Werden homofeindliche Straftaten und Femizide in Zukunft stärker bestraft?

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Aus einem Referent*innenentwurf des Bundesjustizministeriums unter Marco Buschmann (FDP) geht hervor, dass bestimmte Formen der Hasskriminalität stärker geahndet werden sollen. Konkret geht es um Straftaten, die einen geschlechtsspezifischen Hintergrund haben, wie beispielsweise Femizide, oder solche, die aufgrund der "sexuellen Orientierung" begangen werden. Hierfür soll der Strafrechtsparagraf 46 reformiert werden, nach dem die "Beweggründe des Täters" berücksichtigt werden können. Bisher können "besonders auch rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische oder sonstige menschenverachtende" Motive berücksichtigt werden. Diese sollen um "geschlechtsspezifische" und "gegen die sexuelle Orientierung gerichtete" Beweggründe ergänzt werden.

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Hier können Sie nachlesen, was sich in Bezug auf Femizide ändern soll.