Frauen an die Friedenstische - sexualisierte Kriegsgewalt bekämpfen. Möglichkeiten und Herausforderungen nach 15 Jahren UN-Resolution 1325

Trotz der von den Vereinigten Nationen geäußerten Versprechen, Frauen aktiver in Friedensverhandlungen einzubinden, mangelt es an Bereitschaft und Interesse, dies tatsächlich zu tun. Während globale Konfliktherde eskalieren, werden basisaktivistische Bewegungen und Grassroots-Frauen von Entscheidungsprozessen der UN ausgeschlossen. Gitti Hentschel zieht eine Jahresbilanz und schlägt neue Richtungen vor.

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Fachgespräch zum Thema "Frauen an die Friedenstische" bei der Veranstaltung "Dare the im_possible" des GWI im Oktober 2015

Grundlage dieses Textes ist der Einführungsvortrag zum Panel „Frauen an die Friedenstische“ bei der Großveranstaltung „Dare the Im_possible“ des Gunda-Werner-Instituts am Freitag, den 16.10.2015. Eine PDF-Datei des Textes lässt sicher hier herunterladen.

„There ist no plan“ - Es gibt keinen Plan, und erst recht keine Bereitschaft und kein Interesse, Frauen an Friedensverhandlungen zu beteiligen. Dieses Resümee zog die Generalsekretärin der „Internationalen Frauenliga für Frieden und Freiheit“, Madeleine Rees, im November 2014 in Berlin bei einem Fachgespräch des Gunda-Werner-Institutes zur Situation in Syrien. Rees gehörte zur Delegation von Frauenorganisationen, die vor Ort in Genf versucht hatten, an den Verhandlungen der Kriegsparteien zur Beendigung der blutigen Kämpfe in Syrien teilzunehmen und ihre Vorstellungen einzubringen. Ihre Bemühungen waren vergeblich. Selbst der internationale Vermittler Lakhdar Brahimi, Sondergesandter der Vereinten Nationen und der Arabischen Liga für Syrien hörte die Frauen nicht an. Erst recht unternahm er keine Versuche, sie in die Verhandlungen einzubeziehen. Die Verhandlungen scheiterten, und der Krieg ging und geht umso brutaler weiter.

Friedenstische ohne Frauen - eine patriarchale Tradition mit verheerenden Folgen

Diese Ignoranz und der Ausschluss von Frauen aus der „Männerdomäne“ Sicherheitspolitik hat eine lange Geschichte. Das ist umso widersinniger, als alle Erkenntnisse und Studien seit mehr als 20 Jahren besagen: ob als Verhandlerinnen, Mediatorinnen, Beraterinnen, Entscheiderinnen - wenn Frauen an Waffenstillstands- oder Friedensverhandlungen beteiligt sind, erhöht sich die Chance auf eine Einigung und langfristig auch auf eine nachhaltigere Konfliktlösung.[1],[2]

Diese Erkenntnis kam zum Beispiel auch im Jahr 2000 schon einmal zu spät, und ist, wie überall, bis heute folgenschwer. Zu der Zeit stellte der damalige US-Präsident Bill Clinton nach dem Scheitern der Camp-David-Verhandlungen fest: „Wenn wir Frauen auf Camp David gehabt hätten, hätten wir ein Abkommen erreicht“[3]

Wie heute die syrischen Frauen waren auch dort die friedenspolitisch engagierten israelischen und palästinensischen Frauen aus verschiedenen Organisationen ausgeschlossen. Sie hatten sich als „Jerusalem-Link“ zusammen geschlossen und bereits grenzübergreifend Ansätze zu Konfliktlösungen entwickelt. Auch in Israel und Palästina sind Frauen, und gerade die zivilgesellschaftlichen Akteur_innen, bis heute bei den offiziellen Konsultationen weitgehend außen vor. Daran hat auch der israelische National Action Plan (NAP) zur Umsetzung der UN-Resolution 1325 bisher nicht viel geändert. Dies ist nur einer der Konflikte weltweit, der erneut weiter zu eskalieren droht.

Die Zahl gewaltsamer Konflikte und brutalster Kriege hat im Vergleich zu den letzten Jahren einen Hochstand erreicht.[4] Sie rücken auch für uns in Europa und Deutschland näher, etwa mit dem Ukraine-Konflikt, aber auch mit der zunehmenden Anzahl von Flüchtlingen aus Kriegs- und Krisengebieten, zu deren Eskalation die NATO und westliche Länder wesentlich beigetragen haben. Zudem hat die Militarisierung der Friedens- und Sicherheitspolitik auch in westlichen Staaten weiter zugenommen.

Waffenproduktion und -export sind entgegen aller Zusicherungen der schwarz-roten Regierungskoalition bei Amtsantritt von Deutschland aus erneut gestiegen. Deutsche Firmen liefern Kriegsmaterial mit staatlicher Genehmigung sogar in Krisen- und Kriegsgebiete wie Israel, Irak, die Türkei und Saudi-Arabien. Ohnehin ist Deutschland drittgrößter Waffenexporteur der Welt. Das bedeutet: Die Kriege und Konflikte werden mit deutschen Waffen befeuert.

2015 – ein Jahr frauen-friedenspolitischer Jubiläen

Gleichzeitig ist 2015 ein Jahr der frauen-friedenspolitischen Jahrestage und Jubiläen: 100. Geburtstag von WILPF, der Internationale Frauenliga für Frieden und Frauen, 10. Jahrestag der 1000 FriedensFrauen weltweit. Die Aktionsplattform der UN-Frauenkonferenz in Peking begeht ihr 20 Jähriges,[5] und im Oktober war das zentrale frauen-friedenspolitische Ereignis der 15. Jahrestag der UN-Resolution 1325.[6] Diese UN-Resolution gilt für den gesamten Bereich von „Frauen, Frieden, Sicherheit“ als bahnbrechend und als frauen-friedenspolitischer Meilenstein. Sie ist Ergebnis des beharrlichen Engagements und der großen Expertise einer breiten, international gut vernetzten Frauenbewegung und ihrer Lobbyarbeit über Jahre hinweg zusammen mit vielen anderen Frauen-, Friedens- und Menschenrechtsorganisationen. Die UN-Frauenorganisation UN Women hat aus Anlass dieses 15. Jahrestags eine „Global Study“ zur Implementierung von UN Resolution 1325 vorgelegt.[7]

Die UN-Resolution 1325 regelt verbindlich für alle Mitgliedstaaten der UN vier große Ps: Partizipation (Participation), Prävention (Prevention), Protektion (Protection) und Peacebuilding. Partizipation heißt, Frauen müssen in Verhandlungen und bei Entscheidungen, wenn es um Krisenbewältigung, bewaffnete Konflikte, Kriege und Lösungen geht, maßgeblich beteiligt sein, nicht nur vereinzelt als politische Repräsentantinnen, sondern auch und gerade Expertinnen aus der Zivilgesellschaft. Prävention von bewaffneten Konflikten muss generell den größten Stellenwert einnehmen, Protektion meint Schutz besonders von Frauen und Kindern vor sexualisierter Gewalt im Kriegskontext ebenso wie unter Fluchtbedingungen. Und Peacebuilding beinhaltet die Verpflichtung aller UN-Mitgliedsländer zu friedensschaffenden Maßnahmen, jeweils unter maßgeblicher Beteiligung von Frauen. Durch Folge-Resolutionen zu „Frauen Frieden, Sicherheit“, vor allem UNSCR 1820 ff., ist ein fünftes P hinzu gekommen, die Persekution, die juristische, auch strafrechtliche Verfolgung von Täter_innen von genderbasierten Gewaltverbrechen, insbesondere von sexualisierter Gewalt in und nach bewaffneten Konflikten.

Zwiespältige Bilanz: normative Erfolge und wenig praktische Umsetzung

Es wurde nicht nur gefeiert, sondern vor allem auch Bilanz gezogen. Einhelliges Ergebnis ist: mit dem jahrelangen zivilgesellschaftlichen Einsatz, insbesondere der (inter)nationalen Frauenbewegungen, dank ihrer Expertise und Lobbyarbeit haben sie, haben wir viel erreicht – auf der normativen Ebene: Es liegen umfassende Regelwerke vor, international wie in den Einzelstaaten der UN, die vorgeben, wie Frauen in bewaffneten Konflikten und Kriegen maßgeblich einzubinden sind. Geregelt wird, wie auf genderbasierte Kriegsverbrechen zu reagieren ist, wie sie zu bekämpfen sind, und wie gegen diese Kriegsverbrecher_innen (seltener sind es Frauen)  vorzugehen ist. Massenhaft wurden dazu Dokumente verfasst, Nationale Aktionspläne und gesetzliche Vorgaben verabschiedet. Grundlage hierfür waren und sind differenzierte Studien, Analysen, Erfahrungen und Erkenntnisse, jeweils zu einer breiten Palette von unterschiedlichen Gender-Aspekten im Kontext bewaffneter Konflikte und Konfliktdynamiken, einschließlich zu Wirkungen in Phasen des Wiederaufbaus und in Nachkriegsgesellschaften. Es gibt dazu Anhörungen in Parlamenten und internationalen Gremien, Fraueninitiativen und -organisationen werden zu Runden Tischen und Konferenzen, etwa der EU und UN eingeladen. Ein umfangreiches Berichts- und Erfassungswesen wurde eingeführt. Es soll die Beteiligung von Frauen in Konfliktzusammenhängen ebenso dokumentieren wie Verstöße gegen die Vorgaben aus den Resolutionen, also z.B. den Frauenausschluss.

Besonders differenzierte Regelungen, etwa für Untersuchungs- und Maßnahmenkataloge liegen zur Bekämpfung sexualisierter Kriegsgewalt vor, zum Beispiel ein sogenanntes „naming and shaming“. Danach sind überall kriegsführende Parteien aufzuspüren und aufzulisten, die sich sexualisierter Gewaltverbrechen strafbar machen. Diese Liste soll Grundlage für weitere Maßnahmen der UN, wie z.B. Sanktionen, sein.

Auch internationale Gerichtshöfe und Tribunale haben inzwischen genderbasierte Gewalt als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ausdrücklich anerkannt.

Phasenweise erreichen genderbasierte Gewaltverbrechen an Frauen und Mädchen in Kriegs- und Konfliktregionen auch hohe mediale Aufmerksamkeit, z.B. die Verschleppung der Mädchen durch die Boko Haram in Nigeria, die Massenvergewaltigungen von Frauen und Mädchen im Ost-Kongo und die Versklavung und  Zwangsverheiratung von Frauen und Mädchen durch den IS in Syrien. Auch unter hohen politischen Entscheidungsträgern bis hin zu US-Außenminister John Kerry ist unstrittig - folgt man ihren Erklärungen und Verlautbarungen: Frauen auch aus der Zivilgesellschaft sind wichtig, wenn es um die Beilegung von inner- oder zwischenstaatlichen Krisen und die Eindämmung von bewaffneten Konflikten und Kriegen geht, und der Kampf gegen genderbasierte Kriegsverbrechen hat höchste Priorität[8].

Widersprüchlicher sieht die Bilanz jedoch in konkreten Zahlen und Maßnahmen aus:[9]

  • 54 Staaten, also kaum mehr als ein Viertel der UN-Mitgliedstaaten, haben bisher nationale Aktionspläne zur Umsetzung von UN-Resolution 1325 verabschiedet – seit 2012 immerhin auch Deutschland nach langem Widerstand[10].
  • Zwar wird seit dem Jahr  2000, also der Annahme der UN-Resolution 1325, in mehr als doppelt so vielen Friedensvereinbarungen, im Vergleich mit dem Jahrzehnt davor, auf Frauen Bezug genommen, aber es sind trotzdem nur 27 Prozent (bei 1100 Verhandlungen). Und es ist abzuwarten, ob die Zahlen für das Jahr 2014 einen neuen Trend zeigen. Da wurde in 4 von 6 Friedensgesprächen und nationalen Dialogen, die die UN 2014 unterstützte, der Komplex „Frauen, Frieden und Sicherheit“ einbezogen.
  • Nicht nur die UN-Mitgliedsstaaten, auch die UN selbst sind stark in Verzug bei der Umsetzung der Resolutionen 1325 ff.: Zwar ist die Zahl des hochrangigen weiblichen Führungspersonals in der UN gestiegen, angefangen bei neu eingesetzten Sonderbotschafterinnen, bis hin zur ersten Kommandantin einer UN-geführten Peace-Keeping Mission, einre norwegischen Generalmajorin in Zypern (2014), sowie einer Sonderbeauftragten gegen sexualisierte Gewalt in Konflikten, aber die Anzahl von Frauen im UN-System mit Macht und Einfluss erreicht dennoch kaum die 10 % Marke.
  • Dazu kommt: die finanzielle Förderung durch Industriestaaten, aber auch von UN oder EU für die Geschlechtergleichstellung in der Friedens- und Sicherheitspolitik steht in krassem Missverhältnis zu der Bedeutung, die Frauen für die Krisen- und Konfliktbewältigung zugesprochen wird. So sind nach einer OECD-Studie mehr als 10 Milliarden Dollar in den letzten Jahren zur Förderung von Gleichstellung an Krisen- und  Konfliktregionen gegangen, z.B. in den Irak und nach Nigeria. Aber die Gelder wurden vor allem für soziale Projekte verausgabt. Sie waren nicht auf Geschlechtergleichstellung ausgerichtet, und sogenannte „harte“ Politikfelder wie Frieden und Sicherheit wurden so gut wie gar nicht (2 %) bedacht. Schließlich  bekamen Frauenorganisationen gerade mal 130 Millionen Dollar während die Staaten selbst 30 Milliarden (!) erhielten.[11]
  • Zwar kann genderbasierte Kriegsgewalt inzwischen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen geahndet werden. Aber die Täter, insbesondere die verantwortlichen Drahtzieher, werden so gut wie nie zur Rechenschaft gezogen. Urteile, wie gegen den Ex-Präsident von Liberia, Charles Taylor, durch das  UN-Sondergericht von Sierra Leone 2012 sind bisher eine Ausnahme. Sie gelten daher als Erfolg und Meilenstein im Kampf gegen die bisherige Praxis, sexualisierte Kriegsverbrechen straflos zu lassen. Taylor wurde als Befehlshaber von Rebellentruppen wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ und „Kriegsverbrechen“ in Sierra Leone, schuldig gesprochen. Darunter fielen ausdrücklich sexualisierte Gewalttaten, namentlich „Vergewaltigung“ und „sexuelle Versklavung“.[12]

Männer bleiben unter sich und die Gewalt geht weiter

Normativ und im internationalen Recht war Frauenpolitik im Friedens- und Sicherheitsbereich erfolgreich, aber die Realität vor Ort, die Praxis bleibt ernüchternd. Männliche Vermittler und Verhandler von Konfliktparteien bleiben immer noch weitgehend unter sich - es sind oft in patriarchalen Traditionen verhaftete alte Männer. Frauen an Verhandlungstischen sind die Ausnahme, und schlimmer noch: ob in Afghanistan, Syrien, Irak, oder anderen Krisen- und Kriegsregionen - die Kriegstreiber und Kriegsverbrecher sitzen mit am Verhandlungstisch und bleiben meist straflos.[13] Geber-Länder ebenso wie transnationale Entwicklungsorganisationen nutzen in den jeweiligen Ländern und in der Konfliktvermittlung ihre Möglichkeiten viel zu wenig, um darauf Einfluss zu nehmen. Das Beispiel Syrien zeigt: Dazu braucht es andere Vermittler als etwa Brahimi, nämlich gendersensitiv qualifizierte. Egal ob Kriegs- oder Nachkriegsphase: Frauen und Kinder, ob als Flüchtlinge, Vertriebene oder Dagebliebene, mit ihren spezifischen Interessen und Bedürfnissen sind kein  Thema. Ihre Beiträge zum Wiederaufbau sind ebenso wenig Thema wie der Umgang mit Kriegsverbrechern und die Verfolgung gender-basierter Gewalt. Und die Stimmen der Frauen vor Ort, der Aktivistinnen an der Basis, der Grassroots, kommen kaum zum Tragen. Besonders dramatisch ist: in vielen Ländern, zum Beispiel in Sierra Leone, Uganda oder Syrien, werden Frauen, die über die erlittene Gewalt sprechen, von ihrer jeweiligen Gesellschaft und Familie ausgestoßen, und sind erst recht rechtlos[14].  Im März diesen Jahres bei der CSW, der UN-Frauenrechtskommission in New York, bei der die Umsetzung der Pekinger Aktionsplattform von 1995 bilanziert wurde, äußerten feministische Akteurinnen und Aktivistinnen aus Grassroot-Organisationen in einzelnen Diskussionen und Workshops, in Gesprächen und Begegnungen, viel Kritik und Unmut am UN-System und der Aufgeblähtheit des Apparats, vor allem an der viel zu geringen Beteiligung von Grassroot-Frauen aus aller Welt. Beispiel von Joanne Sandler, der früheren Leiterin von Unifem, der Vorläufer-Organisation von UN Women: Als unzählige Frauen  gegen die Massenvergewaltigungen im Kongo vor der UN-Vertretung protestierten und Unterstützung verlangten – was haben wir da bekommen? Eine Gender-Beraterin! Altfeministinnen, wie die Frauen-Menschenrechtsexpertin Dr. Peggy Antrobus[15], stellten zur Diskussion, ob die starke Einbindung eines beträchtlichen Teils feministischer Bewegungen in das gesamte UN-System eine Art Korruption darstelle, zu Lasten starker Basisbewegungen.

Zugespitzt betrachtet heißt das auch für die Bilanz zur Umsetzung der UN-Resolutionen 1325 ff :  im Rahmen der UN und in den Mitgliedstaaten wurde ein enormer Apparat entwickelt, viele Frauen, auch aus feministischen Bewegungen und Frauennetzwerken, haben daran mitgearbeitet und davon profitiert. Sie haben im Rahmen von Studien und Analysen, im UN- oder EU-System ebenso wie in einzelnen Ländern und Regionen interessante, genderorientierte Arbeitsfelder erschlossen und besetzt, zum Teil auch mit Einfluss auf Entscheidungen und Entscheidungsträger_innen. Sie haben ein beeindruckendes Expertinnentum aufgebaut, aber auch daran mitgearbeitet, eine riesige Bürokratie und Expertokratie zu etablieren, z.B. in Bezug auf Gendermainstreaming und Lobbying, Gendertrainings, Monitoring oder Evaluierung. Doch Frauen in den jeweiligen Regionen und Gemeinden, vor Ort, in den Krisen- und Konfliktregionen haben kaum daran partizipiert und davon profitiert, für Grassroot-Aktivistinnen und Basisorganisationen hat es kaum positive Veränderungen und Verbesserungen gebracht.[16]

Zu viel feministische Anpassung?

Schon früh, bei der Verabschiedung der UN Resolution 1325, formulierten einzelne Feministinnen Skepsis und Sorge, dass die feministischen Bewegungen damit zu sehr an das etablierte System und die UN-Strukturen angebunden werden, bzw. sich zu sehr einbinden lassen. Weitere Vorbehalte gegen diese Resolution waren schon damals zum einen die Befürchtung: sie kann missbraucht werden, um Militärinterventionen zu rechtfertigen. Nicht nur das Beispiel Afghanistan zeigt, dass die Bedenkenträgerinnen damit durchaus richtig lagen. Zum anderen wiesen und weisen Kritikerinnen bis heute darauf hin, dass die Resolution widersprüchliche Vorgaben beinhaltet: sie setzt auf „Empowerment“, die Stärkung und die Rechte von Frauen, aber sie ist zugleich auf den Schutz für Frauen und Mädchen fokussiert, besonders in Bezug auf die sexualisierte Kriegsgewalt. Die generellen gesellschaftlichen Gewaltstrukturen aber werden nicht thematisiert und berücksichtigt. Damit wird ein einseitiges Frauen- wie Männerbild und ein Opfer-Täter-Schema verfestigt, das sich am biologischen Geschlecht orientiert: Frauen erscheinen als schutzbedürftige Opfer, nie als mögliche (Mit-)Täterinnen. Männer kommen als mögliche und tatsächliche Opfer genderbasierter und sexualisierter Kriegsgewalt gar nicht vor. Dies wird in den Folgeresolutionen zu Frauen, Frieden, Sicherheit sogar noch stärker ausgebaut.

Genderbasierte Kriegsgewalt und die Langzeitwirkungen

Keine Frage: gerade Frauen und Mädchen sind durch sexualisierte Gewalt in bewaffneten Konflikten, aber auch in der Phase des Wiederaufbaus von Nachkriegsgesellschaften besonders bedroht.[17] Massenvergewaltigungen, gewaltsame Verschleppungen und Versklavung der „Кriegsbeute“ sollen die Feinde demütigen und demoralisieren, und die Gewaltbereitschaft der eigenen Kämpfer steigern. Geschlechtsbezogene Gewalt ist integraler Bestandteil von kriegerischen Auseinandersetzungen mit hohem symbolischem Gehalt. Aktuell demonstrieren das die Kriegsparteien in Syrien wieder auf brutalste Weise. Schon zuvor wurden „epidemische Ausmaße“[18] schlimmster sexualisierter Gewaltverbrechen an Frauen und Kindern im Kongo öffentlich, davor in Uganda, Sudan, Ex-Jugoslawien – die Liste ließe sich fortsetzen. Das hören und sehen wir inzwischen auch immer wieder in Deutschland in Nachrichten, durch Fernsehbilder und Videos. Nicht gezeigt und sehr viel weniger öffentlich ist: auch Jungen und Männer werden Opfer massenhafter genderbasierter, vor allem sexualisierter Gewalt. Genau das aber wird auch in den UN-Resolutionen 1325 ff. nicht einbezogen. Die Konfliktforscherin und Sozialwissenschaftlerin Dubravka Zarkov nennt diese Form der Gewalt  das "Tabu im Tabu"[19]. Denn sie unterläuft traditionelle Männlichkeitsbilder. Durch Männer als Opfer (nicht nur) sexualisierter Gewalt, sondern generell, wird der Mythos von der männlichen Wehrhaftigkeit und Unverletzlichkeit und von Frauen als (zu schützende) Opfer zerstört.[20]

Bewaffnete Konflikte, Kriege haben immer verheerende Auswirkungen gerade auch auf die Zivilbevölkerung, und sie wirken in Traumata über Generationen hinweg nach. Sie wirken sich auf Menschen, die durch genderbasierte Gewalt extrem geschädigt und gedemütigt wurden, besonders tiefgreifend aus, bei Frauen, Kindern, Männern bzw. allen Geschlechtern gleichermaßen. Die Auswirkungen auf Männer erscheinen dabei für die Gesellschaften besonders destruktiv. Gewaltforscher_innen gehen davon aus, dass gerade männliche Opfer sexualisierter Gewalt anfällig sind, wieder zu Tätern zu werden. Um zu beweisen, dass sie dennoch „richtige“ Männer sind, entwickeln sie ein extrem übersteigertes Männlichkeitsbild, das der „militarisierten Männlichkeit“. Ihre Bereitschaft, innere Konflikte wie externe Probleme in Auseinandersetzungen mit Gewalt, auch mit Waffengewalt zu klären, ist extrem hoch. Das führt  in Post-Konfliktphasen, aber auch in Fluchtsituationen dazu, dass Frauen und Kinder durch die eigenen Männer besonders gefährdet sind. Das bedeutet aber auch:  diese, um ihre männliche Identität ringenden Männer sind für jede Form von militärischen Formationen, auch Milizen und marodierende Para-Militärs oder für Sicherheitsdienste, leicht anzuwerben. In der Folge treiben gerade sie die Gewaltspirale in und zwischen Gesellschaften immer wieder neu an. Wie die  geschlechtsspezifische Thematik generell wird auch diese Problematik sowohl in Ursachenanalysen für bewaffnete Konflikte in der Mainstream-Forschung als auch in Waffenstillstands- und Friedensverhandlungen und für Ansätze des Wiederaufbaus in Post-Konfliktregionen völlig ausgeblendet.

 Nach 15 Jahren  UN-Resolution 1325 mitsamt der intensiven Bemühungen durch eine Vielzahl von Akteur_innen, vor allem feministischen Aktivistinnen, Frauen-Friedens-Organisationen, Wissenschaftler_innen und Analyst_innen, die Vorgaben der UN-Resolution 1325 umzusetzen, ist es an der Zeit, nicht nur die Errungenschaften und die erreichten Vorgaben zu würdigen, sondern auch die Defizite und Mängel genau zu benennen,  bisherige Strategien und Maßnahmen zu überdenken und auch zu hinterfragen.

Ja, wir brauchen ein verlässliches und verbindliches frauen-menschenrechtsbasiertes Normensystem und Regelwerk mit möglichst konkreten Vorstellungen, auf das wir Bezug nehmen können. Nach der UN-Resolution 1325 sind im Laufe der letzten Jahre insgesamt weitere sieben UN-Resolutionen hinzu gekommen, die präzisieren und differenzieren, was die UN-Resolution 1325 meint. Dazu kommen in den verschiedenen Mitgliedstaaten und transnationalen Institutionen Maßnahmenpläne und -kataloge. Manche Präzisierungen, insbesondere zur Bekämpfung genderbasierter Kriegsgewalt, vor allem die UN-Resolutionen 1820 und 1960, waren hilfreich und sinnvoll. Aber es nicht nur an der Zeit, sondern längst überfällig, dass dafür die personelle Ausstattung und finanzielle Unterfütterung bereit gestellt wird, damit die Normen und Regeln überall angewandt und durch- bzw. umgesetzt werden können. Wir brauchen nicht neue Erklärungen und Bestätigungen, und längst nicht mehr nur und vor allem Empowerment- und andere Unterstützungsmaßnahmen für Frauen, in den Regionen, in Institutionen. Wir brauchen überall, und besonders an den Verhandlungstischen, Menschen jeden Geschlechts mit Genderexpertise und Qualifikationen. Das heißt zum Beispiel, Verhandler_innen, Vermittler_innen, Mediator_innen in Waffenstillstands- und Friedensverhandlungen müssen entsprechend ausgebildet und nachweislich qualifiziert sein bzw. werden. Strategien und Maßnahmen müssen jeweils konkret daraufhin überprüft werden, wie sie insbesondere Frauen und Kindern vor Ort, Gender-Aktivist_innen und Grassroot-Expert_innen in den Regionen zu Gute kommen. Es ist an der Zeit, die Problematiken der militarisierten Männlichkeiten mit Blick auf Lösungsansätze ebenso breit zu thematisieren wie die Notwendigkeit, nach Geschlechtern unterschiedliche Schutzmaßnahmen gegen genderbasierte Kriegsgewalt zu ergreifen und  Täter_innen konsequent zu bestrafen. „Die Macht der Männer ist die Geduld der Frauen“[21] hieß 1978 ein Film, in dem es um die häusliche Gewalt ging. Mit Blick auf Kriegsgewalt ist dieser Satz heute ebenso gültig und bedarf selbstkritischer Ergänzung. Die Macht der Männer, und das heißt auch der männlich dominierten Institutionen, beruht auf der Geduld der – engagierten – Frauen, auch der Feministinnen in diesem System.  Es  an der Zeit, sich auf die Stärke der Frauen an der Basis neu zu besinnen, Vernetzungen und Bewegungen von unten voran zu treiben, alte Bündnisse zu erneuern, neue Bündnispartner_innen zu finden.

 

Referenzen


[1]Aktuell: http://wps.unwomen.org/~/media/files/un%20women/wps/highlights/unw-global-study-1325-2015.pdf, aber auch: David Bloomfield/Ben Reilly, Characteristics of Deep-Rooted Conflict, zitiert nach: Bericht über die Beteiligung von Frauen an der friedlichen Beilegung von Konflikten (2000/2005(INI)) 2000, vorgelegt vom Ausschuss für die Rechte der Frau und Chancengleichheit des Europäischen Parlaments, S. 27.; und: Elisabeth Rehn/Ellen Johnson Sirleaf: Women, War and Peace,. UNIFEM (Hg.), New York. 2002, S. 79

[2]Das besagt nicht, dass Frauen friedfertiger oder „bessere“ Menschen sind, sondern, dass sie in der Regel andere soziale Hintergründe und Erfahrungen haben und daher auf andere Aspekte fokussiert sind.

[3]Swanee Hunt, Cristina Posa: Foreign Policy, July 2004

[4] (15.10.2015)

[9]Lt. Global Study von UN Women, 2015, s.o.

[10] z.B. forderte der deutsche Frauensicherheitsrat schon seit 2003 einen Nationalen Aktionsplan.

[12]Schäfer, Rita: „Liberianischer Expräsident Taylor verurteilt. Meilenstein gegen sexualisierte Kriegsverbrechen? -“, http://www.gwi-boell.de/web/gewalt-konflikt-sierra-leone-liberia-charles-taylor-rita-schaefer-4535.html  (zugegriffen am 10.7.2013).

[13]Mischkowski, Gabriela: „... damit es niemandem in der Welt widerfährt“ : Das Problem mit Vergewaltigungsprozessen ; Ansichten von Zeuginnen, AnklägerInnen und Richterinnen über die Strafverfolgung sexualisierter Gewalt während des Krieges im früheren Jugoslawien, Köln: medica mondiale e.V. 2009, http://www.medicamondiale.org/fileadmin/content/07_Infothek/Gerechtigkeit/medica_mondiale_-_Zeuginnenstudie_dt_Zusammenfassung_-_100525.pdf

[16] vgl. Sabine Hark im Einführungsvortrag von „Dare the Im_possible“ am 15.10.2015 in der hbs in Berlin, http://www.gwi-boell.de/de/2015/10/20/vom-erfolg-ueberholt-feministische-ambivalenzen-der-gegenwart:  die Chance zur Teilhabe wird zum Zwang, die Privilegien der einen gehen zu Lasten der anderen .

[17]Mathis, Sibylle: „Ein- und Aus- Blicke feministischer Friedensarbeit“, in: Harders, Cilja und Bettina Roß (Hrsg.): Geschlechterverhältnisse in Krieg und Frieden. Perspektiven der feministischen Analyse internationaler Beziehungen, Opladen: Leske+Budrich 2002, S. 105–119, hier S. 111.

[18]care: „DR Kongo: Gewalt gegen Frauen ist ‚epidemisch‘“, http://www.oneworld.at/start.asp?id=225634 (zugegriffen am 10.7.2013).

[19]Zarkov, Dubravka/ Ute Scheub: „Männer wurden Opfer sexueller Gewalt - Interview“, taz Nr.7063 (26.05.2003), S. 6.

[20]Scheub, Ute: Heldendämmerung: die Krise der Männer und warum sie auch für Frauen gefährlich ist, München: Pantheon 2010, S. 96.