Employability: EU-Geschlechterpolitik kritisch betrachtet

Menschen in Licht und Schatten auf einem Platz
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„Die Prämisse der Flexibilisierung der Arbeitsmärkte, die zunehmende Deregulierung und die Erhöhung von Anreizen in Niedriglohnbranchen erhöhen unsichere Arbeitsverhältnisse.“

Uta Klein (1958 – 2019) behandelt im Kapitel 6 ihres Buches über „Geschlechterverhältnisse, Geschlechterpolitik und Gleichstellungspolitik in der Europäischen Union“ (2013) soziale Ungleichheit und  Geschlechterverhältnisse im europäischen Vergleich. Eine Zusammenfassung von Caroline Ausserer

Gleichstellungspolitik reagiert auf Ungleichheit, auf eine ungleiche Verteilung der Zugangschancen zu gesellschaftlichen Ressourcen. Klein führt aus, dass Geschlecht in der Frauen- und Geschlechterforschung als Strukturkategorie gesehen wird, da es alle gesellschaftlichen Bereiche des Lebens strukturiert. Es gibt vielfältige Ursachen für die soziale Ungleichheit zwischen den Geschlechtern. Wichtig sind geschlechtstypische Machtverhältnisse, die sich durch gesellschaftliche Institutionen ziehen. So werden beispielsweise bestimmte gesellschaftliche Bereiche unterschiedlich bewertet wie Erwerbsarbeit oder sogenannten „Care“-Tätigkeiten. Gestützt wird dies durch "sozialpolitische Regelungen, die eine ökonomische Unabhängigkeit an 'Erfolg' im Erwerbsleben koppeln und sich häufig noch an dem Mythos des so genannten 'Normalarbeitsverhältnisses' (Vollzeit, lebenslang)" (S.150) orientieren.

Klein untersucht die Spezifika und Gemeinsamkeiten des Arbeitsmarktes der Mitgliedstaaten der EU, geht auf die Veränderungen in den letzten Dekaden ein und   thematisiert Ausrichtung, Ziele und Ergebnisse der EU-Gleichstellungspolitik. Dabei stellt sie auch das Problem der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dar. Klein stellt fest, dass die Fokussierung der EU-Gleichstellungspolitik auf die Erwerbsarbeit zwar einerseits wegen der notwendigen ökonomischen Unabhängigkeit von Frauen folgerichtig ist, andererseits aber die Verkürzung auf die reine Erwerbsquote die Ungleichheit verschärft. Ziel sollte hingegen sein, eine Umverteilung sowohl der Erwerbsarbeit als auch der „Care“-Arbeit zwischen den Geschlechtern zu erreichen. In dem Kapitel finden sich aktuelle Statistiken u.a. zu Erwerbsarbeit, Arbeitsteilung, Ausbau öffentlicher Kinderbetreuung. Da es um Schwerpunkte bzw. Bereiche der EU-Gleichstellungspolitik geht, wird auch das Thema Gewalt bearbeitet.

Die Entwicklung der rechtlichen Grundlagen zu Gleichstellung, die Gleichstellung in EU-Institutionen sowie die Darstellung der Wohlfahrtsstaatssysteme auf einer Geschlechterperspektive finden sich in anderen Kapiteln des Buches (s. Inhaltsverzeichnis)

Erwerbsarbeit und Wachstum

Schwerpunkt der Gleichstellungspolitik ist die Förderung der Beschäftigungsniveaus in den Mitgliedsstaaten. In der Beschäftigungsstrategie von 1997 wurde der Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen eine hohe Priorität eingeräumt. Es werden Zielquoten zur Beschäftigung gesetzt, in der Europa 2020-Strategie wird eine allgemeine Erwerbsrate von 75 Prozent bis 2020 festgelegt. Die Steigerung der Erwerbstätigenrate gibt jedoch keine Auskunft über die geleisteten Stunden. Klein stellt fest: „Die Steigerung der Erwerbstätigkeit von Frauen geht einher mit einer Zunahme der Teilzeitquote.“ (S. 156) Demnach, berechnet man die Beschäftigungsrate auf Basis des Arbeitsvolumens, rangiert Deutschland mit 45 Prozent Beschäftigungsrate am unteren Ende der Skala.  Qualität der Arbeit bleibt unberücksichtigt.

Klein kritisiert außerdem, dass „die Geschlechterfrage (…) in der Europa-2020-Strategie auf Erwerbsarbeit und Wachstum reduziert“ wird. (S. 160) Sie bewertet die Fokussierung der Wirtschaftspolitik auf Beschäftigungsausbau als „geschlechterpolitisch problematisch“, ebenso der Verzicht auf eine eindeutige Gender Mainstreaming Strategie in Europa 2020. Denn: Weiterhin gibt es in allen europäischen Ländern ein Gehaltsgefälle zwischen den Geschlechtern, obwohl die Bildungsabschlüsse bei Frauen höher sind als bei Männern. Weiterhin besteht eine vertikale und horizontale Segregation des Arbeitsmarktes, d.h. Frauen arbeiten v.a. in bestimmten Bereichen und der Anteil von Frauen sinkt, je höher die Position ist. „Die Prämisse der Flexibilisierung der Arbeitsmärkte, die zunehmende Deregulierung und die Erhöhung von Anreizen in Niedriglohnbranchen erhöhen unsichere Arbeitsverhältnisse.“ (S. 171) Diese träfen vor allem Frauen und diese nicht alle gleich, denn die Situation von Frauen mit niedrigem formalen Bildungsabschluss, von Alleinerziehenden und Migrantinnen ist deutlich schwieriger.

Obwohl die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie seit langem Priorität in der EU-Gleichstellungspolitik genießt, wird beispielsweise Elternzeit von Männern, laut Klein, bislang so gut wie gar nicht wahrgenommen. „Bei einem Vergleich von 38 europäischen Ländern zeigte sich, dass lediglich in fünf Ländern mehr als zehn Prozent der Männer Elternzeit nehmen.“ (S. 183) Klein verdeutlicht anhand zahlreicher Daten, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiterhin in erster Linie den Frauen obliegt. Es sind die Arbeitszeiten der Frauen, die sich flexibilisieren und die Frauen leiden unter Doppelbelastung.

Kampf der Gewalt gegen Frauen

Gewalt im Geschlechterverhältnis wird in der EU als Priorität politischen Handelns verstanden. Dies zeigt sich am „Fahrplan zur Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010“ und in der „Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010-2015“. Die EU-Ratspräsidentschaften haben mehrere Konferenzen zum Thema durchgeführt und das Europäische Parlament hat verschiedene Empfehlungen und Entschließungen vorgelegt.

Die Europäische Kommission hat 2010 eine „Frauen-Charta“ verabschiedet, die ankündigte, „einen umfassenden, effektiven politischen Handlungsrahmen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt“ zu entwickeln. (S. 193) Im selben Jahr wurde das Thema auch im umfangreichen „Stockholmer Programm“ angesprochen, das die schwedische Ratspräsidentschaft verabschiedete. Ziel des Programms war ein „offenes und sicheres Europa im Dienste und zum Schutz der Bürger“ zu schaffen. Das Europäische Parlament hat in seiner Entschließung vom 5. April 2011 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen eine Liste mit 31 politischen Forderungen integriert. Darunter ist z.B. auch die Aufforderung an die Mitgliedsstaaten Vergewaltigung und sexuelle Gewalt an Frauen (auch) in der Ehe als Verbrechen anzuerkennen (Punkt 3). Klein führt aus, dass dies in einigen Mitgliedsstaaten, wie Litauen, noch nicht strafbar war. Genauso wurde das Thema Menschenhandel/Frauenhandel explizit thematisiert und mit dem Thema Gewalt gegen Frauen verbunden. Seit 2011 gibt es die Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels. Die Richtlinie fokussiert stärker auf die Opferrechte und will die Bemühungen der Mitgliedsländer zur Bekämpfung des komplexen Phänomens vereinheitlichen. Seit 2007 gibt es einen „EU Anti-Trafficking Day“ (18. Oktober) und seit 2010 einen „Anti-Trafficking Coordinator“.

Insgesamt, so resümiert Uta Klein, kann gesagt werden, dass „das Thema der Bekämpfung geschlechtsbasierter Gewalt innerhalb der europäischen Gleichstellungspolitik kein Schattendasein mehr (führt)“ (S. 196). Klein hofft, dass die Bemühungen der letzten Jahre  in eine umfassende europäische Strategie münden. Noch bleibt es allerdings offen, wie eine solche Strategie auf nationaler Ebene implementiert werde und wie erfolgreich sie wäre.

Uta Klein, ehemalige Vertrauensdozentin der Heinrich-Böll-Stiftung und Mitglied im Fachbeirat des Studienwerks der Stiftung, ist am 3. März 2019 nach langer Krankheit in Berlin gestorben. Am 22. März wurde sie auf dem Alten St. Matthäus-Kirchhof beerdigt.

LINK zum Originalartikel

Kapitel 6: Soziale Ungleichheit und Geschlechterverhältnisse im europäischen Vergleich; aus: U. Klein, Geschlechterverhältnisse, Geschlechterpolitik und Gleichstellungspolitik in der Europäischen Union, Springer Fachmedien Wiesbaden 2013.

Inhaltsverzeichnis