UN-Resolution 1960

Archive

Mit der UN-Resolution 1960 führte der UN-Sicherheitsrats im Dezember 2010 ein neues Instrument im Kampf gegen die Straflosigkeit von sexualisierter Kriegsgewalt ein. Er knüpft damit an die UN-Resolutionen 1325, 1820, 1888, 1898 an, die unter den Themenkomplex „Frauen, Frieden, Sicherheit“ vor allem auf Stärkung von Frauen und ihren Positionen in Kriegen, bei Friedensverhandlungen und bei der Bekämpfung von sexualisierter Gewalt in Konflikten abzielen. Neu in Resolution 1960 ist ein sogenannter „naming and shaming“-Mechanismus. Dieser sieht vor, dass der Generalsekretär in seinen jährlichen Berichten zur Umsetzung der Resolutionen 1820 und 1888 ausführliche Informationen über kriegsführende Parteien auflistet, die sich sexualisierter Gewaltverbrechen strafbar machen. Diese Liste soll als Grundlage für weitere Maßnahmen, wie Sanktionen, herangezogen werden. Dies schließt auch eine Nulltoleranz gegenüber Friedenssicherungspersonal und humanitärem Personal ein, die sexualisierte Gewaltverbrechen  verüben. Weiter wird die Schulung von Friedenskräften zur Sensibilisierung in Bezug auf sexualisierte Gewaltverbrechen gefordert. Sexualisierte Gewalt muss als schweres menschenrechtliches und völkerrechtliches Verbrechen anerkannt werden, um die Täter zur Verantwortung zu ziehen. Dem Generalsekretär wird auch ein jährlicher Berichterstattungsmechanismus zu UN-Resolution 1960 empfohlen.

 Die Resolution wurde unter US-amerikanischer Präsidentschaft beschlossen und beruft sich auf die wesentlichen Empfehlungen des Berichts des Generalsekretärs (S/2010/604) vom November 2010.