Zypern

Fahne von Zypern
Teaser Bild Untertitel
Flag of Cyprus

Geschlechterpolitische Situation in Zypern

Übersicht

Rechtslage:

Akteur_innen:

Wissenschaft:

Kurzbeschreibung und -bewertung

Am 24. Februar 2013 wurde Nicos Anastasiades zum neuen Präsidenten der Republik Zypern gewählt und am 27. Februar wurden die Mitglieder des neuen Kabinetts ernannt, davon 4 Frauen. Allerdings gibt es im Parlament nur wenige Frauen.

[Quelle: Europäische Kommission (2013) (Hrsg.). Europäische Zeitschrift für Geschlechtergleichstellungsrecht, Nr. 1/2013. S. 132f. (in Deutsch; Link: http://bookshop.europa.eu/de/europaeische-zeitschrift-fuer-geschlechtergleichstellungsrecht-pbDSAB13001/downloads/DS-AB-13-001-DE-N/DSAB13001DEN_002.pdf?FileName=DSAB13001DEN_002.pdf&SKU=DSAB13001DEN_PDF&CatalogueNumber=DS-AB-13-001-DE-N)]

Die politische Partizipation von Frauen in Zypern wächst, wenn auch noch sehr schwach und langsam und ohne rechtliche Unterstützungsmaßnahmen.

[Quelle: Kurzprofil „Cyprus“ der European Women´s Lobby (in Englisch; Link: http://www.womenlobby.org/spip.php?action=acceder_document&arg=3216&cle=ed325be270a28b6b5e9938591c9141f665c27433&file=pdf%2Fwomen_s_watch_eng.pdf , S. 16)]

In den Parteien bestehen jeweils eigene Frauenorganisationen. Dennoch ist die politische Partizipation bzw. Repräsentation von Frauen in Zypern immer noch sehr schwach ausgeprägt. Dementsprechend haben frauenrelevante Themen in den Parteien nur geringen Stellenwert und stehen kaum auf der Tagesordnung. Als Gründe dafür werden aufgeführt: fehlender sozialer Druck und politischer Wille, Rekrutierungsprozesse in den Parteien, männliche Dominanz im Parlament und Regierungsämtern (mit den entsprechenden Auswirkungen auf die Gesetzgebung), schwache Zivilgesellschaft, traditionelle Rollenvorstellungen/Arbeitsteilung und damit verbunden Mangel an Zeit für politisches Engagement. Zudem betrifft die Wirtschaftskrise, unter der Zypern leidet, Frauen im Bereich Beschäftigung stärker als Männer.

[Quelle: Europäische Kommission (2014) (Hrsg.). Europäische Zeitschrift für Geschlechtergleichstellungsrecht, Nr. 1/2014. S. 134f. (in Deutsch; Link: http://bookshop.europa.eu/de/europaeische-zeitschrift-fuer-geschlechtergleichstellungsrecht-pbDSAB14001/downloads/DS-AB-14-001-DE-N/DSAB14001DEN_002.pdf?FileName=DSAB14001DEN_002.pdf&SKU=DSAB14001DEN_PDF&CatalogueNumber=DS-AB-14-001-DE-N )]

Geschlechterpolitik „passiert“ in Zypern vor allem als Frauenpolitik durch Frauenorganisationen, von denen es zahlreiche gibt, über die jedoch nur begrenzt Informationen über das Internet zur Verfügung stehen.

Auffällig sind auch die thematischen Schwerpunkte der zyprischen Geschlechterpolitik: Vor allem Familienthemen (auch Familienplanung/sexuelle und reproduktive Gesundheit) und häusliche Gewalt spielen eine große Rolle. Ein zweiter Schwerpunkt liegt auf panzyprischen (d.h. beide Teile der Insel einbeziehenden) Frauen-Friedensorganisationen, die mit der Türkei und Griechenland kooperieren und zu einer friedlichen Lösung des Zypernkonflikts beitragen wollen.

Obgleich es bereits beeindruckende Veränderungen im Bereich Geschlechtergleichstellung auf gesetzlicher und institutioneller Ebene gegeben hat –zumeist als Folge des Harmonisierungsprozesses mit dem EU-Aquis – bleiben Herausforderungen bestehen. Statistische Daten belegen, dass, obgleich die zyprischen Geschlechterpolitiken auf dem Papier exzellent zu sein scheinen, wenig getan worden ist, um diese Politiken aktiv zu fördern und Bewusstsein zu schaffen, z.B. durch das Verbreiten von Informationen an die Öffentlichkeit über diese neuen Gesetze oder durch Bereitstellen von Informationen und Schulungen an Arbeitgeber, Politiker und Entscheidungsträger, damit diese Maßnahmen effektiv umgesetzt werden können.

Es ist offenkundig notwendig, umfassende Anstrengungen zu unternehmen, um die geplanten Maßnahmen im Bereich Geschlechtergleichstellung umzusetzen und durch angemessene Schulungen und spezielle Kampagnen Bewusstsein zu schaffen. Da bisher wenig getan wurde, um das mangelnde Geschlechterbewusstsein und die mangelnde Sensibilität derjenigen zu verbessern, die für die Umsetzung der Geschlechtergleichstellungspolitiken verantwortlich sind, besteht die Gefahr, dass die Politiken Geschlechtergleichstellung letztlich nicht, wie beabsichtigt, fördern.

[Quelle: “The Policy On Gender Equality In Cyprus” (in Englisch; Link: http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/note/join/2012/462447/IPOL-FEMM_NT%282012%29462447_EN.pdf , S. 15)]

« zur Übersicht


Rechtslage

Rechtslage

Gleichstellungsrecht

Die Gleichheit von Frauen und Männern ist in Artikel 28 Absatz 1 der Verfassung
festgeschrieben. Dieser Artikel verbietet jegliche unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung, unter anderem auch aufgrund des Geschlechts (Art. 28 Abs. 2). Die wichtigsten Begrifflichkeiten im Bereich der europäischen Geschlechtergleichstellung sind sukzessiv in die zyprischen Rechtsvorschriften übernommen worden. So enthält z.B. das Gesetz Nr. 205(I)/2002 (Gleichbehandlung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz sowie in der Berufsbildung), Definitionen der Begriffe unmittelbare und mittelbare Diskriminierung ob des Geschlechts, positive Maßnahmen sowie Belästigung und sexuelle Belästigung.

Die Bewertung der Umsetzung der europäischen Richtlinien in nationales Recht gilt als zufriedenstellend. Zunehmend wirken sich die Vorgaben positiv auf das Leben der erwerbstätigen Bevölkerung aus. Die Grundsätze der Geschlechtergleichstellung wurden ebenso in Kollektivvereinbarungen aufgenommen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass vorwiegend aufgrund der zyprischen Harmonisierung mit dem EU-Aquis, aber auch um die nationale Gesetzgebung mit relevanten internationalen Instrumenten auf eine Linie zu bringen, eine beeindruckende Zahl von Gesetzen, die sich auf Geschlechtergleichstellung beziehen, in den letzten zehn Jahren verabschiedet wurde. Zypern hat zudem verschiedene internationale Menschenrechtsinstrumente, die das Prinzip der Geschlechtergleichstellung mit einbeziehen, unterzeichnet - vor allem die Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), die Konvention zur Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung und die Konvention des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels.

[Quelle: “The Policy On Gender Equality In Cyprus” (in Englisch; Link: http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/note/join/2012/462447/IPOL-FEMM_NT%282012%29462447_EN.pdf , S. 5)]

« zur Übersicht

Antidiskriminierungsgesetz

Die zyprische Verfassung enthält eine allgemeine Antidiskriminierungsvorschrift (Artikel 28), die Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) entspricht, jedoch mit dem Zusatz der Zugehörigkeit zur “griechischen” oder “türkischen” Gemeinschaft. Alter, Behinderung und sexuelle Orientierung werden nicht explizit in der Verfassung angesprochen, obgleich Artikel 28 diese Aspekte implizit durch die Formulierung “aufgrund sämtlicher anderer Beweggründe” mit abdeckt. Zypern hat die meisten internationalen Konventionen im Bereich Diskriminierung ratifiziert. Im Jahre 2000 trat ein allgemeines Behindertengesetz in Kraft, welches zwar ein Diskriminierungsverbot, jedoch keinen Umsetzungsmechanismus beinhaltete. 2004 wurden die beiden Antidiskriminierungsrichtlinien in vier getrennte nationale Gesetze umgesetzt:

  • Ein Gesetz zur Novellierung des bestehenden Behindertenrechts zur Anpassung an Richtlinie 2000/78;
  • ein Gesetz, das Diskriminierung im Bereich Beschäftigung für illegal erklärt (womit Richtlinie 2000/78 annäherungsweise umgesetzt wird) und zwar aus vier Beweggründen (u.a. aufgrund von Behinderung, mit der sich ein separates Gesetz beschäftigt);
  • ein Gesetz, das Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft in den Bereichen für illegal erklärt, mit denen sich Richtlinie 2000/43 befasst (außer Beschäftigung); und
  • ein Gesetz, das den Ombudsmann zum Gleichstellungsorgan ernennt, das die Aufgabe hat, Beschwerden über Diskriminierung nachzugehen und zu verfolgen, gemäß Artikel 13 der Richtlinie 2000/43. Dieses Mandat geht allerdings weit über das hinaus, was in der genannten Richtlinie als Minimum beschrieben wird, indem es auch die Wahrung der Rechte umfasst, die von der Verfassung und den Konventionen, die Zypern ratifiziert hat,  garantiert werden, einschließlich Protokoll 12 der EMRK und vor allem der Staatsbürgerschaft.

Die derzeitige Praxis beweist jedoch, dass der Pflicht sicherzustellen, dass diskriminierende Gesetze, Vorschriften oder Regeln von Organisationen explizit widerrufen werden, wie es die Gleichstellungsrichtlinie verlangt, nicht vollständig nachgekommen wird. Der Prozess des formalen Widerrufs von Gesetzen oder Vorschriften wird erst angestoßen, nachdem eine Beschwerde beim Gleichstellungsorgan eingereicht wurde. Es gibt kein Verfahren zur fortlaufenden Überprüfung bestehender Gesetze, um zu beurteilen, ob sie mit den Antidiskriminierungsrichtlinien kompatibel sind. Auch wenn eine diskriminierende rechtliche Vorschrift im Rahmen eines Gerichtsverfahrens überprüft wird, löst dies kein Überprüfungsverfahren aus. Wenn das Gleichstellungsorgan zudem befindet, dass ein Gesetz oder eine Vorschrift die Richtlinien verletzt, trägt das Widerrufsverfahren - wobei das Gleichstellungsorgan dieses an den Generalstaatsanwalt weiterleitet, der dann seinerseits den zuständigen Minister informiert und eine Gesetzesnovelle vorbereitet - nicht immer Früchte. Das Ergebnis ist eine Situation, bei der eine Reihe von diskriminierenden Gesetzen und Vorschriften, die vom Gleichstellungsorgan negativ beschieden wurden, in Kraft bleiben, bis formal Widerruf eingelegt wird.  [Quelle: http://www.non-discrimination.net/de/content/main-legislation-14]

Aktuelle Anmerkung:
Bis 2010 gab es nur eine Homosexuellenrechts-NGO, wobei sich lediglich zwei ihrer Mitglieder offen zu ihrer Homosexualität bekannten, um öffentlich für Homosexuellenrechte einzutreten. 2010 wurde dann eine weitere Homosexuellenrechts-NGO gegründet, die jüngere Menschen zusammenbrachte, die offen mit ihrer sexuellen Orientierung umgehen, und öffentliche Veranstaltungen abhielt. Obgleich Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung in der zyprischen Gesellschaft weit verbreitet ist, gewinnen entsprechende Entwicklungen zunehmend an Stärke: Die beharrlichen Anstrengungen des Gleichstellungsorgans und die Lobbyarbeit der NGOs haben zu Plänen für die Institutionalisierung eingetragener Partnerschaften geführt. Die zyprische Homosexuellenrechtsbewegung hat im Frühjahr 2014 ihre in der Geschichte erste Homosexuellenparade unter der Schirmherrschaft des Bürgermeisters von Nikosia abgehalten. In den letzten Jahren haben sich verschiedene Gruppen von Neonazis gebildet, die sich vehement gegen Immigranten aussprechen und regelmäßig an rassistischen Verbrechen beteiligt sind. Eine dieser Gruppen, ELAM, ist in den letzten drei Jahren bei Wahlen angetreten und hat einige Tausend Stimmen bekommen.

 [Quelle: http://www.non-discrimination.net/de/content/country-context-13]

« zur Übersicht

Gesetze zu Quoten v.a. im politischen und wirtschaftlichen Bereich

2007 wurde auf Initiative des Ministeriums für Justiz und Öffentliche Ordnung ein Nationaler Aktionsplan für Geschlechtergleichstellung verabschiedet. Er schreibt ein 40% Ziel für die Partizipation von Frauen an der nationalen Politik vor, und die meisten politischen Parteien in Zypern haben freiwillig eine Quote für innerparteiliche Entscheidungspositionen eingeführt, einige auch für ihre Kandidatenlisten.

 [Quelle: European Institute for Gender Equality, Cyprus’ ]

« zur Übersicht

Weitere Gesetze/rechtliche Regelungen + Regierungsprogramme

Eine Reihe von Nationalen Aktionsplänen (NAPs) und Strategien sind entwickelt worden, die entweder Geschlechterungleichheiten spezifisch angehen oder aber besondere Probleme, die direkt mit Geschlechtergleichstellung zu tun haben, behandeln. Hierbei handelt es sich u.a. um den Nationalen Aktionsplan für Sozialen Schutz und Soziale Inklusion (2008-2010), den Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel (2010-2012), den Nationalen Aktionsplan zur Verhütung sowie Bekämpfung familiärer Gewalt (2010-2015) und den Nationalen Aktionsplan für Gleichstellung zwischen Frauen und Männern (2007-2013).

Der Nationale Aktionsplan für Geschlechtergleichstellung ist insofern von Bedeutung, als er einen holistischen Ansatz an Geschlechtergleichstellung verfolgt und folgende sechs Prioritäten absteckt: Beschäftigung, Bildung, Entscheidungsfindung, soziale Rechte, Gewalt gegen Frauen und Genderstereotypen. Der Nationale Aktionsplan wurde in enger Zusammenarbeit mit allen Ministerien und örtlichen Behörden sowie auch mit Frauenorganisationen und Frauen-NGOs entwickelt.

[Quelle: “The Policy On Gender Equality In Cyprus” (in Englisch; Link: http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/note/join/2012/462447/IPOL-FEMM_NT%282012%29462447_EN.pdf , S. 7)]

« zur Übersicht

Maßnahmen zur Reduzierung des Gender Pay Gap (2010-2015)
Die Abteilung für Arbeitsbeziehungen des Ministeriums für Arbeit und Sozialversicherung setzt derzeit das Projekt „Maßnahmen zur Reduzierung des Gender Pay Gap“ um, das vom Europäischen Sozialfonds mitfinanziert wird. Das Projektbudget beträgt rund 3 Mio. EUR. Die Umsetzung des Projekts begann im Juli 2010 und soll bis Ende 2015 abgeschlossen werden. Das Projekt besteht aus einer Kombination verschiedener Maßnahmen, deren Ziel es ist, die Ursachen, die das geschlechtsspezifische Lohngefälle hervorrufen und aufrechterhalten, zu bekämpfen. Im Rahmen des Internationalen Frauentags wurde 2013 zum ersten Mal der Equal Pay Day in Zypern begangen.

[Quelle: Europäische Kommission (2013) (Hrsg.). Europäische Zeitschrift für Geschlechtergleichstellungsrecht, Nr. 1/2013. S. 132f.. (in Deutsch; Link: http://bookshop.europa.eu/de/europaeische-zeitschrift-fuer-geschlechtergleichstellungsrecht-pbDSAB13001/downloads/DS-AB-13-001-DE-N/DSAB13001DEN_002.pdf?FileName=DSAB13001DEN_002.pdf&SKU=DSAB13001DEN_PDF&CatalogueNumber=DS-AB-13-001-DE-N)]

Nationaler Aktionsplan für Gleichstellung zwischen Frauen und Männern (2007-2013)
Der NAP für Gleichstellung zwischen Frauen und Männern ist das bedeutsamste Richtlinienpapier zum Thema Geschlechtergleichstellung in Zypern. Er wurde von der National Machinery for Women’s Rights (NMWR) und dem Ministerium für Justiz und Öffentliche Ordnung  erarbeitet und im August 2007 vom Ministerrat verabschiedet. Der NAP wurde in Anlehnung an internationale Konventionen und Empfehlungen formuliert; ausschlaggebend waren hierbei insbesondere die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) und die Abschlusskommentare zum Zypernbericht an den CEDAW-Ausschuss 2006, die Aktionsplattform von Peking (1995) und die politischen Rahmenwerke der EU, wie der Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern, sowie die EU-Richtlinien.

[Quelle: “The Policy On Gender Equality In Cyprus” (in Englisch; Link: http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/note/join/2012/462447/IPOL-FEMM_NT%282012%29462447_EN.pdf , S. 7)]

Inhalte: Verhütung, sowie Bekämpfung von familiärer Gewalt, dessen Zweck es ist, Maßnahmen und Strategien zur Verhütung familiärer Gewalt umfassend und systematisch zu fördern. Strategische Ziele sind: Beobachtung des Problems familiärer Gewalt; Verhütung familiärer Gewalt; Schulung von Expert/-innen, die sich mit dem Thema befassen; Anwendung der Rechtsvorschriften (Gesetz 2000-2004 für die Verhütung familiärer Gewalt und den Schutz von Opfern); Schutz der Opfer familiärer Gewalt; Koordinierung und Auswertung der Anwendung des Aktionsplans.

Quellen: Evangelia Lia Efstratiou-Georgiades (2010): Zypern. IN: Zeitschrift für Gleichstellungsrecht, S. 161 – 165 (PDF, 169 Seiten, 875 KB); Nationaler Aktionsplan (in zyprischem Griechisch): Cyprus National Action Plan for the Prevention and Combating of Family Violence 2010-2013 (PDF, 45 Seiten, 243 KB)

« zur Übersicht


Akteur_innen

Akteur_innen

NGOs: Parteien, zivilgesellschaftliche Organisationen

CFPA: Cyprus Family Planning Association (griechisch)
Die CFPA als ehrenamtlich strukturierte Non-Profit- und Nicht- Regierungsorganisation wurde 1971 ins Leben gerufen. Das große Ziel und Zweck des Vereins ist es, die Rechte aller Menschen in Zypern, auch die junger Menschen, in Bezug auf sexuelle und reproduktive Gesundheit zu stärken.

Das geschieht im Rahmen des Fahrplans sexueller und reproduktiver Menschenrechte, der sogar die UN-Zulassung bekam. Bestandteile dieses Fahrplans sind zwölf Menschenrechte, wie u.a. das Recht auf Leben, Freiheit, Sicherheit, Gleichheit, Meinungsfreiheit, Gesundheitsfürsorge (AIDS/HIV), etc.  Die CFPA befürwortet und fördert durch deren Programme und aktiven Mitglieder die eben genannten Rechte.

Kontakt:
20 Lefkonos Str, apt 303
Strovolos
Nicosia 2064
Tel.: +357 (22) 751 093
E-Mail: famplan@spidernet.com.cy
Facebook: https://www.facebook.com/cyfamplan

CGEO: Cyprus Gender Equality Observatory (englisch)
Diese NGO wurde 2003 gegründet und zeichnet sich durch soziale und wissenschaftliche Forschungstätigkeiten in sensiblen und wichtigen Bereichen der Gleichstellung der Geschlechter, der Chancengleichheit und der Bekämpfung aller Formen der Diskriminierung (u.a. Geschlecht, sexuelle Orientierung etc.) aus. Folgende Aufgabenbereiche hat die CGEO:

  • Monitoring der Gleichstellung der Geschlechter und Chancengleichheit im finanziellen und sozialen Leben, am Arbeitsplatz, im Bildungswesen, in der Familie etc.,
  • Vergleich zyprischer, europäischer, internationaler Politiker/-innen in Bezug auf die Gleichstellung der Geschlechter und die Aufhebung aller Diskriminierungen gegen Frauen,
  • Monitoring der Ergebnisse, Untersuchungen, Gutachten bzgl. Genderfragen auf lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene,
  • Auswertung der Daten; Ableitung und Entwicklung verschiedener Aktivitäten,
  • Zusammenfassen von Vorschlägen zu positiven Maßnahmen, die auf das Prinzip der Chancengleichheit der Geschlechter abzielen.

Kontakt
Contact Person: Flora Giagkou, Administratio C.G.E.O
Address: 40 Byron str., 3rd floor, 1511 Nicosia
Tel.: +357 77772070  +357 22441899 
Fax: +357 22 441896
E-Mail: pik@cytanet.com.cy

Hinweis: Es lassen sich auch aktuelle Publikationen der Organisation zum Thema downloaden.

The Association For The Prevention And Handling Of Domestic Violence (englisch)
Diese Organisation wurde am 25.Juli 1990 ins Leben gerufen. Es ist eine Non-Profit und Nicht-Regierungs-Organisation, die sich zum Ziel gesetzt hat Lösungen und Programme zum Thema häusliche Gewalt zu finden, zu entwickeln und anzubieten. Die konkreten Tätigkeiten lassen sich u.a. beschreiben als:

  • Präventionsmaßnahmen bzgl. häuslicher Gewalt,
  • Hilfe und Unterstützung von Opfern häuslicher Gewalt in Form von Beratungen oder/und Lebenshilfen (Unterkünfte etc.)
  • Ausbildung von (freiwilligen) Berater/-innen
  • Öffentlichkeitsarbeit, um das Thema häusliche Gewalt in die breite Öffentlichkeit zu tragen, etc.

Kontakt
Facebook: https://www.facebook.com/APHVF

« zur Übersicht

Regierung, Ministerien

Εθνικός Μηχανισμός για τα Δικαιώματα της Γυναίκας (National Machinery for Women's Rights – Ministerium für Justiz und Öffentliche Ordnung)
Die National Machinery for Women’s Rights (NMWR), die dem Ministerium für Justiz und Öffentliche Ordnung unterstellt ist, ist die wichtigste Koordinierungsstelle für die Förderung von Geschlechtergleichstellung in Zypern.

[Quelle: “The Policy On Gender Equality In Cyprus” (in Englisch; Link: http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/note/join/2012/462447/IPOL-FEMM_NT%282012%29462447_EN.pdf , S. 5)]

Sie berät den Ministerrat zu Politiken, Programmen und Gesetzen zur Förderung von Frauenrechten und überwacht, koordiniert und evaluiert die Umsetzung und Wirksamkeit dieser Programme und Gesetze. Ferner führt sie Informations-, Ausbildungs- und Schulungsprogramme zu relevanten Themen durch, trägt zur Mobilisierung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit zu Gleichstellungsthemen bei und dient als Kooperationsbrücke zwischen der Regierung und den Frauenorganisationen und NGOs, die sich mit Geschlechtergleichstellung und Frauenrechten beschäftigen.

[Quelle: http://eige.europa.eu/content/national-machinery-for-womens-rights]

Die NMWR besteht aus den folgenden vier Stellen:

  • Dem Rat unter Vorsitz des Justizministeriums, der sich aus siebzehn Frauenorganisationen zusammensetzt, zu denen u.a. auch zwei türkisch-zyprische Organisationen zählen. Das Mandat des Rates besteht darin, politische Themen und Programme zu analysieren sowie Stellungsnahmen und Entscheidungen beratender Natur zu formulieren;
  • weiteren 60 NGOs, die Mitglieder des Nationalen Ausschusses sind, dem größten Organ der NMWR. Diese Organisationen nehmen an den Projekten, Programmen und Aktivitäten der NMWR teil. Sie bekommen Gelder für Projekte und Betriebsausgaben und werden routinemäßig bei Entscheidungen zu politischen Themen, wie zur Ausarbeitung relevanter nationaler Aktionspläne, konsultiert;
  • einem Interministeriellen Ausschuss, der sich aus den Anlaufstellen für Geschlechterfragen aller elf Ministerien zusammensetzt und sich ad hoc zur Koordination, Information und zum Austausch von Ansichten zu regierungspolitischen Themen im Bereich Geschlechtergleichstellung trifft;
  • dem Generalsekretariat, das den Beratungsstellen der National Machinery administrative und wissenschaftliche Unterstützung bietet und deren Entscheidungen fördert und umsetzt. Für den Betrieb des Sekretariats der NMWR zeichnet die Gleichstellungseinheit des Ministeriums für Justiz und Öffentliche Ordnung zuständig.

[Quelle: “The Policy On Gender Equality In Cyprus” (in Englisch; Link: http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/note/join/2012/462447/IPOL-FEMM_NT%282012%29462447_EN.pdf , S. 5f.)]

Kontakt

National Machinery for Women's Rights – Ministerium für Justiz und Öffentliche Ordnung
Leof. Athalassis 125, 1461 Nicosia, Zypern
Tel.: +357 22805930
Fax: +357 22518356
E-Mail: mvarnavidou@mjpo.gov.cy

Der Verwaltungsbeauftragte (Zyprische Ombudsperson) – Die Gleichstellungsbehörde und Antidiskriminierungsbehörde
Die Position des Verwaltungsbeauftragten (Ombudsperson), die im Mai 2004 als unabhängige Stelle ins Leben gerufen wurde, hat die Aufgabe, sich mit Diskriminierungsangelegenheiten in Zypern zu beschäftigen und über diese zu befinden. Als Ergebnis wurden zwei voneinander getrennte Behörden geschaffen: Die zyprische Antidiskriminierungsstelle und die Behörde für Gleichbehandlung. Die Antidiskriminierungsstelle geht Beschwerden über jedwede Form von Diskriminierung nach - in Bezug auf den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, sozialer Sicherung, sozialen Schutzsystemen sowie Bildung und Gesundheitsversorgung. Die Behörde für Gleichbehandlung hingegen geht Beschwerden nach, die mit Diskriminierung im Bereich Beschäftigung und Berufsausbildung aufgrund des Geschlechts zu tun haben, einschließlich sexueller Belästigung, Mutterschutzrechten, Diskriminierung beim Zugang zu Beschäftigung und Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen. 2008 wurde das Mandat der Behörde für Gleichbehandlung ausgeweitet, um das Gesetz von 2008 zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen (Zugang zu Gütern und Dienstleistungen) mitabzudecken.

[Quelle: “The Policy On Gender Equality In Cyprus” (in Englisch; Link: http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/note/join/2012/462447/IPOL-FEMM_NT%282012%29462447_EN.pdf , S. 5.)]

Das Büro des Verwaltungsbeauftragten gleicht vornehmlich einem juristischen Organ. Aktivitäten: Fördermaßnahmen, die auf Amtsträger ausgerichtet sind (Schulungen, Orientierungsmaterialien usw.); Fördermaßnahmen, die auf potentielle Opfer ausgerichtet sind (Schulungen, Sensibilisierung usw.); Kommunikationsmaßnahmen; Publikationen und Forschungsprojekte.

[Quelle: http://www.equineteurope.org/IMG/pdf/PROFILE_OCA_CY.pdf ]

Kontakt:
ERA House, 2 Diagorou Street, 1097 Nicosia, Zypern
Tel.:: +357 22 405500
Fax: +357 22672881
E-Mail:ombudsman@ombudsman.gov.cy

Επιτροπή Ισότητας των Φύλων στην Απασχόληση και στην Επαγγελματική Εκπαίδευση (Ausschuss für Geschlechtergleichstellung im Bereich Beschäftigung und Berufsausbildung)
Der Ausschuss für Geschlechtergleichstellung des Ministeriums für Arbeit, Wohlfahrt und Sozialversicherung wurde am 15. Juni 2003 gemäß dem Gesetz über die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Beschäftigung und Berufsausbildung (Gesetz 205(I)/2002) gegründet. Der Ausschuss zeichnet verantwortlich für die Überwachung der Umsetzung des entsprechenden Gesetzes und darf Beschwerden über Diskriminierung im Bereich Beschäftigung und Berufsausbildung entgegennehmen. 2009 wurde der Ausschuss weiter gestärkt, indem seine Zuständigkeiten durch die Bereitstellung unabhängiger Unterstützung für Diskriminierungsopfer erweitert wurden, z.B. durch rechtliche Beratung und rechtliche Vertretung von Diskriminierungsopfern in Gerichts- oder Verwaltungsverfahren.

Υπουργείο Εργασίας, Πρόνοιας και Κοινωνικών Ασφαλίσεων (Ministerium für Arbeit, Wohlfahrt und Sozialversicherung) (in Englisch)
Die Abteilung für Arbeit, ein Teil des Ministeriums für Arbeit, Wohlfahrt und Sozialversicherung der Republik Zypern, ist für Fragen der Beschäftigung zuständig, einschließlich der Gleichstellung zwischen Männern und Frauen. Genauer gesagt, umfassen die Zuständigkeiten der Abteilung unter anderem den Schutz von besonderen Gruppen im Beschäftigungssektor, öffentliche Beschäftigungsdienste, die Freizügigkeit von Arbeitskräften in der EU, die Beschäftigung von Arbeitnehmern aus Drittstaaten sowie einige weitere Aspekte der Personalentwicklung.

[Quelle: http://eige.europa.eu/content/ministry-of-labour-and-social-insurance ]

Kontakt
Ministerium für Arbeit, Wohlfahrt und Sozialversicherung
9 Klimentos Str., 1061 Nicosia, Zypern
Tel.: +357 22400801
Fax: +357 22400809
E-Mail: director@dl.mlsi.gov.cy

Συμβουλευτική Επιτροπή για την Πρόληψη και Καταπολέμηση της Βίας στην οικογένεια (Beratender Ausschuss für die Verhütung und Bekämpfung von familiärer Gewalt) (in Griechisch)
Der Ausschuss wurde 1996 vom Ministerrat per Dekret ins Leben gerufen. Folgende  Ministerien und Organisationen sind beteiligt: Ministerium für Justiz, Ministerium für Gesundheit, Ministerium für Arbeit, Wohlfahrt und Sozialversicherung, die zyprische Polizei, Ministerium für Bildung und Kultur, Ministerium für Inneres über die Sozialfürsorgedienste sowie unterschiedliche NGOs. Der Beratende Ausschuss zur Verhütung und Bekämpfung von häuslicher Gewalt arbeitet intensiv daran, die Umsetzung des entsprechenden Gesetzes zu familiärer Gewalt zu überwachen und das Bewusstsein unter Experten und der allgemeinen Öffentlichkeit zu schärfen. Der Ausschuss ist überaus aktiv und hat eine entscheidende Rolle bei der Bewusstseinsschaffung gespielt; er führt Forschungsaktivitäten durch, stärkt die Kooperation zwischen den Ministerien, überwacht die Umsetzung der entsprechenden Gesetze und evaluiert bestehende Dienste, bietet Schulungen für einschlägige Experten an und, was am allerwichtigsten ist, entwickelt einen Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung familiärer Gewalt.

[Quelle: http://eige.europa.eu/content/advisory-committee-for-the-prevention-and-combating-of-violence-in-the-family]

Kontakt
Beratender Ausschuss für die Verhütung und Bekämpfung von familiärer Gewalt
P.O. BOX. 24386, 1703 Nicosia
Tel.: +357 22775888
Fax: +357 22775999
E-Mail: familyviolence.a.c@cytanet.com.cy

Multidisziplinäre Koordinierungsgruppe für die Bekämpfung von Menschenhandel
Die Einrichtung der Multidisziplinären Koordinierungsgruppe für die Bekämpfung von Menschenhandel ist eine der wichtigsten Entwicklungen, die von der zyprischen Regierung im Kapmf gegen den Menschenhandel eingeleitet wurden. Sie wurde 2007 durch das Gesetz über den Kampf gegen Menschenhandel, die Ausbeutung von Personen und den Schutz von Opfern [L.87 (1/2007)] gegründet und arbeitet unter dem Vorsitz des Innenministeriums. Die Gruppe hat u.a. die Aufgabe, die Umsetzung des vorbenannten Gesetzes und des Nationalen Aktionsplans gegen den Menschenhandel 2010-2012 zu überwachen. Außerdem ergreift sie alle notwendigen Maßnahmen, um das nationale Opferüberweisungssystem zu überwachen und zu evaluieren und unter den Mitgliedern des Teams Informationen über Vergehen, wie im Gesetz festgesetzt, zu sammeln und auszutauschen. Sämtliche Regierungsbehörden, die direkt oder indirekt an der Bekämpfung des Menschenhandels beteiligt sind, sind Mitglieder der Gruppe.

[Quelle: “The Policy On Gender Equality In Cyprus” (in Englisch; Link: http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/note/join/2012/462447/IPOL-FEMM_NT%282012%29462447_EN.pdf , S. 6f.)]

Weitere GenderAkteur_innen

Im Juni 2013 richteten die Frauen-NGOs und die Frauensektionen der Gewerkschaften, die der Nationalen Struktur für Frauenrechte angehören, ein Komitee ein, um Frauen und Kindern, die unterhalb der Armutsgrenze leben, durch das Organisieren von Fundraising-Aktivitäten zu helfen. Außerdem sollen bedürftige Schulkinder mit Geld- und Sachleistungen unterstützt werden. Am 18. Oktober 2013 führte das Nationale Anti-Armuts Netzwerk (Zypern) ein Seminar mit dem Titel „Eindämmung der Arbeitslosigkeit und Beseitigung von Armut und sozialer Ausgrenzung in Zeiten der Wirtschaftskrise“ durch.

[Quelle: Europäische Kommission (2013) (Hrsg.). Europäische Zeitschrift für Geschlechtergleichstellungsrecht, Nr. 2/2013. S. 125. (in Deutsch; Link: http://bookshop.europa.eu/de/europaeische-zeitschrift-fuer-geschlechtergleichstellungsrecht-pbDSAB13002/downloads/DS-AB-13-002-DE-N/DSAB13002DEN_002.pdf?FileName=DSAB13002DEN_002.pdf&SKU=DSAB13002DEN_PDF&CatalogueNumber=DS-AB-13-002-DE-N)]

« zur Übersicht


Wissenschaft

Wissenschaft

Ίδρυμα Προώθησης Έρευνας (Forschungsförderungsstiftung) (in Griechisch, teilweise in Englisch)
1996 wurde die Forschungsförderungsstiftung (RPF) auf Initiative der Regierung der Republik Zypern gegründet. Sie hat die Aufgabe, die Wissenschafts- und Technologieforschung in Zypern zu fördern aufgrund der fundamentalen Bedeutung von Forschung in modernen Gesellschaften. Die Stiftung ist eine unabhängige Organisation, die von einem zwölfköpfigen Präsidium geleitet wird, das vom Ministerrat für eine Amtszeit von fünf Jahren eingesetzt wird. Hauptziel der Stiftung ist die Förderung der Wissenschafts- und Technologieforschung in Zypern. Verschiedene spezifische Ziele und Prioritäten werden in der Satzung der Stiftung und durch Entscheidungen des Präsidiums festgelegt und definiert, um dem genannten Hauptziel Vorschub zu leisten. Eines der aktuellen Ziele der Organisation besteht darin, Geschlechtergleichstellung in Forschung und Innovation zu fördern.

Kontakt
Forschungsförderungsstiftung
PO BOX 23422, 1683 Nicosia
Tel.: +357 22205000
Fax: +357 22205001
E-Mail: ipe@research.org.cy
 

Universitäre Einrichtungen

MIGS: Mediterranean Institute of Gender Studies (englisch)

Die Mittelmeer-Institut für Gender Studies (MIGS) ist eine Non-Profit-Organisation zur Förderung und als Träger für die Bearbeitung von sozialen, politischen und wirtschaftlichen Themen in Beziehung auf Geschlecht mit dem Schwerpunkt auf der Mittelmeerregion.

Kontakt
46 Makedonitissas Avenue,
Box 24005,
CY - Nicosia 1703,
Tel:+ 357 22 351274/76 (ext. 115)
Fax:+ 357 22 353682
Email info@medinstgenderstudies.org
Facebook: https://www.facebook.com/medinstgenderstudies

CWS: Zentrum für Frauenstudien (in Englisch)

Das Zentrum für Frauenstudien (CWS) an der Eastern Mediterranean University (EMU) ist das erste wissenschaftliche Forschungs- und Schulungszentrum für Frauen in Nordzypern. Es wurde am 17. November 1998 gegründet und arbeitet vorwiegend daran, Bewusstsein für die Probleme und Herausforderungen von Frauen zu schaffen, indem es diese durch Publikationen, Workshops usw. öffentlich macht.

[Quelle: http://ww1.emu.edu.tr/en/research/research-centers/center-for-womens-studies-cws/c/1267]

Kontakt
Eastern Mediterranean University
Zentrum für Frauenstudien (CWS)
Famagusta, North Cyprus, Mersin 10, Turkey
Tel: +90 392 630 2269
Fax: +90 392 365 1017
E-Mail: cws-kaem@emu.edu.tr

« zur Übersicht

Quellen

Beschreibung der Quellenlage:
Schlechte Quellenlage; NGOs sind oft ohne Website, ebenso die Regierungsseiten, viele ausschließlich auf Griechisch, manchmal auf Englisch und/oder Türkisch; sehr wenig Informationen über Regierungspolitik.

Benennung der relevanten Quellen:
Internetquellen sind soweit vorhanden direkt bei den Akteur_innen angeben.

« zur Übersicht


Ergebnisse einer Recherche von Tanja Berger und Pamela Dorsch 2011 im Auftrag des Gunda-Werner-Instituts der Heinrich-Böll-Stiftung. Zuletzt aktualisiert: Ende 2014/ Anfang 2015.


Alle Bilder, sofern nicht anders gekennzeichnet: Public Domain CC0