Einführende Worte zur Internationalen Konferenz 'Krisen bewältigen, bewaffnete Konflikte beenden'

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Einführende Worte zur Internationalen Konferenz 'Krisen bewältigen, bewaffnete Konflikte beenden'

Gitti Hentschel

Der systematische Ausschluss von Frauen aus offiziellen Friedensprozessen
hat schädliche Effekte
Bericht des EU-Parlaments 2000

Wenn Frauen anwesend sind, verändert sich die Natur des Dialogs“,
Elisabeth Rehn, in: Women, War and Peace, UNIFEM 2002

Wenn wir Frauen auf Camp David gehabt hätten, hätten wir ein Abkommen erreicht
Bill Clinton – nach dem Scheitern der Camp-Davis-Verhandlungen 2000i

Der 10. Jahrestag der UN-Resolution 1325 ist international wie auf EU-Ebene und in der BRD ein geeigneter Anlass zu bilanzieren, wie diese oft als wegweisend für eine frauen- und geschlechtergerechte Friedens- und Sicherheitspolitik geltende Resolution bisher politisch umgesetzt wurde. Ihre zentralen Inhalte sind vielfach unter „drei Ps“ zusammengefasst: Prävention von bewaffneten Konflikten, Partizipation von Frauen in der Friedens- und Sicherheitspolitik und Protektion vor sexualisierter Gewalt in Kriegskontext. Erstmals erkennt der Sicherheitsrat hier auch den Stellenwert zivilgesellschaftlicher Frauengruppen für Friedensprozesse an.

Inzwischen wird häufig ein weiteres P hinzugefügt: Prosecution – die strafrechtliche Verfolgung von Täter_innen von gender-basierten Gewalttaten im Kontext bewaffneter Konflikte. Dieser Aspekt findet besondere Beachtung, seitdem vor zwei Jahren der UN-Sicherheitsrat Resolution 1820 verabschiedete, die für diesen Bereich eine Präzisierung der UNSCR 1325 bedeutet. Darin heißt es unter anderem, dass "Vergewaltigung und andere Formen sexueller Gewalt ein Kriegsverbrechen, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder eine die Tatbestandsmerkmale des Völkermords erfüllende Handlung darstellen können." Zusammen mit den zwei 2009 folgenden UN-Resolutionen 1888 und 1889 bilden diese Resolutionen einen „Vierklang“ im Bereich „Frieden, Frauen, Sicherheit“. Zwar gehen UNSCR 1888/1889 nicht über 1325 und 1820 hinaus, doch sie bündeln diese und postulieren konkrete Maßnahmen zur Implementierung, u.a. die Einsetzung von Sonderbeauftragten und die systematische Datenerfassung. In der Folge wurde im Frühjahr 2010 eine UN-Sonderbeauftragte für Gewalt gegen Frauen und Kinder in Konflikten ernannt, die Schwedin Margot Wallström.

Diese längst überfälligen Entscheidungen wurden unter dem Druck und Eindruck der zunehmend öffentlich thematisierten und massenhaften geschlechter-basierten Gewaltverbrechen in (Post)-Konflikt-Regionen getroffen. Sie sind nicht zuletzt frauen- und friedenspolitische Gruppen und Organisationen der Zivilgesellschaft in weiten Teilen der Welt zu verdanken.

Seit langem und gerade in letzter Zeit arbeiten diese auf Hochtouren daran, Studien, Analysen, Berichte und Untersuchungen, Erfahrungen und Erkenntnisse im Kontext von bewaffneten Konflikten und in der (Nicht-)Umsetzung von UNSCR 1325 und 1820 öffentlich zu machen, die mit der noch immer und trotz UNSCR 1325 fast flächendeckend bestehenden geschlechter-ignoranten (inter)nationalen Friedens- und Sicherheitspolitik zusammenhängen. Seit Jahren zeigen die zivilgesellschaftlichen Expertinnengruppen daraus resultierende zusätzliche Konfliktpotentiale, Sicherheitsprobleme und Defizite für Krisen und Kriegsgebiete auf, organisieren Workshops, Fachgespräche und Konferenzen zur Entwicklung von geschlechteradäquaten Konfliktlösungsstrategien, beteiligen sich an Runden Tischen und oft zähen politischen Verhandlungen mit Vertreter_innen von Regierungen und regionalen Zusammenschlüssen wie EU und AU sowie der UN. Längst liegen den politischen Entscheidungsträger_innen für alle politischen Ebenen nicht nur Forderungen zur unverzüglichen Erfüllung der Resolutionsvorgaben vor – und damit für eine nachhaltigere Friedens- und Sicherheitspolitik, sondern auch eine Vielzahl von konkreten Handlungsvorschlägen und Maßnahmenpaketen, je nach Regionen und gesellschaftlichen Bedingungen, durch die die weitgehend mangelhafte Umsetzung der Resolutionen vorangetrieben werden können.

Kernforderung ist nach wie vor die gleichberechtigte Beteiligung von Frauen und Frauenfriedensgruppen an politischen Verhandlungen und Entscheidungen zur Konfliktbeilegung, über Friedenslösungen und in Bezug auf den Wiederaufbau in Nachkriegsgesellschaften. Denn ein EU-Bericht konstatierte bereits 2000: „Der systematische Ausschluss von Frauen aus offiziellen Friedensprozessen hat schädliche Effekte auf die Nachhaltigkeit von Friedensabkommen“ii. Und spätestens durch die UNIFEM-Studie von 2002 steht nachweislich fest, dass Frauen „eine wichtige Rolle ...bei der Verhütung und Beilegung von Konflikten und bei der Friedenskonsolidierung“ zukommt.iii Selbstverständlich haben sie nicht qua biologischem Geschlecht friedensfördernde Wirkungen oder kommen zu besseren Verhandlungsergebnissen. Doch durch die geschlechtsspezifischen Aufgabenteilungen und die damit einhergehenden verschiedenen Lebensbedingungen und Erfahrungen in den meisten Gesellschaften, die Frauen u.a. die besondere Verantwortung für die Kinder zuweisen, entwickeln sie andere Kompetenzen und Verhaltensstrategien. Sie treten oft vermittelnder auf als Männer, bestehen mehr auf zivilen Konfliktlösungen und bringen andere Themen und Sichtweisen ein, wie Ernährungs-, Gesundheits-, Bildungsfragen und Besitzverhältnisse.iv Daher bringen Waffenstillstands- und Friedensverhandlungen mit Frauenbeteiligung schneller dauerhaftere Ergebnisse.

Dennoch hat sich an der grundsätzlichen Situation innerhalb der letzten 10 Jahre nichts verändert: Von zentralen Entscheidungen und Aushandlungsprozessen bei bewaffneten Konflikten sind Frauen immer noch weitgehend ausgeschlossen. Nach einer UNIFEM-Studie von 2009 waren in 22 Friedensprozessen seit 1992 - darunter auch die für Afghanistan, Bosnien und Kongo - nur 7,5 % der VerhandlerInnen, 2 % der VermittlerInnen und nicht einmal 3 % der unterzeichnenden Frauen. Beispielhaft: die Verhandlungen und das Abkommen zum Status des Kosovo (nicht nur 1999, sondern auch 2007!). Das Kosova Women's Network, das ethnien-übergreifend Ansätze der Konfliktbeilegung entwickelte hatte, blieb trotz internationaler Proteste zivilgesellschaftlicher Gruppen außen vor - ein Versagen auch von UN und EU, die bei den Statusverhandlungen als Vermittler auftraten, ohne sich für die Frauen einzusetzen.

Auch sonst hat die UNO ihre eigenen Resolutionsvorgaben kaum ernst genommen. Bis heute hat sie - nach über 60-jähriger Existenz - nie eine Generalsekretärin an der Spitze gehabt, nur sieben Frauen nehmen den Posten von "Sondergesandten des Generalsekretariats" ein. 2008 leitete nur eine Frau - in Liberia - eine Friedensmission, weitere sieben waren Vizechefinnen von UN-Missionen. Auch in der rund 115.000 Personen umfassenden UN-Peacekeeping-Abteilung sind Frauen bisher selten. Nur etwa 4 Prozent der UN-Militärs, 8 Prozent der UN-Polizisten und 30 Prozent des Zivilpersonals waren 2009 weiblich. Auch die Zusage, alle Friedensmissionen mit Gender-Berater_innen auszustatten, wurde bisher nicht eingehalten, 2008 gab es nur 13 Gender-Advisor in Friedensmissionen auf Vollzeitstellen. Wenn das so weitergehe, errechnete der frühere UN-Sondergesandte Stephen Lewis, sei das Ziel von 50 Prozent Frauen in der Genfer UN-Abteilung erst im Jahre 2072 und in der New Yorker "Abteilung Friedensmissionen" im Jahre 2100 erreicht.

Mager ist auch die Bilanz in Bezug auf Nationale Aktionspläne (NAPs) zur Umsetzung der UN-Resolution 1325, die der frühere UN-Generalsekretär Kofi Annan 2005 von den UN-Mitgliedsstaaten gefordert hat. Bisher entwickelten von den 192 Staaten erst 24 NAPs, darunter 13 europäische Staaten und acht afrikanische Staaten. Einige Länder stehen kurz vor der Verabschiedung. Ausgerechnet Deutschland, ein zunehmend bedeutsameres Land für die europäische Friedens- und Sicherheitspolitik, verweigert einen NAP.

Begründung der aktuellen CDU-FDP-Regierung unter Kanzlerin Merkel: ein solcher Aktionsplan sei überflüssig, Gendermainstreaming und zwei vorliegende Aktionspläne zur zivilen Krisenprävention und zur Gewalt gegen Frauen reichten aus. Die Regierung zeigt in diesen Begründungen, dass sie weder den Kern von UNSCR 1325 noch von Gender-Mainstreaming verstanden hat. Denn diese Aktionspläne haben mit den inhaltlichen Vorgaben von UNSCR nichts zu tun. Das ist um so dramatischer, als die BRD seit kurzem wieder als n icht ständiges Mitgleid im UN-Sicherheitsrat einnimmt, also dem Gremium, das auf die Einhaltung seiner Resolutionen in allen Mitgliedsstaaten drängen müsste. Wie will der UN-Sicherheitsrat bzw. Deutschland da noch gegenüber anderen Ländern glaubwürdig sein? Das dürfte umso schwerer fallen, als Deutschland – nimmt man seine Berichte zur Umsetzung der UNSCR 1325 als Grundlage - Beispiel für ein unsystematisches und beliebiges Vorgehen bei der Realisierung der Resolution ist. Die in diesem Kontext von Deutschland geförderten Projekte in Konfliktregionen und Post-Konfliktländern sind in der Regel reine Frauenfördermaßnahmen, verfolgen keine geschlechterpolitisch nachhaltige Strategie und haben keine dauerhaft Frieden fördernden Effekte. Deutschland führt damit beispielhaft vor, wie wichtig konkrete und verbindliche Vorgaben in Form von Bewertungsmaßstäben und Kriterien zur Beurteilung einer wirksamen Umsetzung der Resolution sind, die zivilgesellschaftliche Aktivistinnen seit Jahren fordern. Sie müssen konkrete Zeitangaben für einzelne Implementierungsschritte ebenso beinhalten wie eine systematische Datenerhebung, aber auch finanzielle und personelle Ressourcen vorsehen.

In der letzten Zeit und gewiss auch mit Blick auf den 10. Jahrestag von UNSCR 1325 haben die UN und ihr Generalsekretär sowie der Europäische Rat und andere EU-Institutionen ein paar bemerkenswerte Dokumente veröffentlicht.v Im Kern laufen auch sie nun darauf hinaus festzustellen: um zu beurteilen, wie UNSCR 1325 ff. tatsächlich implementiert wurden, braucht es klare Indikatoren und Bewertungsmaßstäbe, inklusive genau definierter Überprüfungsinstrumente und -organe.

Auf der Konferenz „Krisen bewältigen, bewaffnete Konflikte beenden – Friedenspolitische Strategien von Männern und Frauen“ wollen wir im Blick zurück nach vorn kritisch Bilanz über die Umsetzung der Resolution 1325 ziehen. Wir möchten Erfolge würdigen, aber auch Defizite offen legen, und dabei an vorliegenden Erkenntnissen und Schlussfolgerungen anknüpfen. um Perspektiven (neuer?) Strategien aufzuzeigen und zu entwickeln. Einen Schwerpunkt haben wir im zweiten Teil der Konferenz auf Themenfelder gelegt, die über den Kern der UN-Resolution 1325 hinaus gehen und insbesondere die neueren UN-Resolutionen, in erster Linie UNSCR 1820 einbeziehen. Konzentrieren möchten wir uns auf Aspekte, die in Konfliktaustragungen und für Friedensmissionen eine wichtige Rolle spielen, zum Teil in der internationalen Konfliktbearbeitung kaum beachtet und in ihrer Bedeutung für nachhaltige Konfliktbewältigung und friedlichen (Wieder)aufbau unterschätzt werden.

Dazu gehört die Veränderung von Geschlechterbildern und -beziehungen in Krisen und Konfliktsituationen. In Abhängigkeit von staatlicher Funktions(un)fähigkeit verändern sich in Krisenzeiten auch die Aufgaben und Tätigkeitsfelder von Frauen und Männern und damit ihre Beziehungen zueinander. Dies geht mit Identitätskonflikten einher, die gerade für Männer problematisch sind, wenn sie ihre traditionelle und gewohnte Geschlechterrolle nicht mehr ausfüllen können. Wenn Männer dann mit einer Verengung ihres Männlichkeitskonzepts auf das der militarisierten Männlichkeit reagieren, steigt die Gefahr, dass sie nach außen bewaffnet gegen "Feinde" bzw. Schwächere vorgehen, nach innen die Gewalt sich gegen Frauen und Kinder richtet. So versuchen sie zu beweisen, dass sie weiterhin „richtige“ Männer sind, (vgl. Chris Dolan zu Norduganda, 2002; Marina Blagojevic zu Ex-Jugoslawien).

Die bisherigen Interventions- und Konfliktlösungsstrategien und Konzepte zur Beendigung bewaffneter Konflikte und Kriege durch internationale (UN- oder EU-) Missionen sind vor diesem Hintergrund, wie u.a. Paul Higate nachgewiesen hat, nicht nachhaltig wirksam. Oft vertreten männliche UN- oder EU-„Peacekeeper“ ähnlich hegemoniale Männerbilder, wie zum Beispiel der Anstieg von Prostitution, Frauenhandel und Vergewaltigungen im Umfeld fast aller internationalen Einsätze zeigt. Zum einen wird dies von den einheimischen Männern als Konkurrenz aus anderen Ländern und Kulturen und als Angriff auf ihre männliche Identität erlebt. Zum anderen hat dies auch Auswirkungen auf die Frauen und die Familienstrukturen. Oberflächliche "Befriedung" an der einen Stelle wird auf diese Weise durch neuen Unfrieden bezahlt - Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit bleiben auf der Strecke.

Eine Folge dieser hegemonialen, militarisierten Männlichkeitskonstrukte ist die sexualisierte Gewalt in bewaffneten Konflikten. Es hat lange gebraucht, bis diese als Teil manchmal sogar systematischer Kriegsführung öffentlich anerkannt und die brutale Gewalt gegen Frauen und Mädchen als Verbrechen verfolgbar wurde. Jedoch wird immer noch so gut wie nicht thematisiert, dass auch Jungen und Männer Opfer dieser massenhaften Übergriffe sind, nach neueren Erkenntnissen von Konflikt-forscher_innen sogar in hohem Ausmaß. Dies gilt für Ex-Jugoslawien, für die Demokratische Republik Kongo, Sierra Leone, Südafrika, Afghanistan und viele andere Konfliktherde und ist ein besonders tabuisiertes Thema, da es den traditionellen Männlichkeitsbildern widerspricht. Das "Tabu im Tabu" nennt dies Dubravka Zarkov, eine Sozialwissenschaftlerin, die zu Vergewaltigungen von Männern in den Balkankriegen geforscht hat. Männer als Opfer sexualisierter Gewalt – dadurch wird der Mythos von der männlichen Wehrhaftigkeit und Unverletzlichkeit bedroht, umso mehr, wenn diese Gewalt auch durch Frauen ausgeübt wird. Der Topos von Frauen als (durch Männer zu schützende) Opfer und Männer als Kämpfer und Krieger (bzw. Täter) wird dadurch zerstört.

In der vorliegenden Forschung wird davon ausgegangen, dass gerade männliche Opfer sexualisierter Gewalt wieder zu Tätern werden. Um diesen Gewaltkreislauf zu durchbrechen, ist es also unerlässlich, dieses Thema und Problem auch von Seiten der internationalen Gemeinschaft und der einzelnen in Konfliktregionen intervenierenden Organisationen und Länder auf die Tagesordnung zu setzen. Dazu kommt, dass mit der Thematisierung von Frauen als Opfer oft versucht wird, ihren Status als Expertinnen zu schwächen. Und nicht nur dies: unter anderem am Beispiel Afghanistan ist nachzuvollziehen, dass der weibliche Opferstatus und die Verletzung ihrer Frauen/Menschenrechte in der internationalen Gemeinschaft als Legitimation für militärische Interventionspolitik benutzt wird.

Wir möchten diese Probleme und Aspekte auf dieser Konferenz auch thematisieren und geeignete Auswege, Lösungsansätze und -strategien hierfür erarbeiten und erörtert.

Wir, die Organisatorinnen, das Gunda-Werner-Institut gemeinsam mit dem Frauensicherheitsrat (FSR) und den FriedensFrauen Weltweit, erhoffen uns nicht nur einen Erkenntnisgewinn, die Fortführung von Analyse und Kompetenzaufbau in Bezug auf die genannten und wenig beachtete Problemfeldern: militarisierte Männlichkeiten und Männer/ Jungen als Opfer. Wir möchten im Ergebnis auch dazu kommen, konkrete Forderungen bzw. Empfehlungen an die Adresse politisch Verantwortlicher von BRD und EU, sowie regionale und internationale politische Organisationen wie UNO, NATO zur wirksamen Anwendung der UN-Resolutionen 1325 ff. zu formulieren. Dies schließt auch die Entwicklung von Perspektiven für eine Kooperation zwischen Vertreter_innen aus Politik und zivilgesellschaftlichen Organisationen ein. Darüber hinaus zielen wir darauf ab, strategische (inter)nationaler Bündnisse unter ausdrücklicher Einbeziehung von Männern und Männerorganisationen zur systematischen Einbeziehung von Frauen und der Geschlechterperspektive in die Friedens- und Sicherheitspolitik zuz unterstützen und eine breitere Öffentlichkeit für die skizzierten Probleme zu sensibilisieren.

Wir möchten dies mit unterschiedlichen Methoden und Arbeitsweisen angehen. Daher haben wir die vorbereiteten Workshops und Foren für das breite Publikum geschlossen. Sie sind den Expert_innen vorbehalten, die sich bereits mit diesen Problemen beschäftigt haben und gezielt für ihre eigenen Arbeitsbereiche daran weiter arbeiten möchten. Für das breite interessierte Publikum bieten wir parallel zu diesen Arbeitsgruppen und Foren ausgewählte Filme zu einzelnen Themenschwerpunkten bzw. Regionen an. Darüber hinaus freuen wir uns, die in New York und Bern präsentierte Ausstellung zu Stand und Entwicklung der UNSCR 1325 auch hier in Teilen zeigen zu können.

Ich wünsche allen Konferenzteilnehmer_innen einen Erkenntnisgewinn, anregende Gespräche und Arbeitszusammenhänge und hoffe, dass sie mit neuen Impulsen für ihr weiteres friedenspolitisches Engagement hier herausgehen.

Abschließend möchte ich allen sehr herzlich danken, die an der Vorbereitung der Konferenz auf sehr unterschiedliche Weise mitgewirkt haben, namentlich Ute Scheub als Vertreterin des deutschen Frauensicherheitsrates und der Friedensfrauen Weltweit, Ruth Streicher und Yvonne Everhartz, sowie den Mitarbeiterinnen des Gunda-Werner-Instituts, den Kolleg_innen der Heinrich-Böll-Stifung aus der internationalen Abteilung und den hier vertretenen Auslandsbüros.

Referenzen:
i Swanee Hunt, Cristina Posa: Foreign Policy, July 2004
ii David Bloomfield/Ben Reilly, Characteristics of Deep-Rooted Conflict, zitiert nach: Bericht über die Beteiligung von Frauen an der friedlichen Beilegung von Konflikten (2000/2005(INI)) 2000, vorgelegt vom Ausschuss für die Rechte der Frau und Chancengleichheit des Europäischen Parlaments, S. 27.
iii Elisabeth Rehn/Ellen Johnson Sirleaf: Women, War and Peace,. UNIFEM (Hg.), New York. 2002.
iv Women, War and Peace, S. 79.
v Verwiesen werden soll hier nur auf die vorliegeenden Nationalen Aktionspläne von UN-Mitgliedsstaaten, sowie auf UNSCR S/2010/173 vom 6. April 2010 „Women and peace and security; Re4prot of the Secretary General, in dem den UN-Mitgliedstaaten und internationalen Organisationen und der UN selbst insgesamt 26 Indikatoren vorgeschlagen werden, und das sich darauf beziehende Arbeitspapier der informellen EU-Task-Force „Frauen, Frieden und Sicherheit“ von 2010 über „Indikatoren für den umfassenden Ansatz für die Umsetzung der Resolutionen 1325 und 1820 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen betreffend Frauen, Frieden und Sicherheit durch die EU“, in dem für die EU 17 Indikatoren benannt werden, an Hand derer Fortschritte und Handlungsnotwendigkeiten bezogen auf die Umsetzung der UN-Resolutionen gemessen werden sollen.

Foto: Stephan Röhl - Bestimmte Rechte vorbehalten

 

Gitti Hentschel

Institutsleiterin
Fon: +49 - (0)30 - 285 34-122
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