Ein Leben für gleiche Rechte

1989 wurde Anne Klein Senatorin für Jugend, Frauen und Familie des Landes Berlin
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1989 wurde Anne Klein Senatorin für Jugend, Frauen und Familie des Landes Berlin

Vor 65 Jahren, am 2. März 1950 wurde Anne Klein im Landkreis Saarlouis des Saargebietes geboren. Zu diesem Zeitpunkt war der langfristige Status des Saarlandes noch unentschieden. Es war teilautonom und befand sich in einer Wirtschafts- und Währungsunion mit Frankreich, deshalb war Anne Klein in ihrer frühen Kindheit „Protektorats-Französin“. Mit der Nähe und den Verbindungen zu Frankreich war ein Grundstein für Anne Kleins Offenheit und Neugier für unterschiedliche Kulturen und Lebensformen, für ihre Frankophonie und für ihre Lebensfreude schon in ihrer Kindheit gelegt.

In welches Zeitalter der rechtlichen Gleichstellung von Frauen und Männern wurde die später kämpferische Juristin für Frauenrechte im Jahr 1950 geboren? Welche Grundsätze waren verfassungsrechtlich verankert? Die Verfassung des Saarlandes aus dem Jahr 1947 war von französischem Recht geprägt. Diese sah nicht nur vor, dass Männer und Frauen vor dem Gesetz gleich sind, sondern sie beinhaltete auch den Grundsatz von gleichem Lohn für gleiche Arbeit.

Die letzte Entscheidung traf der Gatte

Auch das Grundgesetz der jungen Bundesrepublik Deutschland vom Mai 1949 – und somit nur 9 Monate älter als Anne Klein – enthielt den Grundsatz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“. Für diesen Satz hatten Frauen in der parlamentarischen Versammlung vehement streiten müssen. Eine weitere Konkretisierung der Gleichberechtigung enthielt die Verfassung jedoch nicht. Allerdings bestimmte ein Übergangsartikel, dass alle dem Grundsatz der Gleichberechtigung  widersprechenden Gesetze bis 1952 zu ändern seien. Solche Gesetze gab es reichlich und sie reichten vom gesetzlich verankerten Letztentscheidungsrecht des Ehemannes bis zu Lohnabschlagsklauseln für Frauen in Tarifverträgen. Aber der verfassungsrechtlich gebotene Termin für ihre Änderung wurde nicht eingehalten.

Als nach der Volksabstimmung das Saarland und mithin auch Anne Klein 1957 in die BRD eingegliedert wurde, liefen noch die Schlussberatungen zum ersten Gleichberechtigungsgesetz der BRD, mit dem dann ein Teil des Auftrags aus dem Grundgesetz umgesetzt wurde. Schon ein Jahr später, am 1. Januar 1958 gehörte die damals siebenjährige Anne Klein auch der neu gegründeten Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft an. Im Gründungsvertrag war von Beginn der EWG an in dem Kapitel über Sozialvorschriften der Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher Arbeit verankert. Hierauf hatte Frankreich bestanden.

Erstes Frauenhaus in Berlin

Somit war sowohl von der europäischen wie der nationalstaatlichen Ebene ein verfassungsrechtlicher Rahmen für Anne Kleins spätere Arbeit für Frauenrechte gegeben. Doch dieser Rahmen bedurfte der konkreten rechtlichen Ausgestaltung und Absicherung von gleichen Rechten für Frauen und vor allem auch ihrer Durchsetzung.

Mit der Frauenbewegung der siebziger Jahre kam auch Schwung in die Gesetzgebung und Rechtsprechung. Im Europarecht schufen vor allem die Entgeltrichtlinie, die Gleichbehandlungsrichtlinie und die „Defrenne-Urteile“ des Europäischen Gerichtshofes wesentliche Gleichstellungsbestimmungen insbesondere für Arbeitnehmerinnen. In der BRD waren die Neufassung des §218 StGB im Jahr 1976 und das erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts ein Jahr später Ergebnisse der Forderungen der Frauenbewegung. Anne Klein gehörte dazu.

Als Feministin und Juristin brachte sie sich – nun in Berlin lebend – in die Bewegung ein. So gründete sie 1978 – mit 28 Jahren - die erste Anwältinnen-Kanzlei in Berlin und spezialisierte sich auf Familienrecht, um die gesetzlichen Rechte von Frauen vor Gericht auch durchzusetzen. Sie gehörte zu den Initiatorinnen des ersten Frauenhauses in Berlin und war vielfältig aktiv, um mit und für Frauen Räume in der Gesellschaft frei von Diskriminierung und Gewalt zu schaffen.

Erfolge als Auftakt zum nächsten Schritt

Ihre große Passion als Juristin galt der Ausarbeitung eines Anti-Diskriminierungsgesetzes, das sich nicht auf einzelne Aspekte z.B. des Arbeits- oder Ehe- und Familienrechts beschränkt, sondern umfassend Diskriminierung durch Bundesrecht gesetzlich ausschließt. Hieran arbeitete Anne Klein auf Bundesebene. Als sie kurz nach ihrem 39. Geburtstag, also 1989, Senatorin für Jugend, Frauen und Familie des Landes Berlin wurde, setzte sie sich leidenschaftlich für ein Landesantidiskriminierungsgesetz ein, um so weitgehend wie möglich Landeskompetenzen zum Ausschluss von Diskriminierung zu nutzen. 

Auf europäischer Ebene schufen die Änderungen durch den Vertrag von Amsterdam mit dem Jahr 1999, also gerade rechtzeitig zur Jahrtausendwende, die Möglichkeit, um in allen Politikbereichen, in denen die EU zuständig ist, Diskriminierung europarechtlich zu bekämpfen.

Anne Klein freute sich über ihre Erfolge im Einsatz für Frauenrechte und gegen Diskriminierung. Es gehörte zu ihrer Lebensfreude, die Fortschritte zu feiern so wie es andererseits ihrem Naturell und Selbstverständnis aber total widersprochen hätte, sich mit dem Erreichten zu begnügen. Sie nutzte Erfolge vielmehr sie als Kraftquelle und Auftakt zum nächsten Schritt für eine Welt, in der Frauen ohne Diskriminierung ihr Leben gestalten können.

Der Anne-Klein-Frauenpreis

In diesem Jahr des 65. Geburtstages von Anne Klein und vier Jahre nach ihrem Tod vergibt die Heinrich-Böll-Stiftung das vierte Mal den Anne-Klein-Frauenpreis. Anne Klein hat die Vergabe durch eine Schenkung ermöglicht, um Frauen zu ehren und zu unterstützen, die sich durch hervorragendes Engagement für die Verwirklichung von Geschlechterdemokratie einsetzen.

In der Jury für den Anne-Klein-Frauenpreis, in der ich mitwirken darf, sind wir in jedem Jahr überwältigt von dem hervorragenden Engagement der vielen für die Preisverleihung vorgeschlagenen Frauen, von ihrem Wirken, von ihrer Stärke und dem manchmal ihr eigenes Leben bedrohenden Einsatz, um Unrecht gegen Frauen zu bekämpfen.

Es ist gut, dass die Preisverleihung den hervorragenden Einsatz einer ausgewählten Preisträgerin sichtbar macht, dass viele Menschen ihre Arbeit und die Persönlichkeit schätzen und kennenlernen können. So bewirkt der Preis selbst Veränderung im Sinne der Stärkung von Frauen und von Frauenrechten. Das ist ein weiterer Erfolg von Anne Klein und die Preisverleihung ein Anlass zum Feiern – genau in ihrem Sinne als Ermutigung zum nächsten Schritt für eine Welt, in der Frauen ohne Diskriminierung und Gewalt ihr Leben gestalten können.

 

Veranstaltungshinweis:
Am Freitag, den 6. März 2015 fand die Preisverleihung des Anne-Klein-Frauenpreis an Nebahat Akkoc statt.