Genderpolitik in Georgien

Kartlis Deda Statue in Tiblissi
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Kartlis Deda Statue in Tiblissi

Zusammenfassung
Auf dem Weg zum Aufbau eines demokratischen Staates stellte die Gleichstellung der Geschlechter eine Herausforderung für Georgien dar. Obwohl die georgische Regierung positive Versuche zur Erarbeitung und Implementierung einer Gendergleichberechtigungsstrategie unternommen und, gleich anderen Südkaukasischen Staaten, internationale Verpflichtungen übernommen hat, sind weitere Bemühungen erforderlich, um eine Gleichberechtigung der Geschlechter sicherzustellen und alle Arten der Benachteiligung von Frauen zu bekämpfen.

Keine Demokratie ohne Gleichberechtigung
Nach der Rosenrevolution leitete Georgien eine Reihe von Reformen ein, mit dem Ziel, die Entwicklung demokratischer Werte in der Gesellschaft herbeizuführen. Eine demokratische Entwicklung erfordert die Einführung zahlreicher Mechanismen und Praktiken, einschließlich einer Gleichberechtigung der Geschlechter, welche Frauen und Männern gleiche Möglichkeiten bietet. Zivilgesellschaftliche Gruppen haben Gendergleichberechtigung nach und nach in den politischen Diskurs eingeführt und ihr einen Platz auf der Liste notwendiger Reformen gesichert; jedoch haben andere soziale und politische Probleme diese Thematik aus der Liste der Prioritäten verdrängt. Es ist notwendig zu begreifen, dass Gendergleichberechtigung ein ausdrückliches Ziel des Demokratisierungsprozesses darstellt und formelle, deklarative Maßnahmen oder Institutionen noch lange keine tatsächliche Gleichberechtigung bedeuten.

Wandel und der lokale Kontext
Seit seiner Unabhängigkeit bemüht sich Georgien, die Lage der Frauen zu verbessern; jedoch müssen diese Bemühungen im breiteren politischen Kontext betrachtet werden. Seit über 15 Jahren kämpft das Land mit den Schwiergkeiten und Herausforderungen der Transformation auf dem Wege zu einem demokratischen Staat. In der Tat hat die Unabhängigkeit spürbare Freiheiten und Chancen mit sich gebracht, gleichzeitig aber auch politiche und wirtschaftliche Unsicherheiten, darunter zwei ungelöste ethnische Konflikte, von denen Frauen wie Männer in Georgien betroffen sind. Diese Prozesse, verbunden mit einem hohen Grad an Migration, Arbeitslosigkeit und Armut, haben insbesondere die Lage und Lebensbedingungen vieler Frauen sehr negativ beeinflusst.

Die Rechte und der Status von Frauen in Georgien sind stark vom lokalen Kontext, von Traditionen und kulturellen Eigenarten des Landes beeinflusst. Zum einen bleiben im Land, vor allem in ländlichen Gegenden, weiterhin patriarchale Traditionen und Verhaltensmuster bestehen. Diese beinträchtigen private und öffentliche Bereiche, insbesondere was die Rollenverteilung zwischen Frauen und Männern sowie deren Stellung in der Gesellschaft betrifft. In dieser Hinsicht führt der überlegene Status von Männern oft zu Benachteiligung und Diskriminierung von Frauen. Mehr noch, männerdominierte Haushalte lassen Frauen wenig Ausdrucks- und Handlungsfreiheit.

Tief verwurzelte Stereotype, die Männern Frauen gegenüber eine bevorzugte Stellung einräumen, sind überall in Georgien verbreitet. Der Anstieg von Militarismus und religiösem Fundamentalismus erzeugt besondere Bedrohungen für die Freiheit und Rechte von Frauen. All diese Faktoren sind ausschlaggebend für das Entstehen eines ungleichen Kräfteverhältnisses zwischen den Geschlechtern und bilden eine solide Voraussetzung für die Ungleichberechtigung der Geschlechter.

Obwohl der Wandel für Frauen wie für Männer schwere Herausforderungen mit sich brachte, haben Frauen eher Strategien entwickelt, mit ihm fertigzuwerden. Ihre Erfahrung und Ausbildung in traditionell weiblichen Arbeitsgebieten wie Bildung und Gesundheitspflege erleichterte es ihnen, im zivilgesellschaftlichen Bereich aktiv zu werden. Sie gründeten ehrenamtliche Vereine, die sich mit den verschiedensten sozialen Problemen befassten, die sowohl für Frauen, aber auch für Männer und Kinder wichtig waren. Obwohl Frauen begannen wichtige Rollen in der Gesellschaft zu übernehmen, führten diese neuen Aktivitäten zu keiner Veränderung ihrer Stellung in der Familie oder im öffentlichen Leben. Diese Periode ist durch die Entstehung zahlreicher Frauen-NGO’s gekennzeichnet. Heute sind 200 solcher Organisationen registriert, davon sind etwa 80 aktiv. FrauenrechtlerInnen haben zwar Erfolge erzielt, ihre Aktivitäten blieben jedoch fragmentiert; bedauerlicherweise gelang es nicht, die Frauenbewegung in starken Einrichtungen zu konsolidieren, effektive Initiativen zu entwerfen und ihre Ziele einem breiteren Publikum zu vermitteln.

Die Regierungen post-kommunistischer Länder, Georgien nicht ausgenommen, versuchten den Aufstieg von Frauen und Gender-Mainstreaming im Politischen und öffentlichen Leben zu fördern, insbesondere nach der vierten Weltfrauenkonferenz und der Verabschiedung der Aktionsplattform von Beijing. Wahrend der für den jungen unabhängigen Staat schwierigen Transformationsperiode Ende der 90-er Jahre unternahm die georgische Regierung einen Versuch, Frauenprobleme 1998 durch die Einrichtung der ersten staatlichen Institution für die Förderung von Frauen anzugehen, jedoch hatte dieser Versuch nur einen formellen Charakter und brachte keine wesentliche Veränderung oder positiven Entwicklungen für den Status und die Rechte der Frauen in Georgien.
Georgien erklärte sich bereit, die Diskriminierung der Frauen zu bekämpfen und Gender-Gleichberechtigung zu unterstützen, indem es sich 1994 dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) anschloss. Viele sahen in dieser Entscheidung eine Hoffnung auf echtes Engagement, worauf konkrete Schritte zur Verbesserung der Gender-Gleichberechtigung im Land folgen würden. Laut CEDAW ist Georgien verpflichtet, die durch die Resolution 1325 des UN-Sicherheitsrats festgelegten Auflagen zur Rolle der Frauen bei der Verhütung und Beilegung von Konflikten und das Millenium-Entwicklungsziel Nr. 3 zur Förderung der Gender-Gleichberechtigung und Stärkung der Frauen, bis 2015 umzusetzen. Jedoch haben Frauen- und zivilgesellschaftliche Gruppen in Georgien diesbezügliche Bemühungen der Regierung immer wieder kritisiert – es fehle der georgischen Regierung an tatsächlichem Bestreben, ihren innerstaatlichen und internationalen Verpflichtungen nachzugehen.

Aktuelle Probleme für Frauen in Georgien
Die Realität, der die Frauen in Georgien ausgesetzt sind, ist voller Widersprüche. Einerseits haben sie Zugang zu Bildung, arbeiten aktiv in zivilgesellschaftlichen Organisationen mit oder leiten eigene Kleinunternehmen, andererseits aber erwartet die Gesellschaft nach wie vor vor allem von einer Frau, dass sie sich um Kinder und Haushalt kümmert. Obwohl seit einiger Zeit ein Geschlechterrollenwandel bemerkbar geworden ist und Frauen des öfteren zu Hauptverdienerinnen in der Familie geworden sind, ändert diese Situation nichts an der Rolle der Männer und der Arbeitsteilung im Haushalt. Dieses traditionellen Verhaltens- und Einstellungsmuster lassen den Frauen wenig Möglichkeiten, sich aktiv am öffentlichen Leben zu beteiligen.

Insbesondere sind Frauen in allen Aspekten der Politik unterrepräsentiert – sowohl auf lokaler als auch auf Landesebene, in der Legislative so wie in der Exekutive. Zur Zeit, und das nach den demokratischen Reformen der letzten Jahre, sind nur knapp 6% der Parlamentsabgeordneten Frauen – in der Regierung gibt es nur drei Ministerinnen.

FrauenrechtsaktivistInnen befürworten die Einführung von rechtlichen Mechanismen, welche eine Verbesserung der Genderbalance bei der Gesetzgebung für politische Parteien und dem Wahlrecht zur Folge haben würde; in diesem Fall könnte der politische Wille der Regierung, der im Gendergleichberechtigungsgesetz vom März 2010 zum Ausdruck gebracht wurde, zur Regelung dieser Probleme beitragen.

Frauen üben oft unbezahlte Arbeit aus; das Arbeitsrecht bedarf einer wesentlichen Überarbeitung, was Frauenrechte betrifft (1). Mehr noch, es existiert keine nationale Strategie für die Gleichstellung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt oder Angebote für Frauen, um Armut zu überwinden und in rechtlich geregelte Wirtschaftsprozesse eingebunden zu werden. In der Tat zeigen viele Untersuchungen, dass offizielle, bezahlte Arbeit von Frauen wie von Männern, zur Steigerung der wirtschaftlichen Effizienz und des Lebensstandards führt.

Während Frauen bei der Suche nach Arbeit in anderen Bereichen benachteiligt werden, sind sie im zivilen Sektor sehr gut vertreten. 58% der NGO-Mitarbeiter in Tbilissi und 63% in den Regionen sind Frauen (2).

Abtreibung bleibt die wichtigste Geburtsregelungsmethode in Georgien. Die Einführung verschiedener Familienplanungsmethoden hat in den letzten Jahren die Gesundheitssituation von Frauen eindeutig positiv beeinflusst, jedoch haben viele Frauen keinen Zugriff auf Informationen oder Hilfsmitteln aus dem Bereich der reproduktionsmedizinischen Dienstleistungen.

Häusliche Gewalt ist ein kritisches Genderproblem in Georgien. Georgische Frauen sind allen Formen der häuslichen Gewalt ausgesetzt; neben körperlicher Gewalt sind auch psychologische Gewalt und ökonomische Abhängigkeit verbreitet.

Die weitgehende Ungestraftheit der Gewalttäter und die Unwissenheit um die Rechte der Frauen sind die wichtigsten Hindernisse zur Bekämpfung dieses Problems. Zudem ist männliche Dominanz als Ausgangspunkt für ungleiche Behandlung in georgischen Familien alltäglich. Die erste umfassende Untersuchung zum Thema häusliche Gewalt im Südkaukasus (UNFPA, 2010) ergab, dass mindestens jede elfte verheiratete Frau in Georgien körperlicher Gewalt ausgesetzt war, während mehr als 35% aller verheirateten Frauen Gewalttätigkeit erfahren haben, die darauf abzielte, ihr Verhalten zu kontrollieren. Wichtig ist vor allem, dass häusliche Gewalt weiterhin als private Angelegenheit betrachtet wird; laut neuesten Ermittlungen glauben 78% aller Frauen in Georgien, dass Fälle von häuslicher Gewalt in der Familie bleiben und nicht öffentlich diskutiert werden sollten (3).

Georgien hat eine große Anzahl von ethnischen Minderheiten. Frauen aus ethnischen Minderheiten sind kulturellen und sprachlichen Einschränkungen, Menschenrechtsverletzungen sowie mangelndem Zugang zu Informationen und Fachkenntnissen ausgesetzt, was ihre Integration und Entwicklung behindert. Obwohl es Frauen aus anderen Minderheitsgruppen, z.B. aus sexuellen Minderheiten, geschafft haben sich zu organisieren und mit einigen Frauen-NGO’s zusammen zu arbeiten, erfahren sie von der Gesellschaft absolute Isolation und Diskriminierung.
Als Folge von zwei ethnischen Konflikten hat Georgien eine große Anzahl von Inlandsflüchtlingen (IDP’s). Die staatliche Strategie für Inlandsflüchtlinge 2009-2012 beinhaltet zwar auch Genderaspekte, aber weibliche IDP’s und Frauen in ländlichen Gegenden bleiben besonders gefährdet, was in Form einer schwachen wirtschaftlichen Situation, Armut und eingeschränktem Zugriff auf Informationen, Rechte und Fachkenntnisse zum Ausdruck kommt.

Gendergleichberechtigungspolitik in Georgien
Da es der Regierung Schewardnadses nicht gelang, das Problem der Genderdiskriminierung anzugehen und die Rechte der Frauen zu sichern, tauchte Gendergleichberechtigung nach der Rosenrevolution erneut auf der Agenda der Regierung auf. Um Genderproblemen gerecht zu werden, wurden 2004-2005 institutionelle Mechanismen in Form eines parlamentarischen Beratungsausschusses und einer Regierungskommission für Gendergleichberechtigung gebildet. Später, 2006, verabschiedete das Parlament auf Initiative von UNO-Organisationen und zivilgesellschaftlichen Frauengruppen, ein Konzept der Gendergleichberechtigung als Rahmendokument zur Erreichung der Gleichberechtigung der Geschlechter in verschiedenen Bereichen. Ein nächster Schritt war die Verabschiedung eines nationalen Aktionsplans für Gendergleichberechtigung 2007-2009. Jedoch zeigten Monitoring-Ergebnisse (4), dass staatliche Einrichtungen sowohl auf der legislativen als auch auf der exekutiven Ebene keine aktiven Bemühungen zur Implementierung dieses Plans unternahmen. In der Praxis kamen alle Bestrebungen und Beiträge in dieser Richtung von NGO’s und internationalen Organisationen.

Georgien fehlt es immer noch an spezifischer Gesetzgebung zu gendersensiblen Fragen und an einem allgemeinen Genderbewusstsein bei der Verabschiedung von Gesetzen; jedoch hat das Parlament im März 2010 ein Gesetz zur Gendergleichberechtigung verabschiedet. Frauenrechts-NGO’s, UNO-Organisationen und der parlamentarische Beratungsausschuss für Gendergleichberechtigung haben dabei geholfen das Gesetz zu entwerfen und viel Arbeit investiert, um die Verabschiedung des Gesetzes herbeizuführen. Das Gesetz soll sowohl Diskriminierung unterbinden, als auch die Sicherung von Gendergleichberechtigung in den Bereichen politische Beteiligung, Arbeitsangelegeheiten, Bildung, Gesundheitsvorsorge und Sozialfürsorge unterstützen. Obwohl abgeschwächt im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf, könnte es in Zukunft als Ausgangspunkt für weitere rechtliche Verordnungen, Dokumente und Reformen dienen. Bereits in seiner jetzigen Fassung sichert das Gesetz die Rechte von Frauen in verschiedenen Bereichen. Die Verabschiedung dieses Gesetzes ist auf jeden Fall ein Schritt vorwärts; da es jedoch erst seit kurzem in Kraft getreten ist, kann man noch nicht beurteilen, wie die praktische Umsetzung aussehen wird.

Der parlamentarische Beratungsausschuss für Gendergleichberechtigung bleibt die einzige für Gender-Probleme zuständige staatliche Institution, welcher das neue Gesetz zur Gendergleichberechtigung ein ständiges Mandat einräumt (5). Er wird die Umsetzung des nationalen Aktionsplans für Gendergleichberechtigung, der gerade entworfen wird, überwachen.

Seit der Rosenrevolution hat sich bei der Bekämpfung von Menschenhandel und häuslicher Gewalt vieles verändert. 2006 gipfelte der Wille der Regierung zu Reformen und zur engen Zusammenarbeit mit NGO’s in der Verabschiedung von Gesetzen zu Menschenhandel und häuslicher Gewalt.
Diese Gesetze werden unterstützt durch entsprechende Aktionspläne, durch Bildung von interinstitutionellen Dienststellen und die Gründung eines staatlichen Fonds zum Schutz und Beistand der Opfer von Menschenhandel, welcher zur Zeit eine entscheidende Rolle in der Erarbeitung und Umsetzung der staatlichen Politik zu Menschenhandel und häuslicher Gewalt spielt.

Fazit
Es hat lange gedauert, bis Gendergleichberechtigung ihren Platz im politischen Diskurs in Georgien gefunden hat. Das Land ist internationale Verpflichtungen eingegangen, Diskriminierung von Frauen zu bekämpfen und hat durch die Verabschiedung von Gesetzen, die sich mit Gendergleichberechtigung, häuslicher Gewalt und Menschenhandel befassen, politischen Willen gezeigt. Dies ist ein Zeichen des Bestrebens, demokratische Grundsätze zu übernehmen, jedoch wäre eine bessere Umsetzung dieser Verbindlichkeiten in die Praxis wünschenswert. Allgemein mangelt es der georgischen Gesetzgebung an Genderbewusstsein und die Gleichstellung der Geschlechter fehlt in staatlichen Strategien und politischen Ansätzen. Zusätzlich hindern existierende Stereotype, tief verwurzelte traditionelle Genderrollen und der eigene Mangel an Genderbewusstsein Frauen daran, ihre Rechte und Freiheiten in vollem Maße zu nützen. Die Frauenbewegung Georgiens sollte stärker und konsolidierter auftreten, um die Interessen der Frauen besser vertreten zu können.

Obwohl Georgien umfassende demokratische Reformen eingeleitet hat, fehlt es an aktivem Bestreben, Gendergleichberechtigung sicher zu stellen. Während politische, finanzielle und menschliche Ressourcen dringend benötigt werden, um Fragen der Geschlechtergleichheit anzugehen, sind es weiterhin vor allem internationale Organisationen, die immer wieder Druck ausüben. Wenn Georgien die EU-Mitgliedschaft anstrebt, sollte es berücksichtigen, dass die Bekämpfung von Diskriminierung und die Einbeziehung geschlechtlicher Gleichstellung in Programme und Strategien ein Grundprinzip ist, dessen Umsetzung die EU von zukünftigen Mitgliedern erwartet. Die Einhaltung solcher Grundsätze garantiert die Entstehung effektiver und nachhaltiger Demokratien, integrationsfreudige und mannigfaltige Gesellschaften und gleiche Chancen für die Mitglieder der Gesellschaft.

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(1) Georgia Gender Assessment, USAID, Georgien 2010
(2) Sumbadze Nana, “Gender and Society: Georgia,” UND/SIDA, 2008, p. 57
(3) Domestic violence survey in the South Caucasus, UNFPA, 2010
(4) Review of Gender Equality Strategy and Monitoring implementation of 2007–2008 GAP, UNFPA, 2008.
(5) Gendergleichberechtigungsgesetz Georgiens, März 2010, Artikel 12.

 

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