Tschechien

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Geschlechterpolitische Situation in Tschechien

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Kurzbeschreibung und -bewertung

Die tschechische Verfassung war die erste in Europa, die explizit die Gleichheit von Männern und Frauen formulierte. Dank der Juristin Milada Horáková gab es im tschechischen Familienrecht den Ausdruck “Familienoberhaupt“ nicht mehr. Die kommunistischen Zeiten stoppten diese Fortschritte und trugen im Gegenteil dazu bei, dass Frauen von Politik ausgeschlossen wurden.

Seit 1998, als Chancengleichheit von Frauen und Männern und der Begriff Gender Mainstreaming in der politische Arena Tschechiens Eingang fanden, gab es immer wieder Verschiebungen hinsichtlich der Wichtigkeit von Geschlechtergleichstellungsthemen. Es ist hervorzuheben, dass die sozialdemokratische Regierung die Infrastruktur für Geschlechtergleichheit einführte, die bis heute Gültigkeit besitzt. Dann folgte der Zeitraum 2006-2013, in der der sogenannte „Rechte Flügel“ die Regierung stellte. Die Politik bzgl. Geschlechtergleichstellung kann in dieser Zeit als Stagnation bezeichnet werden.

[Quelle: Alena Křížková (2014). The Future of Gender Impact Assessment in the Czech Republic, S. 5f. (in Englisch)]

Nach den Parlamentswahlen vom Herbst 2013 wurde im Januar 2014 eine neue Regierung gebildet. Es wurden ein neuer Minister und eine neue Ministerin ernannt und beide versprachen, Geschlechtergleichstellung zu einem ihrer Schwerpunkte zu machen.

Neuer Minister für Menschenrechte und Chancengleichheit der tschechischen Regierung ist Jiří Dientsbier. Dientsbier ist Jurist und wurde auch zum Vorsitzenden des Legislativrats der tschechischen Regierung ernannt. Was Chancengleichheit betrifft, so wird einer seiner Schwerpunkte der Rechtsanspruch aller Kinder auf einen Betreuungsplatz sein, um zu erreichen, dass beide Eltern arbeiten können. Derzeit stehen in öffentlichen Kindertagesstätten nur sehr wenige Plätze zur Verfügung und kommt es daher häufig vor, dass Mütter zu Hause bei ihren Kindern bleiben, bis diese drei oder vier Jahre alt sind. Dientsbier plant darüber hinaus, die Rechtsvorschriften zu ändern, um die Befugnisse der tschechischen Gleichbehandlungsstelle (Ombudsperson) zu verbessern. Mithilfe einer dieser Änderungen soll die Ombudsperson die Möglichkeit erhalten, das Verfassungsgericht zu ersuchen, Rechtsvorschriften, die nach Auffassung der Gleichbehandlungsstelle verfassungswidrig sind, aufzuheben. Nach eigenen Aussagen wird der neue Minister wahrscheinlich auch neue Vorschriften entwickeln, die es gleichgeschlechtlichen Paaren ermöglichen, Kinder zu adoptieren (bislang existiert diese Möglichkeit im tschechischen Recht nicht).

Zur Ministerin für Arbeit und Soziales wurde Michaela Marksová Tominová ernannt, die bisher in den Bereichen Geschlechterforschung und Chancengleichheit von Frauen und Männern tätig war. Zunächst leitete Marksová Tominová die Öffentlichkeitsarbeit in einer der wichtigsten NROs, die sich mit Geschlechtergleichstellung beschäftigen (Gender Studies o.p.s.). Danach war sie Leiterin der Abteilung Familienpolitik im Ministerium für Arbeit und Soziales, wo sie sich mit Familienpolitik, Frauenrechten und der Chancengleichheit von Männern und Frauen befasste, und der im Bildungsministerium angesiedelten Abteilung Chancengleichheit im Bildungsbereich. Einer der Schwerpunkte ihrer Arbeit als Ministerin wird Familienpolitik sein, wofür sie unter anderem die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern will.

Die Aktivitäten der tschechischen Regierung hinsichtlich der Gleichstellung von Frauen und Männern sind seit den 2010er Jahren recht übersichtlich geworden, was auch an den Eintragungen auf der Homepage des zuständigen Ministeriums für Arbeit und Soziales abzulesen ist. Es gibt keine eigene Rubrik für Gleichstellung oder gleiche Rechte (außer in der englischen Version). Im März 2015 fand eine Konferenz zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in Entscheidungspositionen statt. Es sei schwierig in einer Zeit, in der Frauen 61% der AbsolventInnen aller Universitäten stellen und 44 % der Erwerbstätigen, die geringe Vertretung von Frauen in Entscheidungspositionen zu rechtfertigen. (Pressemitteilung des Ministeriums vom 26.05.2015) . Auf der Konferenz wurden die Weichen für einen „Aktionsplan für eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in Entscheidungspositionen“ (in tschechischer Sprache) 2016-2018 gelegt, der 11.07.2016 von der Regierung vorgestellt wurde.
Der Aktionsplan ist ausführlich, arbeitet mit Statistiken und konkreten Zeitplänen und Zielvorgaben. Es erfolgen Empfehlungen an die politischen Parteien wie u.a. : Einführung und Verankerung von Quoten für die Wahllisten, ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in innerparteilichen Gremien, Mentoring, Maßnahmen politische Karriere und Privatleben in Einklang zu bringen, Verzicht auf eine nicht stereotypische Darstellung in Wahlkämpfen, Förderung der Interessen von Mädchen und Frauen in der Politik, einschließlich gezielter Rekrutierung Mitglieder, Anwendung von Beispielen guter Praxis befreundeter Parteien aus dem Ausland  und Kampf gegen sexuelle Belästigung und Sexismus in der Partei.

Im Februar 2014 wurde Anna Šabatová auf Vorschlag des Senats vom Abgeordnetenhaus zur neuen tschechischen Ombudsfrau gewählt. Šabatová war Stellvertreterin des ersten tschechischen Ombudsmanns und Leiterin des tschechischen Helsinki-Komitees. Sie ist schon seit kommunistischen Zeiten für ihr hartnäckiges Eintreten für die Menschenrechte bekannt (während des kommunistischen Regimes wurde sie verfolgt). Bereits vor ihrer Wahl hatte Šabatová erklärt, sie wolle sich, falls sie Ombudsfrau werden sollte, unter anderem auf die Bekämpfung von Diskriminierung konzentrieren und sich darum bemühen, die Rolle der Ombudsperson in diesem Bereich zu stärken und das Bewusstsein für die Befugnisse der Ombudsstelle im Bereich der Gleichstellungsrechte zu fördern. Tatsächlich bestätigte sie diese Aussagen nach ihrer Wahl und kündigte an, sie wolle sich dafür einsetzen, die bestehenden Rechtsvorschriften so zu ändern, dass die Ombudsstelle in die Lage versetzt wird, Diskriminierungsopfer vor Gericht zu vertreten. Dies wäre ein wichtiger Schritt hin zu einem besseren Schutz der Rechte von Diskriminierungsopfern. Ihre Aktivitäten sind auf der eigenen Website http://www.ochrance.cz (in Tschechisch und teils in Englisch) nachzuvollziehen.

[Quelle: Europäische Kommission (2014) (Hrsg.). Europäische Zeitschrift für Geschlechtergleichstellungsrecht, Nr. 1/2014. S. 126. (in Deutsch)]

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Rechtslage

Rechtslage

Gleichstellungsrecht/ Antidiskriminierungsgesetz

Die zentralen Begriffe der EU-Rechtsvorschriften zur Geschlechterdiskriminierung wurden in verschiedenen Gesetzen umgesetzt. Der Begriff der Gleichstellung an sich ist in der Charta der Grundrechte und Grundfreiheiten definiert, die Teil der tschechischen Verfassung ist.

Das Verbot von Diskriminierung ist auch im Gesetz über Gleichbehandlung und rechtliche Instrumente zum Schutz vor Diskriminierung (im Folgenden „Antidiskriminierungsgesetz“) und in anderen Gesetzen wie etwa dem Arbeitsgesetz, dem Beschäftigungsgesetz usw. enthalten.

Im Antidiskriminierungsgesetz werden das Recht auf Gleichbehandlung sowie das Diskriminierungsverbot näher geregelt. Das Gesetz beinhaltet darüber hinaus Legaldefinitionen für unmittelbare und mittelbare Diskriminierung, Anweisung zur Diskriminierung sowie Belästigung und sexuelle Belästigung. Das Gesetz folgt den Definitionen des EG-Rechts und geht nicht weiter, als vom EG-Recht verlangt.

Positive Maßnahmen sind in den nationalen Rechtsvorschriften unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. In Artikel 7 Absatz 3 des Gesetzes wird definiert, was nicht Diskriminierung ist. Dort heißt es folgendermaßen: „[M]aßnahmen, die darauf abzielen, Benachteiligungen zu verhindern oder abzubauen, die aus der Zugehörigkeit zu einer Gruppe von Personen resultieren, die aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, sexueller Ausrichtung, Alter, Behinderung, Religion, Glauben oder Weltanschauung diskriminiert werden, gelten nicht als Diskriminierung.“

[Quelle: Europäischen Kommission (2009). Geschlechtergleichstellungsrecht in 30 europäischen Ländern. S. 184]

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass der gemeinschaftsrechtliche Besitzstand im Bereich der Geschlechtergleichstellung in der Tschechischen Republik bis zu einem gewissen Grade verwirklicht wurde. Ein Problem bestand darin, dass die politischen Vertreter die Verabschiedung des Antidiskriminierungsgesetzes ständig hinauszögerten.

[Quelle: Europäischen Kommission (2009). Geschlechtergleichstellungsrecht in 30 europäischen Ländern. S. 188f.]

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Gesetze zu Quoten v.a. im politischen und wirtschaftlichen Bereich

Frauen sehen sich vielen Hindernissen beim Zugang zu Entscheidungspositionen gegenüber. Im politischen Feld haben lediglich die Grünen eine Frauenquote für Parteilisten. Gleichwohl Kandidatinnen in der Bevölkerung große Zustimmung von den Wählerinnen und Wählern erhalten, bekommen die gewählten Frauen selten Zugang zu politischen Machtpositionen.

[Quelle: Kurzprofil „Czech Republic“ der European Women´s Lobby" (in Englisch, S.17]

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Weitere Gesetze/rechtliche Regelungen + Regierungsprogramme

Der Nationale Gleichstellungsplan ist ein politisches Dokument, welches jährliche Aufgaben für jedes Ministerium festschreibt, die innerhalb des betreffenden Jahres erfüllt werden sollen. Das grundlegende Problem ist jedoch dabei, dass dieses Politikinstrument ist für die Akteure nicht verbindlich ist(z.B. MinisterInnen).

[Quelle: Alena Křížková (2014). The Future of Gender Impact Assessment in the Czech Republic, S. 6 (in Englisch)]

Seit 1998 existiert der Nationale Gleichstellungsplan bzw. der Nationale Aktionsplan (NAP) „Prioritäten und Verfahren der Regierung bei der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern“. Dieser wird jährlich erstellt und auch überwacht. Der Nationale Aktionsplan umfasst u.a. folgende Schwerpunkte: Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im Rahmen der Regierungspolitik; Förderung der Rechtsvorschriften hinsichtlich der Chancengleichheit von Frauen und Männern und die Förderung des Rechtsbewusstseins;  Sicherstellung der Chancengleichheit von Frauen und Männern beim Zugang zu Wirtschaftstätigkeit; Unterdrückung von Gewalt gegen Frauen; Überwachung und Bewertung der Wirksamkeit der Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Frauen und Männern.

Der Bericht über die Erfüllung des NAP beinhaltet Berichte über die Aktivität der einzelnen "Gender-KoordinatorInnen" der jeweiligen Ministerien. Die neu gebildete Regierung der Tschechischen Republik im Januar 2014 ernannte Jiří Dientsbier als Minister für Menschenrechte und Chancengleichheit.

Gender Mainstreaming ist nicht Teil des politischen Prozesses in der Tschechischen Republik, weder auf zentraler noch auf regionaler Ebene. Gender Budgeting existiert nicht.

[Quelle: Alena Křížková (2014). The Future of Gender Impact Assessment in the Czech Republic, S. 4 (in Englisch)]

Im Jahr 2010 wurde die Grundlage für die Strategie für die Chancengleichheit für Frauen und Männer für 2011-2015 verabschiedet.

[Quelle: European Institut for Gender Equality – EIGE (2013). „Gender Equality Index: Country Profiles.” (in Englisch, S. 26)]

Ein wichtiges Thema in der Gesellschaft und auf Seiten der Regierung war die Bekämpfung genderbasierter häuslicher Gewalt. Das zuständige Minsiterium formulierte hierzu einen Nationalen Aktionsplan 2011-2014.

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Akteur_innen

Akteur_innen

NGOs: Parteien, zivilgesellschaftliche Organisationen

Athena - Association for Education and Development of Women (in Englisch)

Das ist eine NGO, die sich mit der Bildung und Qualifizierung von Frauen beschäftigt, aber auch mit anderen marginalisierten Gruppen, wie Senioren und ethnischen Minderheiten. Sie kümmern sich ebenfalls um Bildungsinhalte und deren Gender awareness.

Kontakt
ATHENA - Association for Education and Development of Women
28. října 165/68
709 00 Ostrava - Mariánské Hory
Czech Republic

Tel.:  +420 775 563 224
E-Mail: athena.hd@seznam.cz

Tschechischen Helsinki Kommitee (in Tschechisch, in Englisch)
Dort werden die unterschiedlichsten Themen zu Menschenrechten und Demokratie promotet. Unter anderem haben sie Projekte zur Gleichbehandlung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt und zu Partnerschaftlichkeit in der Familie.

Kontakt
The Czech Helsinki Committee
Štefánikova 21
150 00 Prague 5
Czech Republic

Tel.: +420 257 221 142
E-Mail: info@helcom.cz

Ceský svaz žen (Tschechische Frauenunion, in Tschechisch, vereinzelt in Englisch):
Die Union hat sich die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Sie ist Dachorganisation unterschiedlicher Nichtregierungsorganisationen und grassroots units, die sich mit Gleichberechtigung und/oder Frauen beschäftigen. Sie haben Büros in jeder der Regionen Tschechiens.

Kontakt
Czech Women's Union
Český svaz žen, z.s.
Ostrovského 253/3
150 00 Prague 5 - Smichov
Czech Republic
Tel.: + 420 257 003 283
E-Mail : predsedkyne@csz.cz
Facebook: https://www.facebook.com/CeskySvazZen

Genderové informacní centrum NORA (in Englisch)

Diese Nichtregierungsorganisation nimmt eine feministische Perspektive ein. Ihre Aufgabe ist die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in der tschechischen Gesellschaft auf nationaler und regionaler Ebene. GIC NORA strebt an, Bedingungen und den Zugang von Frauen und Männern zu gesellschaftliche Quellen in verschiedenen Bereichen ihres Lebens zu unterstützen und die persönliche und berufliche Entwicklung der Frauen im Allgemeinen zu verbessern. Das Portfolio der NGO umfasst dabei die Erstellung von Expertisen, Beratungsangebote, Coachings und Training. Im Team sind ausschließlich Frauen.

Kontakt
Genderové informační centrum NORA, o.p.s.
Kateřina Hodická
Rostislavovo náměstí 3043/14
612 00 Brno Královo Pole
E-Mail: info@gendernora.cz
Facebook: https://www.facebook.com/gendernora

Gender Studies (in Tschechisch)

Dies ist eine non-profit NGO, die sich der Gleichstellung von Frauen und Männern widmet und dies erreichen will mit unterschiedlichen Aktionen, Aufklärung u.ä. Sie sind sehr gut vernetzt und haben einen kompetenten Stab an Wissenschaftlerinnen und Mitarbeiterinnen.

Kontakt
Gender Studies, o.p.s.
Masarykovo nábřeží 8, Praha 2, 120 00
Tel: +420 224 915 666
E-Mail: office@genderstudies.cz

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Regierung, Ministerien

Die Geschlechtergleichstellungsstrategie existiert in der Tschechischen Republik nur auf einer zentralen Ebene.

[Quelle: Alena Křížková (2014). The Future of Gender Impact Assessment in the Czech Republic, S. 3 (in Englisch)]

Oddělení rovných příležitostí žen a mužů (Abteilung für Chancengleichheit von Frauen und Männern, in Tschechisch)

Die Abteilung für die Chancengleichheit von Frauen und Männern, die die Gleichstellungspolitiken koordiniert, war im Ministerium für Arbeit und Soziales angesiedelt. 2014 war geplant, dass diese Abteilung ein Regierungsbüro wird.

Neben dieser Abteilung gibt es in jedem Ministerium die Position einer/eines sogenannten „Gender-Koordinatorin/ Gender-Koordniators". Diese Position ist mit der Aufgabe betraut, die Gleichstellung von Frauen und Männerns im jeweiligen Ministerium zu fördern und den Nationalen Aktionsplan  bzw. Gleichstellungsplan zu erfüllen.

[Quelle: Alena Křížková (2014). The Future of Gender Impact Assessment in the Czech Republic, S. 3 (in Englisch)]

Kontakt
MPSV ČR
Na Poříčním právu 1/376
128 01 Praha 2
Tel.: +42022192111
E-Mail: posta@mpsv.cz
Facebook: https://www.facebook.com/mpsvcz

Rada vlády pro rovné příležitosti žen a mužů (Der Regierungsrat für Chancengleichheit von Frauen und Männern, in Tschechisch)

Der Regierungsrat für Chancengleichheit für Frauen und Männer (nachstehend der Rat genannt) wurde im Februar 2012 erneuert. Die Chefin des Rats ist die Ministerin für Arbeit und Soziales, derzeit Michaela Marksová Tominová. Die Ratschefin ist die nationale Koordinatorin der nationalen Agenda für Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern.

Es gibt vier Ausschüsse im Rat. Die Themen, die darin behandelt werden, sind Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, institutionelle Mechanismen zur Gleichstellung der Geschlechter, Frauen in der Politik und Entscheidungspositionen und Prävention von häuslicher Gewalt.

Im Jahr 2012 wurde eine Arbeitsgruppe für die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern innerhalb des Rats gegründet. Diese Arbeitsgruppe sowie jeder Ausschuss des Rates trifft sich vier Mal im Jahr. Die Arbeitsgruppe und die jeweiligen Ausschüsse sind in die Vorbereitung und Entwicklung des Nationalen Aktionsplans  bzw. Gleichstellungsplan maßgeblich involviert.

[Quelle: Alena Křížková (2014). The Future of Gender Impact Assessment in the Czech Republic, S. 3f. (in Englisch)]

Kontakt
Rada vlády pro rovné příležitosti žen a mužů
Na Poříčním právu 1/376
128 01 Praha 2

Der Ausschuss zur Eliminierung aller Formen der Diskriminierung von Frauen

gehört zum Rat der Regierung für Menschenrechte. Seine Arbeit wird vom Sekretär des Rates der Regierung für Menschenrechte koordiniert. Der Ausschuss ist ein Beratungsgremium der Regierung und wurde eingesetzt, um Vorschläge zur Menschenrechtsgesetzgebung zu unterbreiten und Empfehlungen dazu abzugeben. Dem Ratsausschuss gehören Vertreter von NGOs, aus dem wissenschaftlichen Bereich und bestimmten Behörden der Exekutive, an. Die Arbeit des Ausschusses wird aus der Haushaltszuweisung der Regierungsstelle finanziert.

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Wissenschaft

Wissenschaft

Universitäten und wissenschaftliche Einrichtungen

The Sociology Department at Masaryk University (in Englisch)

Die Fachabteilung Soziologie deckt die Themenfelder Sozioologie, Gender Studies und Sozialanthropologie ab. So kann im B.A. u.a. Gender Studies studiert werden.

Kontakt
Masaryk University
Faculty of Social Studies
Department of Sociology
Joštova 10, 602 00 Brno
Czech Republic
Offices: 3rd floor rooms 3.35–3.69
Tel.: +420 549 493 750
Fax.: +420 549 491 920
E-Mail: enenkelo@fss.muni.cz

Gender, rovné příležitosti, výzkum (Gender, Equal Opportunity, Research, in Englisch)

Dieser Name steht für ein transdiszplinärs Peer-Review-Journal der Geschlechterforschung und feministische Theorie. Das Journal bzw. die Zeitschrift veröffentlicht Artikel mit einer Gender- und feministischen Perspektive in den Bereichen Soziologie, Philosophie, Politikwissenschaft, Kulturwissenschaft sowie weiterer Zweige der Sozial- und Geisteswissenschaften. Die Zeitschrift veröffentlicht auch Bewertungen der tschechischen und internationalen Literatur zur feministischen Theorie und Geschlechterforschung, Diskussionen, Interviews und Informationen über Veranstaltungen im akademischen Bereich der Geschlechterforschung.

Kontakt
Gender, rovné příležitosti, výzkum (Gender, Equal Opportunity, Research)
Sociologický ústav AV ČR, v.v.i. / Institute of Sociology AS CR
Jilská 1, 110 00 Praha 1
Tel: +420 210310351
Fax: +420 222220143
Email: genderteam@soc.cas.cz
http://www.genderonline.cz

Gender Centrum (in Tschechisch)

Das an der Masaryk University angesiedelte Gender Centrum konzentriert sich auf feministische und queere Themen.

Kontakt
Gender centrum
Fakulta sociálních studií MU
Katedra sociologie / genderová studia
Joštova 10
602 00 Brno
E-Mail: gender@fss.muni.cz

Národní Kontaktní Centrum - Zeny A Veda (Nationales Kontaktzentrum – Frauen in der Wissenschaft) (in Englisch)

Im Jahr 2001 gegründet, trägt die Nationale Kontaktstelle für Gender & Science (ursprünglich "Frauen und Wissenschaft") zum Aufbau der Gleichstellung der Geschlechter in Wissenschaft und Forschung bei. Die Kontaktstelle regt Debatten und Petitionen an, um Diskriminierungen und Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern in der Wissenschaft zu beseitigen. Das geschieht u.a. durch Sensibilisierungsarbeit von Geschlechterthemen in der Wissenschaft, durch die Förderung der Sichtbarkeit von Forscherinnen und ihrer Arbeit und durch das Vernetzen von Forscherinnen. Die Disziplinen, die dabei abgedeckt werden, sind z.B. Wissenssoziologie, feministische Theorien, Wissenschaftsforschung, Geschlechterforschung und Public Policy. Die Kontaktstelle betreibt politische Lobbyarbeit auf nationaler und internationaler Ebene.

Kontakt
National Contact Centre for Gender & Science
Institute of Sociology of the Czech Academy of Sciences
Jilská 1
110 00 Prague 1
Czech Republic
E-Mail: nkc@soc.cas.cz
Facebook: https://www.facebook.com/NKCzenyaveda

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Quellen

Beschreibung der Quellenlage:

Eher durchschnittliche bis schlechte Quellenlage im Internet in Bezug auf staatliche Gender-Akteure und NGOs. Websites z.T. auf Englisch, allerdings oft rudimentär. Zudem sind etliche Websites überholt bzw. nicht mehr auffindbar. Um einen fundierten Überblick zu erhalten, sei an dieser Stelle auf die in dieser Ausarbeitung verwendeten PDFs (vor allem der Europäischen Union) verwiesen.

Benennung der relevanten Quellen:

Wurden an den jeweiligen Textstellen genannt.

Interessanter Link: feminismus.cz (tschechisch, englisch)
Eine umfangreiche Seite mit Diskussionsforum und vielen weiterführenden Links, sowie Texten und Informationen.

Kontakt
E-Mail: office@genderstudies.cz

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Literatur

Fleischmann, Otakar: Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft gendergerechter Bildung und Erziehung in der Tschechischen Republik, in: Oliver Holz, Margarete Grimus (Hrsg.): EDucation & GEnder: Gendergerechte Bildung und Erziehung in ausgewählten Ländern: Historische Aspekte aktuelle Trends, Waxmann, Münster 2013

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Ergebnisse einer Recherche von Tanja Berger und Pamela Dorsch 2010 im Auftrag des Gunda-Werner-Instituts der Heinrich-Böll-Stiftung. Zuletzt aktualisiert: Dezember 2016


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