Mitte August 2010 gab das Bundesverfassungsgericht bekannt (Az. 1 BvR 611/07 und 1 BvR 2464/07), dass eingetragene homosexueller Lebenspartnerschaften bei der Erbschaftssteuer in Zukunft gleichgestellt werden sollen. Ein aktueller Artikel der Berliner Zeitung weist daraufhin, dass es als Folge dieser Entscheidung u.a. nun auch geboten sei, für die 66 000 schwulen und lesbischen Paare mit eingetragener Lebenspartnerschaft das Ehegattensplitting einzuführen.
Dies nimmt die Autorin Maritta Tkalec zum Anlass, um das Ehegattensplitting kritisch zu beleuchten und kommt zum Schluss: "Im Interesse der Kinder - weg mit dem Ehegattensplitting. Her mit einer klaren steuerlichen Begünstigung von Kindern". mehr»
Argumente gegen das Ehegattensplitting bietet auch das Dossier "Geschlechtergerechtigkeit steuern – geschlechtergerechte Steuern!" des Gunda-Werner-Instituts.