Poster saying Respect all women

Die Istanbul-Konvention und Queere Geflüchtete Frauen

Policy Report der University Bristol
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Die Istanbul Konvention von 2011 gilt als das weitreichendste rechtsverbindliche Menschenrechtsinstrument zur Verhinderung und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt und verpflichtet die Unterzeichnerstaaten zum Handeln. Obwohl die Konvention sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität als unzulässige Gründe für Diskriminierung erwähnt, bleiben Gewalterfahrungen von lesbischen, bisexuellen, trans, queeren und intergeschlechtlichen (LBTQI) Frauen auch im Asylverfahren oft unerkannt.

Das Queer European Asylum Netzwerk hat einen Policy Report verfasst, welcher alle EU-Mitgliedsstaaten, die die Istanbul-Konvention ratifiziert bzw. unterzeichnet haben, dazu aufruft, lesbische, bisexuelle, queere, intergeschlechtliche und trans Frauen als besonders gefährdete Gruppe vor geschlechterbasierter Gewalt zu schützen.
 

Die wichtigsten Erkenntnisse dieses Reports:
Es fehlt an geschlechtersensiblen Aufnahme- und Asylverfahren: Die Gewalt, die asylsuchende LBTQI-Frauen erfahren haben, bleibt während des Asylverfahrens oftmals im Verborgenen. Tendenziell wird innerfamiliäre, gemeinschaftliche oder sexualisierte Gewalt, welche aufgrund der Sexualität und/oder der Geschlechtsidentität ausgeübt wurde, nicht als Asylgrund anerkannt.

Der Grundsatz der Nicht-Zurückweisung findet bei Asylverfahren von LBTQI-Frauen selten Anwendung: LBTQI-Frauen, welche Asyl suchen, sehen sich oft außerstande, ihre Geschichten von Missbrauch und Gewalt zu erzählen und werden daher tendenziell nicht als Überlebende geschlechterbasierter und sexueller Gewalt anerkannt und bekommen somit keinen Schutz im Sinne der IK. Dies kann zur Zurückweisung in Länder führen, wo ihr Leben in Gefahr ist.

Es mangelt an einem Verständnis für die Intersektionalität verschiedener Vulnerabilitäten: In der Theorie erfasst die Istanbul-Konvention die Intersektionalität der Erfahrungen von LBTQI-Frauen mit Migrations- und Flüchtlingshintergrund. In der Praxis wird der Schutz von LBTQI-Frauen jedoch oft entweder geschlechtsspezifisch ausgelegt (gemäss IK) oder aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe (gemäss der Neufassung der Richtlinie 2011/95/EU).
 
Dieser Report wurde vom Gunda Werner Institut und der Universität Bristol gefördert.

 

Produktdetails
Veröffentlichungsdatum
Juni 2021
Herausgegeben von
University of Bristol
Seitenzahl
5
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