Frauen zwingen, ungewollt Kinder zu bekommen, widerspricht unter anderem dem Recht auf Gesundheit, auf körperliche Integrität sowie dem Recht auf Gewissensfreiheit, moralische Autonomie und Entscheidungsfreiheit – und dem weltweit anerkannten Menschenrecht auf selbstbestimmte Mutterschaft.
Richtig ist: Frauen zwingen, ungewollt Kinder zu bekommen, widerspricht unter anderem dem Recht auf Gesundheit, auf körperliche Integrität sowie dem Recht auf Gewissensfreiheit, moralische Autonomie und Entscheidungsfreiheit – und dem weltweit anerkannten Menschenrecht auf selbstbestimmte Mutterschaft. Worte wie „Mord“ oder Vergleiche mit anderen Straftaten sind beim Schwangerschaftsabbruch fehl am Platz und stellen eine Kriminalisierung dar. Schwangerschaftsabbruch ist keine aggressive Handlung gegen einen anderen Menschen. Der Embryo ist körperlich abhängig von der Schwangeren. Über ihr soziales Verhältnis zum Fötus entscheidet deshalb die Schwangere selbst, genauso wie der Entschluss zu einem Schwangerschaftsabbruch zu ihrem Selbstbestimmungsrecht gehört.
Hintergrund: Seit einigen Jahren ist eine neue Radikalisierung von Abtreibungsgegner*innen zu beobachten. Es haben sich verschiedene Allianzen zwischen rechtspopulistischen, konservativen und christlich-fundamentalistischen Akteur*innen gebildet, die die Selbstbestimmung von Frauen wieder grundlegend in Frage stellen.[26] Sie erhalten Unterstützung von evangelikalen Kreisen in den USA (die aktuelle US-Regierung betreibt derzeit selbst eine Anti-Abtreibungs-Politik. In Deutschland stellt der § 218 StGB Abtreibung – anders als in vielen anderen Ländern – bis heute grundsätzlich unter Strafe. Unter bestimmten Bedingungen, wie der Pflichtberatung nach § 219 StGB, ist eine Abtreibung aber möglich. Es gibt in Deutschland also – im Gegensatz zur ehemaligen DDR – bis heute kein Recht auf Abtreibung. Die Möglichkeit, abzutreiben, steht dadurch politisch auf wackeligen Beinen. Das ist problematisch.
Der Versuch, Schwangerschaftsabbrüche zu verbieten oder die Möglichkeit zu erschweren, ist Ausdruck einer Geschichte, in der weibliche Körper, Gebärfähigkeit und Sexualität regelmäßig unterworfen und zum Gegenstand von Politik und Regulierung gemacht werden. Dabei geht es oft um Geburtenpolitik (Bevölkerungspolitik) und/oder darum, ein bestimmtes Familien- und Mutterideal zu zementieren. Weiblichkeit wird an Mutterschaft gekoppelt und damit Frauen auf einen bestimmten gesellschaftlichen Platz verwiesen. Die Geschichte und die aktuellen Zahlen zeigen: Schwangerschaftsabbrüche sind nicht zu vermeiden, weil ungewollte Schwangerschaften nicht umfassend vermieden werden können. Abtreibungen werden vorgenommen, ob sie legal oder verboten sind. Je schwerer Schwangerschaftsabbrüche rechtlich und praktisch möglich sind, desto mehr Frauen sterben an versuchten Abbrüchen mit ungeeigneten Mitteln.
Es gibt keine gesellschaftliche Einigkeit darüber, ab wann ein Embryo eine Person ist. Das sind ethische Fragen, die nicht abschließend beantwortet werden können. Das Selbstbestimmungsrecht von Frauen über ihren Körper muss aber gewahrt werden. Gleichzeitig müssen die Rechte und die sozioökonomische Situation von Müttern gestärkt werden, so dass Abtreibungen z.B. nicht aus drohender Armut heraus vorgenommen werden.
[26] Vgl. u.a.: Diskursatlas http://www.diskursatlas.de und Kirsten Achtelik / Eike Sanders / Ulli Jentsch (2018); s. Literaturverzeichnis