftsmitteln zur Umsetzung der Strategie, ein jährliches Dreiertreffen von Parlament, Rat und Kommission zur Evaluierung der Fortschritte der Strategie sowie eine jährliche Gleichstellungskonferenz, die Entwicklung von Genderindikatoren, die Umsetzung einer verbindlichen Gleichstellungsfolgenabschätzung, eine verstärkte Umsetzung des Gender Mainstreaming, insbesondere in den Bereichen Entwicklung, Außenbeziehungen und Außenhandelspolitik und in der neuen Wirtschaftsstrategie „EU 2020“.

Das komplette Papier (PDF, 23 Seiten, 220 KB)

Die Halbzeitbilanz (PDF, 11 Seiten, 48 KB)

Der Bericht des Europäischen Parlaments

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Europäischer Pakt zur Gleichstellung von Frauen und Männern

Im Einklang mit dem Fahrplan zeigt der von den Mitgliedsstaaten des Europäischen Rates auf Initiative von Schweden im März 2006 gebilligte ,,Europäische Pakt zur Gleichstellung von Frauen und Männern“ die Entschlossenheit der Mitgliedsstaaten, Maßnahmen zur Förderung von Geschlechtergleichstellung zu implementieren.

Er greift die Verankerung der Gleichstellung in den Zielen und der Strategie von Lissabon erneut auf und soll im Rahmen der Strategie für Wachstum und Beschäftigung insbesondere die Gleichstellung von Frauen und Männern und Verringerung geschlechtsspezifischer Unterschiede am Arbeitsmarkt, Verbesserungen im Bereich Kinderbetreuungsangebote und Versorgungs- und Betreuungsarbeit generell sowie die durchgängige Berücksichtigung der Gleichstellungsperspektive vorantreiben.

Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates (PDF, 36 Seiten, 260 KB)

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Rahmenstrategie der Gemeinschaft zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern (2001-2005)

Die Rahmenstrategie war der Vorläufer des Fahrplans für die Gleichstellung. Im Mittelpunkt der Überlegungen, aus denen die Rahmenstrategie hervorging, stand Gender Mainstreaming. Die Strategie ging näher auf die im Amsterdamer Vertrag enthaltenen Verpflichtungen in puncto Gender Mainstreaming ein und umfasste fünf vorrangige Ziele für die Förderung der Gleichstellung: im Wirtschaftsleben, in Entscheidungsprozessen, im Sozial- und Zivilleben und bei der Veränderung von Geschlechterrollen und Stereotypen. Sie verfolgt auch zwei strategische Ziele, nämlich die Einbeziehung der Gleichstellung von Frauen und Männern in die Außenbeziehungen der EU (einschließlich Entwicklung) und in den Erweiterungsprozess (wenn neue Länder der Union beitreten).

Gestützt auf die Rahmenstrategie stellten jährliche Arbeitsprogramme zur Gleichbehandlung die geplanten Aktivitäten der Kommission zur Förderung der Gleichbehandlung in allen Politikbereichen dar. Die Arbeitsprogramme wurden von allen Kommissionsdienststellen gemeinsam vorbereitet.

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Gender Mainstreaming (GM)

Gender Mainstreaming wurde im Amsterdamer Vertrag (1997) als Konzept und Strategie der EU benannt und in der Rahmenstrategie der Europäischen Kommission für die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern 2001-2005 weiter konkretisiert. Es zielt auf die Einbeziehung der Dimension der Gleichstellung von Frauen und Männern in alle Politikfelder und Aktivitäten der EU in allen Phasen des politischen Prozesses: Planung, Durchführung, Monitoring und Evaluation. Nach dem Gender-Mainstreaming-Konzept sind politische Maßnahmen stets daraufhin zu prüfen, wie sie sich auf die Lebenssituation von Frauen und Männern auswirken, und gegebenenfalls neu zu überdenken.

Zentrale Politikbereiche von GM in der EU waren und sind: Beschäftigung/Arbeitsmarkt, Lohngefälle, Repräsentation/Partizipation in Entscheidungsprozessen, Vereinbarkeit Beruf/Privatleben, soziale Integration/Sicherung, Strukturfonds, Migrantinnen, Rolle der Männer (Gleichstellung), Bildung (allgemeine, berufliche), Frauen in der Wissenschaft, Gender-Budgeting, Entwicklungszusammenarbeit, internationale Gleichstellungspolitik, Gewalt/Frauenhandel.

Das Parlament, insb. der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter fordert im Hinblick auf die neue Gleichstellungsstrategie der EU ab 2011 eine stärkere Umsetzung von Gender Mainstreaming in allen Politikbereichen der EU und die Erarbeitung und Verbreitung entsprechender Instrumente und Indikatoren. Insbesondere in der Wirtschafts- und Außenpolitik wird eine konsequentere Umsetzung von Gender Mainstreaming gefordert, so beispielsweise in der Strategie „EU 2020“ und im Aufbau des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD).

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Strategie Europa 2020

Die Strategie „Europa 2020“ ist die neue Strategie der EU für Wachstum und Beschäftigung (Ratsbeschluss Juni 2010), die für ein hohes Beschäftigungs- und Produktivitätsniveau sorgen und Armut und soziale Ausgrenzung bekämpfen soll. Die Strategie formuliert 3 Prioritäten (intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum), fünf Kernziele (in den Bereichen Innovation, Bildung, Klimaschutz, Beschäftigung, soziale Integration) und sieben Leitinitiativen (in den Bereichen Bildung/Beschäftigung, Armutsbekämpfung, Innovation, Arbeitsplätze für Junge, digitales Europa, Ressourcennutzung, Industriepolitik).

Geschlechterpolitische Fragen spielen in der Strategie bisher eher eine untergeordnete Rolle. Die Strategie benennt die Notwendigkeit einer Förderung der Gleichstellung im Hinblick auf die Erwerbsbeteiligung und wirtschaftliches Wachstum und sozialen Zusammenhalt. Als konkretes Ziel wird eine Beschäftigungsquote von Frauen und Männern von 75% formuliert, das insbesondere durch die stärkere Einbeziehung von Frauen, älteren ArbeitnehmerInnen und MigrantInnen erreicht werden soll. Außerdem werden die Mitgliedsstaaten zu Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zur Förderung einer längeren Erwerbsbeteiligung aufgefordert.

Bezogen auf das Ziel der Armutsbekämpfung und besseren sozialen Integration wird Gleichstellung im Sinne des Förderungsbedarfs besonders benachteiligter bzw. gefährdeter gesellschaftlicher Gruppen und Bekämpfung von Diskriminierung thematisiert. Als solche Gruppen werden benannt: Behinderte, MigrantInnen, Alleinerziehende, ältere Frauen, Minderheiten, Roma, Obdachlose.

Das Europäische Parlament (ausgehend vom FEMM-Ausschuss) bedauert, dass in der Strategie Gender Mainstreaming nicht ausreichend einbezogen wurde, und fordert, dass die Dimension der Geschlechtergleichstellung in der Strategie systematisch berücksichtigt wird. Hierzu soll insbesondere ein in die Strategie aufzunehmendes Gleichstellungskapitel dienen, „das Mechanismen für Gender Mainstreaming und Ziele hinsichtlich der Beschäftigung von Frauen zusammen mit Indikatoren zur Beurteilung wirtschaftlicher Unabhängigkeit umfasst, wobei sowohl die Auswirkungen der gegenwärtigen sozialen und wirtschaftlichen Krise auf Frauen als auch die Rolle von Frauen in einer alternden Gesellschaft zu berücksichtigen sind“.

Weitere Links zur Gleichstellungspolitik:

Datenbank: Frauen und Männer in Entscheidungspositionen

Aktionsprogramm der Gemeinschaft für die Gleichstellung von Frauen und Männern

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Anti-Diskriminierungspolitik

Das Tätigkeitsfeld „Bekämpfung der Diskriminierung“ der Generaldirektion Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit der Europäischen Kommission ist wesentlicher Bestandteil der Anti-Diskriminierungspolitik der EU.

Sozialagenda (2008)

Aufbauend auf der Umsetzung der Rahmenstrategie für Nichtdiskriminierung und auf dem Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle (2007) hat die EU-Kommission im Juli 2008 im Rahmen ihrer erneuerten Sozialagenda ein „Nichtdiskriminierungspaket“ aufgestellt. Dieses umfasst

  • den Vorschlag für eine neue Richtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet von Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung außerhalb des Arbeitsmarktes.
  • eine Mitteilung zur Bekämpfung von Diskriminierung, die neben besserem Rechtsschutz und Rechtsdurchsetzung auch eine aktive Strategie zur Förderung von Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit benennt. Hierbei wird insb. der wirksamere Einsatz der verfügbaren Instrumente hervorgehoben.
  • einen Beschluss der Kommission zum Aufbau einer Regierungsexpertengruppe für Nichtdiskriminierung.
  • ein Arbeitspapier über Instrumente und Maßnahmen der EU zur Integration der Roma.

Die neue Sozialagenda stellt damit den aktuellen politischen Rahmen der Anti-Diskriminierungsarbeit der EU dar. Insgesamt hat die Sozialagenda das Ziel angesichts der aktuellen wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen eine bessere Chancengleichheit der EU-BürgerInnen zu schaffen, den Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen zu verbessern und die Solidarität mit den „VerliererInnen“ des Wandels zu stärken.

Neben dem Bereich Diskriminierungsbekämpfung und Gleichstellung der Geschlechter benennt die Agenda sechs weitere Prioritäten: Kinder und Jugendliche, Beschäftigung und Bildung, Mobilität, Gesundheit, Armuts- und Ausgrenzungsbekämpfung, globale Chancen und Solidarität. Eine Umsetzung der Agenda soll durch eine Mischung unterschiedlicher politischer Instrumente erreicht werden. Benannt wird dabei auch ein Nichtdiskriminierungs-Mainstreaming, d.h. „die Ausrichtung aller politischen Maßnahmen der EU auf die Förderung von Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität“.

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Rahmenstrategie für Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit für alle

Vorläufer der Sozialagenda als politischer Rahmen der Anti-Diskriminierungspolitik der EU war die Rahmenstrategie für Nichtdiskriminierung. Sie war das Ergebnis einer umfassenden öffentlichen Konsultation im Jahre 2004 auf der Grundlage des Grünbuchs der Kommission "Gleichstellung sowie Bekämpfung von Diskriminierungen in einer erweiterten Europäischen Union".

Ziele der Strategie waren eine wirksame Bekämpfung der Diskriminierung, die Vermittlung von Vielfalt als positivem Wert und die Förderung der Chancengleichheit. Sie sollte sicherstellen, dass die Antidiskriminierungsbestimmungen der EU umfassend angewandt und durchgesetzt werden, und prüfen, welche weiteren Möglichkeiten – über den rechtlichen Schutz hinaus – die EU bei der Diskriminierungsbekämpfung hat.

Kernstück der Strategie für Nichtdiskriminierung war das Europäische Jahr der Chancengleichheit für alle 2007.

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Europäisches Jahr der Chancengleichheit für alle 2007

Ziel des Europäischen Jahrs der Chancengleichheit für alle war es, den Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union ihre Rechte auf Gleichbehandlung besser bewusst machen, die Chancengleichheit für alle in den verschiedenen Lebensbereichen zu fördern und Vielfalt als Gewinn und wichtigen Faktor für die Europäische Union zu propagieren.

In der gesamten Europäischen Union haben mit einem Gesamtbudget von rund 15 Millionen Euro verschiedene Aktivitäten auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene stattgefunden (ca. 430 Maßnahmen in 30 Ländern). Auf europäischer Ebene unter anderem:

  • ein "Gleichstellungsgipfel" (und weitere jährliche Gleichstellungsgipfel in den Folgejahren),
  • eine Erhebung über die Einstellung der Europäerinnen und Europäer zu Diskriminierung,
  • eine EU-weite Informationskampagne über die Politik und Gesetzgebung der EU zur Bekämpfung von Diskriminierungen.

Geschlechtergerechtigkeit war nur ein Aspekt unter vielen im Jahr der Chancengleichheit. Er wurde nicht besonders hervorgehoben, aber auch nicht vernachlässigt. Nach Einschätzung vieler ging die Kommission mit dem Europäischen Jahr 2007 und der Rahmenstrategie für Nichtdiskriminierung den Schritt hin zu einer Diversitätspolitik, ohne Geschlechtergerechtigkeit – abgesehen von Gesetzen – umfassend in den Mitgliedsstaaten vorangebracht zu haben. Diese Politik der Chancengleichheit scheint eine größere Akzeptanz zu finden. Dies legen politische Akzentverschiebungen von Gender Equality hin zu Equality und Diversity allgemein in einigen Mitgliedsstaaten nahe.

Nach Einschätzung der Kommission ist es durch dieses Vorgehen gelungen, Mehrfachdiskriminierung stärker in den Blick zu nehmen und Geschlecht als Diskriminierungsgrund stärker im Verhältnis mit den anderen Diskriminierungskategorien zu betrachten. Die meisten Aktionen des Jahres thematisierten Rasse/ethnische Zugehörigkeit (61%) und Geschlecht (62%) als Diskriminierungsgründe. Vor allem Frauen aus Minderheiten und ältere Frauen seien so stärker als bisher in den Blick gerückt. Eine stärkere Berücksichtigung als bisher hätten insbesondere Alter und sexuelle Orientierung als Diskriminierungsgründe erfahren, außerdem sei die Diskriminierung der Roma in der EU stärker wahrgenommen worden.

Das Europäische Jahr der Chancengleichheit für alle wurde auch einer externen Evaluierung unterzogen, um den Erfolg auf EU-Ebene und in den Mitgliedsstaaten zu bewerten. Hierbei wurden – neben dem allgemeinen Abschlussbericht – auch vier thematische Berichte zu den Aspekten Rasse/ethnische Herkunft, Alter, sexuelle Orientierung und Geschlechtergerechtigkeit/Gender Mainstreaming verfasst. Letzterer kommt zu dem Schluss, dass der Wille zur Berücksichtigung von Gender Mainstreaming auf den verschiedenen Aktionsebenen gegeben war, dass aber die praktische Umsetzung von GM in den Aktionen eher als unzureichend zu bewerten ist und für die Zukunft stärkere praktische Handreichungen von Seiten der EU zur konsequenten Umsetzung von GM notwendig sind.

Weitere Links zum Europäischen Jahr der Chancengleichheit 2007:

Informationen über den Entschluss des Europäischen Parlaments und des Rates und entsprechende Aktivitäten.

Informationen der Generaldirektion, rückblickend/auswertend.

Mitteilung der Kommission - Durchführung, Ergebnisse und allgemeine Bewertung des Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle (2007).

Externe Bewertung des Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle.

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Aktionsprogramm Anti-Diskriminierung (2001-2006)

Das Aktionsprogramm als Vorläufer der Rahmenstrategie und des Europäischen Jahrs der Chancengleichheit für alle 2007 hatte einen besonderen Programmschwerpunkt darauf, die Einbindung benachteiligter Gruppen in die Durchführung des Programms zu gewährleisten. Ziel des Programms war die Unterstützung von Aktivitäten zur Bekämpfung von Diskriminierungen aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung, die zu einem seiner drei folgenden Kernziele beitragen:

  • Förderung eines besseren Verständnisses der Diskriminierungsproblematik durch Analyse und Bewertung
  • Entwicklung der Handlungskompetenzen zur Bekämpfung und Verhütung von Diskriminierungen durch die Schaffung und Stärkung des Dialogs zwischen den Organisationen
  • Förderung der grundlegenden Werte für die Bekämpfung von Diskriminierungen durch Sensibilisierungsmaßnahmen.

Die Europäische Kommission kooperierte aktiv mit den Mitgliedstaaten und der Zivilgesellschaft, um die Ziele des Aktionsprogramms zu verwirklichen. Die Kommission hielt regelmäßig Treffen zwischen den NRO und Sozialpartnern ab, um das Programm zu gestalten, umzusetzen und zu bewerten. Die Mitgliedstaaten entsandten ihre Vertreter in einen beratenden Ausschuss, der von der Kommission geleitet wurde und die Kommission dabei unterstützte, Leitlinien für den Haushalt und die Umsetzung des Programms auszuarbeiten.

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Informationskampagne „Für Vielfalt. Gegen Diskriminierung“

Durch die bereits in 2003 gestartete Kampagne „Für Vielfalt. Gegen Diskriminierung“ der EU-Kommission (Generaldirektion Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit) soll das Bewusstsein für Diskriminierung erhöht und das Verständnis der EU-Rechtsvorschriften in diesem Bereich verbessert werden. Außerdem sollen Debatten zum Thema Vielfalt und Diskriminierung und insbesondere über die Vorteile angeregt werden, die mehr Gleichbehandlung für die Menschen in Europa mit sich bringt.

Es soll möglichst vielen Menschen in Europa die Botschaft vermittelt werden, dass die Vielfalt in Europa ein wertvolles Gut ist und ein Leben ohne Diskriminierung in der EU ein Grundrecht darstellt. Außerdem will die Kampagne Menschen informieren und so in die Lage versetzen, Diskriminierung zu bekämpfen, wo immer sie ihnen im täglichen Leben begegnet. Geschlecht als Diskriminierungsgrund ist explizit nicht Teil der Maßnahmen der Kampagne.

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Diversity Managment

Die EU-Kommission hat mit zahlreichen Maßnahmen in den letzten Jahren für eine Verankerung von Diversity Management in Unternehmen in Europa gesorgt.

Folgende Schwerpunkte und Aktivitäten hat die Kommission seit 2005 umgesetzt:

  • 2005 Studie „Geschäftsnutzen von Vielfalt. Bewährte Verfahren am Arbeitsplatz“ (Umfrage unter 800 Unternehmen)
  • 2007 Schwerpunkt auf Schulungen zum Diversity Management (28 Schulungen für mehr als 1000 Unternehmen und Arbeitgeberorganisationen; Schulungshandbuch)
  • 2008 Studie „Vielfalt in Europa, die Reise geht weiter – Vorteile für Unternehmen, Perspektiven und bewährte Verfahren“
  • 2009 Schwerpunkt auf kleinere und mittlere Unternehmen (Leitfaden für KMU „Vielfalt im Arbeitsbereich“)

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Finanzierung: Maßnahmen und Programme

Gleichstellungspolitische Aktivitäten werden von der Kommission gegenwärtig vor allem durch das mit über 700 Millionen Euro dotierte Programm PROGRESS (2007-2013) finanziert. Zudem werden Finanzmittel sowohl für den Fahrplan als auch für andere Gleichstellungsaktivitäten der EU über die Strukturfonds und die Finanzprogramme verschiedener Politikbereiche bereitgestellt.

PROGRESS (2007-2013)

Gleichstellung ist einer von fünf Zielbereichen des Aktionsprogramms PROGRESS. Die anderen Bereich sind: Beschäftigung, Sozialschutz und soziale Einbeziehung, Arbeitsbedingungen, Bekämpfung von Diskriminierungen. Der Teilbereich, der der Gleichstellung von Frauen und Männern gewidmet ist, ist für die Laufzeit von sieben Jahren mit einem Haushalt von ca. 50,3 Mio. EUR dotiert.

Finanziert werden durch PROGRESS Maßnahmen zur Sensibilisierung, Analyse und Evaluierung und zum Capacity Building (Vernetzung und Politiktransfer). Darüber hinaus werden europäische Netzwerke zur Förderung der Gleichstellung und im Bereich der Antidiskriminierung finanziell unterstützt.

Einer der Schwerpunkt des Programms im Bereich Antidiskriminierung liegt auch auf der Vertiefung der Kenntnisse der Diskriminierungssituation durch Analysen und Studien. Erarbeitet wurden unter anderem:

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Europäischer Sozialfond (ESF) – Transnationale Projekte und Netzwerke

Bisher war die Initiative EQUAL das Instrument des ESF zur Förderung transnationaler und innovativer Maßnahmen, auch im Bereich der Gleichstellungs- und Antidiskriminierungspolitik. Während der Programmplanungszeit 2007-2013 wird der ESF die Erfahrungen von EQUAL nun in allen Bereichen seiner Interventionen berücksichtigen. Ca. 4% des ESF-Gesamtbudgets (3 Milliarden Euro) sollen für die transnationale Zusammenarbeit in diesem Zeitraum verwendet werden.

Vier Wege der Zusammenarbeit – sowohl öffentlicher Einrichtungen wie auch von NRO und Unternehmen – werden dabei hauptsächlich unterstützt:

  • Zusammenarbeit zwischen Projekten in verschiedenen Mitgliedstaaten
  • Zusammenarbeit zwischen nationalen Netzwerken mit thematischem Schwerpunkt
  • Zusammenarbeit zwischen Organisationen oder Gebietspartnerschaften
  • Partnerschaften zwischen nationalen Organisationen, wie etwa ESF-Verwaltungsbehörden.

Themen der transnationalen Zusammenarbeit mit Bezug zu Gleichstellung und Antidiskriminierung sind dabei:

  • Verbesserung der sozialen Eingliederung benachteiligter Personen, u. a. Bekämpfung von Diskriminierungen und Förderung von Vielfalt am Arbeitsplatz
  • Die Verbesserung des Zugangs von Frauen zur Beschäftigung und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • Lebenslanges Lernen für Beschäftigte durch die Förderung von Unternehmertum und Innovation
  • Stärkung des Humankapitals, einschließlich Reformen von Bildungssystemen und Maßnahmen zur Förderung der Beteiligung an allgemeiner und beruflicher Bildung

Des Weiteren werden Maßnahmen zur Gleichstellung und Antidiskriminierung außerhalb der transnationalen Zusammenarbeit in den ESF-Tätigkeitsbereichen „Frau und Beruf“ und „Bekämpfung von Diskriminierung“ gefördert.

  • Frau und Beruf: In diesem Bereich werden spezifische Maßnahmen zur dauerhaften Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt und dem Abbau von Lohnungleichheit gefördert, mit dem Ziel die Erwerbsquote von Frauen bis 2010 auf 60% zu steigern. Dies umfasst auch die Förderung weiblichen Unternehmertums, von Frauen in Führungspositionen, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und von Maßnahmen zur Bekämpfung einer geschlechterstereotypen Berufswahl bzw. Berufskonnotierung. Als Zielgruppe stehen auch hier Migrantinnen besonders im Fokus. 
  • Bekämpfung von Diskriminierung: In diesem Bereich werden Aktivitäten gefördert, die zur Bekämpfung von Diskriminierung beim Zugang zu Beschäftigung und am Arbeitsplatz beitragen. Hierbei stehen insbesondere Frauen, ältere ArbeitnehmerInnen und MigrantInnen im Mittelpunkt.

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Initiative EQUAL (2000-2006)

Die Initiative EQUAL im Rahmen des ESF war eine wichtige Finanzierungsquelle für Gleichstellungspolitik im Bereich der Beschäftigung. EQUAL war für den Zeitraum 2000-2006 insgesamt mit einem Budget von über 3 Mrd. EUR ausgestattet, ergänzt durch nationale Mittel. Damit war es eines der Hauptinstrumente der EU zur Förderung eines ausgewogeneren Arbeitsmarktes. Die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern war in die verschiedenen Programmthemen integriert und wurde auch durch spezifische Maßnahmen gezielt in Angriff genommen.

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EU-Programm Daphne

Daphne ist ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Es gewährt hauptsächlich Nicht-Regierungs-Organisationen (NRO’ s), die Gewaltopfern helfen oder präventive Aktionen zur Bekämpfung von Gewalt durchführen, finanzielle Unterstützung.

Aktuell (2007-2013) werden im Rahmen von Daphne III Aktivitäten zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, Jugendliche und Kinder mit insgesamt über 115 Millionen Euro gefördert. Je Projekt beträgt die Fördersumme zwischen 75.000 und 200.000 Euro für einen Zeitraum von 12 Monaten, wobei der Beitrag der Kommission an den förderfähigen Kosten bei bis zu 80 Prozent liegen kann.

Die Prioritätensetzung in 2010 ist: Gewalt auf der Straße und unter Gleichaltrigen, Gewalt in den Medien, körperliche Züchtigung und andere grausame oder erniedrigende Behandlung von Kindern, Auf- und Ausbau von Kapazitäten von Exekutivbeamten und Angehörigen der Rechtsberufe im Zusammenhang mit Gewalt in der Partnerschaft, Arbeit vor Ort unter direkter Einbeziehung von Kindern, Jugendlichen und/oder Frauen.

Vorläufer waren die Programme Daphne I (1997-2003) und Daphne II (2004-2008).

Mit dem Daphne-Toolkit hat die Kommission ein Online-Tool zur Verfügung gestellt, das einerseits die bisher durch das Programm geförderten Projekte (Ergebnisse, Auswirkungen) dokumentiert und andererseits Hilfestellung für die Planung neuer Projekte, insb. für die Vernetzung potentieller Projektpartner an die Hand gibt.

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Gut zu wissen
  • EU-Richtlinien
    Verträge und rechtliche Regelungen zum Thema Gleichberechtigung mehr»
  • EU-Programme
    Arbeits- und Aktionsprogramme zur Umsetzung der EU-Gleichstellungspolitik mehr»
  • EU-Institutionen
    Einrichtungen mit dem Schwerpunkt Gender und Antidiskriminierung mehr»
  • Fraktionen im EP
    Thema Gender im Europäischen Parlament mehr»
  • Literatur und Quellen mehr»

    Ausgewählte Publikationen:
  • Feminist Europa. Review of Books.« Die aktuelle Publikation der Deutschen Stiftung Frauen- und Geschlechterforschung mehr»
  • Feministische Studien - Zeitschrift für interdisziplinäre Frauen- und Geschlechterforschung (Ausgabe Mai 2011): Feminismus in Spanien [» PDF]
  • »Das gefühlte und das proklamierte Europa - Impulse und Barrieren der europäischen Genderpolitik« Mit einem Beitrag von Birgit Laubach: 'Europa der Frauen? Impulse und Barrieren der europäischen Genderpolitik' mehr»
  • »Gender Mainstreaming. How to Use Its Potential Effectively?« - Publikation der Heinrich-Böll-Stiftung Polen. Infos und Download mehr»
  • »Zwei Schritte vor und einen zurück?!«
    Stand und Perspektiven europäischer Geschlechterpolitik von Barbara Unmüßig und Ulrike Allroggen [» PDF]
  • »Geschlechtergleichstellung in Deutschland. Was heißt hier Chancengleichheit?«
    Von Gitti Hentschel zum Europäischen Jahr der Chancengleichheit 2007 [» PDF]
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