Korporal Eva Martín ist Polizeibeamtin der katalanischen Polizei Mossos d'Esquadra. Im Mai stellte sie auf Einladung der Vertretung der Regierung von Katalonien in Berlin das spanische Modell zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt vor und gab Einblicke in die polizeiliche Praxis. Im exklusiven GWI-Interview sprach sie über die Grundprinzipien des spanischen Schutzsystems und darüber, welche Ansätze auch für Deutschland Vorbild sein könnten.
GWI: Welche Rolle spielt die Polizei im spanischen Schutzsystem gegen geschlechtsspezifische Gewalt?
Korporal Eva Martín: Die polizeiliche Risikobewertung ist unabhängig von der Entscheidung des Gerichts. Sobald wir ein mittleres, hohes oder sehr hohes Risiko feststellen, leiten wir Schutzmaßnahmen ein. Unsere Einschätzung muss die richterliche Entscheidung nicht beeinflussen. In der Praxis ist das allerdings häufig der Fall.
Welche Schutzmaßnahmen können das konkret sein?
Die Maßnahmen richten sich nach dem individuellen Risiko. Wir bleiben kontinuierlich mit den Betroffenen in Kontakt, rufen regelmäßig an oder treffen sie persönlich. Außerdem können Gerichte elektronische Überwachungssysteme anordnen, um Annäherungsverbote zu kontrollieren.
In Deutschland müssen Frauen häufig ihre Wohnung verlassen und in ein Frauenhaus gehen. Wie ist das in Spanien?
Unser Ziel ist nicht, die betroffene Frau aus ihrem Leben herauszureißen, sondern den Täter. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Täter aus der gemeinsamen Wohnung entfernt und erhält ein Annäherungsverbot. Das Opfer soll möglichst in seinem gewohnten Umfeld bleiben können. Ein Frauenhaus oder eine Schutzunterkunft kommt nur dann infrage, wenn dies aus Sicherheitsgründen wirklich notwendig ist oder die betroffene Person das selbst wünscht. Es ist nicht unsere erste Maßnahme, sondern die letzte Option.
Müssen Betroffene immer Anzeige erstatten, damit Schutzmaßnahmen greifen?
Nein. Wir handeln von Amts wegen. Sobald wir Kenntnis von geschlechtsspezifischer Gewalt haben, sind wir gesetzlich verpflichtet zu handeln: Auch ohne Anzeige! Viele Betroffene können oder wollen diesen Schritt zunächst nicht gehen. Deshalb beginnt unser Schutz schon vorher.
Wie funktioniert das in der Praxis?
Wir führen ein zentrales Opferregister. Dort werden alle Polizeikontakte erfasst. Wenn wir beispielsweise bei einer Verkehrskontrolle feststellen, dass eine geschützte Person mit jemandem unterwegs ist, können wir sofort prüfen, ob gegen diese Person ein Annäherungsverbot besteht. So erkennen wir Verstöße unmittelbar.
Wie funktioniert die Zusammenarbeit über Spanien hinaus?
Innerhalb der Europäischen Union arbeiten die Polizeibehörden eng zusammen. Wenn nötig, erfolgt die Zusammenarbeit über die spanische Nationalpolizei und Interpol. Zusätzlich gibt es auf gerichtlicher Ebene Rechtshilfeverfahren für grenzüberschreitende Fälle.
Was motiviert Sie persönlich bei dieser Arbeit?
Es ist tatsächlich eine Berufung. Ich glaube, das teilen wir alle: Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte gleichermaßen. Wir müssen gegen diese Gewalt ankämpfen. Etwas anderes können wir uns gar nicht erlauben, denn unsere Aufgabe ist es, den Menschen ein freies und friedliches Leben zu ermöglichen. Außerdem möchte ich alle unterstützen, die sich dafür einsetzen, dass sich die Gesetzeslage weiter verbessert. Dieses Engagement ist wichtig.