Slowakei

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Geschlechterpolitische Situation in der Slowakei

Übersicht

Rechtslage:

Akteur_innen:

Wissenschaft

Kurzbeschreibung und -bewertung

Die Slowakei, Mitglied der Europäischen Union seit 2004, ist eine kleine offene Volkswirtschaft, insbesondere ein semi-industrielles Land mit einem hohen Maß an horizontaler und vertikaler Geschlechtersegregation auf dem Arbeitsmarkt. Die Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen und Männer sind stark abhängig von den arbeitsintensiven Industrien, die vor allem exportorientiert agieren. Deren Wachstum oder Zusammenbruch sind unweigerlich mit der Weltwirtschaftslage verbunden.

Im Kontext der weltweiten Wirtschaftskrise, die im Jahr 2008 gravierend in Erscheinung trat, wurden in der Slowakei zur Bekämpfung derselbigen weder geschlechtsspezifische Aspekte berücksichtigt noch der Situation von Frauen besonders Rechnung getragen. So wurde die Mehrzahl der beschlossenen Maßnahmen für Sektoren bzw. Wirtschaftszweige beschlossen, in denen überwiegend Männer arbeiten. Gleichwohl Frauen ca. 45% der gesamten slowakischen Arbeitskraft ausmachen, stehen Anreize und Schutz „weiblicher Wirtschaftssektoren bzw. Arbeitsfelder“ (z.B. „Care-Sektor“) immer noch aus. D.h. die Politik agiert(e) genderblind. Aus einer Geschlechterperspektive sind die Prekarisierung der Arbeit und der tatsächliche Rückgang des Sozialschutzes - insbesondere für die ärmeren Teile der Bevölkerung (oft Frauen) - die gravierendsten Folgen der Wirtschaftskrise. So z.B. ist bei der Suche einer neuen Arbeitsstelle u.U. mehr Mobilität erforderlich. Allerdings finden Frauen die Entscheidung, eine Arbeit weit(er) weg von zuhause anzunehmen und damit zu pendeln aufgrund familiärer Verantwortlichkeiten herausfordernd und entschieden sich öfter dagegen.

Offensichtlich hat sich die Lage der ersten nachrevolutionären Jahre wiederholt. In jenen Jahren wurde die Agenda der Gleichstellung der Geschlechter "im Namen höherer Ziele und weitere notwendige Maßnahmen", nämlich dem Aufbau der Demokratie, abgelehnt. Und nun ist dieses „höhere Ziel“, die Krise zu bekämpfen, anstatt der Geschlechtergleichheit mehr Gewicht zu geben.

Ein großes Hindernis für die Umsetzung einer gendersensitiven Politik ist der Mangel an gendersensiblen Ökonomen und Ökonominnen, die das Bewusstsein der Politik zu dieser Thematik erhöhen und dadurch (mehr) Maßnahmen fördern könnten.

[Quelle: Olga Pietruchová (2013). Austerity Policies and Gender Impacts In Slovakia. S. 2ff. (in Englisch)]

Die Slowakei ist von einer älteren nationalen und christlichen Tradition geprägt. Frauenpolitik funktioniert nur mit der Betonung der Loyalität gegenüber den Männern und in Erfüllung der Aufgaben einzig zum Erhalt der Nation. Die Slowakei verfügt über eine traditionell ländliche Sozialstruktur. Familie gilt den meisten Slowak/-innen als das wichtigste. Allgemein werden Frauen mit kleinen Kindern als nicht für die Politik geeignet eingeschätzt.

Wie bereits angedeutet, ist auch die sozialistische Vergangenheit problematisch für die Durchsetzung der Chancengleichheit auf gesetzlicher Ebene. Linke Parteien lehnten Gleichstellungsmaßnahmen ab, da sie nicht dem Vorwurf erliegen wollten, kommunistische Ideen zu vertreten.

Die Struktur der politischen Institutionen ist weit davon entfernt, was in den Deklarationen und Abkommen gefordert und unterschrieben wurde. Kontrolle und unabhängige Überprüfungen gibt es nicht. Die „Konzeption der Chancengleichheit“ war nicht das Ergebnis einer gemeinsamen Anstrengung unterschiedlicher Akteure wie Regierung, NGO’S, Frauenorganisationen usw. NGO’s durften lediglich Anmerkungen einbringen. Die Evaluierung erfolgte nicht unabhängig und objektiv.

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Rechtslage

Rechtslage

Gleichstellungsrecht

Alle Verträge die Gleichstellung von Mann und Frau betreffend im Kontext der Beitrittsverhandlungen wurden unterschrieben. Die Gleichstellung ist nicht zu einem Politikziel geworden, allerdings sind einige Instrumentarien zur Implementierung dieser Politik geschaffen worden.

Legislative Ebene:
Die derzeitige slowakische Gesetzgebung im Bereich der Chancengleichheit steht
weitgehend mit den gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften zur Geschlechtergleichstellung in Einklang. Ein spezielles Gesetz zur Geschlechtergleichstellung gibt es in der Slowakei nicht, die einzelnen Bestimmungen der EG-Richtlinien wurden jedoch integriert, insbesondere im Antidiskriminierungsgesetz.“

Institutionelle Ebene:
„Der institutionelle Rahmen der Slowakei im Bereich der Geschlechtergleichstellung ist unzulänglich. Eines der Hauptprobleme liegt in der unzureichenden Mittelausstattung für die Arbeit der einschlägigen Institutionen, die auf dem Gebiet der Geschlechtergleichstellung tätig sind, etwa das Slowakische Nationale Zentrum für Menschenrechte.

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Antidiskriminierungsgesetz

Im Jahr 2004 (Mai) wurde das Antidiskriminierungsgesetz erlassen. Es existiert keine Gesetzgebung gegen die Diskriminierung bei der Partizipation an Macht und in Entscheidungsprozessen. Es gibt keine besonderen gesetzlichen Regelungen für gezielte Förderungsmaßnahmen zur Herstellung von Chancengleichheit. Vorschläge hierzu – wie die Quotierung für Frauen bei Regionalwahlen – blieben erfolglos.

Änderungen des Antidiskriminierungsgesetzes und des Versicherungsgesetzes

Am 31. Oktober 2012 verabschiedete die Regierung Änderungen des Antidiskriminierungsgesetzes (Antidiskriminačný zákon) und des Versicherungsgesetzes (Zákon o poisťovníctve). Ziel der Änderungen war es, Art. 8 Abs. 8 des Antidiskriminierungsgesetzes und Art. 35 des Versicherungsgesetzes, die die Regelung über geschlechtsbezogene Unterscheidungen in Versicherungsprämien und -leistungen enthielten, aufzuheben. Ursprünglich sollten die Änderungen am 21. Dezember 2012 in Kraft treten; das Parlament genehmigte sie jedoch erst am 5. Februar 2013, so dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens auf den 1. April 2013 verschoben werden musste.

Die Änderung des Antidiskriminierungsgesetzes enthält darüber hinaus eine Neudefinition von mittelbarer Diskriminierung. Sie erweitert die Möglichkeit für alle Stellen der staatlichen und öffentlichen Verwaltung, einschließlich nicht-öffentlicher Stellen, zeitlich begrenzte Ausgleichsmaßnahmen zu beschließen. Besonders wichtig ist jedoch, dass sie es ermöglicht, zeitlich begrenzte Ausgleichsmaßnahmen zu beschließen, deren Ziel es ist, Diskriminierung aufgrund des biologischen oder sozialen Geschlechts zu beseitigen.

[Quelle: Europäische Kommission (2013) (Hrsg.). Europäische Zeitschrift für Geschlechtergleichstellungsrecht, Nr. 1/2013. S. 116 f.(in Deutsch)]

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Gesetze zu Quoten v.a. im politischen und wirtschaftlichen Bereich

Quoten gibt es keine.

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Weitere Gesetze/rechtliche Regelungen und Regierungsprogramme

Referendum über Homo-Ehe in der Slowakei gescheitert

Das Referendum über ein Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen in der Slowakei ist wegen zu geringer Beteiligung gescheitert. Gerade einmal ein Fünftel der Stimmberechtigten war der Abstimmung gefolgt. Wie die nationale Statistikbehörde in Bratislava in der Nacht zum Sonntag mitteilte, beteiligten sich nur etwas mehr als 21 Prozent der Stimmberechtigten. Damit wurde das Quorum von 50 Prozent klar verfehlt.

Zur Debatte stand auch ein Adoptionsverbot

Die Abstimmung sollte bislang ohnehin in der Slowakei nicht bestehende Rechte Homosexueller per Gesetz noch zusätzlich verbieten. Unter anderem sollte ein ausdrückliches Adoptionsverbot für Homosexuelle per Gesetz dauerhaft fixiert werden, damit es nicht durch EU-Regeln umgangen werden kann.

Zu dem Referendum aufgerufen hatte die als konservativ geltende Vereinigung "Allianz für die Familie". Befürworter der Homo-Ehe hatten dagegen zum Boykott der Abstimmung aufgerufen. Das Referendum hatte eher symbolische Bedeutung, da eingetragene Partnerschaften oder Ehen homosexueller Paare in der Slowakei ohnehin nicht erlaubt sind.

Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau

Im vergangenen Sommer hatte das Parlament die Ehe als Verbindung "ausschließlich zwischen Mann und Frau" in der Verfassung festschreiben lassen. Menschenrechtler sehen in dem Referendum einen Beweis für Vorbehalte und einen latenten Hass auf Homosexuelle in dem mitteleuropäischen Staat. Mehr als 400.000 Menschen hatten im Sommer die Petition für ein Referendum unterschrieben und die Volksabstimmung damit erzwungen. Mehr als 80 Prozent der 5,4 Millionen Slowaken sind Christen, die meisten davon Katholiken.

In dem kleinen EU-Land unter der Hohen Tatra gibt es zwar ein Anti-Diskriminierungsgesetz, das auch Lesben und Schwule schützen soll. Sie können aber weder registrierte Partnerschaften noch eine gleichgeschlechtliche Ehe eingehen. Auch die Adoption von Kindern ist untersagt.

[Quelle: http://www.dw.de/referendum-%C3%BCber-homo-ehe-in-der-slowakei-gescheitert/a-18242993]

Nationaler Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

Am 18. Dezember 2013 verabschiedete die Regierung per Beschluss Nr. 730 den dritten Nationalen Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen für den Zeitraum 2014-2019. In den Erläuterungen zu dem Aktionsplan heißt es: „Auch wenn in der
Zwischenzeit Aufgaben aus früheren Aktionsplänen erfüllt wurden und es bei der Bekämpfung der gegen Frauen gerichteten Gewalt in den letzten Jahren zweifellos Fortschritte gegeben hat, ist doch festzustellen, dass es der Slowakei nach wie vor sowohl an einem systematischen Ansatz und an koordinierten Maßnahmen zur Unterstützung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, als auch an einer systematischen Primärprävention von Gewalt mangelt. Zweck des vorliegenden Aktionsplans ist es daher, eine umfassende nationale Politik zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zu entwickeln, umzusetzen und zu koordinieren“.

[Quelle: Europäische Kommission (2014) (Hrsg.). Europäische Zeitschrift für Geschlechtergleichstellungsrecht, Nr. 1/2014. S. 118 (in Deutsch)]

Ratifizierung des Istanbul-Übereinkommens

Nach den Plänen der slowakischen Regierung sollte die Ratifizierung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und von häuslicher Gewalt (Istanbul-Übereinkommen) Ende 2013 abgeschlossen sein. Im Oktober 2013, während des interministeriellen Änderungsverfahrens, erhoben die Vertreterinnen und Vertreter der Öffentlichkeit, insbesondere Mitglieder christlicher Organisationen und Vereinigungen, grundlegende kollektive Einwände gegen die angebliche Einführung von „Gender-Ideologie“, „LGBTI-Ideologie“ und schulischer Sexualerziehung, die dazu führten, dass das Justizministerium den Ratifizierungsprozess de facto aussetzte.
Der Arbeitsminister reagierte auf einen dieser Einwände in einem Brief und betonte, das Ministerium für Arbeit, Soziales und Familie verfolge die Problematik der gegen Frauen gerichteten Gewalt und unterstütze die Annahme des Istanbul-Übereinkommens seitens der
Slowakischen Republik im Jahr 2014. Der Minister selbst hielt das Übereinkommen für ein hervorragendes Instrument, um – im Rahmen der enormen Anstrengungen der slowakischen Gesellschaft, der Gewalt gegen Frauen und der häuslichen Gewalt ein Ende zu bereiten –
Frauen Hilfe zu leisten. Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Familie der Slowakischen Republik als diejenige Stelle, welche die Problematik der gegen Frauen gerichteten Gewalt verfolgt, hielt an der Ratifizierung des Übereinkommens fest, da dieses vom Rat der
slowakischen Regierung für Menschenrechte und vom Ausschuss für Gleichstellungsfragen ausdrücklich unterstützt wurde und es sich dabei auch um eine Forderung handelt, die aus dem Nationalen Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
resultiert.

[Quelle: Europäische Kommission (2014) (Hrsg.). Europäische Zeitschrift für Geschlechtergleichstellungsrecht, Nr. 1/2014. S. 120 (in Deutsch)]

Parlament lehnt Vorschlag über gleichgeschlechtliche Partnerschaften ab

In seiner Sitzung vom November 2012 hat das Parlament einen Vorschlag zur Einführung gleichgeschlechtlicher eingetragener Partnerschaften abgelehnt. Dieser war von der oppositionellen Partei „Freiheit und Solidarität“ (SaS) eingebracht worden. Der Gesetzesvorschlag enthielt verschiedene Maßnahmen, die das Zusammenleben gleichgeschlechtlicher Paare regeln sollten. Die Partner/innen hätten zum Beispiel die Möglichkeit bekommen, mehr über den Gesundheitszustand des/der jeweils anderen zu
erfahren, sich gegenseitig vor Gericht zu vertreten oder den/die Partner/in im Todesfall zu beerben. Begrüßt wurde die Zurückweisung des Vorschlags seitens der Bürgerinitiative Niečo tu nepasuje (Deutsch: Irgendetwas stimmt hier nicht), die stattdessen die Einführung eines
Verfassungsgesetzes forderte, das die Ehe als eine Verbindung von Mann und Frau definiert.

[Quelle: Europäische Kommission (2013) (Hrsg.). Europäische Zeitschrift für Geschlechtergleichstellungsrecht, Nr. 1/2013. S. 118 (in Deutsch)]

Projekt „Gleichheit in der slowakischen Realität“ – Überwindung institutioneller Hindernisse bei der Verwirklichung des Gleichbehandlungsgrundsatzes durch Steigerung des Potenzials des Gleichstellungsmainstreamings

Von Januar bis Dezember 2012 organisierten die Nichtregierungsorganisation OaDZ (Bürger/innen, Demokratie und Rechenschaftspflicht) und das Zentrum für Bürger/innen- und Menschenrechte (Poradňa) zusammen mit dem Regierungsbüro (Úrad vlády) im Rahmen von
PROGRESS (2007-2013) das Projekt „Gleichheit in der slowakischen Realität“. Die Ziele des Projekts wurden im Rahmen verschiedener Partizipationsangebote – Diskussionen, Tagungen, Workshops, Seminare, Schulungen, Summer Schools für Studierende, eine Round-Table-Diskussion und ein regionales Symposium – umgesetzt. Ergebnisse des Projekts waren u. a. Gutachten, Analysen, Studien und eine Reihe von Kurzfilmen zum Thema Antidiskriminierung, aber auch die Schaffung eines Netzwerks von Expertinnen und Experten im Bereich des Antidiskriminierungsrechts. Wichtigstes Ergebnis waren drei Publikationen, die Ende 2012 erschienen.

Das Zentrum für Bürger/innen- und Menschenrechte hat eine Publikation mit dem Titel „Hindernisse beim Zugang zu wirksamem Rechtsschutz vor Diskriminierung“ herausgegeben, die einen detaillierten Überblick über die Anwendung der Antidiskriminierungsvorschriften in der Slowakei in den letzten Jahren bietet. Die Zusammenfassung und die abschließenden Empfehlungen wurden ins Englische übersetzt.

Danach veröffentlichte die Gruppe der Expertinnen und Experten eine Studie mit dem Titel „Daten über die Gleichstellung in der slowakischen Realität“, die ein Problem behandelt, das sich in der Slowakei hartnäckig hält, nämlich der Mangel an zuverlässigen Daten über Diskriminierung aufgrund von ethnischer oder rassischer Herkunft (insbesondere der Zugehörigkeit zur Roma-Gemeinschaft), Geschlecht, Behinderung, Alter, Familienstand, Religion, sexueller Orientierung und sozialer Stellung, aber auch über Mehrfachdiskriminierung. Eine Folge dieser Situation ist die Unmöglichkeit, die Effizienz der Antidiskriminierungspolitik und der individuellen Maßnahmen zur Bekämpfung von Ungleichbehandlung zu bewerten. Ziel der Studie ist es, das Interesse der Experten und
Expertinnen an der Überwindung der Hindernisse, die bei der Erhebung, Sammlung, Auswertung, Präsentation und Verbreitung von Daten über (Un-)Gleichheit bestehen, zu stärken. Dies ist kein Selbstzweck, sondern Teil und Voraussetzung von Bemühungen für ein Mainstreaming der Gleichstellungsthematik auf einem neuen Niveau, das unter anderem die Folgenabschätzung unter Gleichheitsaspekten auf allen Ebenen der politischen Entscheidungsprozesse einbezieht.
Ziel der zweiten Studie, die den Titel „Rechtliche Aspekte der Gleichbehandlung in der der slowakischen Realität“ trägt, ist es, die Diskussion und Zusammenarbeit von Expertinnen und Experten im Bereich der Nichtdiskriminierung zu fördern und Vorschläge für
Änderungen des Antidiskriminierungsgesetzes, des Bürgerlichen Gesetzbuches und der Zivilprozessordnung zu machen.

[Quelle: Europäische Kommission (2013) (Hrsg.). Europäische Zeitschrift für Geschlechtergleichstellungsrecht, Nr. 1/2013. S. 119 (in Deutsch)]

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Akteur_innen

Akteur_innen

NGOs: Parteien, zivilgesellschaftliche Organisationen

Allgemein: Frauen-NGO’s agieren eher traditionell, also im karitativen Bereich. Sie bekämpfen Symptome. Andere Organisationen wie „Frauen in professionellen Berufen“ hatten versucht eine Quotenregelung für Frauen bei der Partizipation in der Politik durchzusetzen.

Alliance of Women in Slovakia/Aliancia žien Slovenska (in Slowakisch, vereinzelt in Englisch, vereinzelt in Deutsch)

Die Allianz der Frauen wurde 1993 anläßlich einer Untersuchung zur Situation von Frauen in der Slowakei als NGO gegründet. Sie arbeitet vor allem im Bereich Öffentlichkeitsarbeit (Konferenzen, Publikationen, etc.) und Lobbying. Thematisch beschäftigen sie sich mit rechtlichen Aspekten, Gewalt gegen Frauen und Frauenhandel. Auch weiter mit der algemeinen Situation der Frauen in der Slowakei – Analysen, Berichte, Publikationen, etc.

Aliancia žien publizierte außerdem Broschüren über Frauen in NGOs, zu Gewalt gegen Frauen, Reproduktive Rechte, Wahlrecht und anderen rechtlichen Fragen. Sie übersetzte die in Peking berarbeitete „Platform of Action“ und verfaßte Shadow reports für das CEDAW Komitee der UNO.

[Link: https://alianciazien.wordpress.com/deutsch/]

Kontakt
Aliancia žien Slovenska
E-Mail: alianciazien@alianciazien.sk 

EsFem (in Slowakisch)
1999 gegründet, ist EsFem eine unabhängige, feministische Nichtregierungsorganisation. Seit ihrem Beginn engagiert sich in der Unterstützung von Frauen- und Kinderrechten, ist aktiv gegen alle Formen der Diskriminierung von Frauen und tritt aktiv für die Verbesserung von Chancengleichheiten für Frauen und Männer.

EsFem setzt sich konkret für die Geschlechtersensibilisierung ein, indem bestehende Frauen-und Männerstereotype hinterfragt werden. EsFem verfolgt diese Zielstellung vor allem durch die Schulung von LehrerInnen und durch Workshops in Schulen, Erarbeitung von methodischem Lehrmaterial; Schulbücher und Sexualunterricht werden analysiert

Kontakt
EsFem
Budovatelská 11, 080 01 Prešov
Mobiltelefon: +421 (0) 905 924 202
E-Mail: esfem@esfem.sk
Facebook: https://www.facebook.com/pages/EsFem/102556066471877

Fenestra (in Slowakisch)
Das ist eine Frauen-NGO, die sich seit 1999 auf Gewalt in der Ehe fokussiert. Sie bietet Frauen und Kindern Hilfe an, führt Schulungen zu diesen Themen durch und ist damit aktiv im Bereich der Sensibilisierung für das Thema häuslicher Gewalt, auch über den beruflichen Sektor hinaus.

Kontakt
Fenestra
P.O.Box F-12
042 92 Košice
fenestra@fenestra.sk
Facebook: https://www.facebook.com/fenestra.mvo?fref=ts

Moznostvolby (in Englisch)
Diese Organisation wurde im Mai 2001 gegründet mit dem Hauptziel der Begleitung der Koordination und Zusammenarbeit verschiedener Projekte von Menschenrechtsorganisationen , feministischen und Frauen-NGO’s.

Es geht unter anderem um die freie Entscheidung auf Abtreibung. Die Organisation hat einen offenen Brief an die Regierung formuliert.

Kontakt:
Možnost volby, O.Z.
Medená 5, 811 02 Bratislava
Tel.: +421 (0) 2 5443 0889
E-Mail: mail@moznostvolby.sk

CHANGENET.SK (in Slowakisch)
Eine Organisation, die in viele Richtungen agiert – Geschlechtergerechtigkeit, Armutsbekämpfung, Gentechnologie usw. Leider nur auf Slowakisch.

Kontakt
ChangeNet
Mlynské nivy 41
821 09 Bratislava
Tel.: +421 (0) 2 - 55560026
E-Mail: redakcia@changenet.sk

Ženská Loby Slovenska (Slowakische Women’s Lobby) (in Englisch)
Das ist die nationale Koordinierungsstelle der Frauen NGO’s in der Slowakei für die European Women´s Lobby.

Kontakt
Ženská Loby Slovenska
Medená 5, 811 02 Bratislava
E-Mail: mail@zenskaloby.sk
Tel. +421 (0) 2 5443 1364

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Regierung, Ministerien

Generell ist der wirkliche Einfluss der geschlechtsbezogenen politischen Entscheidungsgremien in der Slowakei sehr gering.

[Quelle: Olga Pietruchová (2013). Austerity Policies and Gender Impacts In Slovakia. S. 9 (in Englisch)]

Odbor rodovej rovnosti a rovnosti príležitostí (Abteilung für Gleichstellungsfragen und Chancengleichheit im Ministerium für Arbeit, Soziales und Familie) (in Slowakisch)

Die Abteilung ist eine Koordinationsstelle für Gleichstellungspolitik auf nationaler Ebene und auf Ministerebene. In Abstimmung mit dem Ausschuss für Gleichstellungsfragen entwickelt, überwacht und bewertet es die nationale Gleichstellungspolitik und die Politik gegen Gewalt an Frauen.

Kontakt
E-Mail: olga.pietruchova@employment.gov.sk
Tel.: + 421 2 2046 1812

Výbor pre rodovú rovnosť (Ausschuss für Gleichstellungsfragen) (in Slowakisch)

Der Ausschuss für Gleichstellungsfragen ist ein beratendes Gremium des Regierungsrats für den Bereich der Geschlechtergleichstellung. Dieser ist im Ministerium für Familie, Soziales und Familie verankert und wird koordiniert von Abteilung für die Gleichstellungsfragen geleitet und koordiniert. Der Ausschuss setzt sich aus VertreterInnen der Ministerien, öffentlicher Institutionen und Nichtregierungsorganisationen zusammen.

Kontakt
E-Mail: olga.pietruchova@employment.gov.sk
Tel.: + 421 2 2046 1812

Slovenské národné stredisko pre ľudské práva (Slowakisches Nationales Zentrum für Menschenrechte) (in Englisch)

Das Slowakische Nationale Zentrum für Menschenrechte (im Folgenden „das Zentrum“) wurde 1994 gegründet. Als es 2004 die Funktion einer Gleichbehandlungsstelle übernahm, wurde sein Aufgabenbereich in Übereinstimmung mit dem Antidiskriminierungsgesetz erweitert. Die Arbeit des Zentrums in den letzten drei Jahren wurde nicht nur von Menschenrechtsorganisationen, sondern auch vom Rat für Menschenrechte, nationale Minderheiten und Geschlechtergleichstellung kritisiert. Das Zentrum ist derzeit nicht in der Lage, die effektive und wirksame Ausübung seiner Funktionen im Bereich der Förderung und Sicherung der Gleichbehandlung und des Menschenrechtsschutzes in vollem Umfang zu gewährleisten. Es verfügt über keine spezielle Abteilung für Geschlechtergleichstellung, die mit ausreichenden Mitteln und spezialisiertem Personal ausgestattet wäre.

Zwischen 2012 und 2013 hat das Zentrum auf seiner Internetseite keinerlei Informationen über seine Aktivitäten, Projekte oder Publikationen veröffentlicht. Auch was die Fachleute, die im Zentrum arbeiten, und die Mitglieder des Beratungsgremiums betreffen, werden keine Informationen zur Verfügung gestellt. Im Mai veröffentlichte das Zentrum auf seiner Internetseite einen Bericht über die Einhaltung der Menschenrechte einschließlich des Grundsatzes der Gleichbehandlung für das Jahr 2012. Ein Teil dieses Berichts beschäftigte sich (a) mit der Nichtrespektierung der Menschenrechte von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen durch ausländische Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen und (b) mit dem Schutz schwangerer Frauen vor Diskriminierung aufgrund von  „Kettenschwangerschaften“ (wörtliche Übersetzung des vom Zentrum benutzten Ausdrucks zur Bezeichnung von Schwangerschaften, die ohne Unterbrechung aufeinanderfolgen) und befristeten kompensatorischen Maßnahmen. Der Bericht enthält jedoch nur einen kurzen Überblick über die geltenden Rechtsvorschriften und sehr formale Empfehlungen. Jedenfalls bleibt unklar, warum nur diese beiden Probleme ausgewählt wurden.

Auf seiner Internetseite veröffentlichte es weder seine Kritik an der Strategie zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte (siehe oben) noch irgendwelche Empfehlungen, um diese zu einem Abschluss zu bringen. Es informiert über die Ergebnisse der von der EU-Agentur für Grundrechte (FRA) durchgeführten Umfrage zur LGBTI-Gemeinschaft in der EU, bringt aber keinerlei Unterstützung für die Einbeziehung sowohl dieses Themas als auch des Themas Geschlechtergleichstellung in die Strategie zum Ausdruck.

[Quelle: Europäische Kommission (2013) (Hrsg.). Europäische Zeitschrift für Geschlechtergleichstellungsrecht, Nr. 2/2013. S. 109 (in Deutsch)]

Kontakt
Slovak National Centre for Human Rights in Bratislava
Laurinská 18, 811 01 Bratislava
Tel.: +421 (0) 2/208 501 14
E-Mail: info@snslp.sk

LGBT-Ausschuss

Am 3. Oktober 2012 genehmigte die Regierung den Nachtrag zur Satzung des Rats197 über die Einrichtung des Ausschusses für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender-Personen und Intersexuellen (LGBT-Ausschuss). Der LGBT-Ausschuss wurde als permanentes Fachgremium des Rats konzipiert und seine Mitglieder wurden von NROs und der staatlichen Verwaltung berufen. Die Aufgaben des Sekretariats des LGBTAusschusses werden vom Justizministerium wahrgenommen. Die Einrichtung des Ausschusses wurde von verschiedenen NROs, die sich für LGBT-Rechte einsetzen, positiv bewertet. Andere Organisationen – darunter auch die Bürger/innen-Vereinigung „Forum Leben“ (Fórum života), die Slowakische Bischofskonferenz (KBS) und die Christlich- Demokratische Partei (KDH) – brachten jedoch zum Ausdruck, dass sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden waren.

Anfang 2013 begannen die Bürgervereinigung „Forum Leben“ und das Institut Leva XIII (Inštitút Leva XIII) an die Regierung zu appellieren, die Zuschüsse zur Umsetzung von Gleichstellungs- und LGBT-Rechten zu begrenzen und zu reduzieren; als Argument führten sie an, diese würden „die Kultur des Todes unterstützen“. Die Menschenrechts-NROs reagierten auf diese Anschuldigung in ihrem „Offenen Brief an den Ministerpräsidenten“ vom 12. Februar 2013. Darin wiesen sie darauf hin, dass die gesellschaftliche Akzeptanz von LGBT-Personen in der slowakischen Gesellschaft, die zwar von Jahr zu Jahr zugenommen habe, nach wie vor die zweitniedrigste in der EU sei. Die den NROs derzeit gewährte Unterstützung sei daher unzureichend und der öffentliche Appell, die Zuschüsse für die Arbeit der Nichtregierungsorganisationen zu begrenzen, ungerechtfertigt.

[Quelle: Europäische Kommission (2013) (Hrsg.). Europäische Zeitschrift für Geschlechtergleichstellungsrecht, Nr. 1/2013. S. 116 (in Deutsch)]

Andere GenderAkteur_innen

  • Unter diesem Link finden sich einzelne Frauen, die an Fakultäten im Bereich Gender bedeutend sind: KNOWING (englisch)

ASPEKT
Eine feministische Zeitschrift, die bis 2004 herausgegeben wurde. Ihr Ziel war es, die Gesellschaft für Genderthemen zu sensibilisieren.

Kontakt
ASPEKT
Mýtna 38
811 07 Bratislava
Tel.: + 421 2 5249 1639/ + 421 918 479 677

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Wissenschaft

Wissenschaft

Universitäten

  • Univerzita Pavla Jozefa Šafárika in Košice
    Graduiertenkolleg der Geschlechterforschung und Kultur
    Im Graduiertenkolleg der Geschlechterforschung und Kultur (Bachelor-Abschluss) werden theoretische Kenntnisse innerhalb der einzelnen Gender und Queer Theorien erlangt. Der Schwerpunkt liegt auf der Interdisziplinarität von Literatur, Literaturgeschichte sowie von britischen und amerikanischen Kulturwissenschaften. Mit dem Abschluss wird die Fähigkeit erworben, in all diesen Disziplinen zu navigieren, teilweise mit dem Schwerpunkt auf Geschlechterforschung. Es wird ein Überblick gegeben über Forschungsmethoden im Bereich der Gender Studies und Queer-Theorie, vor allem in Bezug auf die literarische Analyse und der Interpretation von Texten.

    Kontakt:
    Filozofická fakulta UPJŠ,
    Šrobárova 2,
    P. O. Box A-29,
    040 59 Košice

  • Quelle: http://www.portalvs.sk/sk/studijny-program/rodove-studia-a-kultury (in slowakischer Sprache)

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Quellen

Eher durchschnittliche bis schlechte Quellenlage im Internet in Bezug auf staatliche Gender-Akteure und NGOs. Websites z.T. auf Englisch, allerdings oft rudimentär. Zudem sind etliche Websites überholt bzw. nicht mehr auffindbar. Um einen fundierten Überblick zu erhalten, sei an dieser Stelle auf die in dieser Ausarbeitung verwendeten PDFs (vor allem der Europäischen Union) verwiesen.

Benennung der relevanten Quellen:

Wurden an den jeweiligen Textstellen genannt.

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Literatur

Jana Cvikova/ Jarmila Filadelfiova, „Die Partizipation von Frauen am politischen Leben in der Slowakei“ in:  Hoecker/Fuchs, Handbuch Politische Partizipation von Frauen in Europa, Band II, VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2004

Olga Pietruchová / Paula Jójárt, “Gender Mainstreaming in Slovakia: Rather Down than Top”, in: Gender Mainstreaming. How can we Successfully Use Its Political Potential?, Heinrich Böll Stiftung Warszawa, Dezember 2008, ISBN: 978-83-61340-08-9

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Ergebnisse einer Recherche von Tanja Berger und Pamela Dorsch 2011 im Auftrag des Gunda-Werner-Instituts der Heinrich-Böll-Stiftung. Letzte Aktualisierung: Ende 2014/ Anfang 2015.


Alle Bilder, sofern nicht anders gekennzeichnet: Public Domain CC0