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Geschlechterpolitische Situation in Österreich

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Kurzbeschreibung und -bewertung

Österreich schien im internationalen Vergleich lange zu den Musterländern zu gehören, was Gleichstellungspolitik betrifft. 2009 stellte der Global Gender Gap Report jedoch einen dramatischen Absturz Österreichs in Bezug auf die Gleichstellung fest (von Platz 29 im Vorjahr auf Platz 42). Seit dem hat sich einiges getan, denn Österreich belegt 2013 nun Platz 19 von 136. Im Bereich „Wirtschaftliche Teilhabe und Möglichkeiten“ belegt das Land allerdings nur Platz 69. Das liegt an der Erwerbseinkommensdifferenz, welche noch immer hoch ist, der noch zu geringen Zahl von Frauen in Führungspositionen und den immer noch schlechten Aufstiegschancen für Frauen. Im Bereich des politischen Empowerment belegt Österreich hingegen Rang 19 und im Bereich Bildungsabschlüsse sogar den ersten Rang (World Economic Forum (2013): The Global Gender Gap Report 2013. Country Profiles. Unter: http://www3.weforum.org/docs/GGGR13/GGGR_CountryProfiles_2013.pdf, Zugriff, 29.11.13).

Allgemein war Österreich aber bisher eher durch ein konservatives Geschlechterregime gekennzeichnet. Im Jahr 2000 wurde mit der Begründung von Gender Mainstreaming das Frauenministerium aufgelöst und eine männerpolitische Grundsatzabteilung im Ressort des Sozialministers eingerichtet. Gleichzeitig wurde die Förderung von Frauenprojekten infrage gestellt und Überprüfungen wurden verschärft. Eine Reaktion – nicht nur mit positiven Ergebnissen – war Fortführung klassischer Frauenpolitik unter dem Label des Gender Mainstreaming. 2002 und dann 2008 mit den Regierungswechseln wurde das Frauenministerium als Bundesministerium für Gesundheit und Frauen bzw. dann als Frauenministerin im Bundeskanzleramt wieder eingerichtet. In jedem Ministerium gibt es GM-Beauftragte und zur Gesamtkoordination eine Interministerielle Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming/Gender Budgeting. Gender Mainstreaming/Gender Budgeting, Frauenpolitik, Männerpolitik und Gleichbehandlung/Antidiskriminierung scheinen mittlerweile einen gleichberechtigten Stellenwert einzunehmen und auch ein weitgehender politischer Konsens darüber zu herrschen.

Zentrale Themen der österreichischen Geschlechterpolitik sind Arbeitsmarkt und Bildung. Im Bereich des Arbeitsmarktes vor allem Frauen in Führungspositionen, Entgeltgleichheit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Im Bereich der Bildung insbesondere vor allem Berufsfindung und geschlechtersensible Pädagogik. In Bezug auf Gender Mainstreaming ist ein Fokus auf Gender Budgeting und die Gesetzgebung zu erkennen. Weitere Themen sind insbesondere Gesundheit und Gewalt aus Geschlechterperspektive.

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Rechtslage

Rechtslage

In Österreich wird synonym auch das Wort Gleichbehandlung verwendet.

Verfassungsrechtliche Grundlagen für die Gleichbehandlung

In Österreich gilt seit dem Staatsgrundgesetz von 1867 der Gleichheitssatz als Verfassungsgebot. Artikel 7 der österreichischen Bundesverfassung von 1920 stellt fest, "alle Bundesbürger sind vor dem Gesetz gleich" und erweitert diesen allgemeinen Gleichheitsgrundsatz durch den Satz "Vorrechte der Geburt, des Geschlechts, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen".

1998 Novellierung des Österreichischen Bundesverfassungsgesetzes, mit der der aus dem Staatsgrundgesetz von 1867 entnommene Gleichheitssatz ("Alle Bundesbürger sind vor dem Gesetz gleich") erstmals mit der Intention der Gleichbehandlung als Staatszielbestimmung formuliert wird. Bund, Länder und Gemeinden erklären Maßnahmen zur Förderung der faktischen Gleichstellung – und damit explizit auch ungleiche Behandlung zur Herstellung von Gleichheit – formalrechtlich als zulässig.

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Gleichbehandlungsgesetze

Bundes-Gleichbehandlungsgesetz:
seit 1993 für den Bundesdienst; enthält anders als das Gleichbehandlungsgesetz für die Privatwirtschaft ein explizites Frauenfördergebot sowie Bestimmungen und Einrichtungen, die die tatsächliche Gleichbehandlung sichern sollen; Novellierung im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinien zur Gleichbehandlung/Antirassismus; seit Jan. 2010 erneute Novellierung mit folgenden Änderungen: Erhöhung der Frauenquote von 40 auf 45 Prozent, Verlängerung der Antragsfrist bei sexueller Belästigung von einem auf 3 Jahre, Diskriminierung wegen Schwangerschaft und Mutterschaft nunmehr ex lege als Diskriminierung, Präzisierung hinsichtlich des Teilnahmerechtes der/des Arbeitsgruppenvorsitzenden an Verhandlungen (Sitzungen) von Kommissionen etc., Immaterieller Schadenersatz auch bei Anfechtung einer diskriminierenden Beendigung eines Dienstverhältnisses. Seit 2013 sind wesentliche Neuerungen in das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz eingegangen: Erweiterung des Diskriminierungsschutzes, erlittene persönliche Beeinträchtigung, Verlängerung der Verjährungsfrist bei Belästigung und sexueller Belästigung, Dialog mit Nichtregierungsorganisationen. (Quelle und weiterführende Informationen unter: http://www.bka.gv.at/site/5570/default.aspx, Zugriff: 03.12.13).

Gleichbehandlungsgesetz für die Privatwirtschaft:
seit 1979 Gleichbehandlungsgesetz für die Privatwirtschaft; erste Novellierungen 1985 und 1990 (Erweiterung des Geltungsbereiches: Gleichbehandlung bei der Festsetzung des Entgeltes, bei der Gewährung freiwilliger Sozialleistungen und bei der betrieblichen Aus- und Weiterbildung; Zulassung positiver Maßnahmen; Sanktionen; Einsetzung Gleichbehandlungskommission; Ausweitung des Gleichbehandlungsgebotes auf Begründung, Verlauf und Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie minimale Schadenersatzregelungen bei Verstößen; Anwältin für Gleichbehandlungsfragen wird eingesetzt); Novellierung August 2008 im Zuge der Umsetzung der EU-Gleichbehandlungsrichtlinie (verspätete Umsetzung, erst anderthalb Jahre nach dem Ende der Umsetzungfrist); zweijähriger Pflichtbericht „Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft“. Auch hier gibt es seit 2011 wesentliche Änderungen: „Mit dieser Novelle ist Österreich neben Schweden mit einer gesetzlichen Verankerung von innerbetrieblichen Einkommensberichten Vorreiter in der EU. Die Novelle beinhaltet unter anderem eine Verpflichtung zur Erstellung eines Einkommensberichts für Unternehmen ab einer bestimmten Größe. (...) Betriebe müssen sich verpflichtend mit den Einkommensunterschieden zwischen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beschäftigen - Frauen können leichter bei Diskriminierung Klage einbringen.“ (Änderung im Gleichbehandlungsgesetz 2011. Unter: http://www.bka.gv.at/site/5572/default.aspx, Zugriff: 03.12.13).

Quotenregelungen/Frauen in Spitzenpositionen:

Frauenquoten gibt es in Österreich nur bei staatsnahen Unternehmen: „Die Bundesregierung hat sich im März 2011 im Ministerrat selbst verpflichtet, eine Frauenquote in den Aufsichtsräten der Bundesunternehmen einzuhalten. Konkret wurden als Ziel 25 Prozent Frauenanteil bis Ende 2013 und 35 Prozent bis Ende 2018 vereinbart. Die Regelung gilt für die Aufsichtsräte jener Unternehmen, an denen der Staat mit mindestens 50 Prozent beteiligt ist. Insgesamt sind es 55 Unternehmen, bei 44 davon hält der Staat einen 100 Prozent-Anteil und beschickt den gesamten Aufsichtsrat.“ (Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst (2011): Welche Modelle gibt es in Österreich? Unter: http://www.bka.gv.at/site/6868/default.aspx, Zugriff: 03-12.13).

Entsprechende Landesgesetze

Gleichbehandlungspakete 1992/1993 beinhalten:

  • Verbesserte gesetzliche Regelung von Teilzeitarbeitsverhältnissen.
  • Verlängerung der Pflegefreistellung für Berufstätige zur Betreuung eines im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen.
  • Einbeziehung von Kinderbetreuungszeiten in die Pensionsversicherung.
  • Verbot der mittelbaren Diskriminierung.
  • Strafbarkeit und Schadenersatz bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
  • Sanktionen bei Verletzung des Gebotes der geschlechtsneutralen Stellenausschreibung.
  • Aushangspflicht für das Gleichbehandlungsgesetz.
  • Vertretung von Frauen in der Gleichbehandlungskommission.
  • Verbesserter Mutterschutz (v.a. bei befristeten Dienstverhältnissen).
  • Verbesserung im Arbeitsverfassungsgesetz bezüglich Mindestentgelten, Frauenförderungsprogramme durch Betriebsvereinbarungen, angemessene Vertretung von Frauen im Betriebsrat, Betriebsratsausschüsse für Frauen und Familienangelegenheiten, Benachteiligungsverbot für Freizeitarbeit, Kündigungsschutz und Verbesserungen für Heimarbeit.

Alle neun österreichischen Bundesländer haben, zu unterschiedlichen Zeitpunkten, eigene Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsgesetze beschlossen (weitere Informationen dazu unter: http://www.frauen.bka.gv.at/site/5571/default.aspx, Zugriff: 03.12.13).

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Weitere Gesetze/gesetzliche Regelungen

  • 1997: Der Nationalrat verabschiedet als erstes europäisches Parlament ein Gewaltschutzgesetz, das den Verweis des Täters aus der gemeinsamen Wohnung erlaubt. Mit diesem Gesetz wurden rechtliche Voraussetzungen für einen raschen und effizienten Schutz von Opfern häuslicher Gewalt geschaffen. Weitere Verbesserungen folgten mit der Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes (2000) und der Exekutionsordnung (2004). Eine umfassendere Überarbeitung der rechtlichen Voraussetzungen erfolgte mit dem Zweiten Gewaltschutzgesetz (2009).
  • 1997: Ein Frauen-Volksbegehren wird durchgeführt. Die Forderungen beziehen sich auf die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen.
  • 2001: Der Ministerrat beschließt das Objektivierungsgesetz, das eine objektivierte Postenvergabe im öffentlichen Bereich bringen soll. Für Bewerberinnen, die nicht in den Dreiervorschlag für eine freie Stelle kommen, gibt es keine Möglichkeit der Beanstandung mehr. Bisher konnten sich übergangene Bewerberinnen über das Bundesgleichbehandlungsgesetz dagegen wehren.
  • 2009: Universitätsgesetz: Österreichs Professorinnenanteil liegt derzeit bei 15 Prozent. Mit der Novelle des Universitätsgesetzes müssen in allen Universitätsgremien und Organen, wie etwa dem Rektorat, zumindest 40 Prozent Frauen vertreten sein. Wird die Frauenquote nicht eingehalten, kann vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen Einspruch erhoben werden.
  • 2010: Erhöhung der Frauenquote im Öffentlichen Dienst: Bei Ausschreibungsverfahren ist bei gleicher Eignung bis zu einem Frauenanteil von 45 Prozent in dieser Funktion beziehungsweise Einstufung die Frau einem männlichen Bewerber vorzuziehen.
  • 2010: Österreichischer Corporate Governance Kodex: Regelwerk für die verantwortungsvolle Führung und Leitung von börsenotierten Unternehmen in Österreich (die Berücksichtigung beider Geschlechter und der Aspekt der Diversität in Aufsichtsräten wird angeregt).

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Gender Mainstreaming

Grundlage für die Umsetzung von Gender Mainstreaming auf Bundesebene sind vier Ministerratsbeschlüsse:

  • Mit dem ersten Ministerratsbeschluss vom 11. Juli 2000 wurde die interministerielle Arbeitsgruppe für Gender Mainstreaming (IMAG GM) eingerichtet, um die Strategie des Gender Mainstreaming auf Bundesebene umzusetzen.
  • Mit Ministerratsbeschluss vom 3. April 2002 hat die Bundesregierung auf Basis der Empfehlungen der IMAG GM ein Arbeitsprogramm zur Umsetzung von Gender Mainstreaming für die nächsten Jahre beschlossen.
  • Der dritte Gender Mainstreaming Ministerratsbeschluss vom 9. März 2004 enthält in Fortsetzung der bisherigen Beschlüsse Voraussetzungen für eine zielgerichtete Implementierung von Gender Mainstreaming auf Bundesebene.
  • Mit Ministerratsbeschluss vom 5. März 2008 wurde die Anwendung der zwei im Auftrag der Frauenministerin erstellten Leitfäden zur Umsetzung von Gender Mainstreaming im Rahmen der legistischen Vorhaben und im Bereich der Budgeterstellung bekräftigt.

Außerdem wurde im Januar 2009 die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Haushaltswesen als Staatszielbestimmung in der Verfassung (Art. 13 Abs. 3 B-VG) verankert und ab Januar 2013 tritt der Grundsatz der Wirkungsorientierung, insbesondere auch unter Berücksichtigung des Ziels der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern, als einer der neuen Grundsätze der Haushaltsführung des Bundes (Art. 51 Abs. 8 B-VG) in Kraft.

Seit Januar 2010 gilt in Österreich auch das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG) für homosexuelle Paare. Im Steuerrecht, bei Renten- und Pensionsansprüchen werden sie heterosexuellen Paaren gleichgestellt, auch eröffnet es die Möglichkeit, einen gemeinsamen Namen zu tragen. Auch in der Krankenversicherung können eingetragene gleichgeschlechtliche PartnerInnen nun mitversichert werden.

2011 Beschluss zur nachhaltigen Umsetzung von Gender Mainstreaming: Schwerpunkte sind die strukturelle Verankerung von Gender Mainstreaming in den Ressorts und die nachhaltige Implementierung von Gender Mainstreaming in die Legistik, sowie die Berücksichtigung von Genderaspekten bei Förderungen und öffentlicher Auftragsvergabe. Weitere Handlungsfelder sind die geschlechtsspezifische Datenerhebung in Berichten, Studien und Publikationen der Ressorts.

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Initiativen, Programme, etc.

Nationaler Aktionsplan "Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt":
Im Regierungsübereinkommen 2008 wurde ein Nationaler Aktionsplan (NAP) für Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt vereinbart, um konkrete Schritte für die nächsten fünf Jahre zu entwickeln und umzusetzen. Dieser wurde nach spannenden Diskussionsrunden unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung, Politik und NGOs, Gesprächen mit Expertinnen und Experten, auch aus dem Ausland, und intensiven Verhandlungen mit den Sozialpartnern am 30. Juni 2010 präsentiert. Er definiert die Strategie der Bundesregierung bis 2013.

Außerdem hat die österreichische Bundesregierung jedes zweite Kalenderjahr dem Nationalrat über Maßnahmen und Aktivitäten zum Abbau von Benachteiligungen von Frauen zu berichten. Der Fokus liegt auf folgenden Bereichen: Maßnahmen zur Schaffung von Einrichtungen, die es Männern und Frauen ermöglichen, ihre familiären Verpflichtungen mit ihrer Berufstätigkeit zu vereinbaren; Sozialpolitische Maßnahmen, die Benachteiligungen von Frauen in Hinblick auf den Umstand, dass sie Mütter sind oder sein können, abbauen, Aktive Frauenförderungsmaßnahmen in allen gesellschaftlichen Bereichen (insbesondere in den Bereichen Arbeitsmarkt, Wissenschaft, Kunst und Kunstförderung sowie im öffentlichen Dienst), Allgemeine Maßnahmen zur Existenzsicherung, vor allem für die Fälle des Alters, der Invalidität und der Arbeitslosigkeit, Maßnahmen zur Durchsetzung der Gleichbehandlung im Arbeitsleben (Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst (2013): Berichte. Unter: http://www.bka.gv.at/site/5556/default.aspx, Zugriff: 03.12.13).

Kampagne "gleich=fair" - Einkommen von Frauen verbessern:
Initiative für Lohngleichheit und Einkommenstransparenz. Die neue Initiative der Frauenministerin und des Sozialministers sieht vor, dass Löhne und Gehälter transparenter werden. Unternehmen mit mehr als 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sollen verpflichtet werden, anonyme Gehaltslisten betriebsintern zu veröffentlichen. Mit einfachen Fragebögen werden die durchschnittlichen Löhne und Gehälter der Frauen und Männer erfasst.

Initiative Gender Aktuell:
Die Gendertage wurden erstmals im Jahr 2007 durchgeführt. Im Jahr 2009 wurden die Gendertage zur Initiative Gender Aktuell weiterentwickelt. Es handelt sich dabei um eine Initiative des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur in Kooperation mit der Frauensektion im Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz, die jährlich einem anderen Schwerpunkt gewidmet ist. Die Initiative soll die Entwicklung der Schulen in Richtung Geschlechtersensibilität unterstützen. Das Ziel besteht darin, aktuelle (bildungs-) politisch relevante Themen für Lehrer und Lehrerinnen geschlechterreflektiert aufzubereiten und verstärkt bewusst zu machen, dass Unterrichtsmaterialien, Hintergrundinfos, Beratungs- und Fortbildungsangebote das ganze Jahr über, und nicht nur zu einem bestimmten Zeitpunkt, verfügbar sind.

Für die Jahre 2009 bis 2013 wurden folgende Themenschwerpunkte gesetzt: Berufsorientierung, Migration, Gewaltprävention.

Girls' Day:
In Österreich wird der Girls'Day bzw. Töchtertag in den Bundesländern unterschiedlich organisiert, in einigen bereits seit 2001. Der Girls’Day wird jedes Jahr evaluiert, so konnte festgestellt werden, dass die Maßnahmen für den Girls’ Day im Bundesdienst wertvoll sind. Die Berufsfindung von Mädchen unabhängig von traditionellen Rollenbildern wird auch durch Finde Deinen eigenen Weg von Seiten der Bundesregierung unterstützt.

Boys' Day
Seit 2008 findet der Boys Day jährlich österreichweit statt. Der vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz finanzierte und ins Leben gerufene Boys Day wird jährlich in Zusammenarbeit mit den österreichischen Männerberatungsstellen in allen Bundesländern durchgeführt und vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur unterstützt. Ausgehend von einem stereotypen Geschlechtsrollenverständnis haben Jungen wenig Zugang zu sozialen Berufsfeldern. Mit dem Boys Day sollen junge Männer auf diese Berufe aufmerksam gemacht werden.

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Aktueller politischer Diskurs

Rechtlich ist die Gleichstellungspolitik in Österreich umfassend verankert, auch wenn es bezüglich der Umsetzung der EU-Richtlinien z.T. Verzögerungen gegeben hat. Wie es mit der Umsetzung in der Praxis aussieht, wäre noch genauer zu betrachten.

Deutlich wird, dass Geschlechterpolitik, Antidiskriminierungspolitik und Gender Mainstreaming als gleichwertige Strategien zur Erreichung einer Gleichstellung/Gleichbehandlung der Geschlechter gesehen werden. Hier scheint es, anders als beispielsweise in Deutschland auf Bundesebene, kein Gegeneinander-Ausspielen der verschiedenen Vorgehensweisen zu geben.

Schwerpunktthemen der Gleichstellungspolitik sind in Österreich der Arbeitsmarkt und der Bereich der Bildung. Im Bereich des Gender Mainstreaming ist ein Fokus auf Fragen des Gender Budgeting und der Gesetzesfolgenabschätzung zu erkennen.

Eine Besonderheit in Österreich ist eine eigenständige Männerpolitik und ihre Institutionalisierung. Männer scheinen hier als eigenständige Akteure der Geschlechterpolitik stärker in den Blick genommen zu werden als in anderen europäischen Ländern. Anders als in Deutschland wird in Österreich Männerpolitik auch nicht in Konkurrenz zu Frauenpolitik und Gender Mainstreaming thematisiert.

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Akteur_innen

Akteur_innen

NGOs: Parteien, zivilgesellschaftliche Organisationen

Sozialdemokratische Partei Österreichs / Bundesfrauenorganisation:
Die Frauen in der SPÖ bilden mit der Bundesfrauenorganisation und entsprechenden Landesfrauenorganisationen eigene Organisationseinheiten in der SPÖ.
Themen der SPÖ Bundesfrauen: u.a. Lohngerechtigkeit, Einkommenstransparenz, Einkommensabhängiges Kindergeld, Internationale Arbeit, Väterkarenz, Kampagne „Karriere jetzt: Weiter auf der Leiter!“, Berufs- und Bildungswegorientierung, Führungspositionen (z.B. verpflichtende Quote), Vereinbarkeit.

Im Parteiprogramm der SPÖ von 2013 wird die Geschlechterpolitik im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Moderne Geschlechterpolitik und bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie) dargestellt. Themen sind hierfür: Bessere Chancen für Frauen in der Arbeitswelt; Rollenklischees bei der Berufswahl durchbrechen; in Ausbau und Qualität der Kinderbetreuung investieren; Mehr Väter in Karenz; Bezahlter Papamonat für alle Väter (SPÖ (2013): 111 Projekte für Österreich. SPÖ-Wahlprogramm 2013. Unter: http://spoe.at/wahlprogramm, Zugriff: 07.12.13).

Österreichische Volkspartei / Frauenoffensive:
Auch die Österreichische Volkspartei hat eine eigene Frauenorganisation auf Bundes- und auf den Landesebenen. Unter dem Motto „Stark. Schwarz. Weiblich“ formieren sich die ÖVP-Frauen als so genannte Frauenoffensive. Unter dem Motto „Frauen können wirtschaften, anpacken und entscheiden. Frauen haben Ziele und Erfolg! FRAUEN. ZIELE. 2020“ haben die ÖVP-Frauen ein Leitbild entwickelt und ihre Ziele bis 2020 festgelegt. Ihre (partei-) politischen Forderungen bringen sie in vier Arbeitsbereichen ein: Arbeit, Bildung Familie und Frausein. Ihr Frauenbild definieren sie so: Frau zu sein, bedeutet anders zu sein als Mann. Und das ist gut so. Die VP-Frauen wollen den Unterschied der Geschlechter als Vielfalt und damit den Mehrwert für die Gesellschaft sichtbar machen“ (Leitantrag der ÖVP-Frauen (2010): Frauen.Ziele.2020. Unter: http://www.frauenoffensive.at/pdfs/51af5117a61eb.pdf, Zugriff: 05.12.13).

Die Grünen:
Die Grünen Österreichs thematisieren Geschlechterpolitik unter der Überschrift „Das sagen wir zu Frauen und Gleichbehandlung“. Themen sind: Quotenregelungen, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Förderung weiblicher Spitzenleistungen, fixe Budgets für Frauenhäuser und Opferschutzeinrichtungen, die Aktion 10.000 (neue) Frauenjobs, Halbe/Halbe in der Bundesregierung und in Ministerien. Im Wahlprogramm 2013 findet Geschlechterpolitik unter der Überschrift „Gleichberechtigung wird selbstverständlich. Halbe/Halbe in allen Bereichen wird Realität.“ Eingang. Themen sind u.a.: Frauenquote, Förderung im Arbeitsmarkt, Lohngerechtigkeit, Bekämpfung von Armut, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Gesundheitspolitik (Die Grünen (2013): Saubere Umwelt. Saubere Politik. Wahlprogramm der Grünen. Nationalratswahl 2013. Unter: https://www.gruene.at/partei/programm/wahlprogramme/wahlprogramm-lang-2013.pdf, Zugriff: 06.12.13).

Eigene grüne Frauenorganisationen gibt es in Wien, Salzburg und Tirol.

Feministattac:
FeministAttac ist eine der so genannten Querschnittsgruppen von Attac. Die Gruppe wurde 2001 gegründet. Ihr Schwerpunkt ist das Thema Gender-Aspekte und Wirtschaft, d.h. eine feministische Kritik an der neoliberalen Globalisierung, hierbei vor allem Arbeit, GATS und Finanzmärkte.
Attac (bzw. das Gender Mainstreaming Gremium in Attac) bietet seinen AktivistInnen ein Gender Coaching an, um die Einbeziehung der Geschlechterperspektive in alle Arbeitsfelder von Attac zu unterstützen. Bereits 2001 hat Attac Österreich GM in seinen Statuten verankert.

Österreichischer Gewerkschaftsbund/Ögb-Frauen:
Die Bundesfrauenabteilung des ÖGB setzt sich in Zusammenarbeit mit den Frauenabteilungen der Gewerkschaften und der Bundesländer für die Interessen der Frauen, insbesondere der Arbeitnehmerinnen, ein. In ganz Österreich sind Ansprechpartnerinnen und Kontaktstellen der ÖGB-Frauen vertreten, um bei Fragen und Problemstellungen Unterstützung zu leisten.

Politikfelder:

  • Frauen in der Gewerkschaftsbewegung
  • Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern und deren Auswirkungen
  • Frauen in Führungspositionen
  • Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise auf Frauen
  • Gender Mainstreaming als Strategie
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • Soziale Absicherung von Frauen
  • Frauen und Armut
  • Frauen und Steuern

Bund Österreichischer Frauenvereine (BÖFV):
Der BÖFV ist seit 1902 eine überparteiliche und überkonfessionelle Dachorganisation österreichischer Frauenvereine. Er vertritt diese in der EWL (Europäischen Frauenlobby) und im IWC (International Council of Women).

Österreichische Frauenring (ÖFR)
Dachorganisation österreichischer Frauenvereine seit 1969; ihm gehören Vertreterinnen der Parteien, die Frauenorganisationen der Gewerkschaften und der Standesvertretungen, der Katholischen und Evangelischen Kirche, autonome Frauengruppen und unabhängige Frauenorganisationen an, insgesamt mehr als 40 Mitgliedsorganisationen; Mitglied in der EWL.

Netzwerk österreichischer Frauen- und Mädchenberatungsstellen (FMBS) 
Zusammenschluss von 53 Frauen- und Mädchenberatungsstellen aus allen neun Bundesländern; 1995 als gemeinnütziger Verein gegründet, um die gemeinsamen Interessen besser vertreten und Erfahrungen austauschen zu können; Büros in Wien und Innsbruck; Beratungsstellen sind aus der autonomen Frauenbewegung gewachsen, überwiegend im Laufe der 80er- und 90er-Jahre ins Leben gerufen.

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Regierung, Ministerien

Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst
Die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst ist im Bundeskanzleramt angesiedelt, d.h. ohne eigenes Ministerium. Ihre Aufgaben im Bereich der Frauen- und Gleichstellungspolitik sind: Koordination in Angelegenheiten der Frauen- und Gleichstellungspolitik und des Gender Mainstreaming, Gleichstellung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt, Angelegenheiten der Gleichbehandlungskommission und der Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen, der Bundes-Gleichbehandlungskommission und der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen.

In ihrer Arbeit in diesem Bereich wird die Ministerin durch die so genannte Frauensektion im Bundeskanzleramt unterstützt. In sechs Abteilungen befasst sich diese mit:

  • Frauenpolitischen Grundsatz- und Rechtsangelegenheiten.
  • Öffentlichkeitsarbeit, Verwaltungsmanagement und Frauenprojektförderung.
  • Gleichbehandlung in der Privatwirtschaft und im Bundesdienst.
  • Gewaltprävention und frauenspezifische Legistik.
  • Frauenservice, Migrantinnen, Budget- und Parlamentskoordination.
  • Sozio-ökonomische Gleichstellung, internationale und EU-Angelegenheiten.

Fachthemen dabei sind u.a.: Berichte, Erwerbstätigkeit und Arbeitsmarkt, EU/Internationales, Gender Mainstreaming/Gender Budgeting, Initiative Gender Aktuell, Gewalt gegen Frauen/Frauenhandel, Gleichbehandlung, Girls Day, Mentoring, Migrantinnen (u.a. traditionsbedingte Gewalt an Frauen), Prostitution, Scheidung/Trennung.

Serviceangebote des Ministeriums: Frauenservicestelle + Interkultureller Frauenservice (Telefonhotline zur Information zu frauenspezifischen Anliegen), Frauenhelpline gegen Gewalt, Frauenrategeberin (Handbuch + Adressen im Online-Ratgeber)

Bundesgleichbehandlungskommission:
Die Bundes-Gleichbehandlungskommission ist bei der Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst im Bundeskanzleramt eingerichtet. Sie ist eine besondere Verwaltungseinrichtung des Bundes, die wegen Diskriminierungen im Zusammenhang mit einem Dienstverhältnis zum Bund angerufen werden kann. Sie befasst sich in zwei Senaten mit allen die Gleichbehandlung von Frauen und Männern, die Frauenförderung und die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung im Bundesdienst betreffenden Fragen. Auf Antrag oder von Amts wegen haben die Senate Gutachten zu erstatten, ob eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes vorliegt. Senat I prüft darüber hinaus die Einhaltung des Frauenförderungsgebotes.

Gleichbehandlungskommission:
Aufgrund des Bundesgesetzes über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GBK/GAW-Gesetz) wurde zur Überprüfung von Fragen, die die Diskriminierung auf Grund des Gleichbehandlungsgesetzes betreffen, die aus drei Senaten bestehende Gleichbehandlungskommission eingerichtet. Sie ist den Arbeits- und Sozialgerichten und den Zivilgerichten als besondere Einrichtung zur Seite gestellt.

Die Senate der Gleichbehandlungskommission prüfen in ihrem Zuständigkeitsbereich, ob das Gleichbehandlungsgebot verletzt wurde, wenn ein Antrag von einem Antragsberechtigten eingebracht wird. Sie können jedoch auch von Amtswegen ein Prüfungsverfahren einleiten. Sie unterstützen auch Regelungen zur Vermeidung oder Beilegung gerichtlicher Rechtsstreitigkeiten, durch die Möglichkeit beratend oder schlichtend im Vorfeld und auch noch während des Verfahrens tätig zu werden.

Senat I: Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt

Senat II: Gleichbehandlung in der Arbeitswelt ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung (Antidiskriminierung)

Senat III: Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen (Antirassismus)

Gleichbehandlungsanwaltschaft:
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft ist eine staatliche Einrichtung zur Durchsetzung des Rechts auf Gleichbehandlung und Gleichstellung und zum Schutz vor Diskriminierung. Sie ist in Ausübung dieser Tätigkeit selbstständig und unabhängig auf der Grundlage des Gleichbehandlungsgesetzes. 1991 bis 2004 war ihr gesetzlicher Auftrag die Gleichbehandlung und Gleichstellung von Frauen und Männern. Seit der Novelle 2004 ist sie auch für die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, der Weltanschauung, des Alters und der sexuellen Orientierung zuständig.

Die Aufgaben werden von drei AnwältInnen wahrgenommen:

  • AnwältIn für Gleichbehandlung / Gleichstellung der Geschlechter in der Arbeitswelt
  • AnwältIn für die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung in der Arbeitswelt
  • AnwältIn für die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen und für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern bei Gütern und Dienstleistungen

Ihre Aufgaben sind:

  • Beratung und Unterstützung diskriminierter Menschen bei der Durchsetzung ihres Rechts auf Gleichbehandlung.
  • Information und Sensibilisierung in den Themenbereichen Diskriminierung, Gleichbehandlung und Gleichstellung.
  • Weiterentwicklung der rechtlichen Standards und Verbesserung der gesellschaftlichen Situation.
  • Angebote für MultiplikatorInnen sowie alle Personen, Institutionen, Organisationen und Unternehmen, die sich gegen Diskriminierung und für Gleichstellung einsetzen.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz:
Auch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz befasst sich mit Fragen der Gleichstellungspolitik. Zum einen sind dies Fragen in Bezug auf das Arbeitsrecht: Gleichbehandlung, Elternkarenz/Elternteilzeit, Familienhospizkarenz/Pflegefreistellung. Zum anderen ist die Männerpolitik im Arbeitsministerium angesiedelt.

Die männerpolitische Grundsatzabteilung des Ministeriums – eine europaweit einmalige Einrichtung – verfolgt eine fortschrittliche Männerpolitik, als deren Kernthemen sie sieht: „Bewusstseinsbildung für eine gleichberechtigte Partnerschaft, aktive Vaterschaft, positive Identitätsbildung von Buben und männlichen Jugendlichen, Männergesundheit, das Auftreten gegen Burschen- und Männergewalt, die Weiterentwicklung männlicher Rollenbilder sowie Service für männerspezifische Anliegen“. Aktivitäten hierfür sind beispielsweise Informationskampagnen, Fachkonferenzen, die Förderung von Männerberatungsstellen und anderen NROs, die Veröffentlichung des 2. Österreichischen Männerbericht  (2011) (der auch die aktuellsten Daten zur Männergesundheit enthält) oder die Veranstaltung des jährlichen Boys Day.

Interministerielle Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming/Budgeting (IMAG GMB):
Mit Ministerratsbeschluss vom 11.7.2000 wurde die Interministerielle Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming (IMAG GM) eingerichtet. 2009 wurde diese mit der IMAG für Gender Budgeting zur IMAG GMB zusammengelegt. Den Vorsitz der IMAG hat die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst. Mitglieder sind alle Bundesministerien, die obersten Organe, die GÖD und seit November 2007 eine Ländervertreterin.

Ziele der IMAG sind die Schaffung einer Grundlage für die Implementierung der GM-Strategie auf Bundesebene und die Erfüllung der internationalen Verpflichtungen Österreichs.

Aufgaben:

  • Unterstützung und Begleitung des Implementierungsprozesses des GM in allen Ressorts und auf allen politischen Ebenen.
  • Austausch von Informationen und nachahmenswerten Initiativen in den Ressorts sowie von in- und ausländischen best-practice Beispielen.
  • Entwicklung von Kriterien für die Umsetzung der GM-Strategie.
  • Begleitung und Evaluierung laufender Projekte, Maßnahmen und Gesetze hinsichtlich der Anwendung der GM-Zielsetzungen.
  • Definition des Aufgabenprofils der Gender Mainstreaming/Gender Budgeting-Beauftragten.

Erarbeitet und veröffentlicht wurden beispielsweise: Medienleitfaden „Blickpunkt Gender“, Erfahrungsberichte z.B. GM im ESF (2007), Leitfaden für Gender Mainstreaming in der Legistik, Entwicklungspartnerschaft und Publikationsreihe „Qualitätsentwicklung Gender Mainstreaming“, Arbeitshilfe für Gender Budgeting in der Verwaltung.

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Andere Gender-Akteur_innen

Demokratiezentrum Wien:
beschäftigt sich zu einem erheblichen Anteil mit – wie sie es nennen – Genderperspektiven. Unter dem Stichwort „Pionierinnen der Frauenbewegung – Frauen in der Politik“ finden sich hier Kurzbiografien frauenpolitisch engagierter Frauen. Unter dem Stichwort „Geschlechterdemokratie“ werden Themen des Gender Mainstreaming und der Gleichstellungspolitik erläutert und Daten, Studien, Publikationen und Links benannt. Unter dem Stichwort „Lebensrealitäten“ findet man Wissenswertes über die Lebensrealität von Frauen und Männern insb. bezogen auf Berufswelt und Betreuungsarbeit.

Frauen-online-Magazin „ceiberweiber“:
ist ein feministisches, frauenpolitisches Online-Magazin, betrieben und herausgegeben von Alexandra Bader, das zu einer Vielzahl von Fragestellungen zu den Themen Frauen und Gleichstellung berichtet. Es wird durch das Frauenministerium gefördert, aufgrund der Kürzung der Förderung auf ein Fünftel der bisherigen Förderung ist das Magazin jedoch in seiner Existenz bedroht.

Anschläge:
Feministisches Monatsmagazin (seit 1983), in der Onlineversion mit einem schier unendlichen Fundus an interessanten Links und Artikeln zum Thema Frauen und Geschlechtergerechtigkeit. Das Magazin berichtet aber nicht nur über so genannte „Frauenthemen“, sondern über das aktuelle politische, gesellschaftliche und kulturelle Geschehen aus feministischer Perspektive.

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Wissenschaft

Wissenschaft

Universitäten

Gender Studies:
An allen größeren Universitäten gibt es Gender Studien. Die wissenschaftlichen Zentren arbeiten aktiv als Theoriegeber für die Politik. Einen Überblick über die Institute geben:
Uni Salzburg und Frauenratgeberin / Bereich Wissenschaft und Forschung

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Links

frauenfakten: Hier wird ein Überblick über alle in Österreich tätigen Frauennetzwerke, Gruppen und Vereine gegeben.

Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst: Hier lässt sich ein Überblick über die wichtigsten Datenbanken und Frauennetzwerke in Österreich sowie international finden. In Österreich gibt es rund 300 Netzwerke und unzählige Initiativen, Organisationen und Clubs, die Frauen konkrete Unterstützung für Karriere und Aufstieg bieten, Datenbanken zur Verfügung stellen oder Expertinnen miteinander vernetzen möchten. Auch viele wissenschaftliche und politische Initiativen und NGOs befassen sich mit Frauenförderung und Chancengleichheit.

ofra- online archiv frauenpolitik: ofra stellt allen Interessierten Informationen, Originaldokumente, Bilder und Plakate aus dem Umfeld der institutionellen Frauenpolitik zur Verfügung. Österreichische Frauen- und Gleichstellungspolitik seit den 1970er-Jahren werden damit dokumentiert, nachvollziehbar und zugänglich.

Quellen

Beschreibung der Quellenlage:
Akteure, Gesetze, Beratungsmöglichkeiten u.ä. sind sehr gut auffindbar. Es gibt viele regierungsseitig finanzierte Online-Auftritte.

Benennung der relevanten Quellen:
Internetadressen wurden direkt im Kontext genannt.

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Literatur

Birgit Sauer: Ein ewiges Pilotprojekt? Gender Mainstreaming in Österreich, in: Meuser, Michael/Neusüß, Claudia (Hrsg.): Gender Mainstreaming. Konzepte – Handlungsfelder – Instrumente, Bonn (Bundeszentrale für politische Bildung), 2004, S. 169-181

Leah Carola Czollek: Gender Mainstreaming aus queerer und interkultureller Perspektive - eine konkrete Utopie, in: Perko Gudrun/Leah Carola Czollek (Hrsg.): Lust am Denken: Queeres im experimentellen Raum jenseits kultureller Verortungen, Köln, 2004

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Ergebnisse einer Recherche von Tanja Berger und Pamela Dorsch 2010 im Auftrag des Gunda-Werner-Instituts der Heinrich-Böll-Stiftung. Zuletzt aktualisiert: 2013.

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