Archiviert | Inhalt wird nicht mehr aktualisiert

Rumänien

Fahne von Rumänien
Teaser Bild Untertitel
Flag of Romania

Geschlechterpolitische Situation in Rumänien

 

Übersicht

Rechtslage:

Akteur_innen:

Wissenschaft:

Kurzbeschreibung und -bewertung

Die Ressourcen, die für die Chancengleichheit von Frauen und Männern bereitgestellt werden, und die politische Bedeutung, die diesem Thema beigemessen wird, sind in den letzten Jahren, nach dem Beitritt Rumäniens zur Europäischen Union 2007, deutlich zurück gegangen. Die Verabschiedung des Gleichstellungsgesetzes wurde, ebenso wie die des Antidiskriminierungsgesetzes, als formale Verpflichtung zur Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes, nicht jedoch als Notwendigkeit angesehen, um wichtige Probleme der rumänischen Gesellschaft anzugehen. Kurz nach dem Beitritt zur Europäischen Union 2007 gingen die staatlichen Initiativen zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männer zurück.

Ein gutes Beispiel dafür ist die Situation der in Rumänien für dieses Thema zuständigen Institution, der Nationalen Agentur für Chancengleichheit (Agenţia Naţională pentru Egalitate de Şanse, ANES): Nach einer kurzen Existenz war ANES eine der ersten Einrichtungen, die im Zuge der Wirtschaftskrise geschlossen wurden.

[Quelle: Europäische Kommission (2014) (Hrsg.). Europäische Zeitschrift für Geschlechtergleichstellungsrecht, Nr. 1/2014. S. 113f. (in Deutsch)

In einigen Ländern, wie zum Beispiel Rumänien ist es gängige und akzeptierte Praxis, schwangere Frauen bei Beförderungen nicht zu berücksichtigen.

[Quelle: Europäische Kommission (2013) (Hrsg.). Europäische Zeitschrift für Geschlechtergleichstellungsrecht, Nr. 2/2013. S. 12 (in Deutsch)]

« zur Übersicht


Rechtslage

Rechtslage

Gleichstellungsrecht

Die EU-Richtlinien wurden vor dem Beitritt Rumäniens 2007 in die EU übernommen, in die nationale Rechtsprechung wie auch in die Verfassung. Ein Überblick über alle Gesetze unter: Alexandra Nemes: „Die Umsetzung von Gleichstellung in Rumänien“ (PDF, 19 Seiten, 120 KB, in Englisch).

Die 2013 beschlossene Änderung des Gleichstellungsgesetzes führt dazu, dass Personen, die von geschlechtsbezogener Diskriminierung betroffen sind, sich in einer weniger günstigen Situation befinden als Personen, die von anderen Formen von Diskriminierung betroffen sind.

[Quelle: Europäische Kommission (2013) (Hrsg.). Europäische Zeitschrift für Geschlechtergleichstellungsrecht, Nr. 2/2013. S. 104 (in Deutsch)]

« zur Übersicht

Antidiskriminierungsgesetz

Das bestehende Antidiskriminierungsgesetz ist an die EU-Richtlinien angepasst. Es mangelt aber laut Berichten an der Umsetzung.

Im Jahr 2013 wurde das Antidiskriminierungsgesetz innerhalb von zwei Monaten zweimal geändert –einmal von der Regierung und ein zweites Mal vom Parlament. Die Änderungen kamen auf äußeren Druck, im Rahmen der von der Europäischen Kommission durchgeführten Überwachung der Umsetzung der Richtlinien 2000/43/EG (Antirassismusrichtlinie) und 2000/78/EG (Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie) und eines zum damaligen Zeitpunkt beim Gerichtshof der Europäischen Union anhängigen Vorabentscheidungsverfahrens (ebenfalls im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinie 2000/78/EG), zustande.

Erwähnt seien an dieser Stelle auch drei wichtige Änderungen, mit denen das Antidiskriminierungsinstrumentarium in Rumänien gestärkt wurde. Erstens wurde eine neue Definition des Begriffs der Beweislast beschlossen, die endlich mit den Richtlinien übereinstimmt und damit die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Rumänien verhindert. Zweitens wurden die Geldbußen, die vom Nationalen Rat zur Bekämpfung von Diskriminierung (Consiliul Nationale pentru Combaterea Discriminarii, CNCD) verhängt werden können, angehoben; im Vergleich zu der früheren Spannweite von 90 bis 1860 EUR (400 bis 8000 RON) reicht diese nun von 230 bis 23 000 EUR (1000 bis 100 000 RON). Drittens wurde die Berechnung der Sechsmonatsfrist, innerhalb derer ein Bußgeld verhängt werden muss, dahingehend geändert, dass diese nun mit dem Zeitpunkt beginnt, an dem der CNCD eine Entscheidung trifft, um eine wirksame Rechtsdurchsetzung zu gewährleisten, die mit der oben genannten Vorabentscheidung des Gerichtshof in Einklang steht.

[Quelle: Europäische Kommission (2013) (Hrsg.). Europäische Zeitschrift für Geschlechtergleichstellungsrecht, Nr. 2/2013. S. 104 (in Deutsch) ]

« zur Übersicht

Gesetze zu Quoten v.a. im politischen und wirtschaftlichen Bereich

Es existieren freiwillige Geschlechterquoten in der Demokratischen Partei (PD) von 30% und in der Sozialdemokratischen Partei (PSD) von ebenso 30%.

[Quelle: http://www.electionguide.org/elections/id/2778/
Quelle: http://www.quotaproject.org/uid/countryview.cfm?CountryCode=RO]

« zur Übersicht

Weitere Gesetze/rechtliche Regelungen und Regierungsprogramme

Nationale Strategie für die Chancengleichheit von Frauen und Männern 2008-2011
Die nationale Strategie, die 2005 genehmigt wurde, zielte darauf ab, eine Reihe von Maßnahmen und Garantien einzuführen, die die Beseitigung alle Formen der direkten und indirekten Diskriminierung zum Ziel hatte. Damit sollte ermöglicht werden, menschlichen Freiheiten und Grundrechte, die auf dem Prinzip der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Frauen und Männern basieren, zu (aus)leben.

[Quelle: European Institut for Gender Equality – EIGE (2013). „Gender Equality Index: Country Profiles.”, S. 125. (in Englisch)

Nationale Strategie für die Chancengleichheit von Frauen und Männern 2010-2012
Die nationale Strategie zielte darauf ab, die Umsetzung von Geschlechtergleichstellungspolitiken in Politik und Praxis zu verbessern und damit eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern auf allen Ebenen des wirtschaftlichen, sozialen, politischen und kulturellen Lebens.

[Quelle: European Institut for Gender Equality – EIGE (2013). „Gender Equality Index: Country Profiles.”, S. 125 (in Englisch)

Nationale Strategie für die Umsetzung der Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Diskriminierung 2007–2013
2007 wurde diese Nationale Strategie ins Leben gerufen. Ziel der Strategie war es, Leitlinien im Bereich der Verhütung und Bekämpfung von Diskriminierung aufzustellen und zur Entwicklung einer umfassenden und interkulturelle Gesellschaft beizutragen. Die Strategie wurde durch den Nationalen Rat zur Bekämpfung der Diskriminierung verantwortet, die eine separate Einheit der Behörde für die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männer ist. Der Rat entspricht der rumänischen Gleichstellungsstelle.

[Quelle: European Institut for Gender Equality – EIGE (2013). „Gender Equality Index: Country Profiles.”, S. 125 (in Englisch)

« zur Übersicht

Aktueller politischer Diskurs

Die meisten Programme zur Forcierung von Gender Equality auf gesamtrumänischer und auf regionaler Ebene wurden bis zum Jahr 2007 initiiert, also vor dem Beitritt zur EU. Hernach lassen sich wenige Maßnahmen ausmachen. Der Hauptschwerpunkt der politischen Diskussionen im Zusammenhang mit Chancengleichheit liegt bei der Familienpolitik und der Bekämpfung häuslicher Gewalt, wozu es zuletzt 2007 eine größere Kampagne gab.

« zur Übersicht


Akteur_innen

Akteur_innen

NGOs, Parteien und zivilgesellschaftliche Organisationen

In den 1990er Jahren existierte ANA - The Romanian Society For Feminist Analyses / ANA - Rumänische Gesellschaft Für Feministische Analyse. Diese ist nicht mehr aktiv und die Akteurinnen nicht leicht auffindbar.

Es gibt eine Yahoo-Newsgroup, 2003 gegründet, mit aktuellen Einträgen zu Gender (vor allem mit akademischem Bezug, aber ausschließlich für Menschen, die das Rumänische verstehen): "Communication tool for young academics involved in gender studies, who share the same experiences, projects and hopes." Die Newsgroup ging hervor aus der Initiative Gender Romania, die leider nun nicht mehr existiert.

« zur Übersicht

Regierung, Ministerien

ANES - Nationalagentur für Chancengleichheit von Frauen und Männern
Die ANES wurde 2005 als eine dem Arbeitsministerium unterstellte Behörde ins Leben gerufen und im Juli 2010 im Zuge von Haushaltskürzungen geschlossen. Einen Teil ihrer Zuständigkeiten und ihres Personal übertrug die Regierung auf eine neu geschaffene Abteilung im Ministerium für Arbeit, Familie und Sozialschutz: die Abteilung für Chancengleichheit von Frauen und Männern (Directia Egalitate de Sanse Intre femei şi Barbati, DESFB). Im September 2013 schloss die Regierung die DESFB und übertrug deren Aufgaben dem Referat für Chancengleichheit von Frauen und Männern, das der im Arbeitsministerium angesiedelten Abteilung für Beschäftigung und Chancengleichheit untersteht.

Diese ständige Verkleinerung (und Herabstufung) hat dazu geführt, dass Budget, Personal und Mandat der in Rumänien für den Bereich Chancengleichheit von Frauen und Männer zuständigen Stelle stark eingeschränkt wurden. Erstens wurde das Mandat der früheren ANES nicht vollständig auf die neue Stelle übertragen. Zum gesetzlichen Auftrag des Referats für Chancengleichheit von Frauen und Männern gehört es beispielsweise nicht mehr, Personen, die von geschlechtsbezogener Diskriminierung betroffen sind, vor Gericht zu vertreten, Forschungs- und Untersuchungsprogramme zum Thema Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen zu entwickeln, Staatsbedienstete und andere Beschäftige zu schulen oder die Förderung der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene zu koordinieren. Zweitens ist zweifelhaft, ob die Ressourcen und Befugnisse eines Referats ausreichen, um dasselbe Mandat wie eine staatliche Agentur oder auch nur eine Abteilung auszuüben, speziell was die Verabschiedung und Umsetzung der Nationalen Strategie für die Chancengleichheit von Frauen und Männern und des entsprechenden allgemeinen Aktionsplans betrifft. Drittens ist das Referat für Chancengleichheit von Frauen und Männern zwar für die Ausarbeitung der Länderberichte Rumäniens an den UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau zuständig, gleichzeitig jedoch kein Mitglied der rumänischen Delegation, die dem CEDAWAusschuss Bericht erstattet.

[Quelle: Europäische Kommission (2014) (Hrsg.). Europäische Zeitschrift für Geschlechtergleichstellungsrecht, Nr. 1/2014. S. 113f. (in Deutsch)] 

Referat für Chancengleichheit von Frauen und Männern
Seit 2013 besteht dieses Referat. Es ist der Abteilung für Beschäftigung und Chancengleichheit im Arbeitsministerium zugeordnet.

[Quelle: Europäische Kommission (2014) (Hrsg.). Europäische Zeitschrift für Geschlechtergleichstellungsrecht, Nr. 1/2014. S. 113f. (in Deutsch)]

Nationaler Rat zur Bekämpfung der Diskriminierung (in Bulgarisch, rudimentär in Englisch)
Der Nationale Rat zur Bekämpfung der Diskriminierung entspricht der rumänischen Gleichstellungsstelle. Es ist eine unabhängige Einrichtung. Es können Beschwerden über geschlechterspezifische Diskriminierung eingereicht werden  – in allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Der Rat hat einen Lenkungsausschuss aus neun Mitgliedern, die von dem rumänischen Parlament ernannt sind.

Kontakt
Nationaler Rat zur Bekämpfung der Diskriminierung
Piata Walter Maracineanu nr 1-3, sector 1, Bucuresti
Tel.: +4 021 312.65.78 ; +4 021 312.65.79
Fax:+4 021 312.65.85
E-Mail: support@cncd.org.ro

[Quelle: http://eige.europa.eu/content/national-council-for-combating-discrimination-nccd]

[Quelle: European Institut for Gender Equality – EIGE (2013). „Gender Equality Index: Country Profiles.”, S. 125. (in Englisch)]

« zur Übersicht


Wissenschaft

Wissenschaft

Universitäten

Centrul de Dezvoltare Curriculara si Studii de Gen: FILIA in Bukarest:
Auch diese Seite ist auf Rumänisch und verspricht einige Links zu Kooperationspartnern im bereich NGO und Regierung – leider zeigt sich auch hier, dass viele der Initiativen und damit deren Homepages nicht mehr existieren.

Kontakt
Centrul de Dezvoltare Curriculara si Studii de Gen: FILIA
Strada Povernei, nr. 6-8, sector 1, Bucuresti
Tel: +40 (0)732861798
Tel/Fax: +40 (0) 21.318.08.96
E-Mail:  centrul_filia@yahoo.com
E-Mail
: office@centrulfilia.ro

Andere Akteurinnen

Blogs

« zur Übersicht

Quellen

Beschreibung der Quellenlage:

Eher durchschnittliche bis schlechte Quellenlage im Internet in Bezug auf staatliche Gender-Akteure und NGOs. Websites z.T. auf Englisch, allerdings oft rudimentär. Zudem sind etliche Websites überholt bzw. nicht mehr auffindbar. Um einen fundierten Überblick zu erhalten, sei an dieser Stelle auf die in dieser Ausarbeitung verwendeten PDFs (vor allem der Europäischen Union) verwiesen.

Benennung der relevanten Quellen:

Wurden an den jeweiligen Textstellen genannt.

« zur Übersicht


Ergebnisse einer Recherche von Tanja Berger und Pamela Dorsch 2010 im Auftrag des Gunda-Werner-Instituts der Heinrich-Böll-Stiftung. Zuletzt aktualisiert: Ende 2014/ Anfang 2015.


Alle Bilder, sofern nicht anders gekennzeichnet: Public Domain CC0