UN-Resolution 1888

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Am 30. September 2009 verabschiedete der Sicherheitsrat der VN Resolution 1888. Sie ist ein weiterer Schritt im Engagement gegen sexualisierte Kriegsgewalt und wurde vom Sicherheitsrat aufgrund ausbleibender Fortschritte im Kampf gegen diese Gewaltform verabschiedet.

„Sexuelle“ Gewalt wird - wie schon in Resolution 1820 - als mögliche Kriegstaktik und daher weiterhin als Gefährdung des Weltfriedens klassifiziert. Als Strategie schlägt der Sicherheitsrat nun die Ernennung eines Sonderbeauftragten [sic!] vor und fordert beteiligte Staaten auf, die Arbeit der juristischen Verfolgung „sexueller“ Straftaten und besonders den Opferschutz zu verbessern. Zudem sei es laut Sicherheitsrat wichtig, Frauen stärker an politischen Entscheidungsprozessen sowie innerhalb Institutionen wie Polizei und Militär zu beteiligen.

Der Sicherheitsrat nennt erneut die Möglichkeit des Verhängens von Sanktionen gegen Länder, in denen „sexuelle“ Gewalt als Kriegswaffe angewandt wird. In der Resolution wird außerdem festgehalten, dass dem Sicherheitsrat weiterhin jährlich ein Bericht zur konkreten Umsetzung der Resolution 1820 (2008) vorgelegt werden soll. Der nächste Bericht muss demnach spätestens im September 2010 vorliegen.

Kritisch ist, dass weiterhin nur Frauen und Mädchen als mögliche Opfer adressiert werden, eine eventuelle Betroffenheit von Männern und Jungen wird so ausgeschlossen. Auch die geforderte stärkere Beteiligung von Frauen an Polizeieinheiten und im Militär ist kein Garant für mehr Geschlechtergerechtigkeit. Die Aufnahme von Sanktionen als mögliches Druckmittel wird hingegen zweigeteilt bewertet. Einerseits seien Sanktionen in Situationen, in denen Soldaten oder die Polizei zu sexualisierten Gewaltmitteln greife, die einzige Möglichkeit, dies zu verhindern. Andererseits sind es meist nichtstaatliche Gewaltakteure, die systematisch sexualisierte Gewalt anwenden und nicht direkt durch Sanktionen bestraft würden.

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