Von Marie Wittenius (unter Mitarbeit von Katrin Lange), wissenschaftliche Mitarbeiterin der Beobachtungsstelle für gesellschaftspolitische Entwicklungen in Europa.

Rechtspopulistische und antifeministische Bewegungen, die gegen die Gleichstellung der Geschlechter und sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte (SRHR) [*1]  mobilisieren, sind in den letzten Jahren europaweit erstarkt. Mit diesem Erstarken zeigt sich deutlich eine zunehmend transnational organisierte und finanzierte eigenständige Anti-Gender-Bewegung, die die Rechte von Frauen und LGBTIQ*-Personen [*2] sowie die Zivilgesellschaft angreift. Dies zeigt sich nicht nur auf nationalstaatlicher (und lokaler) Ebene, sondern auch auf europäischer Ebene, wo sich Bündnisse transnational organisieren und versuchen, grundlegende Werte der Europäischen Union zu untergraben und bereits bestehenden Konsens rückgängig zu machen. Die Anti-Gender-Bewegung greift verschiedentlich die Basis von Menschenrechten an, immer vereint unter dem gemeinsamen Feindbild der „Gender-Ideologie“. 

„Gender-Ideologie“ als Projektionsfläche für ein gemeinsames Feindbild

"Mit Gender sind im Wesentlichen gesellschaftliche Geschlechterverhältnisse gemeint, also die Vorstellungen, Erwartungen und Normen, die an die Menschen in einer Gesellschaft gerichtet sind. Diese Geschlechterverhältnisse sind nicht von der Natur, sondern gesellschaftlich vorgegeben. Sie beinhalten beispielsweise Annahmen darüber, wie Frauen und Männer sich entsprechend ihres Geschlechts verhalten sollen. In verschiedenen Epochen und Gesellschaften können diese Annahmen sich unterscheiden und im Laufe der Zeit auch verändern. Geschlechterverhältnisse sind somit nicht unveränderlich, sondern wandel- und gestaltbar." [1]

Die Vielfalt der Akteure der Anti-Gender-Bewegung in Bezug auf ihre Motivationen, ihre damit einhergehenden Argumentationslinien sowie ihren Grad der Institutionalisierung ist enorm. Trotz nationaler historisch und gesellschaftlich bedingter Unterschiede in Entwicklung und Ausprägung dieser Bewegungen in Europa, zeigt sich eine starke transnationale strategische und finanzielle Vernetzung gegen ein gemeinsames Feindbild: die „Gender-Ideologie“. Um die Opposition gegen das Konzept „Gender“ zusammenzufassen, sind verschiedene Begriffe geprägt worden wie Anti-Genderismus, War against Gender oder Anti-Gender-Bewegung. Trotz unterschiedlicher Begrifflichkeiten besteht in der Fachliteratur Konsens darüber, dass es sich um ein transnationales Phänomen handelt, das sich zwar nationaler und lokaler Narrative bedient, jedoch über Grenzen hinweg konsistent bleibt. [*3], [2], [3]

Die Bekämpfung der „Gender-Ideologie“ dient dabei als oberflächlicher gemeinsamer Nenner und Projektionsfläche der unterschiedlichen politischen Zielsetzungen innerhalb der Bewe-gung. Somit fungiert der Begriff als freie Projektionsfläche für Rassismus, Antisemitismus, Homo- und Transfeindlichkeit, völkisches Gedankengut und Elitenfeindlichkeit. Unter dem gemeinsamen Feindbild vereint sich eine Vielzahl unterschiedlicher Akteure wie rechte Gruppierungen, rechtspopulistische Parteien, christlich-fundamentalistische Organisationen, aber auch bürgerlich-konservative oder liberale Milieus. [4]

Die organisierte Opposition gegen die Förderung von Gleichstellungspolitiken und von sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechten – wie auch der Begriff „Gender-Ideologie“ – ist kein neues Phänomen in europäischen Gesellschaften. Der Diskurs wurde beginnend mit den 1990er Jahren vorerst von konservativen Akteuren, der katholischen Kirche und rechtspopulistischen Parteien geführt. Eine politische Mobilisierung breiterer Teile der Gesellschaft fand jedoch erst später statt [6]. Der Begriff „Gender-Ideologie“ fand insbesondere in der rechten Szene starke Resonanz und wäre ohne die Aufnahme in rechtspopulistische Narrative nicht so bekannt geworden [7]. Eine neue Entwicklung der letzten zehn Jahre ist die transnational übergreifende Einigung und organisierte Allianzbildung unterschiedlicher Teilgruppen dieser Opposition unter dem Narrativ der Bekämpfung der Gender-Ideologie [8]. 

Die ersten eindeutigen Anti-Gender-Kampagnen entstanden Mitte der 2000er Jahre in europäischen Ländern wie Spanien, Kroatien, Italien und Slowenien, die sich beispielsweise gegen die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe oder die Sexualaufklärung an Schulen richteten. Mit über 120.000 Teilnehmenden waren es jedoch die Massenproteste der Bewegung „Manif pour Tous“ gegen ein Gesetz zur Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe in Frankreich, welche im Jahr 2012 einen Höhepunkt der Mobilisierung und eine bis zu diesem Zeitpunkt unübertroffene Sichtbarkeit erreichten [10].

Dieses Momentum wird in der Fachliteratur als einschneidender Wendepunkt und Beginn der stärkeren Ausbreitung ähnlicher Bewegungen in Europa, beispielsweise in Deutschland, Italien, Polen, Russland oder der Slowakei, gesehen. Der entstandene Aufschwung an Bewegungen nahm teils bestimmte aktuelle politische Debatten und konkrete Gesetzesvorschläge zum Anlass oder agierte präventiv, um befürchteten Politikänderungen zuvorzukommen. Die Angriffe richten sich insbesondere gegen die Rechte von LGBTIQ*-Personen, reproduktive Rechte und die Reproduktionsmedizin sowie gegen die Aufklärung über Sexualität und Geschlechtergleichstellung [12]. Fortschritte in den genannten Bereichen werden als „Propagierung von Homosexualität“ oder „Abschaffung der Familie“ umgedeutet [*4].

Das ambivalente Verhältnis der Anti-Gender-Bewegung zur Europäischen Union

Trotz limitierter Befugnisse im Bereich soziale Rechte und Gleichstellung beeinflusst die Europäische Union nationale Politik durch „softe“ Mechanismen – beispielweise durch gemeinsame Mindeststandardsetzung oder strategische Richtungsvorgaben wie in der Strategie zur Gleichstellung der Geschlechter und der LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie [*5].  Weiterhin gestaltet die Europäische Union mittels einer guten Basis an Antidiskriminierungsrichtlinien , unter anderem zur Gleichbehandlung am Arbeitsmarkt, und durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs die nationale Gesetzgebung mit [*6].

Einerseits wird die Europäische Union (oder oft nur abstrakt: „Brüssel“), ebenso wie andere internationale Organisationen, von der Anti-Gender-Bewegung als „korrupte Elite“ gesehen, die die Nationalstaaten und ihre nationale Souveränität und Werte untergräbt [13]. So war beispielweise auf einer Großdemonstration gegen Sexualaufklärung und -erziehung 2015 in Warschau auf den Protestschildern zu lesen, dass Gender das Ebola aus Brüssel sei. Es wird also gezielt das Bild einer kolonialistischen Unterdrückung durch die Europäische Union, und damit von dieser als Ursprung des Übels, vermittelt [14]. 

Andererseits ist die transnationale Vernetzung der Akteure bis hin zu ihrer Repräsentation im Europäischen Parlament ein wichtiger Bestandteil der Bewegung. Mit der europäischen Parlamentswahl 2019 verdoppelte sich der Anteil an Mitgliedern des Europäischen Parlaments, die die Gleichstellung der Geschlechter, sexuelle und reproduktive Rechte von Frauen, sexuelle Aufklärung, die gleichgeschlechtliche Ehe und die Istanbul-Konvention zur Bekämpfung jeglicher Formen von Gewalt gegen Frauen ablehnen, auf geschätzt 30 Prozent [15]. 

Das Erstarken und die vermehrte Repräsentation von rechtspopulistischen Parteien im Europäischen Parlament, aber auch im Europäischen Rat oder dem Rat der Europäischen Union, führt verstärkt zu einer erhöhten Einflussnahme in gleichstellungspolitischen Debatten, beispielsweise in Bemühungen in offiziellen Dokumenten, den Begriff beziehungsweise das Konzept „Gender“ zu blockieren.

Zentrale Argumentationslinien: Glorifizierung „natürlicher“ Gender-Rollen und eines traditionellen Familienbildes sowie Verteidigung des Kindeswohls

Neben der Ablehnung des Konzeptes „Gender“ [*7] hat die Anti-Gender-Bewegung transnational übergreifend die folgenden Kernthemen, an denen sich die großen Argumentationslinien aufzeigen lassen:

  • Gleichgeschlechtliche Ehe: Dieses Thema ist oft Auslöser von Protesten und geht einher mit Diskussionen um Adoptionsrechte gleichgeschlechtlicher Paare, Leihmutterschaft, Reproduktionsmedizin und den Zugang zu dieser für Individuen und gleich-geschlechtliche Paare. Die Rechte von LGBTIQ*-Personen stehen damit oft an vorderster Front der Angriffe durch die Anti-Gender-Bewegung. Dabei wird die gleichgeschlechtliche Ehe von der Anti-Gender-Bewegung als Einfallstor für politische Reformen dargestellt, die im Speziellen die „traditionelle“, „natürliche“ Rolle von Mutter und Vater und im Allgemeinen das binäre Geschlechterkonzept von Frauen und Männern als den einzigen beiden Geschlechtern abschaffen wollen. Die Konsequenz sexueller Vielfalt sei somit eine „Abschaffung der Familie“, hier gemeint ist die heteronormative Kleinfamilie.
  • Reproduktive Rechte: Historisch betrachtet ist dies das Thema, welches den Ursprung der Bewegung in den 1990er Jahren bildet. Themen wie Schwangerschaftsabbrüche, Verhütung und der Zugang zu Reproduktionsmedizin sind auch weiterhin zentrale Bestandteile der Bewegung. Insbesondere Schwangerschaftsabbrüche werden als „Kultur des Todes“ betrachtet und besonders stark von der katholischen Kirche und religiösen Organisationen bekämpft.
  • Sexualaufklärung und -bildung in Schulen: Hierbei wird insbesondere die Vermittlung von Inhalten zu den Themen Gleichstellung der Geschlechter und Homosexualität angegriffen. Die Anti-Gender-Bewegung argumentiert mit dem Bild des unschuldigen Kindes, das in seiner Entwicklung nachhaltig geschädigt werde, unter anderem durch das Verwischen von „Natürlichkeiten“ wie der Existenz von allein zwei Geschlechtern. Diese – als übermäßig wahrgenommene – Konfrontation mit Sexualaufklärung und Förderung von „sexueller Freizügigkeit“ führe zu einer „Hypersexualisierung“ oder „Frühsexualisierung“ von Kindern. 
  • Demokratische Rechte: In diesem Zusammenhang wird die „Gender-Ideologie“ als politisches Projekt dargestellt. Oft werden die „korrupten Eliten“ genannt, die die „Gender-Ideologie“ als neue Form des Totalitarismus gegen den Willen der Bevölkerung durchsetzen würden. Teilweise wird die „Gender-Ideologie“ auch als neue linke Ideologie, angelehnt an den Kommunismus, oder als neokolonialistisches westliches Projekt dargestellt. In jedem Fall stellt sich die Anti-Gender-Bewegung als Verteidigerin der Demokratie gegen die „Gender-Ideologie“ als neues undemokratisches politisches System dar. In diesem Zusammenhang wird auch oft das Recht auf Religionsfreiheit genannt, da das politische Projekt „Gender-Ideologie“ insbesondere christliche Menschen zwinge, gegen ihr Gewissen zu handeln [19]. 

Diese Argumentationslinien beruhen alle auf dem Mobilisieren von Emotionen wie Angst oder Wut. Die „Gender-Ideologie“ wird als Bedrohung einer bestimmten Ordnung (z.B. Geschlechterrollen, Familie) dargestellt und mit den vermeintlichen Konsequenzen (z.B. Gefährdung des Kindeswohls, Einschränkung von (Religions-)Freiheit) wird Angst geschürt sowie Wut auf politische Korrektheit, „die Eliten“ oder die Politik [20]. 

Der Fokus auf die „traditionelle“ Familie, das „natürliche“ (d.h. binäre) Verständnis von Geschlecht sowie die Verknüpfung dieser Themen mit dem Schutz von Kindern vor der „Propagierung von Homosexualität“ oder der „Abschaffung der Familie“ sind die klassischen Argumentationslinien der Anti-Gender-Bewegung. Es lässt sich jedoch feststellen, dass sich die Anti-Gender-Bewegung neben den religiösen und konservativen Argumentationsmustern mittlerweile auch oft wissenschaftliche oder menschenrechtliche Ansätze aneignet und diese uminterpretiert. Ein Muster ist das Narrativ, dass es konkurrierende Rechtsnormen gebe. Beispielsweise wird das Argument, internationales Recht schütze das Recht auf Leben vor der Geburt herangezogen, um ein Abtreibungsverbot zu begründen [21]. 

Entsprechend haben sich, neben den etwas verstaubt daherkommenden kirchlichen und konservativen Akteuren, eine Reihe neuer zivilgesellschaftlicher Initiativen gegründet, die sich als „besorgte Bürgergruppen“ darstellen und oft großangelegte Anti-Gender-Kampagnen inszenieren und Proteste organisieren. Beispiele hierfür sind Manif pour Tous (Frankreich, Italien), Demo für Alle (Deutschland), U ime obitelji (Kroatien) oder Civilna iniciativa za družino in pravice otrok (Slowenien), die ein wesentlich breiteres Publikum erreichen, da sie jünger und moderner erscheinen. Indem sie liberale Werte wie Individualismus, Menschenrechte und Gleichstellung der Geschlechter oder auch den globalen Kapitalismus kritisieren, erreichen sie eine neue transnationale politische Mobilisierung. Diese Anti-Gender-Gegner bilden eine anti-elitäre Zivilgesellschaft, die Individualismus und Minderheitenrechte als Hauptwerte liberaler Demokratien ablehnen. Diese Bewegungen können dabei als Schirmorganisation für mehrere Unterorganisationen fungieren und sich transnational über Europa hinweg verbinden [22]. 

Wie sich das Erstarken der Anti-Gender-Bewegung in Europa zeigt: Der „War on Gender“ gegen die Istanbul-Konvention

Ein Beispiel, welches gut illustriert, wie die Anti-Gender-Bewegung derzeit auf verschiedenen Ebenen (national, europäisch, institutionell) und mit unterschiedlichen Narrativen (siehe Länderbeispiele) gegen Menschenrechte von LGBTIQ*-Personen und Frauen vorgeht, ist die Istanbul-Konvention.

Die 2011 in Istanbul unterzeichnete und 2014 in Kraft getretene Istanbul-Konvention ist das bisher weitreichendste international rechtsverbindliche Instrument zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Der Konvention liegt ein umfassender und weiter Gewaltbegriff, der grundsätzlich alle Formen von Gewalt umfasst, zugrunde. Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt stellen laut Übereinkommen eine Menschenrechtsverletzung dar. Sie sind Ausdruck eines historisch gewachsenen ungleichen Machtverhältnisses zwischen Männern und Frauen und als Folge struktureller Diskriminierung zu sehen. In diesem Zusammenhang wird in der Konvention der Begriff „Gender“ – der bereits bei der Erarbeitung der Konvention kontrovers diskutiert wurde – definiert im Sinne von gesellschaftlich geprägten Rollen, Verhaltensweisen, Tätigkeiten und Merkmalen, die eine bestimmte Gesellschaft als für Frauen und Männer angemessen ansieht. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, Vorurteilen, Bräuchen und Traditionen etc., die auf der Vorstellung der Unterlegenheit der Frau oder auf Rollenzuweisungen für Frauen und Männer beruhen, zu beseitigen. 

Die Rechte von LGBTIQ*-Personen sind nach wie vor nicht ausreichend in internationalem und nationalem Recht anerkannt. Auch im Text der Istanbul-Konvention gibt es keine strukturelle Anerkennung dieser Rechte [23]. Die Vertragsparteien sind jedoch bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention und insbesondere bei Maßnahmen zum Schutz der Rechte der Opfer verpflichtet, von Gewalt betroffene Personen unter anderem nicht aufgrund ihrer sexuellen Ausrichtung oder Geschlechtsidentität zu diskriminieren [24]. Der Europarat bekräftigt hierzu, dass lesbische, bisexuelle und trans* Frauen in ihrem Recht, ein Leben frei von Gewalt zu führen, Zugang zu Schutzmaßnahmen erhalten müssen. Im Falle von häuslicher Gewalt können ergänzend auch schwule Männer zur Opferschutzgruppe gehören [25]. 

Kontroversen über die der Istanbul-Konvention zugrundeliegenden Konzepte von Gender als sozialem Konstrukt und Gewalt als umfassendem strukturellen Phänomen haben in den vergangenen Jahren zu einer immer stärkeren Politisierung des Themas durch eine sich transnational organisierende Anti-Gender-Bewegung geführt. Die Istanbul-Konvention wird dabei als Trojanisches Pferd dämonisiert, durch welches der Europarat die gleichgeschlechtliche Ehe und mehr Rechte für LGBTIQ*-Personen unbemerkt „einzuschleusen“ versuche. Es wird argumentiert, dass die „Gender-Ideologie“ ein von „außen“ bzw. „oben“ auferlegtes Konzept sei, welches vorherrschende traditionelle Werte und Vorstellungen des Landes abwerte und beispielsweise die „natürliche Ordnung der Geschlechter“ bedrohe. Durch eine fehlende Abgrenzung zwischen Männern und Frauen würden zudem Frauen nur noch stärker benachteiligt werden. Die Anti-Gender-Bewegung stellt somit nicht Gewalt gegen Frauen, das Kernthema der Konvention, in den Mittelpunkt, sondern konstruiert den Beitritt zur Konvention als „Einfallstor“ für den Verfall traditioneller Werte und Leitbilder durch die „Gender-Ideologie“ [26]. 

Die Anti-Gender-Bewegung hat zunehmend Erfolg mit dieser Politisierung des Themas Ge-walt gegen Frauen und hat letztlich zu den beobachteten Backsliding-Tendenzen in mehreren Staaten geführt: 

  • Bulgarien hat die Konvention 2016 unterzeichnet. 2018 hat das bulgarische Verfassungsgericht die Istanbul-Konvention als verfassungswidrig erklärt. In einem Acht-zu-Vier-Urteil erklärte das Verfassungsgericht, dass die Nutzung des Begriffes Gender als soziales Konstrukt im Sinne der Konvention gegen die bulgarische Verfassung verstoße, da diese ein binäres Verständnis von Geschlecht – männlich und weiblich – festlege [27]. 
  • Polen hat die Konvention bereits 2015 ratifiziert. Derzeit läuft jedoch im Parlament eine Gesetzesinitiative zum Austritt. Der entsprechende Gesetzentwurf „Yes to Family, No to Gender“ wurde am 30. März 2021 vom polnischen Parlament zur Weiterarbeit an die parlamentarischen Ausschüsse gegeben. Die polnische Regierung selbst argumentiert, dass die Istanbul-Konvention die Religion nicht respektiere und die „Gender-Ideologie“ fördere. Es wird befürchtet, dass die Konvention durch einen neuen Vertrag ersetzt werden soll, der mitunter gleichgeschlechtliche Ehen verbietet [28]. 
  • Die Slowakei hatte die Konvention mit als einer der ersten Staaten 2011 unterzeichnet. 2019 entschied das slowakische Parlament, die Konvention nicht zu ratifizieren. Gegner der Konvention, darunter Repräsentanten der katholischen Kirche, kritisierten in den vergangenen Jahren immer wieder, dass mit der Konvention unter dem Deckmantel des Schutzes der Frauenrechte die sogenannte „Gender-Ideologie“ propagiert und die „Homo-Ehe“ ermöglicht werde. Das Thema Frauenschutz sei zu ernst, als dass Versuche hingenommen werden dürften, in seinem Rahmen die „Gender-Ideologie“ unterzuschieben [30].
  • Ungarn hat die Konvention 2014 unterzeichnet, jedoch hat das Parlament 2020 eine Resolution verabschiedet, welche die Regierung auffordert, die Konvention nicht zu ratifizieren. Als Begründung wird die Definition von Gender in der Konvention sowie die Anerkennung geschlechtsspezifischer Gewalt als Form der Verfolgung in Asylverfahren angeführt. Beides gefährde die ungarische Kultur, Gesetze, Traditionen und nationale Werte [31].
  • Die Türkei hatte die Konvention mit als einer der ersten Staaten 2011 ratifiziert und bereits ein Gesetz erlassen, welches sich auf die Bestimmungen der Istanbul-Konvention bezieht. Per Dekret hatte der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan den Austritt zehn Jahre später zum 1. Juli 2021 veranlasst. Als Begründung wurde angeführt, dass die Konvention Homosexualität normalisiere, was den traditionellen gesellschaftlichen und familiären Werten der Türkei widerspreche [32]. 

Die nationalstaatlichen Entwicklungen führen auch zu einer Blockadehaltung einzelner Mitgliedstaaten hinsichtlich des Beitritts der Europäischen Union zur Istanbul-Konvention. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte diesen zu einer der wichtigsten Prioritäten der Europäischen Kommission gemacht.

Dieser Artikel wurde im Newsletter N° 2/2021 der Beobachtungsstelle „No to Gender – Yes to what exactly? Einblicke in die europäische Anti-Gender-Bewegung“ erstveröffentlicht.

Die Beobachtungsstelle für gesellschaftspolitische Entwicklungen in Europa ist ein Projekt des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V., welches aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wird. Sie widmet sich in ihrer Arbeit der europäisch-vergleichenden Analyse gesellschaftspolitischer Entwicklungen. Ziel des Projektes ist es, den europaweiten Austausch zu fördern. 
Die Publikation gibt nicht die Auffassung der Bundesregierung wieder. Die Verantwortung für den Inhalt obliegt den Autorinnen Marie Wittenius und Katrin Lange.

Der Artikel ist Teil unseres Dossiers Angriff auf die Demokratie? Anti-Gender-Bewegungen in Europa.

Fußnoten

[*1] Das Recht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte ist im internationalen und europäischen Menschenrecht verankert. Staaten sind verpflichtet, den Zugang zu erschwinglicher und qualitativ hochwertiger Gesundheitsversorgung und -dienstleistungen zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören beispielweise umfassende Sexualaufklärung und -erziehung, effektive und moderne Verhütungsmethoden, gesetzmäßige und unbedenkliche Schwangerschaftsabbrüche und Gesundheitsversorgung von Müttern. Weitere Informationen der Menschenrechtskommissarin des Europarats.

[*2] LGBTIQ* ist eine Abkürzung für die Begriffe lesbisch, schwul (im Englischen „gay“), bisexuell, trans*, inter* und queer und damit eine Abkürzung für sexuelle Orientierungen und geschlechtliche Identitäten. Sollten in den Beiträgen die Schreibweise von LGBTIQ* abweichen, dann wurde diese abweichende Schreibweise vom Ursprungstext übernom-men und kontextabhängig verwendet.

[*3] Dieser Beitrag nutzt den überwiegend im internationalen Kontext verwendeten Begriff Anti-Gender-Bewegung (Englisch: Anti-Gender Movement).

[*4] Siehe Abschnitt Zentrale Argumentationslinien.

[*5] Unter dem Schwerpunkt „Union der Gleichheit“ wurden die Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020–2025 und die Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen 2020–2025 von der Europäischen Kommission veröffentlicht.

[*6] Antidiskriminierungsrichtlinien der Europäischen Union: Richtlinie 2000/43/EG zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft, Richtlinie 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, Richtlinie 2004/113/EG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, Richtlinie 2006/54/EG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen. Eine fünfte Antidiskriminierungsrichtlinie, die unter anderem ein einheitliches Schutzniveau für Menschen mit Behinderungen schaffen soll, wird seit 2008 im Rat der Europäischen Union blockiert. Laut ihren politischen Leitlinien wird die Kommission von der Leyen neue gesetzliche Maßnahmen im Bereich Anti-diskriminierung vorschlagen.

[*7] Definition siehe Abschnitt „Gender-Ideologie“ als Projektionsfläche für ein gemeinsames Feindbild.

Quellenverweise

[1] Gärtner et al. (2020): Was der Gender Care Gap über Geld, Gerechtigkeit und die Gesellschaft aussagt. Forschungsbericht. S. 8.

[2] Kuhar & Paternotte (2017): Anti-gender campaigns in Europe: Mobilizing against equality. Rowman & Littlefield, S. 4.

[3] Korolczuk & Graff (2018): Gender as „Ebola from Brussels“: The anticolonial frame and the rise of illiberal populism. Journal of Women in Culture and Society, 43(4), S. 797-821.

[4] Henninger et al. (2021): Einleitung: Mobilisierungen gegen Feminismus und ‚Gender‘. Erscheinungsformen, Erklärungsansätze und Gegenstrategien. Gender: Zeitschrift für Geschlecht, Kultur und Gesellschaft, Sonderheft 6, S.10 ff.

[5] Kuhar & Paternotte 2017: 9 ff.

[6] Kuhar & Paternotte 2017: 255 ff.

[7] Kuhar & Paternotte 2017: 13 ff., Brinkschröder (2021): Rettungsinseln in „LGBT-freien Zonen“. In Anti-Genderismus in Europa. transcript-Verlag, S. 298 f.

[8] Graff & Korolczuk (2022): Anti-Gender Politics in the Populist Moment. Taylor & Francis, S. 5, Denkovski et al. (2021): POWER OVER RIGHTS Volume II. S. 53 f.

[9] Kuhar & Paternotte 2017: 13 ff., Paternotte & Kuhar (2018): Disentangling and locating the „global right“: Anti-gender campaigns in Europe. Politics and Governance, 6(3), S. 13 ff.

[10] Kuhar & Paternotte 2018: 7 f.

[11] Kováts & Põim (2015): „Gender as symbolic glue.“ Budapest, Foundation for European Progressive Studies. S. 27.

[12] Paternotte & Kuhar 2018: 7-8, Kuhar & Paternotte 2017: 1-16; 253-272, Brinkschröder 2021: 297-310, Kováts & Põim 2015: 126 ff., vgl. Friedrich-Ebert-Stiftung (2016): GENDER MATTERS! ANTIFEMINISM Newsletter on gender activities by the Friedrich-Ebert-Stiftung – No. 6.

[13] Kuhar & Paternotte 2017: 7.

[14] Korolczuk & Graff 2018: 811 ff., Kováts & Põim 2015.

[15] Zacharenko (2019): The neoliberal fuel to the anti-gender movement. International Politics and Society (online).

[16] Zacharenko 2019.

[17] POLITICO: EU’s foreign policy gender plan faces resistance from Poland and Hungary (25.11.2020), vgl. auch Kováts (2019): Neuen Mut statt neue Tabus – Dilemmata der Genderpolitik in der EU überwinden, Gunda Werner Institut, Heinrich Böll Stiftung (online).

[18] EURACTIV: Poland, Hungary block ‘gender equality’ from EU social summit (08.05.2021).

[19] Kuhar & Paternotte 2018: 9-10, Brinkschröder 2021: 297 f.

[20] Sauer (2021): Affekte und Emotionen in Anti-Gender-Mobilisierungen. Blog interdisziplinäre Geschlechterforschung (online).

[21] Denkovski et al. 2021: 53 f. 

[22] Kuhar & Paternotte 2017: 260; 264 ff., Korolczuk & Graff 2018: 798 f.

[23] Niemi et al (2020): International Law and Violence Against Women: Europe and the Istanbul Convention. Routledge, S. 82.

[24] Istanbul-Konvention Artikel 4, Paragraph 3.

[25] Die Beobachtungsstelle hat sich mit der Umsetzung der Istanbul-Konvention in verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auseinandergesetzt: Lange et al. (2020): Gewalt gegen Frauen – Zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Dänemark, Finnland und Österreich, Arbeitspapier Nr. 21, Lesben- und Schwulenverband (LSVD): Istanbul-Konvention: Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen (online), Europarat: Council of Europe Convention on Preventing and Combating Violence against Women and Domestic Violence: Questions and answers (online).

[26] Online-Seminar zum Thema Backlash against Women’s Rights and the Istanbul Convention (Videomitschnitt auf Youtube), Niemi et al 2020: 260, Europarat (2021): Conference Report – Gender equality and the Istanbul Convention: a decade of action. S. 17 ff. (online).

[27]  Human Rights Watch (2018): Speak Out to Protect Bulgaria’s Women (online), Darakcho (2019): „The Western Feminists Want to Make Us Gay“: Nationalism, Heteronormativity, and Violence Against Women in Bulgaria in Times of „Anti‑gender Campaigns“. Sexuality & Culture, 23(4), S. 1209.

[28] Euronews: Istanbul Convention: Poland moves a step closer to quitting domestic violence treaty (01.04.2021), Balkan Insight: Poland’s Replacement for Istanbul Convention Would Ban Abortion and Gay Marriage (15.03.2021).

[29] Die Zeit: Polnische Region hebt Status als „LGBT-freie Zone“ auf (23.09.2021), Lesben- und Schwulenverband (LSVD): „LSBTI-freie Zonen“ in Polen – Steigender Hass im Nachbarland (online), Brinkschröder 2021: 297-310.

[30] EURACTIV: Slowakei lehnt Übereinkommen gegen Gewalt gegen Frauen ab (01.12.2019), Nachrichtendienst Östliche Kirchen: Slowakei: „Istanbul-Konvention“ wird nicht ratifiziert (19.03.2021).

[31] Index: Hungarian Parliament refuses to ratify the Istanbul Convention for its asylum provisions and inclusion of gender (05.05.2020). 

[32] Deutsche Welle: Turkey to pull out of Istanbul Convention on violence against women (30.06.2021), BBC: Turkey Erdogan -  Women rise up over withdrawal from Istanbul Convention (26.03.2021).

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