Kampagne zur Streichung des Paragrafen 219 a StGB

Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung hat eine Kampagne zur Streichung des Paragrafen 219 a StGB gestartet.

Vor einigen Wochen war es noch undenkbar, doch die Streichung des Paragrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch rückt jetzt in erreichbare Nähe. Die Verurteilung der Ärztin Kristina Hänel am 24. November 2017 durch das Amtsgericht Gießen hat zu einer breiten gesellschaftlichen Debatte über die Kriminalisierung von Ärzt*innen, Beratungsstellen und Einzelpersonen, die Informationen zum Thema Schwangerschaftsabbruch zur Verfügung stellen, geführt. Die Reaktion der Parteien erfolgte überraschend schnell: Nun wollen LINKE, die Grünen, die SPD und Teile der FDP das Zeitfenster vor der Regierungsbildung nutzen, im Bundestag eine Mehrheit gegen den Paragrafen 219a zu erreichen. Gleichzeitig versuchen die Bundesländern Bremen, Berlin, Brandenburg und Hamburg durch eine Bundesratsinitiative die Streichung des Paragrafen zu erwirken. Dies wäre eine politische Niederlage für die neu in den Bundestag eingezogene AfD und ein großer Schritt vorwärts im Kampf für sexuelle und körperliche Selbstbestimmung.

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