Das ändert sich mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz

Eine Person hält ein Megafon, Im Hintergrund Bäume und Häuser, links neben der Person weht eine trans Flagge

Am vergangenen Donnerstag stellten Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90 / Die Grüne) und Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann die Eckpunkte des Selbstbestimmungsgesetz vor. Das neue Gesetz soll das veraltete und in Teilen verfassungswidrige sogenannte Transsexuellengesetz (TSG) endlich ersetzen. Bisher waren zwei psychiatrische Gutachten mit sehr intimen Fragen notwendig, die zudem sehr kostspielig waren. Der Prozess dauert meist Monate oder Jahre. 

Das neue Gesetz soll das nun endlich ändern. Es soll nur noch ein bürokratisch wenig aufwendiger Besuch beim Standesamt notwendig sein, um den Geschlechtseintrag oder den Vornamen zu ändern. Dabei soll es keine Rolle mehr spielen, ob die Person trans, intergeschlechtlich oder nicht-binär ist. Körperliche geschlechtsangleichende Maßnahmen sollen jedoch weiter auf Grundlage fachmedizinischer Regelungen entschieden werden. 

Lisa Paus sagt über das neue Selbstbestimmungsgesetz: 

"Selbstbestimmt leben zu können ist fundamental für alle Menschen. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Achtung der Privatsphäre und der Schutz vor Diskriminierung - das sind Rechte, die im Grundgesetz garantiert werden, und zwar für alle Menschen. Das TSG stammt aus dem Jahr 1980 und ist für die Betroffenen entwürdigend. Wir werden es nun endlich abschaffen und durch ein modernes Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Heute ist daher ein guter Tag für die Freiheit und für die Vielfalt in unserem Land.

Das Selbstbestimmungsgesetz wird das Leben für trans Personen verbessern und geschlechtliche Vielfalt anerkennen. Die Gesellschaft ist an vielen Stellen weiter als die Gesetzgebung. Wir sind als Regierung angetreten, den rechtlichen Rahmen für eine offene, vielfältige und moderne Gesellschaft zu schaffen."

Die neue Kampagne Transmedienwatch nimmt sich der gewaltvollen und problematischen Berichterstattung in Bezug auf trans Personen an, die auch im Rahmen von solchen Neuerungen wieder verstärkt zu lesen ist. Sie wurde von den Vereinen Bundesverband Trans* (BVT* e. V.), Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti e. V.), TransInterQueer (TrIQ e. V.) und Inter*Trans*Beratung Queer Leben gestartet. Die Petition stellt folgende Forderungen:

  1. Wir fordern Einordnung und Ausgewogenheit.
  2. Wir fordern eine respektvolle und menschenwürdige Berichterstattung, die Diskriminierung entgegenwirkt.
  3. Wir fordern die Abbildung des aktuellen wissenschaftlichen Standes.
  4. Wir fordern sachlich und fundierte Berichterstattung.
  5. Wir fordern, dass Trans*- Selbstorganisationen verstärkt als kompetente Ansprechstellen genutzt werden.
  6. Wir fordern, auch in den Medien Trans*feindlichkeit als Problem für eine demokratische Gesellschaft zu benennen.

Außerdem finden Sie hier weitere Infos zu den Mythen, bessere Rechte für trans und intergeschlechtliche Personen würden eine Gefahr für Frauenrechte bedeuten bzw. Kinder beeinträchtigen