Das Europäische Parlament

Das Europäische Parlament

Die Institution, deren Mitglieder zwischen dem 4. und 7. Juni 2009 gewählt werden, erhielt diesen Namen erst 1987, zuvor galt die „Parlamentarische Versammlung“ eher als Altersruhesitz für PolitikerInnen. Die Wahlbeteiligung von 1979, durchschnittlich 63 Prozent (in Deutschland lag sie sogar bei über 65 Prozent), ist dabei nie wieder erreicht worden. Die gewählten ParlamentarierInnen schließen sich im Europäischen Parlament länderübergreifend in Fraktionen der Europäischen politischen Parteien zusammen. Die Kompetenzen des Europäischen Parlamentes umfassen gesetzgeberische Befugnisse und wichtige Kontrollfunktionen des Haushalts und der Europäischen Kommission.

Aufgrund seiner gesetzgeberischen Verantwortung kommt dem Europäischen Parlament viel mehr Gestaltungsmacht zu als gemeinhin von den WählerInnen angenommen. Es ist die einzige direkt gewählte Institution der Europäischen Union. Seit seiner Gründung hat es zudem immer mehr Befugnisse und damit immer mehr politische und gestalterische Macht bekommen, auch wenn bei der Europawahl eine der wichtigsten Funktionen einer Parlamentswahl entfällt:

Als Ergebnis steht keine Regierung

Und auch wenn bisher weder ein europaweit identisches Wahlsystem noch ein europaorientierter einheitlicher Wahlkampf stattfindet, durch die systematische Kompetenzerweiterung hat der Einfluss des Europäischen Parlamentes auf Alltag und Leben der europäischen BürgerInnen und aller anderen Menschen, die sich in der EU aufhalten, zugenommen.

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