Die Gießener Ärztin Kristina Hänel ist mit ihrer Revision vor dem OLG Frankfurt am Main gescheitert. Damit ist das Urteil gegen sie nach §219a wegen „Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft“ rechtskräftig und sie muss die Informationen zu Ablauf und Methoden des Schwangerschaftsabbruchs in ihrer Praxis von ihrer Webseite nehmen. Sie hat bereits angekündigt Verfassungsbeschwerde einzulegen. Bundesweit hat die Ablehnung der Revision eine Welle der Solidarität ausgelöst und unter dem #WirInformierenWeiter stellen Vereine, Politiker*innen und Einzelpersonen nun Hänels Informationsbroschüre online. Wer selbst keine Abbrüche durchführt oder in „grob anstößiger Weise“ bzw. zum „eigenen Vermögensvorteil“ (§219a StGB) darstellt, darf darüber informieren.
So auch das Gunda-Werner-Institut, das hiermit ein klares Zeichen für Informationsfreiheit, den Zugang zu reproduktiven Rechten und die Entkriminalisierung von Ärtzt*innen setzt. Das löst zwar nicht das Grundproblem, kann aber kurzfristig die Informationslücke schließen, die das Urteil erzeugt hat.