„Nicht die betroffene Frau aus ihrem Leben herausreißen, sondern den Täter“: Wie Spanien Femizide verhindert

Korporal Eva Martín ist Polizeibeamtin der katalanischen Polizei Mossos d'Esquadra. Im Mai stellte sie auf Einladung der Vertretung der Regierung von Katalonien in Berlin das spanische Modell zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt vor und gab Einblicke in die polizeiliche Praxis. Im exklusiven GWI-Interview sprach sie über die Grundprinzipien des spanischen Schutzsystems und darüber, welche Ansätze auch für Deutschland Vorbild sein könnten.

Demonstrant*innen mit Schildern "It is all violence: Sexism, Racism, Speciesism" und "Stoppt Täterschutz" auf der Kundgebung und Demonstration gegen sexualisierte Gewalt an Frauen.

Eva Martín
Korporal Eva, Polizeibeamtin der Mossos d'Esquadra seit 2000. Dozentin für Polizist*innen und Polizeianwärter*innen in verschiedenen Wissensbereichen, u.a. frauenfeindliche, häusliche und sexuelle Gewalt sowie digitale Männergewalt. Als Fachkraft der Zentralen Einheit für Opferbetreuung und -begleitung der Mossos d'Esquadra arbeitet sie seit 2001 an der Entwicklung und Koordinierung von Leitfäden zum Schutz und zur Begleitung von Opfern geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.
 

GWI: Welche Rolle spielt die Polizei im spanischen Schutzsystem gegen geschlechtsspezifische Gewalt?
 

Korporal Eva Martín: Die polizeiliche Risikobewertung ist unabhängig von der Entscheidung des Gerichts. Sobald wir ein mittleres, hohes oder sehr hohes Risiko feststellen, leiten wir Schutzmaßnahmen ein. Unsere Einschätzung muss die richterliche Entscheidung nicht beeinflussen. In der Praxis ist das allerdings häufig der Fall.

Spanisches Gewaltschutzsystem

Seit 2003 hat Spanien mehrere Gesetze zum Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt eingeführt. Das zentrale Gesetz von 2004 definiert Gewalt gegen Frauen als Ausdruck struktureller Ungleichheit und schafft spezialisierte Gerichte sowie Polizeieinheiten. Nach einem Feminizid in Girona im Jahr 1998, führten die Mossos d'Esquadra bereits erste Maßnahmen zur Opferbegleitung ein. Es handelt sich um eine Pionierleistung, aus der die erste Gruppe zur Opferbetreuung innerhalb der katalanischen Polizei entstand. Heute verfügt jedes Polizeikommissariat über solch eine polizeiliche Gruppe.

Welche Schutzmaßnahmen können das konkret sein?
 

Die Maßnahmen richten sich nach dem individuellen Risiko. Wir bleiben kontinuierlich mit den Betroffenen in Kontakt, rufen regelmäßig an oder treffen sie persönlich. Außerdem können Gerichte elektronische Überwachungssysteme anordnen, um Annäherungsverbote zu kontrollieren.

Polizeiliche Risikobewertung

Die Polizei bewertet das Risiko mithilfe standardisierter Fragebögen. Auf dieser Grundlage wird ein individueller Schutzplan erstellt und regelmäßig angepasst.

In Deutschland müssen Frauen häufig ihre Wohnung verlassen und in ein Frauenhaus gehen. Wie ist das in Spanien?
 

Unser Ziel ist nicht, die betroffene Frau aus ihrem Leben herauszureißen, sondern den Täter. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Täter aus der gemeinsamen Wohnung entfernt und erhält ein Annäherungsverbot. Das Opfer soll möglichst in seinem gewohnten Umfeld bleiben können. Ein Frauenhaus oder eine Schutzunterkunft kommt nur dann infrage, wenn dies aus Sicherheitsgründen wirklich notwendig ist oder die betroffene Person das selbst wünscht. Es ist nicht unsere erste Maßnahme, sondern die letzte Option.

Täterverfolgung in Spanien

Das spanische Gewaltschutzsystem verfolgt den Grundsatz, dass nicht die Betroffenen ihr Leben verlassen müssen, sondern die Täter Konsequenzen tragen. Schutzunterkünfte stehen zwar zur Verfügung, gelten jedoch als letzte Maßnahme. Vorrang haben Wegweisung, Annäherungsverbote und die engmaschige Überwachung des Täters sowie der Schutz der Betroffenen in ihrem gewohnten Umfeld.

Müssen Betroffene immer Anzeige erstatten, damit Schutzmaßnahmen greifen?
 

Nein. Wir handeln von Amts wegen. Sobald wir Kenntnis von geschlechtsspezifischer Gewalt haben, sind wir gesetzlich verpflichtet zu handeln: Auch ohne Anzeige! Viele Betroffene können oder wollen diesen Schritt zunächst nicht gehen. Deshalb beginnt unser Schutz schon vorher.


Wie funktioniert das in der Praxis?
 

Wir führen ein zentrales Opferregister. Dort werden alle Polizeikontakte erfasst. Wenn wir beispielsweise bei einer Verkehrskontrolle feststellen, dass eine geschützte Person mit jemandem unterwegs ist, können wir sofort prüfen, ob gegen diese Person ein Annäherungsverbot besteht. So erkennen wir Verstöße unmittelbar.

Opferregister

Ein zentraler Baustein des spanischen Schutzsystems ist das nationale Opferregister für häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt. Dort werden alle relevanten Polizeikontakte sowie Schutzmaßnahmen einer betroffenen Person erfasst. Das passiert unabhängig davon, ob bereits eine Anzeige erstattet wurde.

Dadurch können Einsatzkräfte bei jedem Polizeikontakt sofort erkennen, dass eine Person unter besonderem Schutz steht. So lassen sich beispielsweise Verstöße gegen Annäherungsverbote oder andere gerichtliche Auflagen unmittelbar feststellen und entsprechende Maßnahmen einleiten. Das Register ermöglicht außerdem eine kontinuierliche Begleitung und eine bessere Koordinierung zwischen Polizei, Justiz und weiteren Unterstützungsstellen.

Korporal Eva Martín, Polizeibeamtin der Mossos d'Esquadra, hält eine Präsentation zum Gewaltschutzsystem. Im Hintergrund steht ein Aufsteller mit der Aufschrift "40 Jahre Kataloniens in der Europäischen Union.".

Wie funktioniert die Zusammenarbeit über Spanien hinaus?
 

Innerhalb der Europäischen Union arbeiten die Polizeibehörden eng zusammen. Wenn nötig, erfolgt die Zusammenarbeit über die spanische Nationalpolizei und Interpol. Zusätzlich gibt es auf gerichtlicher Ebene Rechtshilfeverfahren für grenzüberschreitende Fälle.

Digitale Gewalt

Spanien hat digitale Formen geschlechtsspezifischer Gewalt entweder ausdrücklich in seine Gesetzgebung aufgenommen oder durch wegweisende Rechtsprechung anerkannt. Strafbar sind unter anderem Cyberstalking, digitale sexuelle Erpressung, Revenge Porn, Identitätsmissbrauch, unbefugte Zugriffe auf digitale Konten sowie die Verbreitung intimer Bilder oder Videos ohne Einwilligung. Das schließt auch KI-generierte Inhalte mit ein.

Was motiviert Sie persönlich bei dieser Arbeit?
 

Es ist tatsächlich eine Berufung. Ich glaube, das teilen wir alle: Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte gleichermaßen. Wir müssen gegen diese Gewalt ankämpfen. Etwas anderes können wir uns gar nicht erlauben, denn unsere Aufgabe ist es, den Menschen ein freies und friedliches Leben zu ermöglichen. Außerdem möchte ich alle unterstützen, die sich dafür einsetzen, dass sich die Gesetzeslage weiter verbessert. Dieses Engagement ist wichtig.