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Das Recht auf das eigene Kind

Christa Wichterich, Moderatorin Ulrike Baureithel, Susanne Schultz (v.l.n.r.)
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Christa Wichterich, Moderatorin Ulrike Baureithel, Susanne Schultz (v.l.n.r.)

Eizellenspenderin, Leihmutter … Die Begriffe suggerieren: Fruchtbare Frauen* helfen dabei, unfruchtbaren Frauen* den Wunsch auf das eigene Kind zu verwirklichen. In Wirklichkeit, so die These der australischen Soziologinnen Melinda Cooper und Catherine Waldby, stehen altruistische Motive bei dieser Art von Spende im Hintergrund. Wir haben es mit der Entstehung einer neuen Form von Arbeit im neoliberalen Zeitalter zu tun: Fortpflanzungsarbeit. Der Markt dringt damit in einen Bereich ein, wo er vorher noch nicht war, mitten in den Körper. Eizellen werden aus dem Körper entfernt und verkauft, der Uterus vermietet und das alles auf einem transnationalen, globalen Markt.

Weil sie diese Thesen stützen, haben die beiden Diskutantinnen, Susanne Schultz vom Gen-ethischen Netzwerk und die Soziologin Christa Wichterich, ihr Vokabular entsprechend angepasst: In den folgenden anderthalb Stunden sprechen sie über die neuen Arbeitsverhältnisse in der Fortpflanzungsindustrie, von Eizellenabgabe, Eizellenarbeiterinnen, Uterusverleih und Reproduktionstourismus.

Es handelt sich um ein globales Business, das sich in einigen Ländern in kürzester Zeit als Wirtschaftszweig etabliert hat, zu dem es jedoch kaum gesellschaftliche und vor allem kritische Diskurse gibt. Und das muss dringend geändert werden, denn diese neue Industrie schafft Tatsachen, prekäre Arbeitsverhältnisse und gesundheitsgefährdende Jobs: Hormongaben, Operationen und Schwangerschaften bergen immer auch gesundheitliche Risiken.

Um etwa einer Frau* Eizellen operativ zu entnehmen, sind Hormongaben nötig. Hier droht die Gefahr des Hyperstimulationssyndrom. In bis zu fünf Prozent der Fälle kommt es nach der Hormongabe zu Übelkeit, Erbrechen und Flüssigkeit in der Bauchhöhle. Anschwellen des Unterleibs, gefährliche Atemnot, Leberfunktionsstörungen und Nierenversagen können in selteneren Fällen entstehen. Sehr selten ist ein tödlicher Ausgang bekannt. Je jünger die Frau* ist, und je höher die Hormongabe, desto höher wird das Risiko.

Auch die Schwangerschaften von Leihmüttern sind nicht mit normalen Schwangerschaften vergleichbar. Ständige medizinische Überwachung ist nötig. Leihmüttern werden bis zu fünf befruchtete Eizellen gleichzeitig eingepflanzt, da die Chance, dass sich ein Fötus weiterentwickelt im Schnitt bei nur einem Drittel liegt. Überflüssige Föten werden später wieder abgetrieben – in der Regel ohne das Wissen der Leihmutter.

Der Reproduktionsmarkt ist lukrativ. In den USA gibt es schon lange einen offen kommerzialisierten Markt für Eizellen wo bis zu 50.000 Dollar für die Eizellen einer sportlichen, blonden Elitestudentin geboten werden. Wer nicht mit diesen vermeintlich genetischen Vorteilen aufwarten kann, erhält zwischen 3.000 und 5.000 Dollar. Eine Leihmutter in den USA bekommt ein Gehalt von 25.000 bis 40.000 Dollar. In Indien bekommt sie 2.000 bis 5.000 Dollar – je nach Kaste und sozialem Status.

Das Recht auf Kind

In Europa hingegen ist aus ethischen Gründen ein offener Handel mit Körpersubstanzen nicht erlaubt und sozial geächtet. Umgangen wird dies zum Beispiel in Spanien durch das Zahlen einer Aufwandsentschädigung. Vor allem Migrant_innen, Student_innen, Arbeiter_innen spenden Eizellen, um das Geld zu verdienen. In England werden 750 Pfund pro Zyklus bezahlt. In Deutschland ist der Eizellentransfer verboten, es gibt aber massive Vorstöße aus der Reproduktionsmedizin, dieses Gesetz infrage zu stellen. Der Augsburg-Münchner Gesetzentwurf von 2013, der sehr nahe an den Vorstellungen der Reproduktionslobby ist, enthält ein Grundrecht auf Fortpflanzung, dass dazu führt, dass der Staat neue Reproduktionstechnologien nicht verbieten darf, also auch Eizellentransfers und Leihmutterschaft.

Doch nicht nur das Recht auf das eigene Kind wird postuliert, sondern auch das Recht auf ein ein gesundes Kind. Und dieses gesunde Kind ist dann andersherum wiederum die Pflicht der Leihmutter. Diese Anspruch wurde deutlich anhand des Falls von Baby Gammy. Eine thailändische Leihmutter hatte im August 2014 ein Zwillingspaar geboren, von dem eines Trisomie 21 hat. Die australischen Bestelleltern hatten nur das Kind ohne Trisomie genommen, das andere wächst nun bei der Leihmutter auf.

Nicht nur an diesem Fall wird deutlich, dass die Arbeit der Leihmütter höchst prekär ist. In den USA kam es 1986 und 1996 zu Klagen von Leihmüttern, die das Kind nach der Geburt nicht an die Bestelleltern abgeben wollten, weil sie eine zu starke Bindung an das Kind spürten. Ihren Klagen wurde jedoch nicht statt gegeben, sie mussten das Kind abgeben. Das bedeutet: Sie haben kein Recht darauf, Gefühle zu entwickeln. Sie sind ein Gefäß. Und genau das ist für viele Frauen* belastend, wie Wichterich weiß. Sie beschreibt die Schwangerschaft einer Leihmutter als Disziplinierungsprozess. Sie wird neun Monate einkaserniert, überwacht und darauf vorbereitet, dass sie das Kind – ohne es je zu Gesicht zu bekommen – abgibt. Ihre Arbeit ist absolut prekär, wenn sie eine Fehlgeburt hat, dann bekommt sie auch kein Geld. In Interviews haben indische Leihmütter betont, dass sie sich neben rechtlicher Absicherung gesehen werden wollen – als Schwangere und Gebärende, als Mensch.

Der Markt der Leihmutterschaft befindet sich auf einer biopolitischen Landkarte von Legalisierung und Illegalisierung. In Deutschland ist Leihmutterschaft verboten, in machen Länder ist sie legal, in anderen ist der rechtliche Zustand ungeklärt. Dort will die Industrie neue Märkte erschließen. Und es gibt Teilverbote, zum Beispiel in Russland und Indien, die Leihmutterschaft nur für heterosexuelle, verheiratete Paare legalisiert haben. Das alles führt zu einem Reproduktionstourismus, der darin besteht, dass diejenigen, die eine Leihmutter beauftragen wollen, dahin gehen, wo es legal ist.

Wer verdient an der Leihmutterschaft?

In Indien ist die Industrialisierung und Normalisierung des Bereichs weltweit am weitesten fortgeschritten, auch weil es sogar eine staatliche Förderung der Reproduktionsindustrie gibt. Der Staat fördert die Leihmutterschaft es wie andere Exportindustrien auch, etwa in dem Medizintechnologie kostenfrei eingeführt werden kann.

Dort lässt sich gut beobachten, welche Branchen und Personen an der neuen Technologie verdienen. Da wären zum einen die 3.000 Kliniken, die derzeit eine Lizenz für Leihmutterschaften besitzen und deren Personal. Dann macht die Pharmaindustrie einen großen Teil der Gewinne aus in dieser Branche. Sie verdienen an den Hormongaben. Nicht zuletzt sind es die Vermittlungsagenturen, die lokal und transnational arbeiten. Es gibt Rechtsberatung für Bestelleltern in denen Ländern Leihmutterschaft verboten ist, zum Beispiel zur Frage der Staatsbürgerschaft des Kindes. Die Tourismusindustrie organisiert Reise und Aufenthalt und bietet Packages an: Kind abholen und Taj Mahal besichtigen. Außerdem sind Leihmütter auch als Rekrutierer_innen für neue Leihmütter beteiligt.

Die Leihmutterschaften in Indien sind durchaus vertraglich abgesichert. Es gibt Verträge zwischen Kliniken, Leihmüttern und Bestelleltern. Doch ist dies immer ein Vertrag zwischen Ungleichen. Denn: Welche Form von Wahlfreiheit und Selbstbestimmung gibt es für eine indische Frau* aus einer unteren Kaste über ihren eigenen Körper?

Daraus ableitend werden viele Fragen aufgeworfen: Welche Haltung sollen Feminist_innen zu den neuen Reproduktionstechnologien einnehmen? Wie gehen wir mit dem Recht auf Selbstbestimmung um, das Recht der Leihmutter Geld zu verdienen und ihre Recht auf einen selbstbestimmten Umgang mit ihrem Körper? Ist ein Recht auf Kind im globalen Norden aus feministischer Perspektive aufrechtzuerhalten? Hier spielen auch die Anliegen von LGBTI rein, für die die Reproduktionstechnologien Möglichkeitsräume eröffnen. Nicht zuletzt ist das Verhältnis von europäischen Bestelleltern und indischer Leihmutter nur im kolonialen Kontext zu verstehen: Die Bestelleltern fordern ein Recht auf ein eigenes, gesundes Kind und die Leihmutter muss liefern. Wie gehen wir mit diesem globalen Arbeitsverhältnis um, dass sich genau zwischen Care- und Lohnarbeit befindet?

Wichterich stimmt Cooper und Waldby zu, die sich aus einer marxistisch-feministischen Perspektive positionieren und sagen: Wir brauchen eine Abschaffung des Verbots und stattdessen Arbeitsrechte für Eizellenarbeiter_innen und Leihmütter. Die Forderung nach Arbeitsrechten ist auch etwas, was indischen Feminist_innen vor Ort stützen.

Schultz ist der Meinung, dass diese Haltung den Schlussfolgerungen vieler feministischer Diskussionen widerspricht. Sie sagt, sie sei noch nicht zu abschließenden Überlegungen gekommen, stellt aber die Gefahr ins Zentrum, dass eine rechtliche Absicherung diese Art der Arbeitsverhältnisse etabliert. Sie meint, es sollte eine Grenze gezogen werden bei der Ausbeutung und Gesundheitsgefährdung dritter und dass keine selektiven Maßnahmen ergriffen werden sollten, im Sinne einer neo-eugenischen Praxis.

Christa Wichterich im Interview