Slowenien

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Geschlechterpolitische Situation in Slowenien

Übersicht

Rechtslage:

Akteur_innen:

Wissenschaft:

Kurzbeschreibung und -bewertung

Slowenien hat gute Fortschritte in der Gleichstellungspolitik gemacht, insbesondere in Bezug auf die Rechtslage. Der Schutz und die Förderung von Frauenrechten und die Teilhabe von Frauen am wirtschaftlichen und politischen Leben ist wird zunehmend rechtlich gesichert. Aber die Rechtslage hat bisher noch wenig Auswirkungen auf realen Lebensbedingungen von Frauen: Ihre politische Repräsentation ist sehr niedrig, ihr Anteil an Managementpositionen ebenso und der Arbeitsmarkt ist immer noch stark geschlechtsspezifisch segregiert.

Rechtsmittel existieren vorwiegend auf dem Papier, sind in der Praxis jedoch weder wirksam noch benutzerfreundlich noch abschreckend. Obwohl geschlechtsbezogene Diskriminierung in Slowenien nichts Außergewöhnliches ist, kommt es nur selten vor, dass Diskriminierungsopfer vor Gericht ziehen. So erklärt es sich, dass es im Bereich der Geschlechtergleichstellung in den Jahren 2013/2014 keine nennenswerte Rechtsprechung gegeben hat. Einer der Gründe für diese Situation ist möglicherweise die mangelnde Effektivität des derzeitigen Systems des gesetzlichen Diskriminierungsschutzes. Außerdem ist die Hilfe für Diskriminierungsopfer nicht unabhängig, da das Büro für Chancengleichheit, das eine unabhängige Fachstelle für Diskriminierungsschutz war, abgeschafft wurde und ein unabhängiger Anwalt bzw. eine unabhängige Anwältin für den Gleichstellungsgrundsatz, der/die mit entsprechenden Befugnissen ausgestattet wäre, um Verstöße gegen das Diskriminierungsverbot zu untersuchen, nicht existiert. Der Anwalt bzw. die Anwältin für den Gleichstellungsgrundsatz gehört vielmehr dem Mitarbeiterstab des Ministeriums für Arbeit, Familie und Soziales an und verfügt für seine/ihre Arbeit, Aktivitäten und Projekte über kein eigenes Budget. Auch das Gehalt des Anwalts bzw. der Anwältin wird vom Ministerium bezahlt.

[Quelle: Europäische Kommission (2014) (Hrsg.). Europäische Zeitschrift für Geschlechtergleichstellungsrecht, Nr. 1/2014. S. 121 (in Deutsch]

Allerdings zeigen die aktuellen Gesetzesentwicklungen (siehe unter Rechtslage), dass derzeit progressive politische Kräfte in Fragen der Geschlechtergleichstellung aktiv sind:

Im Rahmen des Projekts „Für ein ausgewogenes Kräfteverhältnis zwischen den Geschlechtern“ organisierte das Ministerium für Arbeit, Familie und Soziales im Januar 2014 eine Konferenz mit dem Titel „Chancengleichheit lohnt sich“. Wie die damalige slowenische Ministerpräsidentin Alenka Bratušek (ihre Amtszeit endete im September 2014) bei der Konferenz unterstrich, liegen die größten Herausforderungen nach wie vor darin, eine ausgewogene Vertretung in politischen und wirtschaftlichen Entscheidungspositionen zu erreichen, die Segregation im Bildungs- und Beschäftigungsbereich zu überwinden und die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben zu verbessern. Die Dimension der Geschlechtergleichstellung müsse daher in sämtlichen Politikbereichen und auf allen Ebenen berücksichtigt werden. Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Krise, so die Ministerpräsidentin, sei dies besonders wichtig, da Frauen von den Sparmaßnahmen wahrscheinlich härter getroffen würden als Männer.

[Quelle: Europäische Kommission (2014) (Hrsg.). Europäische Zeitschrift für Geschlechtergleichstellungsrecht, Nr. 1/2014. S. 122 (in Deutsch]

Ebenso ein Indiz für eine plurale, offene, slowenische Gesellschaft ist das am 3.3.2015 vom Parlament verabschiedete Gesetz, das vorsieht, dass eine Ehe in Zukunft als eine Verbindung von zwei Personen definiert wird - ungeachtet des Geschlechts. Bisher gab es solche Homo-Ehen nur im Westen Europas - nach Ländern wie Spanien, Frankreich und Großbritannien führt sie mit Slowenien erstmals ein postkommunistisches Land ein.

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Rechtslage

Rechtslage

Gleichstellungsrecht

Slowenien begann 1997 mit dem “Regierungsprogramm für Gesetzesharmonisierung”, die Gesetzgebung an den Rechtsstand der EU anzupassen. Das Gleichstellungsrecht blieb davon jedoch weitgehend unberührt, nur einige kleinere Sozialgesetze wurden geändert. Ein allgemeines Diskriminierungsverbot war bereits in der Verfassung verankert.

Aktuelle Entwicklungen:

Die Regierung hat den geänderten Entwurf des Gesetzes über Elternschutz und Familienbezüge genehmigt. Der Entwurf enthält verschiedene Neuerungen und sieht vor allem die Streichung des 30-tägigen, nicht übertragbaren Elternurlaubs für Väter vor. Außerdem werden neue Freistellungen im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes und die Begriffe „Mutterschaftsurlaub“ und „Elternurlaub“ eingeführt. Das neue Gesetz soll unter anderem dazu beitragen, die Chancengleichheit von Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, indem Väter dazu ermutigt werden, Vaterschafts- und Elternurlaub in Anspruch zu nehmen. Hintergrund für das Gesetz ist vor allem die Übernahme des EU-Besitzstands in das slowenische Recht. Nach Ansicht des Ministeriums tragen elterliche Betreuung und Elternurlaub in großem Maße dazu bei, die auf dem Arbeitsmarkt bestehenden Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern zu verringern, da sie es Frauen ermöglichen, nach der Geburt eines Kindes erwerbstätig zu bleiben. Das Ministerium will sich darüber hinaus für eine ausgewogenere Verteilung der Betreuungsverantwortung und sonstigen Aufgaben zwischen Frauen und Männern einsetzen.

[Quelle: Europäische Kommission (2014) (Hrsg.). Europäische Zeitschrift für Geschlechtergleichstellungsrecht, Nr. 1/2014. S. 121 (in Deutsch]

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Gesetz zur Chancengleichheit von Frauen und Männern (Act on Equal Opportunities for Women and Men)

Das Ministerium für Arbeit, Familie und Soziales hat eine neue Vorlage für ein Gesetz über die Chancengleichheit von Frauen und Männern ausgearbeitet, das einen grundlegenden Rahmen für die Politik im Bereich der Gleichbehandlung von Männern und Frauen liefern soll. Die Vorlage enthält eine klarere Definition von geschlechtsbezogener Diskriminierung, Vorschriften über Sanktionen für Verstöße gegen das Diskriminierungsverbot und ein Verbot von sexueller Belästigung, Belästigung und geschlechtsbezogener Diskriminierung. In der Vorlage ist außerdem geregelt, dass das Büro für Chancengleichheit, das im Zuge von Haushaltskürzungen im März 2012 aufgelöst wurde, in diesem Bereich keine zuständige Stelle mehr ist. Der Bereich Chancengleichheit wurde dem Ministerium für Arbeit, Familie und Soziales übertragen, das dem neuen Gesetz zufolge von nun an die für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern zuständige Stelle ist.

[Quelle: Europäische Kommission (2014) (Hrsg.). Europäische Zeitschrift für Geschlechtergleichstellungsrecht, Nr. 1/2014. S. 120 (in Deutsch]

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Weitere aktuelle, rechtliche Entwicklungen in Slowenien

In Slowenien haben bestimmte Gruppen von Beschäftigten - Beschäftigte mit familiären Verpflichtungen, Menschen mit Behinderungen oder mit gesundheitlichen Problemen sowie Teilrentner und –rentnerinnen - , die in Teilzeit arbeiten, Anspruch auf eine Vergütung, die ihrer tatsächlichen Arbeitspflicht entspricht. Sie haben aus ihrem Arbeitsverhältnis die gleichen Rechte und Pflichten wie Vollzeitbeschäftigte.

[Quelle: Europäische Kommission (2014) (Hrsg.). Europäische Zeitschrift für Geschlechtergleichstellungsrecht, Nr. 1/2014. S. 22 (in Deutsch]

Slowenien, wie auch die Tschechische Republik, erleichtern den Zugang zu Teilzeitarbeit für bestimmte Gruppen oder in bestimmten Situationen, die häufig mit Pflege- und Betreuungsverantwortung, Schwangerschaft, Mutterschaft, der Gesundheit des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin bzw. seiner/ihrer Angehörigen in Zusammenhang stehen, oder nach einem Mutterschafts- und/oder Elternurlaub.

[Quelle: Europäische Kommission (2014) (Hrsg.). Europäische Zeitschrift für Geschlechtergleichstellungsrecht, Nr. 1/2014. S. 24 (in Deutsch]

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Antidiskriminierungsgesetz

Verbot der Diskriminierung ist in der Verfassung (Art. 14) verankert.

Slowenien hat alle Menschenrechtsverträge mit Bezug auf Diskriminierung ratifiziert, allerdings nicht das Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention, welches Recht auf Nicht-Diskriminierung als ein unabhängiges Recht einführt.

Nach dem Beitritt Slowenien zur EU wurden die EU-Rechtlinien umgesetzt. Das Gesetz zur Implementierung des Prinzips der Gleichbehandlung (2004) stellt eine umfassende Anti-Diskrimierungsgesetzgebung dar. Es wurde 2007 nach Hinweisen der EU auf eine unzureichende Umsetzung der Richtlinien noch einmal reformiert.

Das Gesetz über Arbeitsbeziehungen (2003) formuliert ein Diskriminierungsverbot in Bezug auf den Bereich der Beschäftigung. 2007 wurde das Gesetz im Hinblick auf die Übereinstimmung mit den EU-Richtlinien noch einmal reformiert.

Beide Gesetze verbieten direkte und indirekte Diskriminierung, Belästigung, Aufforderungen zur Diskriminierung, Schikane auf Grund des Geschlechts, von Rasse oder ethnischer Herkunft, Religion und Weltanschauung, sexuelle Orientierung, Alter und Behinderung. Der Employment Relationship Act umfasst darüber hinaus auch die Diskriminierungsgründe soziale Herkunft, Hautfarbe, gesundheitlicher Zustand, Familienstatus, Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft und finanzielle Situation.

Vor der Umsetzung der EU-Richtlinien (2008) war das Verbot der Diskriminierung bereits im Strafrecht verankert. Mit der Annahme des Strafgesetzbuchs in 2008 wurden verschiedene Vergehen in Bezug auf die Verletzung gleicher Rechte differenziert rechtlich geregelt.

Informationen zum Thema Nicht-Diskriminierung finden sich auf der Länderseite Slowenien (in Englisch) des Europäischen Netzwerkes von RechtsexpertInnen auf dem Feld der Nicht-Diskriminierung.

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Gesetze zu Quoten v.a. im politischen und wirtschaftlichen Bereich

Untersucht man die Veränderungen bei den Quotenregelungen, so lassen sich in der kurzen Geschichte der Geschlechterquoten in Slowenien drei Phasen unterscheiden:

(1) die fast vollständige Ablehnung von Quoten, da sie mit der sozialistischen Vergangenheit in Verbindung gebracht wurden (in den frühen 1990er Jahren);

(2) die Phase der Einführung von internen Parteiquoten in einigen linken und Links-Mitte-Parteien, sowie die Ablehnung aller Versuche im

Parlament, Quoten per Gesetz einzuführen (zweite Hälfte der 1990er Jahre); und

(3) die Einführung von Geschlechterquoten in den nationalen Rechtsvorschriften für Wahlen auf nationaler und kommunaler Ebene und für das Europäische Parlament (um 2005).

[Quelle: www.europarl.europa.eu]

  • Staatliche Ebene: KandidatInnen-Listen politischer Parteien zur Wahl der slowenischen Nationalversammlung: 35% der KandidatInnen müssen ein „anderes Geschlecht“ haben. Diese Regelung gilt nicht für KandidatInnen-Listen, die aus drei männlichen und drei weiblichen Kandidaten bestehen. Falls eine Liste nur drei Plätze ausweist, muss dem „anderen Geschlecht“ mindestens ein Platz eingeräumt werden. (Nationalversammlung Wahlgesetz 2006 Artikel 43: 6 und 43: 7). Siehe: women_s_watch_slovenia.pdf
  • Kommunale Ebene à KandidatInnen-Listen politischer Parteien bei Kommunalwahlen: 40% der KandidatInnen müssen ein „anderes Geschlecht“ haben. Zudem muss das Geschlecht in der ersten Hälfte der Liste abwechselnd gelistet sein.
  • Freiwillige Parteienquoten:
  • A) Sozialdemokratische Partei (Socialni Demokrati): Ziel ist es, eine 40%ige Frauenquote erreichen.
  • B) Liberal Demokratische Partei (Liberalna Demokracija Slovenije): Ziel ist es, eine 40%ige Frauenquote erreichen.
  • [Quelle: http://www.quotaproject.org/uid/countryview.cfm?CountryCode=SI]

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Weitere Gesetze / rechtliche Regelungen + Regierungsprogramme

Nationaler Aktionsplan zur Chancengleichheit 2005-2013 (in Englisch)

Dies ist das wichtigste nationale strategische Dokument auf dem Gebiet der Gleichstellung der Geschlechter. Der Aktionsplan legt u.a. die wichtigsten politischen Orientierungen der Gleichstellungspolitik in verschiedenen Schlüsselbereichen des gesellschaftlichen Lebens, wie z.B. Arbeit und Sozialhilfe, fest. Es legt fest, dass verschiedene Regierungsstellen – abhängig von ihrem Tätigkeitsfeld – dafür verantwortlich sind, Gender Mainstreaming- Aktivitäten zu planen, durchzuführen und zu bewerten.

[Quelle: European Institut for Gender Equality – EIGE (2013). „Gender Equality Index: Country Profiles.” (in Englisch, S. 130)]

Im Jahr 2012verabschiedete die Regierung in der 4. Periode die Umsetzung des Nationalen Programms für die Chancengleichheit von Frauen und Männern, für den Zeitraum von 2012 bis 2013.

Neben den Gleichstellungsaktionsplänen hat Slowenien drei weitere Aktionspläne gehabt:

  • 2005: Aktionsplan gegen Menschenhandel
  • 2009-2014: Nationales Programm zur Prävention häuslicher Gewalt
  • 2012-2013: Aktionsplan zur Prävention häuslicher Gewalt

[Quelle: European Institut for Gender Equality – EIGE (2013). „Gender Equality Index: Country Profiles.” (in Englisch, S. 130)]

Eines der Schwerpunktbereiche der Gleichstellungspolitik ist es, den Anteil von Frauen in Führungspositionen in der Wirtschaft zu erhöhen. Es werden zwei Projekte durchgeführt, um die Zahl der Frauen in Entscheidungspositionen in der Wirtschaft zu fördern. Das Ministerium für Arbeit, Familie, Soziales und Chancengleichheit, in Zusammenarbeit mit der Sektion Frauenmanager  der Managervereinigung und der Kommission für die Bekämpfung von Korruption führen das Projekt "Include Every One" durch. Außerdem realisiert das Ministerium mit Hilfe norwegischer Finanzierung 2012-2015das Projekt "Balanced Power-Beziehungen".

[Quelle: Review on the implementation of the Beijing Platform for Action, Mai 2014, S. 21 f.]

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Akteur_innen

Akteur_innen

NGOs: Parteien, zivilgesellschaftliche Organisationen

Central and Eastern Network for Gender Issues (in Englisch)

1994 wurde eine Frauenarbeitsgruppe ins Leben gerufen, um Genderaspekte beim Aufbau von Demokratien und die Stellung der Frau in Transformationsgesellschaften zu thematisieren. Auf ehrenamtlicher Tätigkeit initiierte diese Arbeitsgruppe international Aktivitäten, Workshops und Konferenzen.

1998 wurde diese Arbeitsgruppe stärker institutionalisiert. Das seitdem bestehende "Central and Eastern Network for Gender Issues“ unterhält heute Büros in Budapest, Ljubljana und Zagreb.

Aufgabe des Netzwerks ist die Stärkung von Frauen und die Verankerung von Gleichstellungsziele in allgemeine Gleichstellungsstrategien, Politiken und Programmen von Mitte-Links-Parteien, fortschrittlichen Parteien und sozialdemokratischen Parteien in den Transformationsländern in Mittel- und Osteuropa.

Kontakt
Slovenia:
Sonja Lokar
Tel.: +386 12 444 119
Mobile: + 386 40 885 860
E-Mail: sonja.lokar48@gmail.com

Ženski lobi Slovenije – Frauenlobby Sloweniens

In der Frauenlobby Sloweniens haben sich sieben Nichtregierungsorganisationen aus verschiedenen Bereichen zusammen getan mit mehr als zehn Einzelpersonen aus Wissenschaft und Chancengleichheit. Es geht um die Initiierung von Chancengleichheit von Frauen und Männern in Slowenien.

Kontakt:
Ženski lobi Slovenije
Dalmatinova 4
1000 Ljubljana
Slovenija
telefon:  070 611 213
phone:   +386 70 611213
E-Mail: zenskilobi@gmail.com
Web: www.zenskilobi.si

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Regierung, Ministerien

Služba za enake možnosti in evropsko koordinacijo/ Service for equal opportunities and European coordination / Servicestelle für Chancengleichheit und Europäische Koordinierungsstelle (ehem. das Büro für Chancengleichheit)

Im März 2012 wurde im Ministerium für Arbeit, Familie, Soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit die Servicestelle für Chancengleichheit und Europäische Koordinierungsstelle eingerichtet. Sie löste damit das zuvor bestehende Büro für Chancengleichheit ab.

Auf der Seite des Ministeriums (in Slowenisch) sind die mit dem Thema Gleichberechtigung (slowenisch enakost spolov) und Chancengleichheit (slowenisch enake možnosti) verbundenen Aktivitäten und Aufgaben des Minsiteriums beschrieben.

[Quelle: European Institut for Gender Equality – EIGE (2013). „Gender Equality Index: Country Profiles.” (in Englisch, S. 130)]

Die Stelle ist in die politischen Entscheidungsfindungen und Überwachung der Umsetzung von Gender Mainstreaming involviert. Die Stelle ist dem Prinzip der Geschlechtergleichheit verpflichtet, baut dazu Expertise auf und gibt das erworbene Know-how weiter, indem Berichte und Empfehlungen erstellt werden. Die Arbeit wird durch das Ministerium und aus EU-Mitteln finanziert.

[Quelle: http://eige.europa.eu/content/equal-opportunities-and-european-coordination-service]

Kontakt
Service for equal opportunities and European
Kotnikova 28, 1000 Ljubljana
Tel.: +386 13697600
Fax: +386 13697981

Die Ministerin Anja Kopač Mrak trat im März 2015 der von UN Women 2014 gestarteten Kampagne #HeForShe bei. Sie bewegte den Premierminister und andere Minister des Kabinetts ebenfalls zur Unterstützung der Kampagne.

Zagovornik načela enakosti/ Advocate of the Principle of Equality (Verfechterin des Gleichstellungsgrundsatzes, in Englisch)

Der Verfechter bzw. die Verfechterin des Prinzips des Gleichstellungsgrundsatzes ist eine Sondereinrichtung für die Vermeidung und Beseitigung der Diskriminierung in Slowenien im Ministerium für Arbeit, Familie, Soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit. Die Aufgabenfelder lauten: Juristische Beratung, Präventionsarbeit,  Öffentlichkeitsarbeit und Informationspolitik.

Kontakt
Advocate of the Principle of Equality
Kotnikova 28, 1000 Ljubljana
Phone: +386 1 369 7503
Telefax: +386 1 369 78 29
E-Mail: zagovornik.uem(at)gov.si

Human Rights Ombudsman of the Republic of Slovenia (Ombudsmann/-frau für Menschenrechte in Slowenien, in Englisch)

Der Ombudsmann/die Ombudsfrau für Menschenrechte ist die nationale Menschenrechtsinstitution. Hauptarbeitsgebiet ist es, Beschwerden von Einzelpersonen oder Gruppen, die behaupten, dass ihre Menschenrechte von staatlichen Stellen, lokalen Selbstverwaltungsstellen oder Einrichtungen, in denen öffentliche Auftraggeber investierten, verletzt wurden, nachzugehen. Die Ombudsfrau/ der Ombudsmann kann auch initiativ tätig werden. Auf der Website sind zahlreiche Publikationen zu finden.

Kontakt
Human Rights Ombudsman of the Republic of Slovenia
Dunajska cesta 56, 1109 Ljubljana
Telephone: +386 1 475 00 50
Fax: +386 1 475 00 40
E-Mail: info@varuh-rs.si

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Andere Gender-Akteur_innen

Slovanian Queer Resources Directory SiQRD (in Slowenisch)

Portal, das Informationen zu verschiedenen Projekten, Organisationen und Klubs etc. im Bereich Queer bündelt. Es ist einer der wenigen Seiten, die sich mit Gleichstellung und anderen Lebensweise beschäftigt. Mit zahlreichen Links zu Artikeln und anderen queeren Organisationen.

Kontakt
E-Mail: siqrd@mail.ljudmila.org

City of Women (in Slowenisch und Englisch)

Eine Plattform für Künstlerinnen und über Künstlerinnnen mit politischem Anspruch.

Klub Monokel

Lokalität für lesbisches Publikum mit zum Teil politisch anspruchsvollem Programm.

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Wissenschaft

Wissenschaft

Komisija za ženske v znanosti (Kommission für Frauen in der Wissenschaft)

Die Kommission wurde im Jahr 2010 durch das Ministerium für Hochschulbildung, Wissenschaft und Technologie gegründet. Die Kommission setzt sich aus Vertretern und Vertreterinnen der verschiedenen Institutionen (Ministerium, Universitäten und Forschungseinrichtungen, Statistisches Amt, ...) zusammen, ein unabhängigeR ForscherIn ist ebenfalls dabei. Die Hauptaufgaben der Kommission sind Umsetzung der Geschlechtergerechtigkeit im Bereich der Wissenschaft und Hochschulbildung, Überwachung der Politikgestaltung, Überwachung und Erstellung von relevanten Statistiken und Bewusstseinsbildung.

[Quelle: http://eige.europa.eu/content/commission-for-women-in-science]

Universitäten und Institute

Die wissenschaftliche Landschaft ist nicht sehr weit gefächert und kaum spezialisiert. Es existieren kaum Verweise auf Institute in Slowenien, welche sich in ihrem Angebot den Gender Wissenschaften oder dem Aspekt Gender widmen.

Mirovni inštitut – Inštitut za sodobne družbene in politične študije (in Slowenisch und Englisch)

Das Friedensinstitut (gegr. 1991) ist eine gemeinnützige, private Forschungseinrichtung, die im Wesentlichen durch Forschungsförderung finanziert wird. Das Zentrum für Gender und Politik hat seinen Schwerpunkt auf Frauenmenschenrechten, Gender Equality, Flüchtlingsfrauen, die slowenische Frauenrechtsbewegung und Frauen und Medien. Das Zentrum beinhaltet auch eine Bibliothek und ein Informations- und Dokumentationszentrum. Die Hauptziele des Zentrums sind Forschung und Bildung in den Feldern Gender und Politik.

Thematische Felder bzw. strategischer Fokus:

  • Gender Mainstreaming
  • Politiken der Geschlechter - und Chancengerechtigkeit
  • Frauen in Transformationsgesellschaften
  • Menschenhandel und Prostitution
  • Unbezahlte Arbeit
  • Männerforschung

[Quelle: http://www.mageeq.net/index.php?option=comcontent&task=view&id=24&Itemid=37]

Peace Institute
Institute for Contemporary, Social and Political Studies
Metelkova 6
SL 1000 Ljubljana
Slovenia
Tel. +386 1 234 77 20
Fax. +386 1 234 77 23
E-Mail : www.mirovni-institut.si      

Gender Studies an der Universität Ljubljana

Es gibt ein PhD Programm Gender Studies - Auf der Homepage der dafür zuständigen Fakultät der Sozialwissenschaften sind leider keine weiteren Informationen zu finden.

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Quellen

Beschreibung der Quellenlage:
Die Quellenlage ist nicht besonders gut. Nur wenige Institutionen/Organisationen sind mit eigenen Seiten im Internet präsent. Die wenigen Quellen sind meist nur slowenisch und nicht in anderen Sprachen zugänglich. Die englischsprachigen Seiten ermöglichen einen Überblick, aber keine Vertiefung. Insbesondere Nicht-Regierungsakteure in diesem Themenfeld und ihre Vernetzung sind auf diesem Wege nicht/nur schwer zu identifizieren bzw. existieren zum Teil nicht mehr.

Benennung der relevanten Quellen:
Internetadressen wurden, soweit vorhanden, im Kontext benannt.

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Literatur

"The current situation of gender equality in Slovenia - Country Profile", European Commission, Directorate-General Justice, Unit D2 “Gender Equality” , 2012

Milica Antic Gaber, Vlasta Jalusic, „Die Marginalisierung der Relevanz politischer Beteilgung von Frauen in Slowenien“, in: Hoecker/Fuchs, Handbuch Politische Partizipation von Frauen in Europa, Band IIVS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2004

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Ergebnisse einer Recherche von Tanja Berger und Pamela Dorsch 2010 im Auftrag des Gunda-Werner-Instituts der Heinrich-Böll-Stiftung. Zuletzt aktualisiert Ende 2014/ Anfang 2015.


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