Soziale Sicherung

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Soziale Sicherung

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Die Geschlechter sind im Erwerbsleben ungleich positioniert – und deshalb auch im System der sozialen Sicherung. Inwiefern kann und muss darum auch Arbeit jenseits von Erwerbsarbeit Basis für soziale Sicherung sein? Soziale Rechte dürfen nicht von anderen abgeleitet werden, sie müssen individuelle Rechte sein: Eine eigenständige Existenzsicherung ist Bedingung und Folge. Fragen der sozialen Gerechtigkeit – z.B. von Armut oder dem Zugang zu Gesundheitsversorgung – sind auch Fragen der Geschlechtergerechtigkeit.