Ungarn

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Geschlechterpolitische Situation in Ungarn

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Kurzbeschreibung und -bewertung

Ungarn hat mit den Beitrittsverhandlungen den Weg der anderen Neukandidaten genommen und Chancengleichheit in seine Gesetze aufgenommen. Weniger aus Überzeugung als aus Sachzwang. Die Muster, Werte und die Sprache der Politik sind von männlichen Normen und Erfahrungen geprägt. Wenn Frauen ausgewogener an der politischen Praxis teilhaben sollen, müsste sich ein weiterer tief greifender Wandel vollziehen.

Im ungarischen Parlament sind nur 9% der Abgeordneten Frauen. Die Zahl der zur Wahl stehenden weiblichen Abgeordneten nahm zwar stetig zu, letztendlich zeigt sich das aber nicht in der Vertretung im Parlament. Es stellt sich die Frage nach anderen, nicht schnell zu identifizierenden Hindernissen.

Vgl. Réka Várnagy, PhD, Women’s representation in the Hungarian Parliament, 2013, S.7 ff.

In Ungarn besteht seit 2002 ein Generaldirektori­um für Chancengleichheit, das sich jedoch nicht auf Geschlechterungleichheiten beschränkt, sondern auch für behinderte Menschen und die Roma-Minderheit zu­ständig ist. Es ist dem Ministerium für Arbeit zugeord­net gewesen, bis 2003 ein eigenes Ministerium dafür geschaffen wurde und Ungarn seit 2004 eine Minis­terin für Chancengleichheit hat. Beide Ministerien existieren mit der Regierung seit 2010 nicht mehr, Teilbereiche sind wieder dem Arbeitsministerium zugeordnet. Die meisten vorhandenen Politiken und Gesetze zur Gleichstellung resultieren also aus dem Beitritt zur EU.

„Ungarn hinkt bei der Gleichberechtigung der Frauen dem Rest Europas einige Jahrzehnte hinterher. Zu diesem Fazit kam ein stark besuchter Frauenkongress in Budapest. Das gilt für den Opferschutz bei häuslicher Gewalt ebenso wie für den Zugang zu Führungsposten in Politik und Wirtschaft. Das Land brauche endlich eine Emanzipationsbewegung, eine weibliche Revolution, fordert eine - westliche - Aktivistin. Doch erstmal geht es um Minimalstandards und mehr eigenes Engagement der Frauen. Aber selbstbewusste und gleichberechtigte Frauen passen nicht ins Weltbild dieser erzkonservativen Regierung.“

Pesterlloyd, 18.11.2013, Tanzen für die “weibliche Revolution”

Es herrscht Gleichgültigkeit gegenüber dem Thema Geschlechtergleichheit, die europäischen Richtlinien werden als aufgesetzte Politik von oben ge­wertet. In Ansätzen nur war die EU bisher durch Trai­ningsprogramme für Frauen oder Kampagnen für mehr Aufmerksamkeit zum Thema Gewalt gegen Frauen er­folgreich.

Die seit 2010 bestehende konservativ-rechte Regierungskoalition aus FIDESZ (Magyar Polgári Szövetség/ Ungarischer Bürgerbund)und KDNP (Kereszténydemokrata Néppárt,/ christlich-demokratischer Völkerbund) hat die Zweidrittel-Mehrheit im Parlament und somit die Möglichkeit, Verfassungsgesetze im Alleingang zu verändern. Dass sie von „abweichenden“ Lebensentwürfen wenig halten, haben die national-konservativen Abgeordneten bereits deutlich gemacht. Auf ein eigenes Ressort für Frauenpolitik wurde gänzlich verzichtet. Dasselbe gilt übrigens für Umweltfragen.

2009  wurde in Ungarn die gesetzliche Regelung der Kindergärten („Grundprogramm der  Kindergartenerziehung“/ Ovodai nevelési alapprogram) von der sozialistischen Regierung modifiziert. Dort wurde festgeschrieben,  dass bei der Kindergartenerziehung „die Verstärkung von Geschlechterstereotypen bewusst vermieden“ werden sollte. Daraufhin gabe es Proteste von rechten Medien und Kirchenvertretern – im Duktus von „ein direkter Angriff der EU auf ungarische Familien“ oder die EU wolle Kinder schon im Kindergarten zur Homosexualität erziehen. Dieses Gesetz wurde von der neuen Regierung verändert in seinem Wortlaut: Auf Empfehlung der Staatssekretärin für das Bildungswesen Rózsa Hoffmann strich die Regierung den Passus zum Verbot von Genderstereotypen aus dem Ende letzten Jahres modifizierten Grundprogramm der Kindergartenerziehung (…). Bis dahin sollte bei der Erziehung im Kindergarten die Verstärkung von Geschlechterstereotypen bewusst vermieden werden. Es wird auch von Genderideologie gesprochen. Statt der Formulierung, die besagt, dass im Kindergarten die Verstärkung von Geschlechterstereotypen bewusst vermieden werden soll, heißt es jetzt, „der Kindergarten gibt der Entwicklung von Vorurteilen keinen Raum, weder in gesellschaftlicher, geschlechtlicher noch sonstiger Hinsicht.“

Die „wissenschaftliche“ Grundlage der Kritik am Gender Mainstreaming in Ungarn stützt sich offensichtlich auf die deutsche Gabriele Kuby, die am äußersten rechten politischen Rand einzuordnen ist.

Einige Abgeordnete der Regierungsfraktion reichten auch bereits Pläne zur Änderung des Familienrechts ein, die verpflichtende eheliche Treue und Erschwernisse bei Scheidungen beinhalten. Für Vera Szigetis Beratungsarbeit bei der Gewalt-Hotline ist dieser familienideologische Diskurs auf keinen Fall hilfreich: „Viele Frauen, die ihren gewalttätigen Partner verlassen, besonders in ländlichen Regionen, haben ohnehin schon neben ökonomischen Sorgen meist Angst, nicht mehr respektiert zu werden, und schämen sich.” (Vera Szigeti ist feministische Aktivistin, Psychologin und Mitarbeiterin bei der Gewalt-Hotline NANE).

Die Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechtslage haben sich 2014 weiter verschlechtert. Siehe hierzu: Den Human Rights Watch Report Ungarn: https://www.hrw.org/de/world-report/2015/country-chapters/268151#601df9

Aktuell wird der ungarischen Regierung versteckte Diskriminierung von Frauen "hinter konservativen Familienwerten" von UN-MenschenrechtsexpertInnen vorgeworfen.

Erstmalig untersuchte die ExpertInnengruppe der Vereinten Nationen in Ungarn die Lage der Frauenrechte und der Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern. Der Regierung wird vorgeworfen, dass sie - versteckt hinter konservativen Familienwerten - aus Gründen des Geschlechts diskriminiere. Dringend angeraten wurde, die Gleichstellung und die Stärkung der Rolle der Frauen als eigenes Politikfeld zu behandeln als auch die Abschaffung der Diskriminierung von Frauen. Dabei wurde auch daran erinnert, dass das ungarische Grundgesetz die Gleichberechtigung von Frauen und Männern garantiert und die Institution der Familie schützt. Selbst vor dem Schulunterricht macht die Tendenz in Richtung Stärkung konservativer Familienwerte nicht halt. So enthalten die Lehrbücher mehrere Stereotype hinsichtlich der Rolle von Frauen und Männern. Dabei sind Frauen ausschließlich als Ehefrau und Mutter dargestellt. Die Erfahrungen und Empfehlungen der UN-Arbeitsgruppe sollen in einem Ungarn-Bericht im Juni 2017 veröffentlicht werden.
Quelle: http://derstandard.at/2000037872253/UNO-Kritik-an-Lage-der-Frauenrechte-in-Ungarn

 

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Rechtslage

Rechtslage

Generelle Situation

Die ungarische Regierung verabschiedete im Mai 2010 eine nationale Strategie zur Gleichstellung von Frauen und Männern für den Zeitraum von 2010 bis 2021.

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Gleichstellungsrecht

 Die gesetzlichen Regelungen in Ungarn sind im Wesentlichen im Einklang mit den europäischen Normen. Die Verfassung, das Arbeitsgesetz und andere Gesetze enthalten das Verbot verschiedener Formen von Diskriminierung sowie das Verbot der Geschlechterdiskriminierung. In Ungarn ist die Situation der Frauen zum Teil mit den Erfahrungen in den EU-Mitgliedstaaten vergleichbar; aufgrund einer anderen historischen Entwicklung unterscheidet sie sich jedoch bei der Situation der Frauen auf dem Arbeitsmarkt.

Die ungarische nationale Einrichtung für die Gleichstellung von Frauen wurde im September 1994 aufgrund eines Regierungsbeschlusses ins Leben gerufen. Ende 1995, nach der Pekinger Konferenz nahm sie effektiv ihre Arbeit auf. Ursprünglich wurde sie Amt für Frauenpolitik genannt und war dem Ministerium für Arbeit zugeordnet. Nach Meinung der meisten NGOs war dies hauptsächlich auf die Tatsache zurückzuführen, dass die Arbeitsministerin zu jener Zeit die einzige Frau im Kabinett war.

1996 wurde der Name dann in Amt für Chancengleichheit geändert. Nach dem Regierungswechsel nach den Wahlen im Mai 1998 gab es das Arbeitsministerium dann nicht mehr, das durch das Ministerium für Soziales und Familienangelegenheiten ersetzt wurde. Das Amt für Chancengleichheit wurde umbenannt und reorganisiert: Nunmehr heißt es Abteilung für die Vertretung von Frauen, im Ministerium für Soziales und Familienangelegenheiten. Leiterin der Abteilung ist eine sozialpolitische Expertin. Die meisten früheren MitarbeiterInnen wurden übernommen und sind im Wesentlichen weiterhin mit ihren früheren Aufgaben beschäftigt. Die Abteilung hat nicht die Befugnis, politische Leitlinien für die Regierung zur Gleichstellung der Geschlechter zu formulieren, obgleich sie die Aufgabe hat, legislative Maßnahmen zu initiieren. Ihre Aktivitäten werden im Wesentlichen die gleichen wie bei dem früheren Amt sein. Sie hat die Funktion, meinungsbildend zur Regierungspolitik auf der nationalen und lokalen Ebene zu wirken. In der Vergangenheit funktionierte dies nur sehr wenig effektiv.

Die grundlegende Voraussetzung für die Geschlechtergleichstellungsgesetzgebung in Ungarn stellt das Grundgesetz dar, welches 2011 in Kraft trat. Artikel 15/3 dieses Dokuments stellt fest, dass Frauen und Männer gleichberechtigt und Artikel 15/2 verbietet Diskriminierung gegen jeden auf der Grundlage von eine Reihe von Merkmalen, einschließlich des Geschlechts. Anders als in der davor bestehenden Verfassung gibt es keine Erwähnung vom Gebot der Lohngleichheit für Männer und Frauen. Zusätzliche beschreiben weitere Absätze das Verbot der Diskriminierung im Strafgesetzbuch und im Arbeitsgesetzbuch.

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Antidiskriminierungsgesetz

Wurde 2004 verabschiedet. Instrumente zur Realisierung wurden nicht entwickelt bzw. lagen in der Verantwortung der Regierungsabteilung für Chancengleichheit – diese ist mit der neuen Regierung abgeschafft worden.

Das Justizministerium arbeitete den Text des Gesetzes über Gleichbehandlung und Chancengleichheit nach dem Konzept aus, das im Frühjahr 2003 von der Regierung vereinbart worden war. Inhalt und Ziel der wesentlichen Bestimmungen des Gesetzes wurden wie folgt zusammengefasst:

  • Ein allgemeines Gesetz regelt die Umsetzung der Erfordernisse der Gleichbehandlung und sorgt auch für eine Harmonisierung mit den Gesetzen der EU auf diesem Gebiet; 
  • Die Bestimmungen des Gesetzes betreffen die Öffentlichkeit und zivilrechtlich geregelte Beziehungen;
  • Das Gesetz liefert allgemeine Definitionen zu negativer Diskriminierung;
  • Das Gesetz behandelt einige bereichsbezogenen Antidiskriminierungsfragen;
  • Im Falle einer Verletzung der Vorschrift der Gleichbehandlung wird die Beweislast umgekehrt;
  • Im Falle einer Verletzung der Vorschrift der Gleichbehandlung besteht die Möglichkeit eines öffentlichen Verfahrens – das Gesetz gewährleistet die Kohärenz des Rechtssystems bezüglich der Erfordernis der Gleichbehandlung;
  • Das nationale Programm für Chancengleichheit definiert nach Überprüfung der Praxis der negativen Diskriminierung jene Maßnahmen, die für die Entfaltung der Chancengleichheit hilfreich sein werden.

Um Diskriminierung im Alltag abzuschaffen, genügt die Gesetzgebung nicht. Programme, die aus dem Haupthaushalt finanziert werden, sind notwendig, wie auch die Koordination der bestehenden Programme, die der Erreichung der im Gesetz festgelegten Ziele dienen und die Prinzipien in die Praxis übertragen. Dies sollte durch das nationale Programm für Chancengleichheit gewährleistet werden, das die Programmteile mit einschließt, welche die auf dem Gesetz über Gleichbehandlung und Chancengleichheit beruhenden und darin enthaltenen Ziele erreichen sollen.

Das ungarische Recht verbietet eine Verletzung des Prinzips „Gleicher Lohn Für Gleiche Arbeit“ durch Regelungen und auf indirektem Wege. Der ersten Zeile von Paragraph 70./B der Verfassung zufolge gilt: „Jeder hat Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit, ohne jedwede Diskriminierung.“ Ebenso enthält der 5. Paragraph des Arbeitsgesetzes das Diskriminierungsverbot. Das heißt, dass das aktualisierte ungarische Recht Gender Mainstreaming zwischen Männern und Frauen garantiert und Arbeitgeber verpflichtet, Gleichbehandlung zur gewährleisten.

Das allgemeine Verbot der Geschlechterdiskriminierung ist in der Verfassung, Paragraph 66, erste Zeile, festgehalten. Die Republik Ungarn garantiert Gender Mainstreaming für Männer und Frauen, unter Berücksichtigung des Bürgerrechts, der Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur. Das Arbeitsgesetz unterstreicht das Verbot der Diskriminierung von Männern und Frauen in Beschäftigungsverhältnissen.

Sowohl FIDESZ/KDNP als auch Jobbik sind erklärte Gegner des Partnerschaftsgesetzes für gleichgeschlechtliche Paare, das seit Juli 2009 in Kraft ist. FIDESZ/KDNP hat bereits wiederholt angekündigt, das Gesetz zurückzunehmen – der zuvor erwähnte Änderungsantrag zum Familienrecht nannte dies eine dringende Angelegenheit.

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Gesetze zu Quoten v.a. im politischen und wirtschaftlichen Bereich

Im Oktober 2007 brachte die kleinere Regierungspartei SZDSZ den Vorschlag einer Frauen-Quote im Parlament ein. Anbahnungen von Quotenregelungen klangen vielversprechend, wurden aber nicht verwirklicht. Heute liegt im Gegenteil der Anteil der Frauen in der Regierung bei 0%.

Die sozialistische Partei Ungarns hat eine Quote von mindestens 20% Frauen auf Wahllisten und in Funktionen innerhalb der Partei.

Quelle: „Advancement of Women’s Issues through Political Mobilization in Hungary: Impact of the Hungarian Socialist Party Quota”, Zita Gurmai and Marta Bonifert, 2004

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Weitere Gesetze/rechtliche Regelungen + Regierungsprogramme

Im Rahmen des Projektes „Geschlechtergleichheit in der ungarischen Gesetzgebung” wurden verschiedene Seminare für Rechtsexperten, Arbeitsaufsichtsbeamte und Gewerkschaften abgehalten, und ein Leitfaden sowie verschiedenes Informationsmaterial über Chancengleichheit von Frauen und Männern und über mögliche Rechtsmittel wurden erstellt. Darüber hinaus wurde im Rahmen dieses Programms eine gebührenfreie Telefonnummer für Rechtshilfeersuchen bei Diskriminierungsfällen am Arbeitsplatz eingerichtet.

Im Rahmen des Projektes Chancengleichheit für Frauen und Männer auf dem Arbeitsmarkt wurden zwischen 1986 und 1996 die Situation von Frauen auf dem Arbeitsmarkt und insbesondere die Lohn- bzw. Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen untersucht. Das Programm „Gender Equality Management und den Trainer schulen“ (MEQ – TTT) stellt Schulungsmaterial für ManagerInnen für die Entscheidungsfindung im privaten wie im öffentlichen Bereich zur Verfügung und fördert die Schaffung von Arbeitsplätzen, an denen Männer und Frauen gleichgestellt sind und die familienfreundlich sind.

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Aktueller politischer Diskurs

Der aktuelle politische Diskurs ist seit dem Regierungswechsel von Gegenbewegungen zu verabschiedeten Gesetzen und zu bestehenden Bewegungen geprägt. Auf der Tagesordnung stehen dennoch:

  • häusliche Gewalt
  • Integration von Migrantinnen auf dem Arbeitsmarkt

Das 2008 von der sozialistischen Regierung verabschiedete Partnerschaftsgesetz, welches auch  für gleichgeschlechtliche Paare gilt, wurde nach einem zunächst Verbot durch das Verfassungsgericht im Jahr 2009 durchgesetzt und verankert.

Siehe auch http://www.queernews.at/archives/181

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Akteur_innen

Akteur_innen

NGOs: Parteien, zivilgesellschaftliche Organisationen

Allgemein: Der Frauen-NGO-Sektor ist in Ungarn relativ vielfältig, aber nicht alle Vertreterinnen dieser Vielfalt haben in den politischen Debatten gleichermaßen laute Stimmen. Im Zusammenhang mit Ungarn sollte betont werden, dass Frauen-NGOs eine unverzichtbare Rolle spielen - sie weisen den Weg, noch vor der Regierung, für die Durchsetzung von Frauenrechten und Geschlechtergleichheit. Die wichtigsten NGOs, die vor allem in den letzten Jahren bei wichtigen politischen Prozessen im Zusammenhang mit Geschlechtergleichheit (bei der Verabschiedung des AET, der Debatte über häusliche Gewalt und der Debatte über Prostitution) eine aktive politische Rolle gespielt haben, sind die Frauenrechtsorganisation „Frauen gegen Gewalt“ (NANE), die „Habeas Corpus Working Group“ und die Women’s Rights and Children’s Rights Research and Training Center Foundation. Die ungarische Frauenstiftung „Foundation for the Women in Hungary” (MONA) spielt eine wesentliche Rolle, insbesondere mit bewusstseinserhöhender Arbeit.

31 verschiedene andere NGOs führen kleine Projekte zur Gleichstellung durch. Ungarische Gewerkschaften und ihre Frauenorganisationen haben ebenfalls Pionierarbeit auf diesem Gebiet geleistet (insbesondere die Frauenorganisation der Gewerkschaft MSZOSZ (Trade Union’s Women’s Branch). Die Gründung der Ungarischen Frauenlobby im Oktober 2003 muss hier als wichtiger Schritt zur Stärkung von Frauen-NGOs erwähnt werden, wodurch viele von ihnen unter einem institutionellen Dach zusammengebracht wurden.

Im Jahr 2014 wurden von der ungarischen Regierung NGOs auf eine „schwarze Liste“ gesetzt. Sie wurden als “politisch problematisch” eingeschätzt und sind Organisationen, die sich ausnahmslos seit Jahren für eine pluralistische demokratische Gesellschaft engagieren. Betroffen sind u.A. eine europaweit bekannte gesellschaftskritische Theaterproduktion, Transparency International, sowie Hotlines für Gewaltopfer, Demokratie- und Toleranzprojekte an Schulen, Frauenorganisationen, Bürgerrechts- und Romaorganisationen und der Budapest Pride.

Ungarische Frauenlobby

Es gibt in Ungarn die Partei Ungarischer Frauen (Magyar Nök Partja). In ihrem Programm fordern sie, dass Frauen und Männer in allen gesellschaftlichen Bereichen zusammenwirken sollten. Sie distanzieren sich vom Feminismus und anderen radikalen Bewegungen. Ihre politische Agenda ist nicht klar und wenig unterscheidbar von denen der Sozialistischen Partei. (kein Internetauftritt).

Quelle: Eva Fodor, „Vorzeige-Parlamentarierinnen und Kleinstadt-Bürgermeisterinnen: Die Partizipation von Frauen in der ungarischen Politik seit 1990“ in: Hoecker/Fuchs, Handbuch Politische Partizipation von Frauen in Europa, Band II, VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2004

Unter dem Titel „Melegség és Megismerés” (Homosexualität kennenlernen) organisieren die Lesbenorganisation Lábrisz und die Schwulenorganisation Szimpozion ein Programm für Schulklassen. Zwei AktivistInnen stellen dabei jeweils ihre persönliche Geschichte in den Mittelpunkt der Diskussion und klären Missverständnisse rund um Begriffe wie Homophobie, Travestie und Transgender. Nicht nur um Homosexualität gehe es dabei, sondern auch um eine allgemeine Sensibilisierung für Diskriminierung.

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Einzel-Akteur_innen

Eva Fodor
Associate Professor
Academic Director, CEU Institute for Advanced Study
Zrinyi u. 14
room 507/B
(36-1) 327-3000 ext. 2077
http://ias.ceu.edu/node/15422

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Regierung, Ministerien

Ministerium für Soziales und Arbeit und des Rates für Gleichstellung
Unterausschuss für Gleichstellung

Das Ministerium unter László Herczog ist für die Gleichstellungspolitik zuständig. Auf der Homepage des Ministeriums sind nur alte Dokumente (bis 2009) zu finden. Der Suchbegriff im Ungarischen für Geschlechtergleichstellung wäre nemek közötti egyenlőség. Aktuelle politische Maßnahmen konnten nicht identifiziert werden.

Quelle: Directory of National Mechanisms for Gender Equality, UN Women, 2015, Seite 28 (hier finden sich die Kontaktdaten zum Minsiterium und zum Unterschauschuss)

Gleichbehandlungsbehörde

Die Behörde arbeitet vor allem mit Fokus auf antirassistische Arbeit.
Quelle: Equinet, Equal treatment authority (2012)

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Wissenschaft

Wissenschaft

Universitäten

Department Of Gender Studies der Zentraleuropäische Universität Budapest (ungarisch, englisch):
Phone: +361 327-3034
Fax : +361 327-3296
Email: gender@ceu.hu
Die Informationen der Gender Studies sind sehr ausführlich und interessant. Leider gibt es wenig Links zu anderen Institutionen und Organisationen.

An der Budapester Universität kann man Critical Gender Studies, M.A. und European Master’s in Women’s and Gender Studies studieren. Leicht zu finden über die Eingabe „gender studies in hungary“.

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Quellen

Beschreibung der Quellenlage

Mit den Stichwörtern Women’s Rights und Feminism kommt man recht schnell an die relevanten Seiten heran (vor allem dank des Netzwerks KARAT), dann aber wird es schwierig, weiterzukommen, da alle Seiten auf Ungarisch sind und nur minimal in englischer Sprache zur Verfügung stehen.

Die Homepage der Lesbenorganisation Labrisz ist eine außerordentlich gute Quelle, um sich in der NGO-Szene Ungarns im Bereich der Gleichstellung und Antidiskriminierung umzutun. Sie hält auch Seiten auf Englisch bereit.

Benennung der relevanten Quellen

Internetadressen wurden immer direkt im Kontext genannt.

Interessante Webadresse

Pusztaranger– Blog mit aktuellen Einträgen zu politischen und gesellschaftlichen Ereignissen in Ungarn und Ungarn betreffend im Ausland.

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Literatur

European Parliament, The Policy on Gender Equality in Hungary, 2013

Eva Fodor, „Vorzeige-Parlamentarierinnen und Kleinstadt-Bürgermeisterinnen: Die Partizipation von Frauen in der ungarischen Politik seit 1990“ in: Hoecker/Fuchs, Handbuch Politische Partizipation von Frauen in Europa, Band II, VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2004

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Ergebnisse einer Recherche von Tanja Berger und Pamela Dorsch 2010 im Auftrag des Gunda-Werner-Instituts der Heinrich-Böll-Stiftung. Zuletzt aktualisiert: Dezember 2016


Alle Bilder, sofern nicht anders gekennzeichnet: Public Domain CC0